Antragsteller/Bauherr: Öksüz Muhammet; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Für das Bauvorhaben liegt ein durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Bescheid vom 31.10.2018 genehmigter Antrag auf Bauvorbescheid vor.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß zum Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorbescheides geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen, insbesondere das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie die Fachstelle Wasserrecht. Die Stellungnahmen sind dem Markt Wolnzach vorzulegen.

In erschließungsrechtlicher Hinsicht ist folgendes zu berücksichtigen: Im Bereich der geplanten Zufahrt der Garagen zur öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/7 der Gemarkung Wolnzach befindet sich aktuell noch eine vom Markt Wolnzach verpachtete private Grünfläche, deren Pachtverhältnis zum Ende des Jahres 2019 ausläuft, zuvor kann hier keine Änderung der Nutzung erfolgen. Für die Herstellung der Zufahrt ist vom Antragsteller vor Baugenehmigung mit dem Markt Wolnzach ein entsprechender Gestattungsvertrag für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als Zufahrt abzuschließen, sämtliche Kosten für die Herstellung der Zufahrt hat der Bauwerber zu tragen. Die Zufahrt ist gemäß den Vorgaben des Marktes Wolnzach herzustellen und bei Beendigung der Baumaßnahme bzw. bei Abschluss der Herstellung der Zufahrt durch den Markt Wolnzach abzunehmen. Wird von diesen Maßgaben abgewichen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf die Erschließung des Bauvorhabens erneut und gesondert durch den Bau- und Umweltausschuss zu entscheiden. Ergibt sich durch Änderung des Kreuzungsbereiches Schloßstraße-Wendenstraße-Gabes die Notwendigkeit eines Rückbaus der Zufahrt wegen notwendiger anderweitiger Nutzung, so hat der Bauwerber den Rückbau auf eigene Kosten durchzuführen. Des Weiteren hat der Antragsteller evtl. Baumaßnahmen bezüglich evtl. Änderungen des Kreuzungsbereiches zu dulden.

Vor Baugenehmigung ist des Weiteren ein mit dem Markt Wolnzach abgestimmter Entwässerungsplan vorzulegen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech hat sich bei der Abstimmung enthalten. Marktgemeinderat Talke hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 11.12.2019 15:28 Uhr