Einbeziehungssatzung Nr. 2 "An der Weinzierlstraße", 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 12.11.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 für das Gebiet „An der Weinzierlstraße“, 1. Änderung in Niederlauterbach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 für das Gebiet „An der Weinzierlstraße“ in Niederlauterbach umfasst eine Teilfläche von ca. 1.400 m² des Grundstückes Fl.Nr. 403/0 der Gemarkung Niederlauterbach.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 400, Fl.Nr. 403/0 nördl. Restfläche der Gemarkung Niederlauterbach

Östliche Grenze:
Östliche Restfläche Fl.Nr. 403/0 der Gemarkung Niederlauterbach

Südliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 409/2 und 409/3 der Gemarkung Niederlauterbach

Westliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 401/2 und 409/3 der Gemarkung Niederlauterbach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Garage geschaffen werden.

Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 wird das Büro Schröter, Frau Dipl.-Ing. Sonja Schröter, Abensberg, beauftragt.

Die Grundstückseigentümer haben sich auf Grund des Grundsatzbeschlusses des Marktes Wolnzach zur Baulandentwicklung im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur sowie zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 13:22 Uhr