Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 für das Gebiet „An der Weinzierlstraße“, 1. Änderung in Niederlauterbach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 für das Gebiet „An der Weinzierlstraße“ in Niederlauterbach umfasst eine Teilfläche von ca. 1.400 m² des Grundstückes Fl.Nr. 403/0 der Gemarkung Niederlauterbach.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 400, Fl.Nr. 403/0 nördl. Restfläche der Gemarkung Niederlauterbach
Östliche Grenze:
Östliche Restfläche Fl.Nr. 403/0 der Gemarkung Niederlauterbach
Südliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 409/2 und 409/3 der Gemarkung Niederlauterbach
Westliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 401/2 und 409/3 der Gemarkung Niederlauterbach
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Garage geschaffen werden.
Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 wird das Büro Schröter, Frau Dipl.-Ing. Sonja Schröter, Abensberg, beauftragt.
Die Grundstückseigentümer haben sich auf Grund des Grundsatzbeschlusses des Marktes Wolnzach zur Baulandentwicklung im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur sowie zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.