Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach betreibt eine Wasserversorgungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Gemarkung Wolnzach, der Gemarkung Niederlauterbach, der Gemarkung Oberlauterbach und der Gemarkung Rottenegg (Stadt Geisenfeld).

Das Gebührenaufkommen für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.

Aus diesem Grund wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt, eine Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 zu erstellen.

Zur Ermittlung der kostendeckenden Gebühr sind noch umfangreiche Arbeiten notwendig.

Beschluss

Die erforderliche Gebührenkalkulation sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) werden dem Marktgemeinderat nach Abschluss aller dazu notwendigen Vorarbeiten spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Gebührensatz wird rückwirkend zum 01.01.2021 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 09:07 Uhr