Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ in Wolnzach umfasst das Grundstück Fl.Nr. 415/3 der Gemarkung Wolnzach.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 422 (Kindergarten St. Rafael) und 422/14 der Gemarkung Wolnzach
Östliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 422/2 der Gemarkung Wolnzach (Ortsstraße Blütenstraße)
Südliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 446/4 der Gemarkung Wolnzach (Ortsstraße Stieglberg)
Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 415/5 der Gemarkung Wolnzach (Ortsstraße Krankenhausweg)
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zum teilweisen Abbruch des bestehenden Seniorenheimes, Sanierung des Restbestandes sowie Erweiterung mittels Neubau zur Nutzung als Seniorenheim geschaffen werden.
Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ wird das Büro eap Architekten.Stadtplaner PartGmbB, Kreittmayrstraße 15, 80335 München, beauftragt.
Der Vorhabenträger hat sich durch einen städtebaulichen Vertrag zu Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren zu verpflichten. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. Vorhabenträger ist der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes, Pfaffenhofen a. d. Ilm.