22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 12.04.2018 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“ im Parallelverfahren beschlossen.

Dem Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 148 mit Begründung und Umweltbericht der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 18.02.2020 zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2020 bis 29.01.2021 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.11.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es ging im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner, München, in Vertretung der Eigentümer eines anliegenden Grundstückes ein, der sich in den Grundzügen 17 weitere Anliegerhaushalte mit 35 Unterschriften angeschlossen haben. Die gegenständliche Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner wurde dem Bauausschuss im Vorfeld seiner Sitzung am 23.02.2021 über das RIS in datenschutzkonformer Form zur Verfügung gestellt und von Frau Schneider dem Gremium in der Sitzung zusammenfassend vorgetragen.

Nach Diskussion der Sachlage hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass die Angelegenheit von den Fraktionen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten werden soll und anschließend über die weitere Vorgehensweise durch den Marktgemeinderat entschieden werden.

Zur Prüfung der vorgebrachten immissionsschutzrechtlichen Bedenken ist nach Prüfung die Erstellung eines Lärmgutachtens bzw. einer schalltechnischen Untersuchung notwendig.

Die derzeit vorliegenden Stellungnahmen/Einwendungen der Öffentlichkeit wurden den Fraktionssprechern im Vorfeld der Sitzung in datenschutzkonformer Form zur Kenntnisnahme durch die Verwaltung übermittelt.

Diskussionsverlauf

Während des Tagesordnungspunktes erklärt eine Vielzahl der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderates, im Vorfeld der Sitzung am Sitzungstag per E-Mail ein Schreiben von Bürgern aus Königsfeld erhalten zu haben, in welcher der Standort und die Nutzung der geplanten Reithalle nochmals hinterfragt wird. Da dieses Schreiben nicht allen anwesenden Mitgliedern des Marktgemeinderates bekannt bzw. zugegangen ist und des Weiteren die Verwaltung keine Kenntnis von diesem Schreiben hat besteht kein einheitlicher Kenntnisstand im Gremium und konnte das Schreiben von der Verwaltung nicht rechtlich geprüft werden. 1. Bürgermeister Machold schlägt daher vor, die Behandlung des Sachverhaltes auf eine kommende Sitzung des Bauausschusses zu verweisen und die Angelegenheit insoweit zurückzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt, zunächst das erforderliche Schallschutzgutachten zu beauftragen, um zu prüfen, ob die für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 vorgesehene Nutzung immissionsschutzrechtlich möglich ist.

Nach durchgeführter Angebotseinholung erhält das das Ingenieurbüro Greiner PartG mbB Beratende Ingenieure für Schallschutz, Otto-Wagner-Straße 2a, 82110 Germering, den Auftrag für die schalltechnische Untersuchung/Lärmschutzgutachten des Bebauungsplanes Nr. 148 „Feuerwehrhaus und Reithalle in Königsfeld“ nach Prüfung zum Angebotspreis von 3.800,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß Angebot vom 27.04.2021 als wirtschaftlichster Bieter.

Der Untersuchungsumfang umfasst die Private Nutzung der Reithalle, die geplante Vereinsnutzung, das Feuerwehrgebäude sowie den bestehenden Spielplatz und insbesondere die Auswirkungen auf das gesamte Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Erstellung des Gutachtens soll im Monat Mai 2021 durchgeführt werden.

Nach Vorliegen des Ergebnisses der schalltechnischen Untersuchung/des Schallgutachtens wird ein „Runder Tisch“ mit den Bürgern, die Stellungnahmen/Einwendungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegeben haben sowie Vertretern des Marktgemeinderates und der Vorhabenträgerin einberufen. Die Art und Weise, in welcher dies erfolgt, hängt von der weiteren Entwicklung der gegenwärtigen Pandemielage ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Hackl, Wallner)

Datenstand vom 21.05.2021 11:36 Uhr