Antragsteller/Bauherr: Reith Xaver; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung einer Bulldoggarage, einer Unterstellhalle und drei Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen, Bahnerberg 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung einer Bulldoggarage, einer Unterstellhalle und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen , Bahnerberg 3, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 14:33 Uhr