Antragsteller/Bauherr: Markt Wolnzach; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung der Siegelhalle in eine Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 993 der Gemarkung Gebrontshausen, Anton-Dost-Straße 2 und 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 993 der Gemarkung Gebrontshausen befindet sich im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. 

Der beauftragte Planer, Herr Architekt Talke, wird dem Gremium das Bauvorhaben kurz vorstellen. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung der Siegelhalle in eine Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 993 der Gemarkung Gebrontshausen, Anton-Dost-Straße 2 und 6, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Talke hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 23.12.2021 14:52 Uhr