Antragsteller/Bauherr: Robin Daniela und Martin;
hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 650 der Gemarkung Eschelbach, Dorfstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der gegenständliche Antrag auf Baugenehmigung wurde mit dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Herrn Landrat Gürtner, als zuständiger Baugenehmigungsbehörde vorab abgestimmt und ist aus Sicht des Landratsamtes genehmigungsfähig.
Beschluss
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 8 „An der Dorfstraße“ in Eschelbach.
Der notwendigen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz
auf dem Grundstück Fl.Nr. 650 der Gemarkung Eschelbach wird befürwortet.
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.12.2021 14:46 Uhr