Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Satzungsbeschluss für die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 die Aufstellung der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 29.11.2021 bis 13.12.2021 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach keine Schreiben mit Stellungnahmen oder Einwänden vorgebracht. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 13.04.2022 bis 25.05.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 05.04.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt der oben genannten Abwägung für die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die vom Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, gefertigte Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 28.06.2022 als Satzung. 

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2022 15:27 Uhr