Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach - Erschließung des Baugebiets; hier: Bestellung der Trägerschaft zur Erschießungsplanung und Ausführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Um im Bauleitplanverfahren mögliche Festsetzungen zur Erschließung ausreichend berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, dass bis zum nächsten Schritt, der öffentlichen Auslegung die wesentliche Planung zur Erschließung vorliegt. 

Vergaberechtlich stellt sich der Vorgang wie folgt dar:

Im Rahmen der anstehenden Projektumsetzung sind u.a. die Leistungen der Erschließungsträgerschaft zu vergeben.
Da sich der zukünftige Unternehmer nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zur Erschließung eines zur Verfügung gestellten Grundstückes verpflichtet und die Maßnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung finanziert, werden öffentliche Haushaltsmittel der Gemeinde  nicht aufgewendet. 
Auch die Verpflichtung zur Übertragung der Erschließungsanlagen auf den Markt Wolnzach führt nicht zu einem „Beschaffungsvorgang“ i.S. einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommenden Planungs- & Bauleistung gem. § 103 Abs. 3 GWB. 
Denn mit der Übertragung der Erschließung als städtebauliche Maßnahme auf einen Erschließungsträger hat allein dieser die Kostenerstattungsverträge mit den Eigentümern zu regeln und durchzuführen. Als Refinanzierung der Erschließungskosten erhält der Erschließungsunternehmer Zahlungen von den Grundstückserwerbern. 
Dabei handelt es sich allerdings ausdrücklich nicht um eine Vergütung des Marktes Wolnzach, sodass auch die Refinanzierung nicht als Entgelt im Sinne des § 103 Abs. 1 bzw. § 105 Abs. 1 GWB zu klassifizieren ist.
Da der Markt Wolnzach als öffentlicher Auftraggeber jedoch aufgrund des geltenden Haushaltsrechts eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten hat, wird festgelegt, zur Auswahl des Erschließungsträgers ein Verfahren durchzuführen welches den Haushaltsgrundsätzen von Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenzgebot entspricht. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beauftragt die Verwaltung eine Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Hackl, Schäch, Siegmund, Schlicht, Dr. Geißlinger, Sedlmeier und Röhrich) Marktgemeinderätin Cigler hat während diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal betreten. Marktgemeinderat Wallner betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

Datenstand vom 13.04.2023 10:07 Uhr