Datum: 19.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.10.2019
2 Antragsteller/Bauherr: Firma Walter Immobilienverwaltung GbR; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Erstazbau Halle III auf dem Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 8
3 Antragsteller/Bauherr: Dr. Radl Bernd; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/120 der Gemarkung Wolnzach, Ahornallee 37
4 Antragsteller/Bauherr: Kaindl Michael; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung mit Unterbringung von zehn Saisonarbeitskräften und Bulldoggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 612 der Gemarkung Eschelbach, Dorfstraße 38
5 Antragsteller/Bauherr: Firma Reisinger GmbH & Co. KG; hier: Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Abbauerweiterung von Kies und Sand im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung von Kategorie A (Z. 0) Material bei Niederlauterbach auf den Grundstücken Fl.Nr. 450 Tlfl., 463, 476 und 477/3 der Gemarkung Niederlauterbach, Rottenegger Feld
6 Antragsteller/Bauherr: Öksüz Muhammet; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2
7 Dorferneuerung Eschelbach; hier: Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen Leistungsphase 2 bis 9 und die örtliche Bauüberwachung für Straße und Kanalisation für das Neubaugebiet Ehemaliges Klostergelände in Eschelbach
8 Bekanntgaben
9 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.10.2019 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech hat sich bei der Abstimmung enthalten.

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2. Antragsteller/Bauherr: Firma Walter Immobilienverwaltung GbR; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Erstazbau Halle III auf dem Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau Halle III auf dem Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 8, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antragsteller/Bauherr: Dr. Radl Bernd; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/120 der Gemarkung Wolnzach, Ahornallee 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/120 der Gemarkung Wolnzach, Ahornallee 37, wurde im Vorfeld der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom beauftragten Planer im Auftrag des Bauherrn zurückgezogen.

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4. Antragsteller/Bauherr: Kaindl Michael; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung mit Unterbringung von zehn Saisonarbeitskräften und Bulldoggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 612 der Gemarkung Eschelbach, Dorfstraße 38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 612 der Gemarkung Eschelbach liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Für das Bauvorhaben liegt ein durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Bescheid vom 03.12.2018 genehmigter Antrag auf Bauvorbescheid vor. In diesem Bauvorbescheid wurde auf Antrag des Bauwerbers die Erschließung vom Prüfungsumfang des Landratsamtes ausgenommen, so dass dies nun im Bauantragsverfahren zu prüfen ist.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung mit Unterbringung von zehn Saisonarbeitskräften und Bulldoggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 612 der Gemarkung Eschelbach, Dorfstraße 38 , wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß zum Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorbescheides geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen, insbesondere die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Immissionsschutzbehörde und das Sachgebiet Wasserrecht.

In erschließungsrechtlicher Hinsicht wird auf die beiden Stellungnahmen des Zweckverbandes Wasserversorgung „Ilmtalgruppe“ vom 17.10.2019 verwiesen, diese sind vom Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm entsprechend zu würdigen. Die Kosten für die Herstellung des wassertechnischen Anschlusses hat der Bauwerber zu tragen. Evtl. notwendige Grunddienstbarkeiten sind durch den Bauwerber zu erbringen.
Bei Arbeiten im öffentlichen Straßengrund des Marktes Wolnzach ist vom Bauwerber vorab ein entsprechender Gestattungsvertrag mit der Marktgemeinde abzuschließen. Für Planung und Durchführung der Arbeiten ist vom Bauwerber in Absprache mit dem Markt Wolnzach ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro zu bestellen, sämtliche Kosten für diesbezügliche Arbeiten sind vom Bauwerber zu tragen.

Es ist weiter beabsichtigt, die Dachentwässerung über eine Rigole in das benachbarte Regenrückhaltebecken des Marktes Wolnzach vorzunehmen. Der Markt Wolnzach stimmt dieser Einleitung nicht zu. Das Dachflächenwasser ist auf dem Baugrundstück breitflächig zu versichern, die Sickerfähigkeit ist durch den Bauwerber auf dessen Kosten zu prüfen. Ein entsprechend geänderter Entwässerungsplan ist in Abstimmung mit dem gemeindlichen Tiefbauamt vor Bauausführung vom Bauwerber einzureichen. Ist eine Versickerung nicht möglich und muss eine Ableitung des Dachflächenwassers erfolgen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

Selbiges gilt, wenn die Errichtung einer Kleinkläranlage für das Schmutzwasser des Bauvorhabens nach fachlicher Prüfung durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm nicht möglich ist. In diesem Fall ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht ebenfalls erneut und gesondert zu entscheiden.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antragsteller/Bauherr: Firma Reisinger GmbH & Co. KG; hier: Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Abbauerweiterung von Kies und Sand im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung von Kategorie A (Z. 0) Material bei Niederlauterbach auf den Grundstücken Fl.Nr. 450 Tlfl., 463, 476 und 477/3 der Gemarkung Niederlauterbach, Rottenegger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Abgrabung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 450 Tlfl., 463 und 476 sowie 477/3 der Gemarkung Niederlauterbach liegen  im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Abbauerweiterung von Kies und Sand im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung von Kategorie A (Z 0) Material bei Niederlauterbach auf den Grundstücken Fl.Nr. 450 Tlfl., 463 und 476 sowie 477/3 der Gemarkung Niederlauterbach, Rottenegger Feld, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antragsteller/Bauherr: Öksüz Muhammet; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Für das Bauvorhaben liegt ein durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Bescheid vom 31.10.2018 genehmigter Antrag auf Bauvorbescheid vor.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß zum Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorbescheides geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen, insbesondere das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie die Fachstelle Wasserrecht. Die Stellungnahmen sind dem Markt Wolnzach vorzulegen.

In erschließungsrechtlicher Hinsicht ist folgendes zu berücksichtigen: Im Bereich der geplanten Zufahrt der Garagen zur öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/7 der Gemarkung Wolnzach befindet sich aktuell noch eine vom Markt Wolnzach verpachtete private Grünfläche, deren Pachtverhältnis zum Ende des Jahres 2019 ausläuft, zuvor kann hier keine Änderung der Nutzung erfolgen. Für die Herstellung der Zufahrt ist vom Antragsteller vor Baugenehmigung mit dem Markt Wolnzach ein entsprechender Gestattungsvertrag für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als Zufahrt abzuschließen, sämtliche Kosten für die Herstellung der Zufahrt hat der Bauwerber zu tragen. Die Zufahrt ist gemäß den Vorgaben des Marktes Wolnzach herzustellen und bei Beendigung der Baumaßnahme bzw. bei Abschluss der Herstellung der Zufahrt durch den Markt Wolnzach abzunehmen. Wird von diesen Maßgaben abgewichen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf die Erschließung des Bauvorhabens erneut und gesondert durch den Bau- und Umweltausschuss zu entscheiden. Ergibt sich durch Änderung des Kreuzungsbereiches Schloßstraße-Wendenstraße-Gabes die Notwendigkeit eines Rückbaus der Zufahrt wegen notwendiger anderweitiger Nutzung, so hat der Bauwerber den Rückbau auf eigene Kosten durchzuführen. Des Weiteren hat der Antragsteller evtl. Baumaßnahmen bezüglich evtl. Änderungen des Kreuzungsbereiches zu dulden.

Vor Baugenehmigung ist des Weiteren ein mit dem Markt Wolnzach abgestimmter Entwässerungsplan vorzulegen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech hat sich bei der Abstimmung enthalten. Marktgemeinderat Talke hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Dorferneuerung Eschelbach; hier: Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen Leistungsphase 2 bis 9 und die örtliche Bauüberwachung für Straße und Kanalisation für das Neubaugebiet Ehemaliges Klostergelände in Eschelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für das künftige Baugebiet im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 129 für das Gebiet „Ehemaliges Klostergelände“ in Eschelbach sind Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebietes zu vergeben (Leistungsumfang Leistungsphase 2 bis 9, Leistungsphase 4 ist nicht erforderlich), diese umfassen Straße und Kanalisation für das Baugebiet (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk sowie besondere Leistungen und örtliche Bauüberwachung), wobei der Kostenanteil für die Straße im Zuge des laufenden Dorferneuerungsverfahrens für den Gemeindeteil Eschelbach durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern bzw. die Teilnehmergemeinschaft Eschelbach übernommen wird.

Das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Breitner, Wolnzach, hat für das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern bzw. die Teilnehmergemeinschaft Eschelbach bereits die Planungs- und Ingenieurleistungen für die anschließende Don-Bosco-Straße sowie den Dorfplatz übernommen, sodass eine Beauftragung für die Ingenieurleistungen der Erschließungsmaßnahmen für das künftige vorgenannte Baugebiet, welches mit den beiden vorgenannten Maßnahmen untrennbar verbunden ist, an das Büro Breitner nach den Maßgaben der Vergabeordnung möglich ist.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung durch den Markt Wolnzach erhält das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Breitner, Mozartstraße 6, 85283 Wolnzach, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk sowie besondere Leistungen und die örtliche Bauüberwachung (Leistungsumfang Leistungsphase 2 bis 9, Leistungsphase 4 ist nicht erforderlich) für das Neubaugebiet „Ehemaliges Klostergelände“ in Eschelbach nach Prüfung zum Angebotspreis von 67.711,20 € inkl. Mehrwertsteuer laut Angebot Nr. 45 vom 02.09.2019, als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech hat sich bei der Abstimmung enthalten. Daraufhin wird Marktgemeinderat Dr. Rech nochmals darüber belehrt, dass grundsätzlich eine Abstimmungspflicht besteht.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 8
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9. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 9

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Dr. Rech:
Liegt für das Gerichtsverfahren zum Garausweiher das Gerichtsurteil vor?
► 1. Bürgermeister Machold nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 11.12.2019 15:28 Uhr