Datum: 10.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.11.2019
2 Eigentümerweg an der Elsenheimerstraße in Wolnzach; hier: Widmung des Weges Fl.Nr. 286/3 der Gemarkung Wolnzach als Ortsstraße
3 Antragsteller/Bauherr: Stiegler Wohnbau GmbH hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Gaststätte, Pension und Wohnungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 194, 195, 197/2 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstraße 10
4 Volksfest-/Mehrzweckhalle des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe zur Anschaffung einer elektroakustischen Anlage in der Mehrzweckhalle
5 Bekanntgaben
6 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 19.11.2019  wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2. Eigentümerweg an der Elsenheimerstraße in Wolnzach; hier: Widmung des Weges Fl.Nr. 286/3 der Gemarkung Wolnzach als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 2

Beschluss

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt ein Antrag der Anlieger auf Umstufung des Eigentümerweges auf Fl.Nr. 286/3 der Gemarkung Wolnzach an der Elsenheimerstraße zur Ortsstraße vor.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt daher, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG die im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) gelb gekennzeichnete Wegefläche als Teil der Ortsstraße Elsenheimerstraße zu widmen. Die Teilstrecke mit der Fl.Nr 286/3 beginnt an den Ostseiten der Grundstücke Fl.Nr. 284 und 286 der Gemarkung Wolnzach (km 0,000), und endet an der Ostseite des Grundstückes Fl.Nr. 286/6 (km 0,094) der Gemarkung Wolnzach.

Die Umwidmung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2020, da zu diesem Zeitpunkt die als Staatsstraße St 2049 gewidmete Elsenheimerstraße zur Ortstraße abgestuft wird.

Straßenbaulastträger: Markt Wolnzach.

Sollte eine Zustimmung zur Widmung als Ortstraße durch das Gremium nicht erfolgen, beantragen die Anlieger stattdessen die Aufhebung der Widmung des Eigentümerweges bzw. Einziehung des Eigentümerweges. Die Wegefläche auf Fl.Nr. 286/3 wird dann wieder als private Zufahrt ohne öffentlichen Charakter genutzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech wird im Diskussionsverlauf während diesem Tagesordnungspunkt von 1. Bürgermeister Machold zur Ordnung gerufen. Marktgemeinderat Schäch stellt im Diskussionsverlaufen einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung.

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3. Antragsteller/Bauherr: Stiegler Wohnbau GmbH hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Gaststätte, Pension und Wohnungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 194, 195, 197/2 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Vertreter des Bauherrn, Dipl.-Ing. Trapp, hat das Bauvorhaben dem Gremium vorgestellt.

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 194, 195, 197/2 der Gemarkung Wolnzach liegen im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Gaststätte, Pension und Wohnungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 194, 195, 197/2 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstraße 10, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Volksfest-/Mehrzweckhalle des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe zur Anschaffung einer elektroakustischen Anlage in der Mehrzweckhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Volksfest-/Mehrzweckhalle der Marktgemeinde soll probeweise eine elektroakustische Anlage zur Einhaltung der festgestellten Lärmwerte installiert werden. Im Zuge der durchgeführten Angebotseinholung wurden drei Angebote abgegeben. Der wirtschaftlichste Anbieter, die Firma SLS event technology, Mainburg, garantiert als einziger der Anbieter, dass durch die elektroakustische Anlage die vom Büro Dr. Dr. Neubauer, Ingolstadt, gutachterlich festgestellten Lärmwerte eingehalten werden bzw. wenn dies nicht der Fall sein sollte, für den Markt eine Rückgabemöglichkeit der Anlage besteht.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung durch den Markt Wolnzach erhält die Firma SLS event technology, Fabrikstraße 3, 84048 Mainburg, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag zur Anschaffung einer elektroakustischen Anlage in der Mehrzweckhalle des Marktes Wolnzach nach Prüfung zum Angebotspreis von 47.238,95 € inkl. Mehrwertsteuer laut Angebot Nr. 19-0156 vom 26.11.2019, als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 5

Diskussionsverlauf

Frau Schneider teilt dem Gremium mit, das für das Bauvorhaben der Firma PlusEnergie zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1250/3 der Gemarkung Wolnzach, Glasmühlstraße 1, auf Grund der schwierigen Bodenverhältnisse die vorgesehene Tiefgarage nicht errichtet werden kann und daher eine Umplanung erfolgt ist; Marktgemeinderat Schäch bestätigt dies.
Frau Schneider stellt dem Gremium die angepassten Pläne des Bauvorhabens vor; aus dem Gremium artikuliert sich auf Nachfrage keine negative Meinung zu der Anpassung des Bauvorhabens mit Weglassung der Tiefgarage und Neusituierung der Stellplätze und einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen, für welche eine Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich ist. Frau Schneider stellt klar, dass auf Grund der Änderung des Vorhabens eine entsprechende Änderung des Erschließungs- und Durchführungsvertrages mit der Firma PlusEnergie zu erfolgen hat. Die Behandlung der Angelegenheit soll in der Januar-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und/oder des Marktgemeinderates erfolgen.

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6. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 6

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Dr. Rech:
Was tun wir, wenn das Gebäude Herrnstraße 14 wirklich verkauft wird? Machen wir vom Vorkaufsrecht Gebrauch?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass ein mögliches Vorkaufsrecht der Marktgemeinde geprüft wird, sobald eine entsprechende notarielle Anforderung der Verwaltung vorliegt.

Anfrage 2 – Marktgemeinderat Dr. Rech:
Bei der Feinuntersuchung zur Herrnstraße war die Variante 4 unser Favorit. War hier eine Empfehlung zum Abriss enthalten? Warum wurde hiervon abgewichen? Können wir den Bauträger dazu bringen, gemäß der Empfehlung der Feinuntersuchung zu handeln?
► Frau Schneider erklärt, dass hierzu eine gültige aktuelle Beschlusslage vorliegt, welche nachzulesen ist und das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Anfrage 3 – Marktgemeinderat Hammerschmid:
Kann die Eisfläche auf dem Volksfestplatz wieder angelegt werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass hierzu wahrscheinlich zur Jahresschlusssitzung des Marktgemeinderates weitere Informationen mitgeteilt werden können.

Anfrage 4 – Marktgemeinderat Hammerschmid:
Können hellere Beleuchtungen sowie gestalterische Umgestaltungen auf dem Volksfestplatz durchgeführt werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies auch im Rahmen des ISEK sowie der Umgestaltung der Freiflächen des alten Postgebäudes, welche an den Volksfestplatz anschließen, betrachte wird, sobald die Verhandlung in Sachen Lärm des Volksfestes vor dem Landgericht Ingolstadt stattgefunden hat.

Datenstand vom 12.12.2019 16:46 Uhr