Datum: 05.03.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.02.2020
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Antragsteller/Bauherr: Stiegler Wohnbau GmbH & Co. KG; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Gaststätte, Pension und Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 195/0 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstraße 10
4 Antragsteller/Bauherr: Arcus Wohnbau GmbH; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3
5 Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Wolnzach; hier: Zustimmungsbeschluss des Marktgemeinderates
6 Freiwillige Feuerwehr Eschelbach; hier: Ersatzbeschaffung des FFW Fahrzeug LF 8 durch ein LF 10
7 Antrag von Marktgemeinderat Wallner auf Abschaffung des Blattes 85283 - Das Wolnzach-Magazin
8 Bekanntgaben
9 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.2020 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Hammerschmid hat sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.20 bei der Abstimmung enthalten.

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, wer den verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Antragsteller/Bauherr: Stiegler Wohnbau GmbH & Co. KG; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses zu Gaststätte, Pension und Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 195/0 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauwerber beantragt die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Umbau, die Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 195/0 der Gemarkung Wolnzach, Schloßstraße 10.

Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.12.2019  behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Das Vorhaben wurde in enger Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes sowie unter Berücksichtigung der Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept konzipiert. Es wird die Durchführung einer Sanierung nicht erschweren oder den Zielen zuwiderlaufen. Laut vorbereitender Untersuchung zur Sanierungssatzung aus dem Jahre 1987 ist das Anwesen Schloßstraße 10 ein „für das Ortsbild wertvolles Gebäude, jedoch mit gestalterischen Mängeln“. Durch die Sanierung des Gebäudes werden die Ziele der vorbereitenden Untersuchung erreicht und gestalterische Mängel beseitigt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB für das vorgenannte Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Wallner hat während diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen. Marktgemeinderat Wallner betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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4. Antragsteller/Bauherr: Arcus Wohnbau GmbH; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauwerber beantragt die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3.

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.09.2019  behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Laut der vorbereitenden Untersuchung zur Sanierungssatzung aus dem Jahre 1987 gibt es zur Freifläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach keine sanierungsrelevanten Vorgaben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB für das vorgenannte Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Wolnzach; hier: Zustimmungsbeschluss des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nachdem Herr Handelshauser vom beauftragten Ingenieurbüro M&M Brandschutz dem Gremium den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans des Marktes Wolnzach ausführlich dargelegt hat und zu den schriftlichen Anfragen Stellung genommen hat, wurde der mit aktuellen Zahlen ergänzte Feuerwehrbedarfsplan von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten unterzeichnet.
Auch der Kreisbrandrat hat seine Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan erklärt.

Der Feuerwehrbedarfsplan listet u.a. die zur Erfüllung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren notwendigen Anschaffungen für die nächsten Jahre auf. Insofern ist der Feuerwehrbedarfsplan die Grundlage für die Investitionsplanung der Feuerwehren und somit des Marktes Wolnzach als Sachaufwandsträger. Eine unmittelbare Entscheidung zur Anschaffung der im Feuerwehrbedarfsplan aufgeführten Investitionsmaßnahmen erfolgt mit der Genehmigung des Feuerwehrbedarfsplans noch nicht. Hierzu sind für die Anschaffungen bzw. einzelnen Investitionen weitere Beschlüsse des Gemeinderates notwendig, die zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde erfolgen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis und stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Wolnzach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech hat sich bei der Abstimmung enthalten. Daraufhin wird Marktgemeinderat Dr. Rech nochmals darüber belehrt, dass grundsätzlich eine Abstimmungspflicht besteht.

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6. Freiwillige Feuerwehr Eschelbach; hier: Ersatzbeschaffung des FFW Fahrzeug LF 8 durch ein LF 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Feuerwehr Eschelbach beantragt die Ersatzbeschaffung des vorhandenen LF8 durch ein gebrauchtes LF 10 (Iveco 75 E 14, EZ 2001; Laufleistung 15.000 km ).

Die Beschaffung des LF 10 ist Bestandteil des im Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Wolnzach enthaltenen Beschaffungskonzept Fahrzeuge.
Die Feuerwehr Eschelbach ist damit in der Lage, die bereits vorhandene Atemschutz-Ausrüstung entsprechend einzusetzen.

Das vorhandene LF8 wird nach der o.g. Beschaffung der Feuerwehr Gosseltshausen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung des LF8 durch ein gebrauchtes LF 10 zu einem Kaufpreis von 113.465,79 € (Fahrzeug: 71.281 €; Beladung: 42.184,79 €) zu. Von der Feuerwehr Eschelbach werden in Eigenleistung für diverse Um- und Einbauten noch ca. 6.000 € aufgewendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Antrag von Marktgemeinderat Wallner auf Abschaffung des Blattes 85283 - Das Wolnzach-Magazin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

Marktgemeinderat Wallner stellt den Antrag auf Abschaffung des Blattes 85283 – Das Wolnzach-Magazin. Der  Antrag liegt als Anlage 1 dieser Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 8
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9. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschliessend 9

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Dr. Rech:
Wann werden die Straßenlampen in Haushausen montiert? Für was sind die weißen Markierungskreuze am Wegesrand?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Aufstellung der Lampen voraussichtlich Ende März erfolgen wird, je nach Witterung. Die Frage der Standorte der Lampen wurde bereits beantwortet.


Anfrage 2 – Marktgemeinderat Wallner:
Wie hoch waren die Gesamtkosten der Gemeinde zum Garausweiher-Prozess?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass sich diese gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichtes auf 1645 Euro belaufen.


Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Strobl:
Warum wurde das Garausweiher-Gerichtsurteil nicht bekannt gegeben?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass das Urteil nach der Gerichtsverhandlung vor Ort bereits in wesentlichen Zügen und seinen Auswirkungen in mündlicher Form bekannt war und in dieser Form im Bau- und Umweltausschuss am 22.10.2019 nicht nur besprochen wurde, sondern auch bei der Beschlussfassung zu einem TOP zum gegenständlichen Bauvorhaben maßgebliche Berücksichtigung fand.


Anfrage 4 – Marktgemeinderat Dr. Rech:
Bezieht sich die von der Verwaltung genannte Zahl der in den letzten Jahren gepflanzten 10.270 Bäume nur auf gemeindliche Grundstücke oder auch auf Private Grundstücke im Gemeindebereich?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass sich diese logischerweise nur auf gemeindliche Grundstücke und Waldflächen bezieht da dem Markt über private Baumpflanzungen keine Daten vorliegen.

Datenstand vom 25.05.2020 14:37 Uhr