Datum: 18.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.01.2020
2 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Zustimmungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
3 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Zustimmungsbeschluss zum Bebauungsplan
4 Antragsteller/Bauherr: Aden Eike; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Hauses um zwei Gauben und einen Anbau zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/3 der Gemarkung Königsfeld, In der Au 2
5 Antragsteller/Bauherr: Förch Matthias; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geländers, eines Mülltonnenhäuschens und eines kleinen Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 877/5 der Gemarkung Geroldshausen, Breitenwiese 17
6 Antragsteller/Bauherr: Kempinger Thomas und Petra; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1132/28 der Gemarkung Wolnzach, Richard-Wagner-Straße 12
7 Antragsteller/Bauherr: Reith Xaver; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung einer Bulldoggarage, einer Unterstellhalle und drei Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen, Bahnerberg 3
8 Antragsteller/Bauherr: DFMG Deutsche Funkturm GmbH Produktion Süd; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgittermast auf dem Grundstück Fl.Nr. 645 der Gemarkung Wolnzach, Demengereut - Erneute Stellungnahme zur Erschließung
9 Antragsteller/Bauherr: DFMG Deutsche Funkturm GmbH Produktion Süd; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 25,13-Meter-Schleuderbetonmastes, rund, konisch, mit zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf Betonbodenplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1305/1 der Gemarkung Eschelbach, In der Flur Bratzhof
10 Städtebaulicher Wettbewerb "Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur orientierenden Altlastenuntersuchung für das Gebiet des Städtebaulichen Wettbewerbes "Wohnen an der Wolnzach"
11 Städtebaulicher Wettbewerb "Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur schadstofftechnischen Begleitung für das Gebiet des Städtebaulichen Wettbewerbes "Wohnen an der Wolnzach"
12 Bekanntgaben
13 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.01.2020 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Hammerschmid hat sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.01.2020 bei der Abstimmung enthalten. Marktgemeinderat Kling betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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2. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Zustimmungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bau- und Umweltausschuss hat die gegenständliche Angelegenheit in seiner Sitzung vom 19.02.2019 beschlussmäßig behandelt. Zwischenzeitlich wurde nach Gesprächen mit dem Grundeigentümer die Planunterlagen nochmals aktualisiert und ergänzt; auch im Hinblick auf den mit dem Grundeigentümer zu schließenden Städtebaulichen Zielbindungsvertrag wurden die Planunterlagen im Zuge der Vorbereitung des Vertrages optimiert. In dieser Form liegen die Unterlagen dem Gremium nunmehr zur erneuten Beschlussfassung vor; die beauftragte Planerin Frau Obereisenbuchner hat die Planung dem Gremium vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach stimmt dem vom Architekturbüro Obereisenbuchner, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 18.02.2020 zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange durchzuführen sobald mit dem betroffenen Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Planungskosten- und Zielbindungsvertrag geschlossen worden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Zustimmungsbeschluss zum Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bau- und Umweltausschuss hat die gegenständliche Angelegenheit in seiner Sitzung vom 19.02.2019 beschlussmäßig behandelt. Zwischenzeitlich wurde nach Gesprächen mit dem Grundeigentümer die Planunterlagen nochmals aktualisiert und ergänzt; auch im Hinblick auf den mit dem Grundeigentümer zu schließenden Städtebaulichen Zielbindungsvertrag wurden die Planunterlagen im Zuge der Vorbereitung des Vertrages optimiert. In dieser Form liegen die Unterlagen dem Gremium nunmehr zur erneuten Beschlussfassung vor; die beauftragte Planerin Frau Obereisenbuchner hat die Planung dem Gremium vorgestellt.   

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach stimmt dem vom Architekturbüro Obereisenbuchner, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“ vom 18.02.2020 zu.

Ergänzend ist im Bebauungsplan als Festsetzung aufzunehmen, dass die Stellplätze für die Reitanlage auf dem Grundstück der Selbigen nachzuweisen sind. Des Weiteren ist aufzunehmen, dass die derzeit unter Flächen für Nebenanlagen möglichen zehn Stellplätze als herzustellende öffentliche Stellplätze festzusetzen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange durchzuführen sobald mit dem betroffenen Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Planungskosten- und Zielbindungsvertrag geschlossen worden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antragsteller/Bauherr: Aden Eike; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Hauses um zwei Gauben und einen Anbau zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/3 der Gemarkung Königsfeld, In der Au 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 316/3 der Gemarkung Königsfeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Königsfeld-Nord“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Diese werden durch die Lage des Anbaus im Grundstück überschritten. Die Ausrichtung des Anbaus erfolgt in Richtung Westen, da der Eingangsbereich in Richtung Norden und somit die Ausrichtung der Wohnbereiche in Richtung Süden möglich sind. Durch den separaten Eingang kann die Wohneinheit im EG barrierefrei und mit kürzeren Wegen zu den Stellplätzen geplant werden, des Weiteren wird das Sichtdreieck der Straßenkreuzung nicht beeinträchtigt.
  2. Der Bebauungsplan trifft keine eindeutige Festsetzung zu den zur Errichtung vorgesehenen Gauben. Es wird daher für die Errichtung von zwei Gauben eine Befreiung beantragt, die durch den geringen Kniestock benötigt werden, um nutzbaren Lebensraum zu schaffen.
  3. Der Bebauungsplan setzt eine maximale Dachneigung von 27 Grad fest. Beantragt wird die Errichtung eines Flachdachs, welches zu einem Teil eine Erweiterung des bestehenden Balkons werden soll, zum anderen nur als Dach dienen soll.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 316/3 der Gemarkung Königsfeld.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Hauses um zwei Gauben und einem Anbau zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/3 der Gemarkung Königsfeld, In der Au 2, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltbeschluss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Dr. Rech wird im Diskussionsverlauf während diesem Tagesordnungspunkt von 1. Bürgermeister Machold zur Ordnung gerufen. Marktgemeinderrätin Elender verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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5. Antragsteller/Bauherr: Förch Matthias; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geländers, eines Mülltonnenhäuschens und eines kleinen Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 877/5 der Gemarkung Geroldshausen, Breitenwiese 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Breitenwiese“ in Geroldshausen und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgendem Punkt gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Stellplätze für Abfall- und Wertstoffbehälter in die Gebäude zu integrieren sind. Die Abfall- und Wertstoffbehälter sollen separat in einer Mülltonnenbox außerhalb der Gebäude untergebracht werden. Das Mülltonnenhäuschen wird nicht direkt an der Grundstücksgrenze errichtet.
  2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der Baugrenzen oder besonderer Bereiche zulässig sind. Es soll ein kleiner Geräteschuppen zur Unterbringung von Gartengeräten bzw. Fahrrädern errichtet werden. Dieser würde zum Teil außerhalb der Baugrenze stehen.
  3. Der Bebauungsplan setzt fest, dass an seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen Holzlattenzäune und Maschendrahtzäune ohne Sockel mit einer Höhe von 1,00 Metern zulässig sind; diese dürfen nicht in grellen Farben ausgeführt werden. Innerhalb des Grundstückes soll ein Geländer mit einer Länge von ca. 9,00 Metern in der Farbe schwarz bzw. dunkel (anthrazit) um die Sturzgefahr im Eingangsbereich auszuräumen.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesem Punkt kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 877/5 der Gemarkung Geroldshausen

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geländers, eines Mülltonnenhäuschens und es kleinen Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 877/5 der Gemarkung Geroldshausen, Breitenwiese 17, wird befürwortet.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antragsteller/Bauherr: Kempinger Thomas und Petra; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1132/28 der Gemarkung Wolnzach, Richard-Wagner-Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die gegenständliche Doppelgarage besteht bereits und wurde ohne entsprechende Genehmigung errichtet. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Bauaufsichtsbehörde hat den Bauwerber im Zuge einer Baueinstellung mit Schreiben vom 31.10.2019 aufgefordert, die bestehende Garage auf das gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich verfahrensfreie Maß von maximal 50 Quadratmetern Bruttogrundfläche zurückzubauen, wobei die Garage eine mittlere Wandhöhe von 3,00 Metern nicht überschreiten darf.

Da sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Gabes“ befindet hat das Landratsamt den Bauwerber zudem verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes beim Markt Wolnzach zu stellen. Weiterhin wurde dem Bauwerber vom Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm auferlegt, dass im Westen des Grundstückes Fl.Nr. 1132/28 der Gemarkung Wolnzach vorhandene Nebengebäude im Anschluss an die Bauarbeiten der Garage zu entfernen bzw. so zu versetzen, dass es mindestens 3,00 Meter von jeder Grundstücksgrenze entfernt steht und eine maximale Wandhöhe von 3,00 Metern aufweist.

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgendem Punkt gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen und Nebenanlagen nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen zulässig sind. Die Doppelgarage soll außerhalb der dafür festgesetzten Flächen errichtet werden und ist grundsätzlich Verfahrensfrei nach Art 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesem Punkt kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1132/28 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1132/28 der Gemarkung Wolnzach, Richard-Wagner-Straße 12, wird befürwortet.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In den Hinweisen des von der Marktgemeinde auf Grund dieses Beschlusses an den Bauwerber zu richtenden Bescheides über die Erteilung der isolierten Befreiung für das vorgenannte Bauvorhaben ist explizit auf das als Verwaltungsakt ergangene Schreiben des Landratsamtes vom 31.10.2019 und die Einhaltung von dessen Bestimmungen (siehe Sachverhalt zum Beschluss) zu verweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm  erhält einen Abdruck dieses Beschlusses.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antragsteller/Bauherr: Reith Xaver; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung einer Bulldoggarage, einer Unterstellhalle und drei Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen, Bahnerberg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung einer Bulldoggarage, einer Unterstellhalle und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Gosseltshausen , Bahnerberg 3, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antragsteller/Bauherr: DFMG Deutsche Funkturm GmbH Produktion Süd; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgittermast auf dem Grundstück Fl.Nr. 645 der Gemarkung Wolnzach, Demengereut - Erneute Stellungnahme zur Erschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 645 der Gemarkung Wolnzach, liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Die Sendeanlage soll der Versorgung der BAB A93 mit mobilen Daten und Sprachdiensten der Telekom dienen (dies umfasst die Nachrüstung von 5G-Technik). Nach Prüfung durch die Bauverwaltung ist die nächste Bebauung vom Baugrundstück gemessen sowohl im Hauptort Wolnzach als auch im Gemeindeteil Gebrontshausen ca. 1 Kilometer Luftlinie entfernt. Jede Sendeanlage bedarf einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur gemäß der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV). Die Marktgemeinde ist nicht Vollzugs- oder Genehmigungsbehörde der BImSchV. Der Marktgemeinde kommt im Rahmen des Mobilfunkpaktes grundsätzlich kein Ablehnungsrecht bei Mobilfunkstandorten zu.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgittermast auf dem Grundstück Fl.Nr. 645 der Gemarkung Wolnzach, Demengereut wird nunmehr befürwortet.

Mittlerweile fanden mehrfach Gespräche zwischen dem Bauwerber sowie der Marktgemeinde und der zuständigen Jagdgenossenschaft bezüglich der Erschließung des gegenständlichen Bauvorhabens statt. Die Erschließung kann nunmehr als gesichert gelten, da der Bauwerber bezüglich der Nutzung der betroffenen Privatflächen entsprechende Vereinbarung mit den Anliegern treffen konnte und des weiteren folgenden Punkten ausdrücklich zugestimmt hat und diese einer Gestattung über die Benutzung von öffentlichem Straßengrund (in diesem Fall die öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nr. 50, 52/1, 569, 519, 540/1 der Gemarkung Gebrontshausen sowie Fl.Nr. 646/2 und 646/1 der Gemarkung Wolnzach) zu beachten sind:

  • Beweissicherung der asphaltierten Straßen-/Wegeflächen ab der Ortsstraße „Gebehardstraße“ in Gebrontshausen sowie der geschotterten Feld- und Waldwege mit Aushändigung der Unterlagen zur Gestattung vor Beginn der Baumaßnahme
  • Nach Beendigung der Baumaßnahme festgestellte Schäden werden auf Kosten des Bauherrn in Abstimmung mit dem Markt Wolnzach behoben. Bei nicht ausgebauten Feldwegen muss der Urzustand vor Beginn der Baumaßnahme wiederhergestellt werden (z.B. Wiederherstellung der Schotterwege ausschließlich mit Mineralschotter).
  • Der Bauwerber lässt nochmals überprüfen, ob eine Aufschotterung der Tragfähigkeit seinerseits erforderlich ist.

Die erforderlichen Unterlagen der Gestattung (Lageplan mit Darstellung der benötigten Verkehrsflächen sowie Abstimmung bezüglich des Verlaufes der Kabeltrasse der Bayernwerke für die Sendeanlage) sind dem Markt Wolnzach vor Erteilung der Baugenehmigung vom Bauwerber zu übergeben. Gegebenenfalls notwendige Dienstbarkeiten zugunsten des Freistaates Bayern sind gegenüber dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm beizubringen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen sowie die Voraussetzung einer Privilegierung zu prüfen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Insbesondere wird das Landratsamt nochmals angehalten, alle immissionsschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens gründlich zu überprüfen. Der Marktgemeinde ist die Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutz zuzuleiten.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antragsteller/Bauherr: DFMG Deutsche Funkturm GmbH Produktion Süd; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 25,13-Meter-Schleuderbetonmastes, rund, konisch, mit zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf Betonbodenplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1305/1 der Gemarkung Eschelbach, In der Flur Bratzhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1305/1 der Gemarkung Eschelbach liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Die Sendeanlage soll der Versorgung der BAB A93 mit mobilen Daten und Sprachdiensten der Telekom dienen (dies umfasst die Nachrüstung von 5G-Technik). Nach Prüfung durch die Bauverwaltung ist die nächste Bebauung vom Baugrundstück gemessen ca. 365 Meter (Bratzmühle) bzw. ca. 255 Meter Luftlinie (Gewerbegebiet Bruckbach, dazwischen BAB A9) entfernt. Jede Sendeanlage bedarf einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur gemäß der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV). Die Ma rktgemeinde ist nicht Vollzugs- oder Genehmigungsbehörde der BImSchV. Der Marktgemeinde kommt im Rahmen des Mobilfunkpaktes grundsätzlich kein Ablehnungsrecht bei Mobilfunkstandorten zu.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 25,13-Meter-Schleuderbetonmastes, rund, konisch, mit zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf Betonbodenplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1305/1 der Gemarkung Eschelbach, In der Flur Bratzhof, wird befürwortet.

Die Erschließung erfolgt über die öffentlichen Verkehrsflächen der Straße von Eschelbach nach Waal (auch Waaler Straße) über die Flurstücke Fl.Nr. 1306 und 1319 der Gemarkung Eschelbach. In erschließungsrechtlicher Hinsicht wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern der Bauwerber folgende Maßnahmen vor Bauausführung durchführt:

  • Beweissicherung der asphaltierten Straßen-/Wegeflächen „Straße von Waal nach Eschelbach“ auf den vorgenannten Flurstücken zum Baugrundstück sowie der geschotterten Feld- und Waldwege mit Aushändigung der Unterlagen zur Gestattung vor Beginn der Baumaßnahme
  • Nach Beendigung der Baumaßnahme festgestellte Schäden werden auf Kosten des Bauherrn in Abstimmung mit dem Markt Wolnzach behoben. Bei nicht ausgebauten Feldwegen muss der Urzustand vor Beginn der Baumaßnahme wiederhergestellt werden (z.B. Wiederherstellung der Schotterwege ausschließlich mit Mineralschotter).
  • Die Baumaßnahme der Sendeanlage ist vom Bauwerber mit den Baumaßnahmen der Bundesautobahndirektion an der BAB A9 abzustimmen. Der Markt Wolnzach ist hiervon schriftlich zu unterrichten und in allen Fragen, die Straßen- und Wegeflächen der Marktgemeinde betreffen vom Bauwerber oder der Genehmigungsbehörde zu beteiligen.
  • Sämtliche Zufahrtswege zum Baugrundstück sind bei Benutzung durch den Bauwerber bzw. dessen beauftragte Unternehmen zu jeder Zeit freizuhalten und dürfen nicht blockiert werden.

Die erforderlichen Unterlagen der notwendigen Gestattung zur Benutzung von öffentlichem Straßengrund (Lageplan mit Darstellung der benötigten Verkehrsflächen sowie Abstimmung bezüglich des Verlaufes der Kabeltrasse der Bayernwerke für die Sendeanlage) sind dem Markt Wolnzach vor Erteilung der Baugenehmigung vom Bauwerber zu übergeben. Gegebenenfalls notwendige Dienstbarkeiten zugunsten des Freistaates Bayern sind gegenüber dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm beizubringen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen sowie die Voraussetzung einer Privilegierung zu prüfen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Insbesondere wird das Landratsamt nochmals angehalten, alle immissionsschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens gründlich zu überprüfen. Der Marktgemeinde ist die Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutz zuzuleiten.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Schäch verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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10. Städtebaulicher Wettbewerb "Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur orientierenden Altlastenuntersuchung für das Gebiet des Städtebaulichen Wettbewerbes "Wohnen an der Wolnzach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nachdem der Verwaltung zwischenzeitlich seitens der Regierung von Oberbayern eine schriftliche Förderzusage für 60 % der Gesamtkosten des künftigen Städtebaulichen Wettbewerbes „Wohnen an der Wolnzach“ im Bereich Hopfenstraße/Am Brunnen vorliegt, (welchen der Bau- und Umweltausschuss mit Beschluss in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 26.03.2019 dem Marktgemeinderat auszuloben empfohlen hat) können nunmehr die ersten vorbereitenden Arbeiten und Untersuchungen im Vorfeld der Auslobung des Wettbewerbes vergeben werden.

Der im Zuge der Marktgemeinderatssitzung vom 23.01.2020 vergebene Auftrag an die Ingenieurgruppe München eG wurde von dieser unter Hinweis auf die abgelaufene Angebotsbindefrist sowie der fachlich inzwischen hinsichtlich des Leistungsumfanges nicht mehr gegebenen Leistungsfähigkeit des Unternehmens abgelehnt. Es wurde daher durch die Verwaltung eine erneute Angebotseinholung durchgeführt.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die ALG Consulting, Adi-Maislinger-Straße 9, 81373 München, den Auftrag für die orientierende Altlastenuntersuchung für das Gebiet des Städtebaulichen Wettbewerbes „Wohnen an der Wolnzach“ nach Prüfung zum Angebotspreis von 16.089,99 € inklusive Mehrwertsteuer, laut Angebot 07.02.2020 , als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Städtebaulicher Wettbewerb "Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur schadstofftechnischen Begleitung für das Gebiet des Städtebaulichen Wettbewerbes "Wohnen an der Wolnzach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Zuge der Beauftragung der orientierenden Altlastenuntersuchung bzw. der diesbezüglichen erneuten Angebotseinholung wurde festgestellt, dass im Rahmen der Selbigen zur Abdeckung aller möglichen Problemstellungen die Beauftragung einer schadstofftechnischen Begleitung ergänzend erforderlich ist.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die ALG Consulting, Adi-Maislinger-Straße 9, 81373 München, den Auftrag für die schadstofftechnisches Belgeitung für das Gebiet des Städtebaulichen Wettbewerbes „Wohnen an der Wolnzach“ nach Prüfung zum Angebotspreis von 20.545,35 € inklusive Mehrwertsteuer, laut Angebot 11.02.2020, als wirtschaftlichster Bieter.

Die Erteilung des Auftrages an den wirtschaftlichsten Bieter soll erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Untersuchungen des Auftrages aus TOP 10 bzw. nach Baufortschritt erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Schäch betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 12
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13. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 13

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Hammerschmid:
Es fand in der Vergangenheit bereits ein Ortstermin des Bauausschusses statt, bei dem die Möglichkeit der Anlegung eines Gehwegs vor Ortsausgang Königsfeld zur Straße in der Au besprochen wurde. Wird dies im Zuge der Planungen für die Reithalle Königsfeld mit geprüft?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies geprüft wird und diesbezüglich auch weitere alternative Überlegungen angestellt werden.

Datenstand vom 27.05.2020 14:33 Uhr