Datum: 30.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 19.05.2020
2 Kanalnetz des Marktes Wolnzach; hier: Bereich Marienplatz - Marktplatz - Schloßstraße - Vorstellung der Planung zur Sanierung und Beschlussfassung zur öffentlichen Ausschreibung
3 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
4 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Bebauungsplanes
5 Bebauungsplan Nr. 81 für das Gebiet "Wiesenäcker", 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Bebauungsplanes
6 Antragsteller/Bauherr: Gerheiser Harald; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Erweiterung des Erdgeschosses durch einen Anbau, Vorbereitung des Hauses für späteres barrierefreies Wohnen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/3 der Gemarkung Burgstall, Baldwinstraße 1
7 Antragsteller/Bauherr: Heilmeier Josef; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2208 der Gemarkung Niederlauterbach, Stadelhof 1 1/2
8 Antragsteller/Bauherr: Schmidpeter Matthias; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Flachdach (optional mit begrünten Flachdach) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1165/18 der Gemarkung Wolnzach, Beethovenstraße 9
9 Antragsteller/Bauherr: Kramper Martin; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 496/3 der Gemarkung Geroldshausen, Josef-Schlicht-Straße 22a
10 Antragsteller/Bauherr: Müller Valerie und Schuhwerk Ralph; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1556 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Aichbichler-Straße 12
11 Antragsteller/Bauherr: Bunk Manuela und Enrico; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufender Windschutzverglasung ohne feststehende Teile auf dem Grundstück Fl.Nr. 1217/2 der Gemarkung Wolnzach, Gabelsbergerstraße 1
12 Bekanntgaben
13 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 19.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bauausschusssitzung vom 19.05.2020 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Gmelch, Marktgemeinderat Brummer und Marktgemeinderat Zimmermann haben sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Bauauschusssitzung vom 19.05.2020 bei der Abstimmung enthalten.

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2. Kanalnetz des Marktes Wolnzach; hier: Bereich Marienplatz - Marktplatz - Schloßstraße - Vorstellung der Planung zur Sanierung und Beschlussfassung zur öffentlichen Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Hettenkofer und Herr Kür vom Büro WipflerPLAN stellen dem Gremium anhand der Lagepläne zur Maßnahme selbige kurz vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung und Durchführungsweise der Maßnahme mittels Inlinerverfahren zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme durchzuführen. Die Beschlussfassung zur Vergabe der Arbeiten erfolgt in der kommenden Sitzung des Bauausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wurde im Vorfeld der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt und als Teil der Verfahrensunterlagen mit ausgelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Blendgutachten, Hinweis auf Blendschutz durch Blendschutzzäune oder entspr. dimensionierte Gehözpflanzungen
Tiere
saP, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Artenschutzstudie, Hinweis auf bodenbrütende Vogelarten
Pflanzen
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, grünordnerisches Konzept, Artenliste für Strauchpflanzungen, Hinweis auf intensive und qualifizierte Eingrünungsmaßnahmen, Hinweis auf  gute Eingrünung sowie schonende Einbindung in die Landschaft, Hinweis auf Unzulässigkeit der Verwendung des Autobahnbegleitgrüns als Eingrünung des Plangebietes, Hinweis auf Herkunftsnachweis für Planzungen und Ansaaten, Hinweis auf Flächenpflege durch sog. Stockhieb, Hinweis auf Aufstellung von Oberbodenzwischenlager, Hinweis auf Abstimmung von Pflanzungsmaßnahmen mit dem Betreiber benachbarter Hochspannungsleitungen, Hinweis auf evtl. Gefährdung der Anlagen durch benachbarte Forstflächen (umstürzende Bäume, herabfallende Äste u. dergl.)
Boden
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen, Flächenbilanz, Staubemissionen, Hinweis auf naturschutzrechtlichen Ausgleich, Hinweis auf Kennzeichnung und Sicherung der Ausgleichsflächen, Hinweis auf Befahrung der Flächen bei trockenem oder gefrorenem Boden, Hinweis auf Meldung evtl. Bodenverunreinigungen an die zuständigen Behörden, Hinweis auf besondere Prüfung des Plangebietes auf ggf. vormalige Nutzung als Hopfengarten und Untersuchung daraus resultierende evtl. Bodenverunreinigungen, Hinweis auf Durchführung von Arbeiten im Plangebiet mit möglst. bodenschonenden Maschinen, Hinweis auf Wiederherstellung des ursprüngl. Zustandes des Bodens bei Rückbau der Anlagen gemäß Rückbauverpflichtung
Wasser
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Luft
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Klima
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Landschaft
Landschaftsbild: Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung
Festsetzung als Sondergebiet im Flächennutzungsplan mit Festsetzung ausschließliche Errichtung von Solaranlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Landschafts- und sonstige Pläne
Hinweis Landschaftsplan der Gemeinde
Wechselwirkungen
Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht

Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt.

Der Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 149) mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2020 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wurde im Vorfeld der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt und als Teil der Verfahrensunterlagen mit ausgelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Blendgutachten, Hinweis auf Blendschutz durch Blendschutzzäune oder entspr. dimensionierte Gehözpflanzungen
Tiere
saP, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Artenschutzstudie, Hinweis auf bodenbrütende Vogelarten
Pflanzen
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, grünordnerisches Konzept, Artenliste für Strauchpflanzungen, Hinweis auf intensive und qualifizierte Eingrünungsmaßnahmen, Hinweis auf  gute Eingrünung sowie schonende Einbindung in die Landschaft, Hinweis auf Unzulässigkeit der Verwendung des Autobahnbegleitgrüns als Eingrünung des Plangebietes, Hinweis auf Herkunftsnachweis für Planzungen und Ansaaten, Hinweis auf Flächenpflege durch sog. Stockhieb, Hinweis auf Aufstellung von Oberbodenzwischenlager, Hinweis auf Abstimmung von Pflanzungsmaßnahmen mit dem Betreiber benachbarter Hochspannungsleitungen, Hinweis auf evtl. Gefährdung der Anlagen durch benachbarte Forstflächen (umstürzende Bäume, herabfallende Äste u. dergl.)
Boden
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen, Flächenbilanz, Staubemissionen, Hinweis auf naturschutzrechtlichen Ausgleich, Hinweis auf Kennzeichnung und Sicherung der Ausgleichsflächen, Hinweis auf Befahrung der Flächen bei trockenem oder gefrorenem Boden, Hinweis auf Meldung evtl. Bodenverunreinigungen an die zuständigen Behörden, Hinweis auf besondere Prüfung des Plangebietes auf ggf. vormalige Nutzung als Hopfengarten und Untersuchung daraus resultierende evtl. Bodenverunreinigungen, Hinweis auf Durchführung von Arbeiten im Plangebiet mit möglst. bodenschonenden Maschinen, Hinweis auf Wiederherstellung des ursprüngl. Zustandes des Bodens bei Rückbau der Anlagen gemäß Rückbauverpflichtung
Wasser
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Luft
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Klima
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Landschaft
Landschaftsbild: Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung
Festsetzung als Sondergebiet im Flächennutzungsplan mit Festsetzung ausschließliche Errichtung von Solaranlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Landschafts- und sonstige Pläne
Hinweis Landschaftsplan der Gemeinde
Wechselwirkungen
Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht

Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2  angefügt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 (Parallelverfahren mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2020 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 81 für das Gebiet "Wiesenäcker", 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der von Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Georg Fuchs, Burgstall, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 3 angefügt.

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für das Gebiet „Wiesenäcker“  mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2020 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antragsteller/Bauherr: Gerheiser Harald; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Erweiterung des Erdgeschosses durch einen Anbau, Vorbereitung des Hauses für späteres barrierefreies Wohnen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/3 der Gemarkung Burgstall, Baldwinstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 61/3 der Gemarkung Burgstall befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet „Koppleiten“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass nur Baukörper mit gleichgeneigtem symmetrischen Satteldach mit einer Dachneigung von 38 bis 48 Grad mit naturroter Ziegeldeckung zulässig sind. Der geplante Anbau soll mit einem Flachdach errichtet werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 61/3 der Gemarkung Burgstall.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes Nr. 63 „Koppleiten“ von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Koppleiten“ erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Erweiterung des Erdgeschosses durch einen Anbau, Vorbereitung des Hauses für späteres barrierefreies Wohnen im Erdgeschoss, auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/3 der Gemarkung Burgstall, Baldwinstraße 1, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antragsteller/Bauherr: Heilmeier Josef; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2208 der Gemarkung Niederlauterbach, Stadelhof 1 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 2208 der Gemarkung Niederlauterbach liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.
Nach Auskunft des Bauherrn handelt es sich bei dem beabsichtigten Neubau um einen Ersatzbau eines bestehenden Wohngebäudes. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ist bestimmt, das die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter den Voraussetzungen möglich ist, dass a.) das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, b.) das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist, c.) das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird und d.) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2208 der Gemarkung Niederlauterbach, Stadelhof 1 1/2, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vollumfänglich erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Antragsteller/Bauherr: Schmidpeter Matthias; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Flachdach (optional mit begrünten Flachdach) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1165/18 der Gemarkung Wolnzach, Beethovenstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 112 für das Gebiet „An der Mozartstraße“ und Nr. 112 für das Gebiet „An der Mozartstraße“, 1. Änderung und widerspricht den Festsetzungen der Bebauungspläne in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der Baugrenzen oder gesondert ausgewiesener Flächen zulässig sind. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 112 „An der Mozartstraße“ vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1165/18 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Flachdach (optional mit begrünten Flachdach) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1165/18 der Gemarkung Wolnzach, Beethovenstraße 9, wird befürwortet. Insbesondere wird die optionale Errichtung eines begrünten Flachdaches vom Bauausschuss begrüßt und dem Bauherren die Ausführung des selbigen anempfohlen.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Antragsteller/Bauherr: Kramper Martin; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 496/3 der Gemarkung Geroldshausen, Josef-Schlicht-Straße 22a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 496/3 der Gemarkung Geroldshausen liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Aus Sicht des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm handelt es sich bei der betreffenden Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 496/3 der Gemarkung Geroldshausen, auf der das Gartenhaus errichtet werden soll, um eine bauakzessorische Fläche. Die Fläche ist dem baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB zuzuordnen, jedoch sind in der bauakzessorischen Fläche nach Einschätzung des Landratsamtes auf Grund bereits vorhandener Bezugsfälle in der Umgebungsbebauung Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume zulässig, unzulässig wären z. B. Wohngebäude.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 496/3 der Gemarkung Geroldshausen, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antragsteller/Bauherr: Müller Valerie und Schuhwerk Ralph; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1556 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Aichbichler-Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 68 für das Gebiet „Am Fuchsberg“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt als zulässige Dachdeckung ziegelrote bis rotbraune Ziegel fest. Das Gebäude soll aus gestalterischen Gründen eine anthrazitfarbene Dachdeckung erhalten.
  2. Der Bebauungsplan setzt eine bergseitige Wandhöhe von 3,50 Metern fest. Das Gebäude soll aufgrund der Topographie mit einer Wandhöhe von 4,50 Metern ausgeführt werden.
  3. Der Bebauungsplan setzt fest, dass nur einzelne Satteldach- oder Schleppdachgauben mit einer maximalen Breite von 1,50 Metern zulässig sind. Die Schleppgaube des Gebäudes soll mit einer Breite von 4,00 Metern ausgeführt werden, um eine bessere Raumnutzung des Bades zu erzielen.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 155 6 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1556 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Aichbichler-Straße 12, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Antragsteller/Bauherr: Bunk Manuela und Enrico; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufender Windschutzverglasung ohne feststehende Teile auf dem Grundstück Fl.Nr. 1217/2 der Gemarkung Wolnzach, Gabelsbergerstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1217/2 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von maximal 22 bis 35 Grad fest. Auf Grund der Bauform des bestehenden Wohnhauses kann die Terrassenüberdachung nicht mit dieser Dachneigung ausgeführt werden und soll stattdessen mit einer Dachneigung von 7 bis 10 Grad ausgeführt werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1217/2 der Gemarkung Wolnzach.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes“ von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufender Windschutzverglasung ohne feststehende Teile auf dem Grundstück Fl.Nr. 1217/2 der Gemarkung Wolnzach, Gabelsbergerstraße 1 , wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 12

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass bei der Ausschreibung der Asphaltierungsarbeiten für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Eschelbach und der Staatsstraße 2232 durch das beauftragte Planungsbüro die Entsorgungsarbeiten des vorhandenen Asphaltes nicht berücksichtigt wurden. Für dieses Gewerk sind zwischenzeitlich nachträglich Angebote eingeholt worden und auf Grund Dringlichkeit wegen der in der kommenden Woche beginnenden Bauarbeiten durch 1. Bürgermeister Machold im Wege einer Eilentscheidung der Auftrag vergeben worden.

Nach der durchgeführten Angebotseinholung durch das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Breitner, Wolnzach, erhält gemäß Vergabevorschlag die Firma Entsorgungszentrum Franken GmbH & Co. KG, Regensburger Ring 20 – 22, 91154 Roth, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Entsorgung des bestehenden Straßenbelages der Gemeindeverbindungsstraße von Eschelbach zur Staatsstraße 2232 nach Prüfung zum Angebotspreis von 69.535,60 € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 25.06.2020.

Der Bauausschuss nimmt diese Verfahrensweise zur Kenntnis und erklärt sich auf Nachfrage von 1. Bürgermeister Machold einstimmig mit der Dringlichkeitsvergabe einverstanden.

Frau Schneider teilt dem Gremium mit, dass nach den Sommerferien für die Marktgemeinderäte ein Energieworkshop mit Herrn Professor Brautsch vom Institut für Energietechnik (IfE) aus Amberg stattfinden wird, der Termin wird durch die Verwaltung mitgeteilt. 1. Bürgermeister Machold bittet die Fraktionen, die Themen, die Ihnen im Energiebereich wichtig sind, der Verwaltung vorher schriftlich mitzuteilen, diese werden bei dieser Veranstaltung als Diskussionsgrundlage dienen.

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13. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 13

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Janecek
Liegt inzwischen zur Erneuerung der Schrankenanlage in der Wendenstraße eine Planung der Bahn vor? Falls nicht, wann rechnet die Gemeinde damit?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die abschließende Planung hierzu noch nicht vorliegt. Die Maßnahme bedarf detaillierter Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt auf Grund der ebenfalls in Zukunft bevorstehenden Maßnahmen am Brückenbauwerk über die Wolnzach. Der Verkehrsplaner Herr Ulzhöfer ist in die Planungen der Bahn mit involviert, um die Verkehrlichen Belange der Marktgemeinde zu berücksichtigen. Mit einem Ergebnis wird bis zum Jahresende gerechnet.

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Janecek
Wie ist der Stand der Planungen des Fahrradwegs zwischen Burgstall und Rohrbach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass hierzu noch verbesserte Grunderwerbspläne erwartet werden und des weiteren noch Abstimmungsgespräche zwischen der Marktgemeinde und Herrn Bürgermeister Keck von der Gemeinde Rohrbach erfolgen müssen, bevor in Gespräche mit den betroffenen Grundstückseignern eingetreten werden kann.

Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Janecek
Liegt inzwischen zum Baugebiet "Glandergassleiten" das angekündigte Energiekonzept vor? Falls nicht, wann rechnet die Gemeinde damit? Wird im Rahmen des Konzepts auch geprüft, ob ein mögliches Werk ans bestehende Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies im Rahmen des angekündigten Energieworkshops erläutert wird.

Anfrage 4 – Marktgemeinderätin Janecek
Ist beim Bahnübergang Freisinger Straße geplant, den Anschluss des Radwegs auf der einen Seite über die Schienen hinweg zu verbinden? Zur Erläuterung: Momentan muss man mit dem Fahrrad zweimal die Straße überqueren, wenn man nur geradeaus möchte.
► 1. Bürgermeister Machold erklärt hierzu, dass dies grundsätzlich so vorgesehen ist, sich jedoch die weitere Planung der Maßnahme durch die DB Netz AG verzögert, da für diesen Bahnübergang eine komplizierte spezielle Weiche benötigt wird. Im Herbst dieses Jahres sollen zu dieser Maßnahme nach Kenntnis des Marktes weitere Abstimmungsgespräche stattfinden.

Datenstand vom 07.07.2020 16:44 Uhr