Datum: 14.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 30.06.2020
2 Grünflächenmanagement des Marktes Wolnzach; hier: Vorstellung des aktuellen Sachstandes durch Herrn Fehringer
3 Erhebung der Innenentwicklungspotentiale und Gewerbeflächenpotentiale im Markt Wolnzach; hier: Zwischenbericht durch die Bauverwaltung
4 Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit städtebaulichen Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle; hier: Auftragsvergabe
5 Bebauungsplan Nr. 70 für das Gebiet "Burgstaller Straße bei Rohrbach", 1. Änderung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB und § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und Billigung des Bebauungsplanes
6 Bebauungsplan Nr. 114 für das Gebiet "Am Strassergrund", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und erneute Billigung des Bebauungsplanes
7 Antragsteller/Bauherr: Eder Regina; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 554 der Gemarkung Eschelbach, Röß
8 Antragsteller/Bauherr: Schwarzhuber Markus; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 608/2 der Gemarkung Larsbach, Ebenweg
9 Antragsteller/Bauherr: Reinhard Harald; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Trennmauer zwischen den Terrassen der Anwesen Schlachterstraße 28 und 30 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1191/32 der Gemarkung Wolnzach, Schlachterstraße 28
10 Antragsteller/Bauherr: Braun Christian; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer begrünten Gartenmauer und Resteinfriedung des Grundstückes auf den Grundstücken Fl.Nr. 1234/8 und 1234/17 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Reindl-Straße 26 und 26a
11 Antragsteller/Bauherr: Behringer Alfons; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Aichbichler-Straße 33
12 Antragsteller/Bauherr: Hammann Christel und Wilfried; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/28 der Gemarkung Wolnzach, Paulinus-Fröhlich-Straße 8
13 Antragsteller/Bauherr: Siegmund Brigitte und Josef; hier: Tekturantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 554 und 559 der Gemarkung Gosseltshausen, Am Wasserschloß 1, Starzhausen
14 Dorferneuerung in Eschelbach und Baugebiet Ehemaliges Klostergelände; hier: Auftragsvergabe für die Erschließungsstraße für das Baugebiet Ehemaliges Klostergelände in Eschelbach
15 Bekanntgaben
16 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bauausschusssitzung vom 30.06.2020 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Koch hat sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Bauausschusssitzung vom 30.06.2020 bei der Abstimmung enthalten.

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2. Grünflächenmanagement des Marktes Wolnzach; hier: Vorstellung des aktuellen Sachstandes durch Herrn Fehringer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Fehringer stellt bezüglich des Grünflächenmanagements der Marktgemeinde dem Gremium den aktuellen Stand des Mahdkonzeptes des Marktes Wolnzach vor. Die diesbezügliche Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Ohne Beschluss.

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3. Erhebung der Innenentwicklungspotentiale und Gewerbeflächenpotentiale im Markt Wolnzach; hier: Zwischenbericht durch die Bauverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Schneider gibt dem Gremium anhand einer kurzen Präsentation eine Mitteilung des derzeitigen Sachstandes bei der Erhebung der Innenentwicklungspotentialflächen und Gewerbeflächenpotentiale im Markt Wolnzach. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Insbesondere informiert Frau Schneider darüber, dass für die Gewerbeflächenpotentiale eine Befragung den Eigentümern der betroffenen Flächen unmittelbar in den nächsten Tagen nach dieser Sitzung zugeht; die Eigentümer der Innenentwicklungspotentialflächen erhalten noch vor der Sommersitzungspause ebenfalls eine entsprechende Befragung zugestellt.

Ohne Beschluss.

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4. Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit städtebaulichen Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle; hier: Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 4

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die Firma Kunze Seeholzer Architekten GmbH, Fleischerstraße 16, 80337 München, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit städtebaulichem Entwurf als Erweiterung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle nach Prüfung zum Angebotspreis von 8.500 € netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 29.06.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 70 für das Gebiet "Burgstaller Straße bei Rohrbach", 1. Änderung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB und § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und Billigung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 20.08.2019 bis 07.10.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Verkehrsgutachten, Betriebsbeschreibung, Schalltechnische Untersuchung, Baugrunduntersuchung
Tiere
saP, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Artenschutzstudie, Hinweis auf bodenbrütende Vogelarten; Eingriffsregelung
Pflanzen
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, grünordnerisches Konzept, Artenliste für Strauchpflanzungen, Hinweis auf intensive und qualifizierte Eingrünungsmaßnahmen, Hinweis auf  gute Eingrünung sowie schonende Einbindung in die Landschaft, Hinweis auf Herkunftsnachweis für Planzungen und Ansaaten, Hinweis auf Flächenpflege durch sog. Stockhieb, Hinweis auf Aufstellung von Oberbodenzwischenlager, Hinweis auf Abstimmung von Pflanzungsmaßnahmen mit dem Betreiber benachbarter Hochspannungsleitungen, Umweltbericht mit Eingriffsregelung, Freiflächengestaltungsplan mit Bauantrag
Boden
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen, Flächenbilanz, Staubemissionen, Hinweis auf naturschutzrechtlichen Ausgleich, Hinweis auf Kennzeichnung und Sicherung der Ausgleichsflächen, Hinweis auf Befahrung der Flächen bei trockenem oder gefrorenem Boden, Hinweis auf Meldung evtl. Bodenverunreinigungen an die zuständigen Behörden, Hinweis auf besondere Prüfung des Plangebietes auf ggf. vormalige Nutzung als Hopfengarten und Untersuchung daraus resultierende evtl. Bodenverunreinigungen, Hinweis auf Durchführung von Arbeiten im Plangebiet mit möglst. bodenschonenden Maschinen, Umweltbericht mit Eingriffsregelung, Baugrunduntersuchung bezüglich Altlasten, Bodenbeschaffenheit und Bodensickerfähigkeit
Wasser
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Baugrunduntersuchung bezüglich Altlasten, Bodenbeschaffenheit und Bodensickerfähigkeit
Luft
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Klima
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Landschaft
Landschaftsbild: Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Landschafts- und sonstige Pläne
Hinweis Landschaftsplan der Gemeinde
Wechselwirkungen
Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht

Es liegen zwei Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Im Zuge der Erstellung der Abwägung der Stellungnahmen wurden hinsichtlich der Planung ein Verkehrsgutachten, eine Schalltechnische Untersuchung sowie eine Baugrunduntersuchung hinsichtlich der Regenwasserversickerung erstellt.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der von Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Georg Fuchs, Burgstall, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 14.07.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 3  angefügt.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet „Burgstaller Straße bei Rohrbach“ mit Begründung in der Fassung vom 14.07.2020 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Verwaltung und der Planfertiger werden ermächtigt, vor Beginn der Auslegung ggf. erforderliche Änderungen rein redaktioneller Art in die Plan-/Verfahrensunterlagen einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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6. Bebauungsplan Nr. 114 für das Gebiet "Am Strassergrund", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und erneute Billigung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 09.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 für das Gebiet „Am Strassergrund“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 10.06.2019 bis 25.06.2019 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach keine Stellungnahmen oder Einwände vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 09.08.2019 bis 27.09.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Planungsbüro WipflerPLAN, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 14.07.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 4  angefügt.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 für das Gebiet „Am Strassergrund“ mit Begründung in der Fassung vom 14.07.2020 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antragsteller/Bauherr: Eder Regina; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 554 der Gemarkung Eschelbach, Röß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 554 der Gemarkung Eschelbach liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Der Bauherr gibt an, über eine landwirtschaftliche Privilegierung zu verfügen.

Das Baugrundstück verfügt über keinen eigenen Wasser- oder Kanalanschluss. Die abwassertechnische Erschließung soll über eine Kleinkläranlage erfolgen. Der zuständige Wasserzweckverband Ilmtalgruppe hat erklärt, dass die Erstellung einer Anschlussleitung für das Baugrundstück nicht vorgenommen werden kann. Der Wasserzweckverband wäre aber damit einverstanden, dass das Bauvorhaben vom Bauherren an den bestehenden Wasseranschluss auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 553 der Gemarkung Eschelbach, welches sich im Eigentum des Bauherrn befindet, angeschlossen werden kann.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 554 der Gemarkung Eschelbach, Röß, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung und die gesicherte Erschließung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen, insbesondere die Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe, zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

Die Regenwasserableitung darf nicht an das Kanalnetz des Marktes Wolnzach angeschlossen werden, die Versickerung hat auf dem Grundstück zu erfolgen; die Versickerungsfähigkeit ist vom Antragsteller dem Markt Wolnzach gegenüber nachzuweisen. Ansonsten wird die Erschließung als nicht gesichert betrachtet. Die Schmutzwasserentwässerung erfolgt gemäß Antragsteller/Bauherr über eine Kleinkläranlage. Ein Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage der Marktgemeinde ist nicht möglich, da das Grundstück nicht an diese angeschlossen ist.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken, sofern seitens des Landratsamtes die Erschließung als gesichert gesehen wird und die Privilegierung im Rahmen der Fachstellenbeteiligung bestätigt wird. Die entsprechenden Stellungnahmen sind der Marktgemeinde vorzulegen.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag unter der Voraussetzung, dass seitens des Landratsamtes die Erschließung als gesichert betrachtet wird und die notwendige Privilegierung vorliegt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt das gemeindliche Einvernehmens als nicht erteilt und es ist erneut und gesondert über den Antrag zu entscheiden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Antragsteller/Bauherr: Schwarzhuber Markus; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 608/2 der Gemarkung Larsbach, Ebenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 608/2 der Gemarkung Larsbach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Ebenfeld“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Die Grundstückszuschnitte im Bebauungsplangebiet entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und die Baugrenzen können für das Bauvorhaben nicht eingehalten werden.
  2. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück eine Dachform mit Satteldach und einer Dachneigung von 25 Grad fest. Das Gebäude soll im Toscana-Baustil mit einem Walmdach mit einer Dachneigung von 23 Grad errichtet werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesem Punkt kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Des Weiteren hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hier erklärt, dass auf Grund des vorliegenden genehmigten Vorbescheides die Erteilung der Befreiungen vom Landratsamt in Aussicht gestellt werden kann.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 608/2 der Gemarkung Larsbach.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 608/2 der Gemarkung Larsbach, Ebenweg, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. Die Regenwasserableitung darf auf Grund der vorgesehenen Versickerung  nicht an das Kanalnetz des Marktes Wolnzach angeschlossen werden, die Versickerung hat auf dem Grundstück zu erfolgen; die Versickerungsfähigkeit ist vom Antragsteller dem Markt Wolnzach gegenüber nachzuweisen.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Antragsteller/Bauherr: Reinhard Harald; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Trennmauer zwischen den Terrassen der Anwesen Schlachterstraße 28 und 30 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1191/32 der Gemarkung Wolnzach, Schlachterstraße 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet „An der Schlachterstraße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass zwischen den bebaubaren Grundstücken als Einfriedungen Maschendrahtzäune zulässig sind; diese sind mit einer Höhe von 1,00 Metern auszuführen und dürfen nicht in grellen Farben ausgeführt werden. Die Eigentümer/Nachbarn der Grundstücke 1191/32 und 1191/31 planen die gemeinsame Errichtung einer Trennmauer auf der Grundstücksgrenze zwischen den Terrassen. Die Mauer beginnt an der Hauswand und soll in Diefurter Rebmauerwerk mit einer Fundamenttiefe von 0,70 Metern, einer Höhe von 2,00 Metern, einer Länge von 5,00 Metern und einer Dicke von 0,20 bis 0,25 Metern ausgeführt werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 „An der Schlachterstraße“ vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1191/32 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Trennmauer zwischen den Terrassen der Anwesen Schlachterstraße 28 und 30 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1191/32 der Gemarkung Wolnzach, Schlachterstraße 28 , wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antragsteller/Bauherr: Braun Christian; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer begrünten Gartenmauer und Resteinfriedung des Grundstückes auf den Grundstücken Fl.Nr. 1234/8 und 1234/17 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Reindl-Straße 26 und 26a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Stützmauern unzulässig sind. Es soll zum Grundstück 1234/21 hin eine begrünte Gartenmauer mit einer Höhe von 1,80 Metern errichtet werden, welche auch als Stützmauer dient.

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass als Einfriedungen Holzlattenzäune zulässig sind, welche einschließlich Sockel eine Höhe von 1,00 Metern nicht überschreiten dürfen. Als Zwischenräume sind Maschendrahtzäune von max. 1,10 Metern Höhe zulässig; sie dürfen nicht in grellen Farben ausgeführt werden. Es soll zum Grundstück Fl.Nr. 1234/24 hin eine Einfriedung bestehend aus Zaun und Tor mit einer Höhe von 1,85 Metern als Sichtschutz und zum Schutz bestehender Haustiere errichtet werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf die Grundstücke Fl.Nr. 1234/8 und 1234/17 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer begrünten Gartenmauer und Resteinfriedung des Grundstückes auf den Grundstücken Fl.Nr. 1234/8 und 1234/17 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Reindl-Straße 26 und 26a, wird befürwortet.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Hammerschmid verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal. Marktgemeinderätin Strobl übernimmt die Vertretung von 3. Bürgermeister Hammerschmid als Mitglied des Bauausschusses.

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11. Antragsteller/Bauherr: Behringer Alfons; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Aichbichler-Straße 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 68 für das Gebiet „Am Fuchsberg“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt fest, dass als Dachform gleichgeneigte, symmetrische Satteldächer zulässig sind. Der Freisitz soll mit einem asymmetrischen Satteldach oder Pultdach ausgeführt werden.
  2. Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 40 bis 46° fest. Das Dach des Freisitzes soll mit einer Dachneigung zwischen 18 und 33 Grad ausgeführt werden.
  3. Der Bebauungsplan setzt als zulässige Dachdeckung ziegelrote bis rotbraune Ziegel fest. Der Freisitz soll eine Dachdeckung mit Bitumenschindeln in roter Farbe erhalten.   
  4. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Der Freisitz soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1573 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Aichbichler-Straße 33, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Antragsteller/Bauherr: Hammann Christel und Wilfried; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/28 der Gemarkung Wolnzach, Paulinus-Fröhlich-Straße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet „Pfaffenhofener Weg“, 2. Änderung und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Das bestehende Wohnhaus überschreitet bereits die Baugrenze im Südosten des Baugrundstückes. Der Anbau des Wintergartens tritt über die bestehenden Bauteile (Zwerchhaus mit Balkon) nur geringfügig hinaus, er ist nur eingeschossig und dem Hauptbaukörper deutlich untergeordnet. Der Wintergarten befindet sich daher außerhalb der Baugrenzen.
  2. Der Bebauungsplan setzt eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,6 fest. Das bestehende Gebäude überschreitet bereits die diesbezüglichen Vorgaben des Bebauungsplanes. Durch den geplanten Wintergarten wird die GRZ nicht verändert. Die GFZ wird nur geringfügig erweitert, da das im Wesentlichen für den Wintergarten genutzte Zwerchhaus mit Balkon schon vorhanden ist.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1186/28 der Gemarkung Wolnzach.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/28 der Gemarkung Wolnzach, Paulinus-Fröhlich-Straße 8, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Antragsteller/Bauherr: Siegmund Brigitte und Josef; hier: Tekturantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 554 und 559 der Gemarkung Gosseltshausen, Am Wasserschloß 1, Starzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehene gegenständliche Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 554 und 559 der Gemarkung Gosseltshausen liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Der ursprüngliche Antrag auf Baugenehmigung, welcher für diesen Tekturantrag gegenständlich ist, wurde vom Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Bescheid vom 19.05.2020 genehmigt. Der Tekturantrag wurde eingereicht, da der Bauherr die Höhe des Gebäudes anpassen möchte, um größere Geländeveränderungen zu vermeiden.

Beschluss

Der Tekturantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 554 und 559 der Gemarkung Gosseltshausen, Am Wasserschloß 1, Sturzhausen, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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14. Dorferneuerung in Eschelbach und Baugebiet Ehemaliges Klostergelände; hier: Auftragsvergabe für die Erschließungsstraße für das Baugebiet Ehemaliges Klostergelände in Eschelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Zuge der Dorferneuerung für den Gemeindeteil Eschelbach wurden die Tiefbauarbeiten für die Umgestaltung der Don-Bosco-Straße als Los 1 und die Erschließungsstraße für das Baugebiet Ehemaliges Klostergelände Eschelbach als Los 2 in Rücksprache und Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung bzw. der Teilnehmergemeinschaft Eschelbach durch das beauftragte Ingenieurbüro aus wirtschaftlichen Gründen miteinander ausgeschrieben. Los 1 wird durch die Teilnehmergemeinschaft beauftragt, für die Beauftragung von Los 2 ist die Marktgemeinde zuständig.

Beschluss

Nach der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung durch das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Breitner, Wolnzach, erhält gemäß Vergabevorschlag die Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG, Niederscheyerer Straße 35, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für das Los 2 Straße Klostergelände Eschelbach nach Prüfung zum Angebotspreis von 94.691,69 € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 24 .06.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Maier hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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15. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 15

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass durch die Verwaltung der Auftrag für eine selbstschließende Eingangstüre der öffentlichen Toilette in der Tiefgarage des Hopfenmuseums zum Preis von 9936,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma Hering vergeben worden ist. Der Einbau der Türe soll zeitnah erfolgen.

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16. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 16

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Steils:
Kann auf der Straße am Bahnerberg in Fahrtrichtung Wolnzach ein Ortswegweiser für die Linksabbieger in Richtung Gosseltshausen angebracht werden, um dies besser kenntlich zu machen?
► 1. Bürgermeister Machold weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hier um eine Staatsstraße handelt und in diesem Bereich unter anderem auf Grund der Linksabbieger nach Gosseltshausen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. 1. Bürgermeister Machold sichert zu, dass die Aufstellung eines Ortswegweiserschildes im Zuge der nächsten Verkehrsschau geprüft wird.

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Steils:
Im „Pedalplauderer“-Portal des KUS wurden bereits mehrere Gefahrenstellen von Bürgern gemeldet, wie werden diese von der Marktgemeinde bearbeitet?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der Verwaltung diesbezüglich keine Mitteilung etwaiger Gefahrenstellen vom KUS zugegangen ist. Er bittet Bürger, die Gefahrenstellen z.B. in Form von Straßenschäden oder ähnlichem feststellen, diese direkt an die Marktgemeinde zu melden, z. B. über den Mängelreporter der Wolnzach-App, damit die Verwaltung und der Bauhof hier so schnell als möglich Abhilfe schaffen können.

Datenstand vom 16.09.2020 10:36 Uhr