Datum: 22.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2020
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Bauvorhaben im Markt Wolnzach; hier: Zwischenbericht des 1. Bürgermeisters
4 Förderprogramm - Selbstbestimmt Leben im Alter hier: Antrag zur Förderung eines "Quartiermanagers"
5 Kanalnetz des Marktes Wolnzach; hier: Bereich Marienplatz - Marktplatz - Schloßstraße - Auftragsvergabe zur Sanierung
6 Bebauungsplan Nr. 114 für das Gebiet "Am Strassergrund", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
7 Bebauungsplan Nr. 81 für das Gebiet "Wiesenäcker", 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
8 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Feststellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
9 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 149
10 Errichtung einer Ladestation mit zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
11 Verkehrskonzept des Marktes Wolnzach; hier: 1. Vorstellung durch Verkehrsplaner Herrn Ulzhöfer
12 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Tempo 30 als Sofortmaßnahme im Marktzentrum
13 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung Zweckverbände für die Kommunale Verkehrsüberwachung
14 Antrag verschiedener Gemeinderäte auf Durchführung einer Klausurtagung des Gemeinderates im Herbst 2020
15 Antrag der FW-Fraktion zur Verlegung der Startzeit aller Ausschüsse von 16:00 Uhr auf 19:00 Uhr
16 Bekanntgaben
17 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 25.06.2020  wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Bauvorhaben im Markt Wolnzach; hier: Zwischenbericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold informiert das Gremium über zukunftsweisende Bauprojekte im Gemeindebereich Wolnzach, die in den kommenden Jahren verwirklicht bzw. umgesetzt werden sollen.

Kindergarten Eschelbach

Der Kindergarten in Eschelbach befindet sich seit 2019 in der Trägerschaft des Marktes Wolnzach, das Grundstück sowie das Gebäude gehören den Don-Bosco-Schwestern. Nachdem der Markt Wolnzach für das Kindergartenjahr 2020/ 2021 die Errichtung einer dritten Kindergartengruppe plant und finanziert, beabsichtigt der Markt Wolnzach, das Grundstück sowie das Gebäude zu erwerben.
Derzeit laufen entsprechende Grundstücksverhandlungen.

Ehemaliges Bahnhofsgebäude an der Schloßstraße

Nachdem der Markt Wolnzach vor einigen Jahren das rote Backsteinlager erworben hat, wird nun angestrebt, auch das mittlerweile leerstehende Bahnhofs-Hauptgebäude käuflich zu erwerben.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Neubau des Kindergartens am Wiesensteig sowie der notwendigen verkehrlichen Erschließung ergeben sich hierbei neue Möglichkeiten.

Ehemaliges Postgebäude an der der Schloßstraße

Nachdem das ehemalige Postgebäude mittlerweile in die Jahre gekommen ist, steht in den kommenden Jahren eine umfassende Grundsanierung des Gebäudes an. Dabei sollen die vorhandenen Wohnungen zeitgemäß erneuert werden und der gewerbliche Post-Shop erhalten bleiben.

Kirchenvorplatz/ Marktplatz

Dieser Bereich wird im Rahmen der Städtebauförderung optimiert, um mehr Platzcharakter, mehr Aufenthaltsqualität und letztlich auch Barrierefreiheit zu erhalten.

Marienplatz/ Neubau Bankgebäude, Geschäftsgebäude

Die Grundstückseigentümer planen den Abriss der bestehenden Gebäude und den Neubau eines Bankgebäudes sowie eines Geschäftsgebäudes. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs sollen hierzu kreative Lösungen gefunden werden. Im Geschäftsgebäude könnte u.a. das Museum zur Kulturgeschichte der Hand untergebracht werden.

Haus des Marktes

Das Haus des Marktes erfährt derzeit noch eine häufige Belegung von verschiedenen Institutionen, allerdings steigt der Raumbedarf der offenen Ganztagesschule stetig. Aus diesem Grund wird über die Auslagerung der Marktbücherei nachgedacht, sofern geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage gefunden werden.

BRK-Seniorenheim am Stieglberg

Der BRK-Kreisverband Pfaffenhofen plant einen teilweisen Neubau auf dem vorhandenen Gelände, um u.a. die Bereiche stationäre Pflege, Tagespflege/ Kurzzeitpflege, beschütztes Wohnen sowie Mitarbeiterappartements abdecken zu können.

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4. Förderprogramm - Selbstbestimmt Leben im Alter hier: Antrag zur Förderung eines "Quartiermanagers"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben können, müssen die Strukturen vor Ort seniorengerecht sein. Quartierskonzepte sind ein gutes Instrument der Kommunen, um im Rahmen der Daseinsvorsorge eine zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen, die an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst ist und damit allen Generationen zugutekommt. Der Freistaat Bayern unterstütz die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe mit einer staatlichen Förderung für seniorengerecht Quartierskonzepte im Rahmen der Richtlinien „Selbstbestimmt Leben im Alter“.

Unter Einbindung des Arbeitskreises „Menschen mit Handicap“ welcher bereits wertvolle Grundlagen zur Verbesserung der Lebensqualität im Markt Wolnzach gleistet hat soll ein Antrag auf Förderung für o.g. Modell erfolgen.

Ziel ist es, einen „Quatiersmanager“ als weiteres Leistungsangebot allen Wolnzacher Bürgerinnen und Bürgern anzubieten.

Der Förderzeitraum für die Arbeitskraft beträgt bis zu 80.000 Euro über maximal 4 Jahre. Darüber hinaus soll der „Quatiersmanager“ weiter für die Marktgemeinde tätig sein.

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt den Antrag zur Förderung für seniorengerechte Quartierskonzepte zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kanalnetz des Marktes Wolnzach; hier: Bereich Marienplatz - Marktplatz - Schloßstraße - Auftragsvergabe zur Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält gemäß Vergabevorschlag die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, NL München, Ludwigstraße 47, 85399 Hallbergmoos, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Kanalsanierung im Bereich Marienplatz – Marktplatz - Schloßstraße nach Prüfung zum Angebotspreis von 494.357,68 € netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 13.07.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 114 für das Gebiet "Am Strassergrund", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 09.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Am Strassergrund“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2019 bis 25.06.2019 durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 114 „Am Strassergrund“, 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 09.08.2019 bis 27.09.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 der vom Planungsbüro WipflerPLAN, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 14.07.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplan Nr. 114 „Am Strassergrund“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den vom Planungsbüro WipflerPLAN, gefertigten Bebauungsplan Nr. 114 „Am Strassergrund“, 1. Änderung mit Begründung in der Fassung 14.07.2020 als Satzung.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Wallner hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Bebauungsplan Nr. 81 für das Gebiet "Wiesenäcker", 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 06.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Wiesenäcker“, 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2019 bis 03.01.2020 durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wiesenäcker“, 3. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 31.01.2020 bis 11.03.2020 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.01.2020 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 der von Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Georg Fuchs, Wolnzach-Burgstall, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wiesenäcker“, 3. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den vom Planungsbüro WipflerPLAN, gefertigten Bebauungsplan Nr. 81 „Wiesenäcker“, 3. Änderung mit Begründung in der Fassung 30.06.2020 als Satzung.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Feststellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ im Parallelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 08.03.2019 bis 17.04.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.02.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 23.07.2019 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 23.07.2019  zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Die öffentliche Auslegung für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stellt die vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigte 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und weiterer Anlagen in der Fassung vom 30.06.2020 verbindlich fest.

Die Feststellung wird gemäß § 6 BauGB zusammen mit den Verfahrensunterlagen dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Genehmigung zugeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 149

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ im Parallelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 1 Ba uGB wurde in der Zeit vom 08.03.2019 bis 17.04.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.02.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 23.07.2019 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 23.07.2019 zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

Die öffentliche Auslegung für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ zu.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigten Bebauungsplan Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“, im Parallelverfahren mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung 30.06.2020 als Satzung.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Errichtung einer Ladestation mit zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 10

Beschluss

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Charge-ON GmbH, Georg-Brauchle-Ring 52-54 in 80992 München den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Ladestation mit zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zum Angebotspreis von 9.773,11 € zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, als wirtschaftlichster Bieter. Die Ladestation wird beim Parkplatz am Deutschen Hopfenmuseum errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Verkehrskonzept des Marktes Wolnzach; hier: 1. Vorstellung durch Verkehrsplaner Herrn Ulzhöfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der vom Markt Wolnzach beauftragte Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer von der Firma PSLV – Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr GmbH, München stellt dem Gremium eine Zusammenfassung der Ergebnisse der im Zeitraum Oktober-November 2019 durchgeführten Verkehrserhebung dar.
Die Auswertung erfolgte aufgrund der durchgeführten Verkehrszählung und Verkehrsbefragung im Gemeindebereich, der Parkraumerhebung sowie der entsprechenden Haushaltsbefragung.

Die Ergebnisse werden dem Marktgemeinderat in komprimierter Form spätestens zur nächsten Sitzung des Marktgemeinderates zur Verfügung gestellt.

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12. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Tempo 30 als Sofortmaßnahme im Marktzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Tempo 30 als Sofortmaßnahme im Marktzentrum ist als Anlage 7  dieser Niederschrift beigefügt.

Aufgrund der im vorhergehenden Tagesordnungspunkt festgelegten Vorgehensweise wird der Antrag von Marktgemeinderätin Steils zurückgenommen.

Ohne Beschluss.

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13. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung Zweckverbände für die Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung verschiedener Zweckverbände für die Kommunale Verkehrsüberwachung ist als Anlage 8  dieser Niederschrift beigefügt.

Nach eingehender Diskussion verständigt sich der Marktgemeinderat darauf, von einer kommunalen Verkehrsüberwachung derzeit abzusehen, um eine möglichst hohe Akzeptanz für die unter Tagesordnungspunkt 11 getroffenen verkehrlichen Maßnahmen zu erreichen.

Der Antrag wird deshalb von Marktgemeinderätin Steils zurückgestellt.

Ohne Beschluss.

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14. Antrag verschiedener Gemeinderäte auf Durchführung einer Klausurtagung des Gemeinderates im Herbst 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag verschiedener Gemeinderäte auf Durchführung einer Klausurtagung des Gemeinderates im Herbst 2020 ist als Anlage 9  dieser Niederschrift beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einer Zusammenkunft mit entsprechenden Fachreferenten im Herbst 2020 bzw. Frühjahr 2021 grundsätzlich zu, lässt allerdings den zeitlichen Ablauf und Rahmen noch offen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Antrag der FW-Fraktion zur Verlegung der Startzeit aller Ausschüsse von 16:00 Uhr auf 19:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der FW-zur Verlegung der Startzeit aller Ausschüsse von 16:00 auf 19:00 Uhr ist als Anlage 10  dieser Niederschrift beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat verständigt sich darauf, lediglich den Termin für die Sitzung des Bauausschusses auf 16.00 Uhr zu terminieren. Alle anderen Ausschuss-Sitzungen beginnen um 19.00 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 16
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17. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 17

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Brummer:
Der neu gebaute Radweg in Hüll weist im Bereich des Anwesens Widmann noch eine Gefahrenstelle auf.
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass sich unser Bautechniker Herr Wiegartner der Sache bereits angenommen hat.

Datenstand vom 04.09.2020 08:14 Uhr