Datum: 10.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.07.2020
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Entwicklungsplan für den Gemeindeteil Geroldshausen; hier: Auftragsvergabe für die Durchführung des Entwicklungsplans mit Dorfanalyse und Studie über Nutzung und Umgang mit aufgelassenen und ungenutzten Hofstellen
4 Vollzug des Immissionsschutzgesetzes - Antrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Hähnchenmastanlage durch Änderung der bestehenden Stallungen auf Fl.Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach sowie Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastställen auf Fl.Nr. 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach, Antragsteller: Josef und Renate Höckmeier, Eschelbach hier: Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung anderer Behörden nach § 11 der 9. BImSchV
5 Gemeindeverbindungsstraße zwischen Eschelbach und der Staatsstraße 2232; hier: Auftragsvergabe für Abbruch und Neubau der Gemeindeverbindungsstraße von Eschelbach zur Staatsstraße 2232 - Beauftragung Nachtragsangebot bezüglich Sieben und Entsorgen von Aushubmaterial
6 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019
7 Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009-2012 des Marktes Wolnzach; hier: Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen
8 Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Wolnzach; hier: Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen
9 Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach für die Wahlperiode 2020-2026
10 Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
11 Dorfheim/ Feuerwehrhaus in Eschelbach hier: Aufnahme eines Förderdarlehen bei der KFW-Bank für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz
12 ISEK des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe für ein Parkraumkonzept für den Markt Wolnzach
13 Zustimmung des Marktgemeinderates zu den Beschlüssen des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschusses vom 28.05.2020
14 Bekanntgaben
15 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 22.07.2020  wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Schapfl betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die  im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Entwicklungsplan für den Gemeindeteil Geroldshausen; hier: Auftragsvergabe für die Durchführung des Entwicklungsplans mit Dorfanalyse und Studie über Nutzung und Umgang mit aufgelassenen und ungenutzten Hofstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es wurde von der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die Durchführung des Entwicklungsplans mit Dorfanalyse und Studie über Nutzung und Umgang mit aufgelassenen und ungenutzten Hofstellen für den Gemeindeteil Geroldshausen durchgeführt.

Mit Bescheid vom 17.08.2020 wurde der Marktgemeinde durch die Regierung von Oberbayern aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm für die Durchführung der Dorfanalyse Geroldshausen eine Förderzusage in Höhe von 13.200 Euro übermittelt.

Beschluss

Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält die Firma HUMMEL KRAUS GbR, Augustenstraße 73, 80333 München im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Durchführung des Entwicklungsplans mit Dorfanalyse und Studie über Nutzung und Umgang mit aufgelassenen und ungenutzten Hofstellen für den Gemeindeteil Geroldshausen nach Prüfung zum Angebotspreis von 18.797,50 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 03.07.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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4. Vollzug des Immissionsschutzgesetzes - Antrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Hähnchenmastanlage durch Änderung der bestehenden Stallungen auf Fl.Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach sowie Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastställen auf Fl.Nr. 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach, Antragsteller: Josef und Renate Höckmeier, Eschelbach hier: Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung anderer Behörden nach § 11 der 9. BImSchV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Josef und Renate Höckmeier beantragen mit Schreiben 22.05.2020 beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die Genehmigung nach § 16 BImSchG auf Änderung der Hähnchenmastanlage durch

  • Änderung der bestehenden Stallungen auf Fl.Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach
  • Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastställen auf Fl.Nr. 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach

Nach Änderung der Hähnchenmastanlage ergibt sich ein Tierbestand von 124.600 Masthähnchen in vier Ställen.

Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 16 und 10 BImSchG, § 1 Abs. 1 bis 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in Verbindung mit Ziffer 7.1.3.1 des Anhanges zur 4. BImSchV. Gemäß § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch die baurechtliche Genehmigung mit ein.

Für den ursprünglichen (genehmigten) Antrag für das Vorhaben, welcher derzeit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, wurde vom Marktgemeinderat mit Beschluss vom 07.04.2016 auf Grund erschließungsrechtlicher Bedenken das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) verweigert. Dies wurde vom Marktgemeinderat im Rahmen der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mit Beschluss vom 20.10.2016 und 01.06.2017 aufrechterhalten. Mit Bescheid vom 10.07.2017 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm den ursprünglichen Antrag unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens des Marktes Wolnzach genehmigt.

Für einen Tekturantrag des vorgenannten Antrages (Tektur Betonstützwand, Änderung des Pufferspeichers) hat der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach mit Beschluss vom 26.09.2017 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB verweigert. Dies wurde vom Marktgemeinderat im Rahmen der diesbezüglichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mit Beschluss vom 11.01.2018 aufrechterhalten. Mit Bescheid vom 30.01.2018 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm den vorgenannten Tekturantrag unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens des Marktes Wolnzach genehmigt.

Der Antragsteller hat ergänzend zu den im Verfahren vorgelegten Antragsunterlagen im Rahmen von Ortsbesichtigungen und Besprechungen mit allen Fraktionen des Marktgemeinderates das Bauvorhaben sowie die sich aus den Änderungen im Betriebsablauf ergebende deutliche Reduzierung des vom Betrieb ausgehenden Fahrverkehres umfangreich dargelegt.

Beschluss

Auf Grund der vom Antragsteller schlüssig dargelegten deutlichen Reduzierung des von den Stallungen ausgehenden Fahrverkehres bestehen in planungs– und erschließungsrechtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Guld, Koch, Janecek, Steils, Strobl, Wallner)

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5. Gemeindeverbindungsstraße zwischen Eschelbach und der Staatsstraße 2232; hier: Auftragsvergabe für Abbruch und Neubau der Gemeindeverbindungsstraße von Eschelbach zur Staatsstraße 2232 - Beauftragung Nachtragsangebot bezüglich Sieben und Entsorgen von Aushubmaterial

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung durch das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Breitner, Wolnzach, erhält gemäß Vergabevorschlag die Firma RDN Tiefbau- und Fuhrunternehmen GmbH, Menzenbach 10, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für das 1. Nachtragsangebot zum Sieben und Entsorgen von Aushubmaterial im Zuge des Abbruchs und des Neubaus der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Eschelbach und der Staatsstraße 2232 nach Prüfung zum Angebotspreis von 29.790,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 06.08.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Maier hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Rechnungsergebnis des Marktes Wolnzach stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:


Jahresrechnungsergebnis 2019








Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr (+)
24.203.120,76 €
10.058.768,15 €
34.261.888,91 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
66.192,77 €
184,05 €
66.376,82 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen (=)
24.136.927,99 €
10.058.584,10 €
34.195.512,09 €
Ausgaben



1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr (+)
24.136.927,99 €
10.058.584,10 €
34.195.512,09 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben (=)
24.136.927,99 €
10.058.584,10 €
34.195.512,09 €
Unterschied



Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 - Zeile 1.10)
0,00 €
0,00 €
0,00 €



Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt:                2.358.914,07 € Haushaltsansatz 2019:                                                        1.762.100,00 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Jahresüberschuss 2019):                5.621.817,40 €
Haushaltsansatz 2020:                                                        5.400.000,00 €


Der Rechenschaftsbericht mit dem Ergebnis der einzelnen Haushaltsstellen wird zur Einsichtnahme in der Kämmerei niedergelegt.

Der Marktgemeinderat nimmt gemäß Artikel 102 Absatz 2 der Gemeindeordnung vom Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2019 Kenntnis und verweist die Jahresrechnung
zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Wolnzach.

Ohne Beschluss.

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7. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009-2012 des Marktes Wolnzach; hier: Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt Pfaffenhofen vom 06.08.2020 in Bezug auf die in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.09.2019 behandelte Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 1  dieser Niederschrift beigefügt.

Ohne Beschluss.

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8. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Wolnzach; hier: Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Landratsamt Pfaffenhofen vom 06.08.2020 in Bezug auf die in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.09.2019 behandelte Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 2  dieser Niederschrift beigefügt.

Ohne Beschluss.

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9. Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach für die Wahlperiode 2020-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat sich seit Mai 2020 eingehend mit den Festsetzungen einer Geschäftsordnung auseinandergesetzt. Der Entwurf der Geschäftsordnung 2020-2026 liegt den Mitgliedern des Marktgemeinderates vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der Geschäftsordnung 2020-2026 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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10. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 10

Beschluss

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts



Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) folgende Satzung:


§ 1
Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen 1. Bürgermeister und
24 ehrenamtlichen Mitgliedern.


§ 2
Ausschüsse

(1)        Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

  1. den Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
  2. den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
  3. den Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
  4. den Kultur- und Volksfestausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
  5. den Jugend-, Familie- und Sportausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
  6. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des Marktgemeinderates.

(2)        1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstabe a) bis d) genannten Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister. 2 Im Rechnungsprüfungsausschuss (Absatz 1 Buchstabe e) führt der
3. Bürgermeister den Vorsitz.

(3)        Die Ausschüsse beschließen anstelle des Marktgemeinderates (beschließende Ausschüsse).

(4)        Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.


§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1)        1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2)        Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 50,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderates oder eines Ausschusses.

(3)        Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG).

(4)        Die Absätze 2 bis 3 gelten für den Ortssprecher entsprechend.


§ 4
Fraktionsgeld

Die Wahlvorschlagsträger erhalten eine Aufwandspauschale von 80,00 € pro Mitglied und Jahr


§ 5
1. Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.


§ 6
Weitere Bürgermeister

Der 2. und 3. Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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11. Dorfheim/ Feuerwehrhaus in Eschelbach hier: Aufnahme eines Förderdarlehen bei der KFW-Bank für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Aufgrund der Erweiterung des Fernwärmenetzes in Eschelbach besteht nun die Möglichkeit, das Dorfheim/ Feuerwehrhaus in Eschelbach anzuschließen.
Hierzu nimmt der Markt Wolnzach ein Förderdarlehen in Höhe von 34.000 bei der KFW Bank auf.
Der Tilgungszuschuss der KFW Bank beträgt 20 % der Darlehenshöhe.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Aufnahme des Förderdarlehens bei der KFW Bank in Höhe von 34.000 Euro für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. ISEK des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe für ein Parkraumkonzept für den Markt Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Rahmen des ISEK-Prozesses und des damit beauftragten Verkehrskonzepts für den Markt Wolnzach soll ein Parkraumkonzept für den Ortskern und dessen Randbereich erstellt werden.

Als Arbeitsprogramm wird folgendes festgelegt:


  1. Bestandsaufnahme
  • Beschaffung und Sichtung der vorhandenen relevanten Unterlagen;
  • Aufnahme des öffentlichen Stellplatzangebots mit den aktuellen Regelungen im Untersuchungsumgriff.

  1. Konzeptansätze
  • Überprüfung der aktuellen Parkraumbewirtschaftung;
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Schaffung neuer Parkplatzflächen;
  • Berücksichtigung der aktuellen Stellplatzsatzung;
  • Prüfung der Möglichkeit des Anwohnerparkens;
  • Vorschläge für veränderte Bewirtschaftungsformen (in zwei Alternativen);
  • Aufzeigen und Bewertung der jeweiligen Konsequenzen.

  1. Abstimmungen und Untersuchungsbericht
  • Telefonisch/Mail mit der Verwaltung;
  • Vorstellung der Ergebnisse im Marktgemeinderat (1 Termin);
  • Kurzer Erläuterungstext mit graphischen Darstellungen als pdf-Datei

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH; Josephsp italstraße 7, 80331 München, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung eines Parkraumkonzeptes für den Ortskern von Wolnzach und dessen Randbereiche nach Prüfung zum Angebotspreis von 6.360,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 10.09.2020 (Das Ursprungsangebot vom 29.07.2019 wird aufrechterhalten).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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13. Zustimmung des Marktgemeinderates zu den Beschlüssen des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschusses vom 28.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Tagesordnungspunkte, die in der Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschusses vom 28.05.2020 behandelt wurden, werden nochmals zuständigkeitshalber vom Marktgemeinderat wie folgt beschlossen.

Beschluss 1

Entscheidung über die Wahl von Ortssprechern gemäß Art. 60a GO

Der Markt Wolnzach beschließt, dass für die Ortsteile Niederlauterbach, Oberlauterbach, Eschelbach und Haushausen jeweils Ortssprecher gewählt werden.

Die Termine in den einzelnen Ortsteilen werden noch festgelegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Wasserzweckverband Geroldshausener Gruppe

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Brummer Alois
Gmelch Katharina
Kohlhuber Sylvester
Schäch Josef
Frank Hans
Schlicht Martin
Siegmund Josef
Hammerschmid Werner
Strobl Marianne

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Zweckverband zur Wasserversorgung Hallertau 

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
Grosam Franz
Schapfl Adi
Frank Hans
Schäch Josef

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe 

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
Neuber Roman
Maier Stefanie
Guld Georg
Siegmund Josef

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung eines Verbandsrates und Stellvertreters für den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf 

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
Gmelch Katharina
Schlicht Martin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung eines Verbandsrates und Stellvertreters für den Abwasserzweckverband Geisenhausen-Geroldshausen

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Schäch Josef
Gmelch Katharina
Brummer Alois
Schlicht Martin
Hackl Brigitte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Gmelch Katharina
Maier Stefanie
Neuber Roman
Guld Georg
Zimmermann Simon

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 8

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertreter für den Sparkassenzweckverband Pfaffenhofen

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Schäch Josef
Schmidpeter Ferdinand
Hammerschmid Werner

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Beschluss 9

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Planungsverband Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
1. Bürgermeister Machold
Schäch Josef (ständiger Vertreter)
Hammerschmid Werner (Stellvertreter des ständigen Vertreters)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Beschluss 10

Marktentwicklungsgesellschaft mbH;
hier: Entsendung von Mitgliedern des Marktgemeinderates in den Aufsichtsrat

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach entsendet folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Marktentwicklungsgesellschaft mbH:

Mitglieder

Schäch Josef
Schapfl Adolf
Strobl Marianne
Zimmermann Simon

Gemäß der Satzung der Marktentwicklungsgesellschaft mbH ist 1. Bürgermeister Machold kraft seines Amtes ein Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzender dieses Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Beschluss 11

Umstufungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern und dem Markt Wolnzach über die Abstufung der Staatsstraße 2549 vom Knotenpunkt mit der „Hopfen-Auenstraße“ bis zur Einmündung in die Staatstraße 2049 und der Aufstufung der Ortsstraße „Hopfenstraße“ des Marktes Wolnzach zu Staatsstraße 2549; hier: Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen.

Aufgrund der getroffen Vereinbarung ist es erforderlich die Ortsdurchfahrtsgrenzen neu festzulegen.

Der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss des Marktes Wolnzach beschließt, den OD-Erschließungsbereich (OD-E) wir folgt festzusetzen:

Staatsstraße 2049 Abschnitt 370, Station 2,794 und Abschnitt 390, Station 0,874,
Staatsstraße 2549 Abschnitt 130, Station, 0,000 bis Abschnitt 130, bis zum neu geplanten Kreisverkehr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 12

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet "An der Josef-Reindl-Straße", 8. Änderung und Erweiterung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
hier: Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt
Für das gegenständliche Areal wurde mit Satzungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 10.10.2019 das Verfahren der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „An der Josef-Reindl-Straße“ abgeschlossen.

Bei Einreichung des Bauantrages wurde durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mitgeteilt, dass auf Grund einer Überschreitung der Baugrenze um 0,75 bis 1,50 Metern durch das Gebäude eine Befreiung von dem zu diesem Zeitraum kürzlich in Kraft getretenen Bebauungsplanes erforderlich ist, welche nur erteilt werden können, sofern der Bebauungsplan diesbezüglich angepasst werde.  

Beschluss
Der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“, 8. Änderung in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1250/3 und 1250/40 der Gemarkung Wolnzach.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl. Nr. 1250/7 und 1250/9 der Gemarkung Wolnzach sowie Ortsstraße „Glasmühlstraße“ Fl.Nr. 1250/6 der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Ortsstraße „Glasmühlstraße“ Fl.Nr. 1250/6 der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Ortsstraße „Schleifmühlstraße“ Fl.Nr. 1249 der Gemarkung Wolnzach

Westliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 1250/17 und 1250/5 der Gemarkung Wolnzach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen sowie Stellplätzen geschaffen werden.

Der Vorhabensträger hat sich durch einen städtebaulichen Vertrag zu Übernahme der Kosten für die Bauleitplanverfahren zu verpflichten. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger zu schließen. Vorhabensträger ist die Firma +PlusEnergie GmbH, Wolnzach, vertreten durch Josef Schäch.

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“, 8. Änderung in Wolnzach wird das Planungsbüro WipflerPLAN, Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.

Der Vertrag nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist vom Planungsbüro WipflerPLAN dem Markt Wolnzach baldmöglichst vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Wallner hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 14

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, 15.10.2020 stattfinden wird. In der für 12.11.2020 anberaumten Sitzung des Marktgemeinderates ist eine Teilnahme des Landrates des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm sowie seiner Stellvertreter vorgesehen.
In der Sitzung zum Jahresschluss/ Weihnachtssitzung des Marktgemeinderates ist eine Verabschiedung der ausgeschiedenen Marktgemeinderäte vorgesehen.

1. Bürgermeister Machold gibt weiter bekannt, dass die Wahl von Ortssprechern in den ehemals selbstständigen Ortsteilen Niederlauterbach, Oberlauterbach, Eschelbach und Haushausen für Mitte Oktober vorgesehen ist. Aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen ist der Markt Wolnzach noch auf der Suche nach entsprechenden Versammlungsstätten.

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15. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 15

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Koch:
Könnte in kleinerer Runde eine Ortsbegehung mit Herrn Fehringer am Friedhof in Wolnzach durchgeführt werden, um einige Punkte vor Orts anzuschauen und zu besprechen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies grundsätzlich zum Beispiel im Rahmen eines Ortstermins des Bauausschusses möglich ist, jedoch auch in direkter Form sinnvoll wäre. Er bitte Marktgemeinderätin Koch daher, sich mit der Verwaltung kurz abzustimmen, um welche Punkte es im Einzelnen geht, damit über die weitere Vorgehensweise befunden werden kann.

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Janecek:
Gibt es bezüglich des Fahrradweges am Jugend- und Bildungsdorf Planungen hinsichtlich einer sinnvollen Weiterführung dieses Weges? Kann hier ein Verkehrsspiegel angebracht werden? Nach unserem Kenntnisstand wurde dieser Spiegel von der Gemeinde abgelehnt. Warum war dies so?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Weiterführung dieses Radweges im Zuge der laufenden Planungen hinsichtlich der möglichen Änderungen der Verkehrsführungen im anliegenden Kreuzungsbereich vor dem ehemaligen Bahnhofsgebäude berücksichtigt und mitbetrachtet wird. 1. Bürgermeister Machold erklärt weiterhin, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle geprüft wird. Über eine Ablehnung eines Spiegels an dieser Stelle durch die Marktgemeinde sei Ihm nichts bekannt, dies werde aber ebenfalls überprüft.

Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Janecek:
Wieviele Geschwindigkeitsmessgeräte besitzt der Markt Wolnzach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der Markt Wolnzach 6 festinstallierte und 9 mobile Geschwindigkeitsgeräte im Einsatz hat.

Datenstand vom 24.09.2020 11:26 Uhr