Datum: 03.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.11.2020
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Sanierungsssatzung und Vorkaufsrechtssatzung für den Markt Wolnzach; hier: Vorstellung des Sachverhaltes sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
4 Finanzverwaltung; hier: Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018
5 Finanzverwaltung; hier: Entlastung für die Jahresrechnung 2018
6 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
7 Freiwillige Feuerwehr Oberlauterbach; hier: Nachträgliche Genehmigung zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenanhängers durch ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser
8 Errichtung einer Schnellladestation mit zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
9 Antrag von 2. Bürgermeister Schäch auf Verbot von Feuerwerkskörpern und Böllern an Silvester 2020
10 Bekanntgaben
11 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 12.11.2020 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Sanierungsssatzung und Vorkaufsrechtssatzung für den Markt Wolnzach; hier: Vorstellung des Sachverhaltes sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Sanierungssatzung des Marktes Wolnzach vom 16.01.1998 muss bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein. Es ist zu prüfen, welche Bereiche im Gebiet der Sanierungssatzung abgeschlossen werden können und für welche Teile neue Sanierungsziele festgelegt werden sollen. Das Sanierungsgebiet soll dementsprechend neu festgelegt werden.

Das Weitern soll im Rahmen einer Voruntersuchung für ein weiteres Sanierungsgebiet „Alter Bahnhof“ geprüft werden welche Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Ziel ist es, ein weiteres Gebiet mit entsprechenden Grenzen als Sanierungsgebiet „Alter Bahnhof“ festzulegen.

Im Rahmen des ISEK-Prozesses und der weiteren Städtebaulichen Entwicklung soll geprüft werden, welche Grundstücke im Markt Wolnzach in eine Vorkaufsrechtssatzung aufgenommen werden können.

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4. Finanzverwaltung; hier: Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 4

Beschluss

Aufgrund der durchgeführten Prüfung der Jahresrechnung 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO diese mit Solleinnahmen i.H.v 34.652.006,36 Euro und Sollausgaben i.H.v. 34.652.006,36 Euro fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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5. Finanzverwaltung; hier: Entlastung für die Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat kann in der gleichen Sitzung die Jahresrechnung feststellen und über die Entlastung beschließen. Die jeweiligen Beschlüsse müssen aber formal getrennt sein, denn bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der 1. Bürgermeister bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Aufgrund Art. 102 Abs. 3 GO wird für die örtlich geprüfte Jahresrechnung 2018 die Entlastung durch den Marktgemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Machold hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. (Gegenstimme: Wallner)

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6. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach betreibt eine Wasserversorgungsanlage als öffentliche Einrichtung für das Gebiet der Gemarkung Wolnzach, der Gemarkung Niederlauterbach, der Gemarkung Oberlauterbach und der Gemarkung Rottenegg (Stadt Geisenfeld).

Das Gebührenaufkommen für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.

Aus diesem Grund wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt, eine Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 zu erstellen.

Zur Ermittlung der kostendeckenden Gebühr sind noch umfangreiche Arbeiten notwendig.

Beschluss

Die erforderliche Gebührenkalkulation sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) werden dem Marktgemeinderat nach Abschluss aller dazu notwendigen Vorarbeiten spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Gebührensatz wird rückwirkend zum 01.01.2021 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Freiwillige Feuerwehr Oberlauterbach; hier: Nachträgliche Genehmigung zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenanhängers durch ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Feuerwehr Oberlauterbach beantragt die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tragkraftspritzenanhängers (Baujahr 1963) durch ein gebrauchtes Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (Volkswagen LT 46 Doppelkabine TSF-W Magirus 500 Liter Wassertank, EZ 10/1997; Laufleistung 9.600 km).

Die Beschaffung des TSF-W ist Bestandteil des im Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Wolnzach enthaltenen Beschaffungskonzept Fahrzeuge und wurde bereits veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung des TSA durch ein gebrauchtes TSF-W zu einem Kaufpreis von 17.763 € (Fahrzeug: 15.499 €; Beladung: 2.264 €) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Errichtung einer Schnellladestation mit zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Charge-ON GmbH, Georg-Brauchle-Ring 52-54 in 80992 München den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Schnellladestation mit zwei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zum Angebotspreis von 32.149,07 € zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, als wirtschaftlichster Bieter. Der Netzanschluss wir durch die Bayernwerk Netz GmbH durchgeführt, die Kosten für den Netzanschluss betragen 21.472,76 € zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Ladestation wird beim Parkplatz am Deutschen Hopfenmuseum errichtet.
Vom Bundesamt für Verwaltungsdienstleistungen wird die Schnellladestation mit einem Betrag von 20.336 € bezuschusst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung einer Schnellladesäule gemäß oben genannter Ausschreibung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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9. Antrag von 2. Bürgermeister Schäch auf Verbot von Feuerwerkskörpern und Böllern an Silvester 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

2. Bürgermeister Josef Schäch stellt den Antrag, aufgrund der derzeitigen Infektionslage das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern im gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.

Nach eingehender und kontroverser Diskussion, in deren weiteren Verlauf auch darauf hingewiesen wurde, dass ein Verbot für den gesamten Gemeindebereich rechtlich nicht zulässig ist, nimmt 2. Bürgermeister Josef Schäch den Antrag zurück.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 10
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11. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschliessend 11

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Wallner:
Findet die für Januar 2021 angedachte Klausurtagung des Marktgemeinderates statt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass hierzu auf Grund der aktuellen Lage keine definitive Aussage getroffen werden kann. Im Januar 2021 werde nach Rücksprache mit den Fraktionsführern geprüft, ob und wenn ja unter welchen Umständen eine Klausurtagung möglich sein kann.

Anfrage 2 – Marktgemeinderat Wallner:
Wie hoch waren die Kosten der städtebaulichen Gutachten für das Bauvorhaben in der Herrnstraße?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass hierzu eine schriftliche Beantwortung erfolgt.

Anfrage 3 – Marktgemeinderat Westermair:
An wen wird das Sitzungsgeld der letzten Sitzung gespendet
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies jede Fraktion entscheiden kann.

Anfrage 4 – Marktgemeinderat Neuber:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des angedachten Geh- und Radweges Königsfeld-Bruckbach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass diesbezüglich kürzlich ein Gesprächstermin mit den Vertretern des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt sowie Herrn 1. Bürgermeister Keck von der Gemeinde Rohrbach stattgefunden hat. Derzeit sei noch unklar, welche Haushaltsmittel dem Staatlichen Bauamt für das Jahr 2021 vom Freistaat zur Verfügung gestellt werden; seitens der Bürgermeister der beiden Gemeinden wurde um die Übermittlung der entsprechenden definitiven Grunderwerbspläne an die Gemeindeverwaltungen gebeten, da ohne diese keine Grunderwerbsgespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt werden können.

Anfrage 5 – Marktgemeinderat Schmidpeter:
Kann der Sachstand bezüglich des Bauabschnittes II für das Marktzentrum in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates vorgestellt werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass noch vor Weihnachten ein Besprechungstermin mit der Regierung von Oberbayern, Städtebauförderung, hinsichtlich dessen, was im kommenden Jahr 2021 an städtebaulichen Maßnahmen umgesetzt werden kann, stattfinden soll; dem Gremium wird hierüber berichtet.

Anfrage 6 – Marktgemeinderat Brummer:
Kann heuer aufgrund der Infektionslage noch eine Bürgerversammlung abgehalten werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Verwaltung derzeit an einer Präsentation für eine Bürgerversammlung arbeitet. Die Präsentation wird zusammen mit einer Videobotschaft auf der Homepage des Marktes Wolnzach veröffentlicht. Einen Präsenzveranstaltung kann aufgrund der Infektionslage nicht abgehalten werden.

Datenstand vom 18.12.2020 09:07 Uhr