Datum: 04.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Preysinghalle der Grundschule Wolnzach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.01.2021
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ferienausschusses vom 28.01.2021
3 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
4 Landschaftspflegeverband Pfaffenhofen a. d. Ilm; hier: Beratung und Beschluss über den Beitritt des Marktes Wolnzach
5 Bebauungsplan Nr. 72 "Schlagenhausermühle I", 2. Änderung und Erweiterung gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss
6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 152 "Am Stieglberg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss
7 Antragsteller/Bauherr: Öksüz Muhammet; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2
8 Baugebiet "Ehemaliges Klostergelände" (Bebauungsplan Nr. 129) in Eschelbach; hier: Vergabe der Straßenbezeichnung für die künftige Erschließungsstraße
9 Neubau der Don-Bosco-Straße West; hier: Zusatzauftrag für die Leerrohrverlegung zum Breitbandausbau
10 Staatsstraße 2049, Abschnitt 360, Station 2,940 westlich Wolnzach; hier: Zustimmung zur Vereinbarung über den Neubau eines Kreisverkehrs westlich Wolnzach an der Schlagenhausermühle; Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Wolnzach
11 Wasserversorgung Wolnzach, Niederlauterbach-Rottenegg und Oberlauterbach; hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2019
12 Rathaus Wolnzach; hier: Beschaffung eines Formular-Modul für Online Formulare / Anträge durch die Firma komuna GmbH
13 Genehmigung der Spenden für November und Dezember 2020
14 Bekanntgaben
15 Anfragen nach § 30 GeschO

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 14.01.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner) Marktgemeinderätin Hackl hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ferienausschusses vom 28.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ferienausschusses vom 28.01.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Brummer, Cigler, Guld, Koch, Schapfl, Schlicht, Siegmund, Strobl, Talke, Wallner und Winter haben sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Sitzung des Ferienausschusses vom 28.01.2021 bei der Abstimmung enthalten.

zum Seitenanfang

3. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

zum Seitenanfang

4. Landschaftspflegeverband Pfaffenhofen a. d. Ilm; hier: Beratung und Beschluss über den Beitritt des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Derzeit gibt es in Bayern 64 Landschaftspflegeverbände, auf über 80 % der Landesfläche. Bereits unter Landrat Wolf gab es Bestrebungen einen Landschaftspflegeverband im Landkreis Pfaffenhofen zu gründen. Landrat Gürtner hat diese Idee weitergeführt. Insbesondere ein Austausch mit dem Landespflegeverband Eichstätt und dem Verband im Kreis Kelheim überzeugte die Bürgermeister des Landkreises. Der Vertreter der Landwirtschaft, Herr Obster aus dem Kreis Kelheim, lobte das gute Zusammenspiel und den Mehrwert, der sich auch für die örtlichen landwirtschaftlichen Betriebe ergibt.

Die Grundprinzipien des LPV sind die regionalen Verankerungen, die Freiwilligkeit aller Beteiligten (keine hoheitlichen Befugnisse für den LPV als Verein) und eine Drittelparität (gleichberechtigte Zusammenschlüsse von Vertretern der Politik, Land- und Forstwirtschaft und des Naturschutzes.
Als Vorteil für den Markt Wolnzach ergibt sich, dass der LPV eine zentrale Anlaufstelle ist und die Beratung und Betreuung von Ökoflächen übernehmen kann. Vervielfachung kommunaler Mittel durch Akquise von Fördermitteln sowie Entlastung der Kommunalverwaltung, da die Abwicklung, Verwaltung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplanungen zu Ausgleichs- und Ökokontofläche vom LPV übernommen werden können.

Die Finanzierung des LPV erfolgt über die Mitgliedsgemeinden und den Landkreis. Derzeit kalkuliert der Landkreis Pfaffenhofen mit einem Satz von ca. 0,55 € je Einwohner. Dies ergibt einen Mitgliedsbeitrag für den Markt Wolnzach von ca. 6.500,00 €. Der Landkreis selbst wird ebenfalls pro Einwohner den gleichen Betrag einzahlen, so dass man mit einem Jahresbudget von gut 138.000,00 € plant.

Beschluss

Der Markt Wolnzach tritt dem Landschaftspflegeverband Pfaffenhofen bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 72 "Schlagenhausermühle I", 2. Änderung und Erweiterung gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ in Wolnzach umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 959, 959/2 und 959/3 sowie 958 Teilfläche der Gemarkung Wolnzach sowie die Grundstücke Fl.Nr. 347/6, 347/5 und 347/3 und 347/4 sowie 388/6 Teilfläche. der Gemarkung Gosseltshausen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 957/2, 957/10 sowie 956 der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 960 und 960/1 sowie östliche Restfläche Fl.Nr. 958 der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 346/1 der Gemarkung Gosseltshausen

Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 347/2 der Gemarkung Gosseltshausen

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die städtebauliche Anpassung der bereits vom ursprünglichen Bebauungsplan umfassten Grundstücke des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle sowie die Einbeziehung der Südöstlich an den ursprünglichen Bebauungsplan angrenzenden Grundstücke zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes geschaffen werden.

Mit der Ausarbeitung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ wird das Büro Kunze Seeholzer architektur & stadtplanung, Fleischerstraße 16, 80337 München, beauftragt.

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ soll im Laufe des Verfahrens für einen Teilbereich des Geltungsbereiches als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Derzeit kann noch nicht abgesehen werden, für welchen Teilbereich dies erfolgen wird. Sobald der Planungsstand hierzu konkrete Einschätzungen zulässt, sind Aufstellungsbeschluss und Verfahrensgang durch entsprechende Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien anzupassen. Des Weiteren sind mit dem Vorhabenträger eine entsprechende Planungskostenübernahmevereinbarung sowie ein Erschließungs- und Durchführungsvertrag abzuschließen. Die verbleibende Restfläche wird voraussichtlich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 152 "Am Stieglberg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ in Wolnzach umfasst das Grundstück Fl.Nr. 415/3 der Gemarkung Wolnzach.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 422 (Kindergarten St. Rafael) und 422/14 der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 422/2 der Gemarkung Wolnzach (Ortsstraße Blütenstraße)

Südliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 446/4 der Gemarkung Wolnzach (Ortsstraße Stieglberg)

Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 415/5 der Gemarkung Wolnzach (Ortsstraße Krankenhausweg)

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zum teilweisen Abbruch des bestehenden Seniorenheimes, Sanierung des Restbestandes sowie Erweiterung mittels Neubau zur Nutzung als Seniorenheim geschaffen werden.

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 152 für das Gebiet „Am Stieglberg“ wird das Büro eap Architekten.Stadtplaner PartGmbB, Kreittmayrstraße 15, 80335 München, beauftragt.

Der Vorhabenträger hat sich durch einen städtebaulichen Vertrag zu Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren zu verpflichten. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. Vorhabenträger ist der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes, Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antragsteller/Bauherr: Öksüz Muhammet; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses als teilweiser Ersatzbau und Aufstellung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/11 der Gemarkung Wolnzach, Wendenstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dieser Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates verschoben.

zum Seitenanfang

8. Baugebiet "Ehemaliges Klostergelände" (Bebauungsplan Nr. 129) in Eschelbach; hier: Vergabe der Straßenbezeichnung für die künftige Erschließungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für das Baugebiet „Ehemaliges Klostergelände“ in Eschelbach (Bebauungsplan Nr. 129) werden derzeit die Erschließungsarbeiten durchgeführt. Im Zuge dessen ist nunmehr die Zuteilung der entsprechenden Straßenbezeichnung für die künftige Erschließungsstraße von Nöten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Erschließungsstraße des Neubaugebietes „Ehemaliges Klostergelände“ in Eschelbach die Bezeichnung „Edith-Stein-Straße“ erhält.

Edith Stein (1891 - 1942), deutsche Frauenrechtlerin und Philosophin jüdischer Herkunft, konvertierte 1922 zum Katholizismus und trat 1933 in die Ordensgemeinschaft der Unbeschuhten Karmelitinnen ein. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur wurde Sie am 09.08.1942 in der Gaskammer des Konzentrationslagers Ausschwitz-Birkenau Opfer des Holocaust. Sie wurde durch Papst Johannes Paul II. 1987 selig- und 1998 heiliggesprochen und gilt als Brückenbauerin zwischen Juden- und Christentum.

Die Benennung der Erschließungsstraße des Baugebietes „Ehemaliges Klostergelände“ in Eschelbach nach Edith Stein trägt der Geschichte des Areals als zeitweiliges Außenlager des Konzentrationslagers Dachau während des Zweiten Weltkrieges sowie als Kloster der Don-Bosco-Schwestern Rechnung.

Die Benennung der Straße wurde mit Herrn Pfarrer Maximilian Roeb als Vertreter der Katholischen Pfarrpfründestiftung Eschelbach entsprechend vorbesprochen und findet dessen Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Zimmermann, Koch, Westermair und Wallner)

zum Seitenanfang

9. Neubau der Don-Bosco-Straße West; hier: Zusatzauftrag für die Leerrohrverlegung zum Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 9

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die Firma Franz Schelle GmbH & Co.KG, Nieder-scheyerer Straße 35 in 85276 Pfaffenhofen im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Zusatzauftrag zur Lehrrohrverlegung für den Breitbandausbau im Zuge des Straßenbaus der Don-Bosco-Straße 5-18 zum Angebotspreis von 14.719,63 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 25.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Staatsstraße 2049, Abschnitt 360, Station 2,940 westlich Wolnzach; hier: Zustimmung zur Vereinbarung über den Neubau eines Kreisverkehrs westlich Wolnzach an der Schlagenhausermühle; Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über den Neubau eines Kreisverkehrs westlich Wolnzach an der Schlagenhausermühle in Wolnzach zwischen dem Freistaat Bayern und der Marktgemeinde zu.

Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige weitere Änderungen der vorgenannten Vereinbarung, die lediglich redaktioneller Art sind oder die sonst dem Regelungsinhalt der vorgenannten Vereinbarung nicht entgegenstehen, zu prüfen und einzuarbeiten.

1. Bürgermeister Machold bzw. sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, den Markt Wolnzach im Zuge dieser Amtshandlung zu vertreten und alle erforderlichen und zweckdienlichen Erklärungen abzugeben sowie die vorgenannte Vereinbarung entsprechend zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Wasserversorgung Wolnzach, Niederlauterbach-Rottenegg und Oberlauterbach; hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Dezember 2020 die Beratung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2019 für das gemeindliche Wasserwerk durchgeführt.

Beschluss

Der Jahresabschluss für das Wasserwerk 2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.367.498,81 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 20.220,58 € wird hiermit festgestellt.

Der Jahresgewinn in Höhe von 20.220,58 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

zum Seitenanfang

12. Rathaus Wolnzach; hier: Beschaffung eines Formular-Modul für Online Formulare / Anträge durch die Firma komuna GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Mit dem Formular-Modul können ca. 20 Anträge / Formulare für das Gewerbe- und Ordnungsamt, Steueramt, Standesamt sowie dem Einwohnermeldeamt auf der Homepage des Marktes Wolnzach über das Rathaus Service Portal beantragt bzw. ausgefüllt werden. Diese werden auf elektronischem Weg an den jeweiligen Sachbearbeiter weitergeleitet. Gefördert wird das Formular-Modul im bayerischen Förderprogramm „Digitales Rathaus“ mit bis zu 80 %.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die Firma komuna GmbH, Wallerstraße 2 in 84032 Altdorf im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Einrichtung eines Formular Modul nach Prüfung zum Angebotspreis von 10.412,50 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 05.11.2020. Die Monatliche Softwarepflege beträgt 125,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Genehmigung der Spenden für November und Dezember 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 13

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach genehmigt die eingegangenen Spenden für November und Dezember 2020. Die Spendenliste liegt den Fraktionen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 14

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass Anfang der KW 6 der Entwurf des Haushaltes für 2021 in Form einer CD an die Mitglieder des Marktgemeinderates versandt wird. Weiter gibt Bürgermeister Machold bekannt, dass am 24.02.2021 eine Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss zur Haushaltsberatung stattfinden wird.

zum Seitenanfang

15. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 15

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Zimmermann:
Der Geh- und Radweg entlang der Wolnzach ist an den Randstreifen sehr stark durch Hundekot verschmutzt. Kann man diesbezüglich einen Pressebericht veranlassen sowie weitere Hinweisschilder und Hundetoiletten mit Beutelspender aufstellen.
► 1. Bürgermeister Machold sichert hierzu eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Cigler:
Kann man bei den Supermärkten an der Hopfenstraße weitere barrierefreie Bänke für Senioren aufstellen.
► 1. Bürgermeister Machold sichert hierzu eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.

Datenstand vom 15.02.2021 08:49 Uhr