Datum: 06.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Preysinghalle der Grundschule Wolnzach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.04.2021
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Errichtung einer E-Bike Garage / -Verleihstation am Deutschen Hopfenmuseum; hier: Vortrag von Herrn Egerer, Firma Use-Bike, Starzhausen und Beschluss zum weiteren Vorgehen
4 Ersatz der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch die Unterschwellenverordnung (UVgO), Verwaltungsvereinfachung für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts; hier: Beschluss zur Anwendung der UVgO
5 Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Angebotseinholung eines Projektsteuer und Beschluss zum weiteren Vorgehen
6 Bauabschnitt II - Kirche und Umgriff; hier: Angebotseinholung für Arbeiten im Rahmen der Bauherrnvertretung
7 Städtebauliche Maßnahme - Rathausvorplatz (BA I); hier: Kostenfeststellung und Beschluss zur Anerkennung der Kosten
8 Antragsteller/Bauherr: Arcus Wohnbau GmbH; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3
9 Erlass der Klarstellungsatzung "Gabes" für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 165/25 und 1056 der Gemarkung Wolnzach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Beschluss der Satzung
10 Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen
11 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens
12 Grund- und Mittelschule Wolnzach; hier: Angebot für die Pädagogische Prozessbegleitung
13 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der neugebauten Straße „Michael-Heigl-Straße“ in Wolnzach zur Ortsstraße
14 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; hier: Auflösung der Feuerwehr Haushausen
15 Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG); hier: Bestellung von zwei weiteren Feldgeschworenen
16 Bekanntgaben
17 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 15.04.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Errichtung einer E-Bike Garage / -Verleihstation am Deutschen Hopfenmuseum; hier: Vortrag von Herrn Egerer, Firma Use-Bike, Starzhausen und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Sutter vom Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und Herr Egerer von der Firma Use Ebike, Starzhausen stellen das Pilotprojekt Radverleih mit Sharing Garage am Deutschen Hopfenmuseum in Wolnzach vor. Die Präsentationen von Frau Sutter und Herrn Egerer sind als Anlage 1 und 2 dieser Niederschrift beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis und stimmt der Errichtung einer E-Bike Sharing Garage grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderfähigkeit sowie die baurechtlichen Vorgaben zu prüfen. Nach Vorliegen des Ergebnisses wird über das weitere Vorgehen abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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4. Ersatz der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch die Unterschwellenverordnung (UVgO), Verwaltungsvereinfachung für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts; hier: Beschluss zur Anwendung der UVgO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Schwellenwert für die Vergabe von kommunalen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen liegt derzeit bei Euro 214.000. Durch den Bund ist 2017 die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) geschaffen worden.

Die bisher verwendete Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) besteht weiterhin, wird aber auf Dauer vom Bund nicht mehr an die Rechtsprechung und an Gesetzesänderungen angepasst.

VOL/A und UVgO sind inhaltlich in weiten Teilen vergleichbar. Ein Unterschied zwischen VOL/A und UVgO besteht u.a. darin, dass die UVgO eine flexible Wahl der Vergabeverfahren und damit eine Verwaltungsvereinfachung vorsieht. Bisher galt das Primat der öffentlichen Ausschreibung. Künftig stehen die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichberechtigt nebeneinander. Bundesbehörden und staatliche Auftraggeber in Bayern wenden die UVgO bereits an. Den kommunalen Auftraggebern ist es freigestellt, ob sie die UVgO anwenden wollen.

Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken hat der Freistaat Bayern, Staatsministeriums des Innern und für Integration den Kommunen deren Anwendung ausdrücklich empfohlen.

Des Weiteren sollen aus Gründen des Transparenzgebots, der Antikorruptionsrichtlinien und der Dokumentationspflicht grundsätzlich sämtliche Vergaben über eine elektronische Vergabeplattform durchgeführt werden. Hierbei erfolgt insoweit eine Dokumentation zur Vergabeabwicklung.  

Beschluss

Wegen der größeren Flexibilität befürwortet der Marktgemeinderat den Ersatz der VOL/A durch die UVgO. Die Möglichkeit der Wahl der Vergabeverfahren in der UVgO bedeutet für die Verwaltung eine Verwaltungsvereinfachung sowie rechtskonforme effiziente Vergabeverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Angebotseinholung eines Projektsteuer und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für die effiziente und wirtschaftliche Projektabwicklung zu o.g. Maßnahme soll ein Projektsteuerungsbüro beauftragt werden. Frau Winkelman von WINKELMAN CONSULTING wird dem Gremium die grundsätzlichen Aufgabeninhalte von Projektsteuerungsleistungen inkl. deren Abgrenzung zu Planungsleistungen darstellen

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Angebotseinholung eines Projektsteuerers für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens „Am Wiesensteig“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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6. Bauabschnitt II - Kirche und Umgriff; hier: Angebotseinholung für Arbeiten im Rahmen der Bauherrnvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Rahmen der Maßnahme „Bauabschnitt II – Kirche und Umgriff“ ist der Abruf der Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen und die Freianlagen jedoch jeweils ohne LPH 8 der Freianlagen und ohne die örtliche Bauüberwachung für die Verkehrsanlagen bereits erfolgt (Architekturbüro Immich). Dabei wurde dieses lediglich ergänzend für die künstlerische Bauoberleitung beauftragt.

Für die noch ausstehenden zu vergebenden Leistungen des BA_II zur LPH 8 Freianlagen sowie für die LPH 8 und die örtliche Bauüberwachung der Verkehrsanlagen ist vorgesehen eine Angebotseinholung durchzuführen.

Einzelheiten sowie Fragen dazu wird Frau Winkelman dem Gremium erläutern.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für die noch ausstehenden zu vergebenden Leistungen des BA_II zur LPH 8 Freianlagen sowie für die LPH 8 und die örtliche Bauüberwachung der Verkehrsanlagen eine entsprechende Angebotseinholung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Städtebauliche Maßnahme - Rathausvorplatz (BA I); hier: Kostenfeststellung und Beschluss zur Anerkennung der Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für die Neugestaltung des Rathausvorplatzes (BA I) welche 2016 ausgeführt wurde, belaufen sich die Kosten/angefallen Kosten auf 848.066,50 Euro brutto, wobei hier seitens der Städtebauförderung Zuwendungen in Höhe von 288.600 Euro dem Markt Wolnzach zugegangen sind.

Für die Maßnahme sind ca. 90.000 Euro mehr abgerechnet worden als veranschlagt. Diese Kosten lassen sich u.a. wie folgt begründen:

Grundsätzlich wurde sich bei der Aufführung des Pflastermaterials nicht auf Betonstein, sondern auf Granit geeinigt.

Der Auftrag für die Straßenbau- und Pflasterarbeiten wurde um eine Fläche von ca. 120 m² erweitert. Es handelt sich dabei um die Fläche hinter dem Rathaus. Dort wurde neben den Pflasterarbeiten auch ein notwendiger Unterflurverteiler für Veranstaltungen im Marktkern eingebaut. Die Kosten liegen hier bei ca. 50.000 Euro.

Weitere Mehrkosten sind für den barrierefreien Zugang (Rampe) zum Rathaus entstanden. Diese wurde in Naturstein sowie mit einem Handlauf ausgestattet. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 10.000 Euro.

Für die Entsorgung des Aushubmaterial entstand ein Nachtrag  von ca. 30.000 Euro.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt oben genannter Kostenfeststellung zu. Der Vollständigkeit halber werden notwendige nachträgliche Genehmigung für Auftragsvergaben hiermit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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8. Antragsteller/Bauherr: Arcus Wohnbau GmbH; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauwerber beantragt die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 15.12.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Laut der vorbereitenden Untersuchung zur Sanierungssatzung aus dem Jahre 1987 gibt es zur Freifläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Wolnzach keine sanierungsrelevanten Vorgaben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 245/2 der Gemarkung Wolnzach, Hoholt-Pilgrim-Straße 3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Erlass der Klarstellungsatzung "Gabes" für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 165/25 und 1056 der Gemarkung Wolnzach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Beschluss der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 9

Beschluss

1.         Planungsgrundlage

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung am 00.00.2021 eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die Klarstellungssatzung wird unter dem Titel „Gabes“ geführt.
Der Geltungsbereich (ca. 4.000 m²) umfasst Teilflächen der Fl.Nr. 165/25 sowie eine Teilfläche Fl.Nr. 1056 der Gemarkung Wolnzach und wird im Lageplan wie folgt umrandet dargestellt:


Der gesamte Lageplan im Maßstab 1:1500 ist dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt.

2.        Planerisches Konzept und Begründung

Die Klarstellungssatzung dient der eindeutigen Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich und damit gleichzeitig der Feststellung, welche Grundstücke grundsätzlich bebaut werden können und welche nur einer privilegierten Nutzung (nach § 35 BauGB) zugänglich sind. Alle im Geltungsbereich der Satzung aufgenommenen Grundstücke lassen sich dem Innenbereich zuordnen.

Die Teilflächen der Fl.Nr. 1056 der Gemarkung Wolnzach ist derzeit unbebaut. Auf Teilflächen der Fl.Nr. 165/25 befinden sich derzeit Lagerhallen und Gebäude. Die Grundstücke grenzen im Westen direkt an eine Gleisanlage und wiederrum an Wohnbebauung an. Die Wohnbebauung zieht sich über die Straße „Gabes“ hinfort und bildet unter Einbeziehung der Teilflächen der Fl.Nr. 165/25 und Teilflächen der Fl.Nr. 1056 der Gemarkung Wolnzach eine klare Linie. Des Weiteren setzt sich die Restfläche der Fl.Nr. 1056 südlich, topografisch als natürlich entstandene Mulde Richtung Autobahn A93 ab und bildet eine natürliche Grenze. Die östliche Grenze als natürliche Abgrenzung stellt das Fließgewässer „Wolnzach“ auf Fl.Nr. 1056/4 der Gemarkung Wolnzach dar.

Die nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Folgegrundstücke sind entlang der Wolnzach weitgehend gewerblich bebaut; die gewerbliche Baustruktur ist in den letzten Jahren verdichtet worden. Die städtebauliche Struktur aus den Norden kommend lässt sich klar auf den Geltungsbereich ableiten und ist von einer gewissen Baustruktur ausreichend geprägt.

Allein schon aus der Zäsur durch die A93 und der damit verbundenen Anbauverbotszone wird ein klarer Schnitt zwischen Innenbereich und Außenbereich als gegeben erkannt. Die aufgeführten Teilflächen nehmen trotz ihrer etwas abgesetzten Lage noch an dem vermittelten Bebauungszusammenhang teil und sind ohne weiteres erkennbar der Gesamtlage zuzuordnen mit der Folge, dass diese Teile der Grundstücke noch am Eindruck der Geschlossenheit der Bebauung teilnehmen und somit dem Innenbereich zugeordnet werden.

Auch die topographische Lage lässt die Teilflächen zusammengehörig dem Innenbereich zuordnen, da diese Grundstücke in Ihrer Gesamtheit der Höhe nach wieder ansteigen.

Die Flächen des Geltungsbereichs können deshalb aufgrund von der bereits vorhanden baulichen Prägung sowie aufgrund der topografischen natürlichen Abgrenzung klar dem Innenbereich zugeordnet werden.

Durch die Klarstellungssatzung wird eine grundlegende städtebauliche Ordnung sowie planungsrechtliche Voraussetzungen für die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB geschaffen.

Die Zulässigkeit von Vorhaben ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sowie des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Durch die in § 1a Abs. 2 BauGB eingeführte Bodenschutzklausel soll dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen werden; die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen soll reduziert werden.

Der Markt Wolnzach kommt diesem Belang insofern nach, als dass er durch die Klarstellungssatzung die Nutzung von Grundstücken und Teilbereichen bisher ungenutzter Flächen im Außenbereich ermöglicht.

3.        Umsetzung und Auswirkung der Planung

Mit der vorliegenden Feststellungssatzung wird für Teilflächen der Fl.Nr. 165/25 und Teilflächen aus Fl.Nr.1056 der Gemarkung Wolnzach die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgesetzt und somit der räumliche Beurteilungsrahmen für Baurecht nach § 34 BauGB klargestellt.

Zudem werden einzelne, durch die bauliche Nutzung angrenzender Bereiche geprägte Außenbereichsflächen in den im Zusammenhand bebauten Ortsteil einbezogen und damit die Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB getroffen.

       Auswirkung naturschutzfachlicher Sicht:
Der südliche angrenzende Baumbestand ist zu Möglichkeit zu erhalten. Der naturnahe Verlauf Fließgewässers und der Funktion der Lebensräume für Flora und Fauna sind durch entsprechende Schutzabstände zu erhalten.

Auswirkungen wasserwirtschaftlicher Sicht:
Ab Böschungsoberkante zur Wolnzach ist ein Streifen von 5 m freizuhalten, alternativ ein Streifen von 3 m ab Grundstücksgrenze einer möglichen Bebauung.

4.        Inkrafttreten

Der Satzungsbeschluss zu dieser Klarstellungssatzung wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 00.00.2021 gefasst und ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Umgriff des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 79/2 und 77 der Gemarkung Gebrontshausen

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 79/4 sowie 15/3 und 15 der Gemarkung Gebrontshausen

Südliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 674/5 und 674/6 der Gemarkung Gebrontshausen

Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 77/4 und 84/1 der Gemarkung Gebrontshausen

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine weitere Bebauung bzw. Nachverdichtung im Rahmen des Einfügungsgebotes nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für die vorgenannten Grundstücke im Geltungsbereich geschaffen werden.

Mit der Ausarbeitung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.

Die Grundstückseigentümer haben sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 12.04.2018 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“ im Parallelverfahren beschlossen.

Dem Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 148 mit Begründung und Umweltbericht der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 18.02.2020 zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2020 bis 29.01.2021 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.11.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es ging im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner, München, in Vertretung der Eigentümer eines anliegenden Grundstückes ein, der sich in den Grundzügen 17 weitere Anliegerhaushalte mit 35 Unterschriften angeschlossen haben. Die gegenständliche Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner wurde dem Bauausschuss im Vorfeld seiner Sitzung am 23.02.2021 über das RIS in datenschutzkonformer Form zur Verfügung gestellt und von Frau Schneider dem Gremium in der Sitzung zusammenfassend vorgetragen.

Nach Diskussion der Sachlage hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass die Angelegenheit von den Fraktionen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten werden soll und anschließend über die weitere Vorgehensweise durch den Marktgemeinderat entschieden werden.

Zur Prüfung der vorgebrachten immissionsschutzrechtlichen Bedenken ist nach Prüfung die Erstellung eines Lärmgutachtens bzw. einer schalltechnischen Untersuchung notwendig.

Die derzeit vorliegenden Stellungnahmen/Einwendungen der Öffentlichkeit wurden den Fraktionssprechern im Vorfeld der Sitzung in datenschutzkonformer Form zur Kenntnisnahme durch die Verwaltung übermittelt.

Diskussionsverlauf

Während des Tagesordnungspunktes erklärt eine Vielzahl der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderates, im Vorfeld der Sitzung am Sitzungstag per E-Mail ein Schreiben von Bürgern aus Königsfeld erhalten zu haben, in welcher der Standort und die Nutzung der geplanten Reithalle nochmals hinterfragt wird. Da dieses Schreiben nicht allen anwesenden Mitgliedern des Marktgemeinderates bekannt bzw. zugegangen ist und des Weiteren die Verwaltung keine Kenntnis von diesem Schreiben hat besteht kein einheitlicher Kenntnisstand im Gremium und konnte das Schreiben von der Verwaltung nicht rechtlich geprüft werden. 1. Bürgermeister Machold schlägt daher vor, die Behandlung des Sachverhaltes auf eine kommende Sitzung des Bauausschusses zu verweisen und die Angelegenheit insoweit zurückzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt, zunächst das erforderliche Schallschutzgutachten zu beauftragen, um zu prüfen, ob die für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 vorgesehene Nutzung immissionsschutzrechtlich möglich ist.

Nach durchgeführter Angebotseinholung erhält das das Ingenieurbüro Greiner PartG mbB Beratende Ingenieure für Schallschutz, Otto-Wagner-Straße 2a, 82110 Germering, den Auftrag für die schalltechnische Untersuchung/Lärmschutzgutachten des Bebauungsplanes Nr. 148 „Feuerwehrhaus und Reithalle in Königsfeld“ nach Prüfung zum Angebotspreis von 3.800,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß Angebot vom 27.04.2021 als wirtschaftlichster Bieter.

Der Untersuchungsumfang umfasst die Private Nutzung der Reithalle, die geplante Vereinsnutzung, das Feuerwehrgebäude sowie den bestehenden Spielplatz und insbesondere die Auswirkungen auf das gesamte Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Erstellung des Gutachtens soll im Monat Mai 2021 durchgeführt werden.

Nach Vorliegen des Ergebnisses der schalltechnischen Untersuchung/des Schallgutachtens wird ein „Runder Tisch“ mit den Bürgern, die Stellungnahmen/Einwendungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegeben haben sowie Vertretern des Marktgemeinderates und der Vorhabenträgerin einberufen. Die Art und Weise, in welcher dies erfolgt, hängt von der weiteren Entwicklung der gegenwärtigen Pandemielage ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Hackl, Wallner)

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12. Grund- und Mittelschule Wolnzach; hier: Angebot für die Pädagogische Prozessbegleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nachdem der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 04.03.2021 beschlossen hat, sich im Rahmen der schulischen Bedarfsplanung fachlich begleiten zu lassen, wurde von der Firma Lernlandschaft, Röthhof 1 in 91740 Röckingen ein entsprechendes Angebot für die Grund- und Mittelschule eingeholt.

Das Betreuungsangebot bis zur Erstellung eines pädagogischen Raumfunktionsbuches beläuft sich auf 15.041,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Angebot zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der neugebauten Straße „Michael-Heigl-Straße“ in Wolnzach zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 13

Beschluss

Die im Markt Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm neugebaute Straße auf dem Grundstück Flurnummer 1672 der Gemarkung Wolnzach wird mit Wirkung vom 01.07.2021 gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße „Michael-Heigl-Straße“ gewidmet.

Die neugebaute Straße beginnt an der Einmündung der Ortsstraße „Schlachterstraße“ bei der südlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 1190/2 und Fl.Nr. 1190 Gemarkung Wolnzach (km 0.000) und endet an der nordöstlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 1681 Gemarkung Wolnzach (km 0,171).

Träger der Straßenbaulast für die Gesamtlänge von 0,171 km ist der Markt Wolnzach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; hier: Auflösung der Feuerwehr Haushausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Feuerwehr Haushausen beantragt mit Schreiben vom 28.02.2021 die Auflösung aufgrund fehlender Personalstärke zum 01.06.2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Auflösung der Feuerwehr Haushausen zum 01.06.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG); hier: Bestellung von zwei weiteren Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Marktgemeinderatssitzung verschoben.

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16. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 16

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Pfaffenhofen, die Errichtung eines Sozialkaufhauses plant. Nähere Einzelheiten werden in einer der kommenden Sitzungen bekannt gegeben.

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17. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2021 ö beschliessend 17

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Maier T.:
Die Gozzoltstraße wird derzeit als Umleitungsstrecke wegen des Neubaus des Kreisverkehrs an der Hopfenstraße genutzt. Könnte man ein Temposys-Messgerät in der Gozzoltstraße aufstellen?
► 1. Bürgermeister Machold sichert zu, dass Zeitnah ein Temposys-Messgerät aufgestellt wird.


Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Steils:
Besteht die Möglichkeit, die Marktgemeinderats-Sitzungen künftig als Hybrid-Sitzung abzuhalten?
► 1. Bürgermeister Machold sieht das Abhalten von Hybrid-Sitzungen des Marktgemeinderates skeptisch, da die gesetzlichen Vorgaben hierfür relativ hoch sind. Aus diesem Grund hat sich auch der Landkreis Pfaffenhofen gegen die Abhaltung von Hybrid-Sitzungen der Kreisgremien ausgesprochen.


Anfrage 3 – Marktgemeinderat Zimmermann:
Gibt es heuer wieder ein „Voiksfest für dahoam“ und erfolgt eine Einbindung des Kultur- und Volksfestausschusses?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass derzeit ergebnisoffene Gespräche mit Schaustellern stattfinden.


Anfrage 4 – Marktgemeinderat Zimmermann
Marktgemeinderat Zimmermann gibt bekannt, dass Frau Elender das Mandat als Marktgemeinderätin aus gesundheitlichen Gründen niederlegt.
► 1. Bürgermeister Machold nimmt dies mit Bedauern zur Kenntnis.


Anfrage 5 – Marktgemeinderat Wallner
Ergeht die Einladung für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses an alle Mitglieder des Marktgemeinderates?
► 3. Bürgermeister Hammerschmid als Vorsitzender des Rechnungsprüfungssauschusses gibt bekannt, dass hierzu eine gesonderte Einladung ergeht.

Datenstand vom 21.05.2021 11:36 Uhr