Datum: 10.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Preysinghalle
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.05.2021
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Vereidigung von Herrn Mathias Braun als Mitglied des Marktgemeinderates
4 Sozialkaufhaus; hier: Bericht des AWO-Kreisvorsitzenden Volker Hoppe
5 Feuerwehren des Marktes Wolnzach; hier: Bericht über die Feuerwehrrundfahrt
6 Erlass der Klarstellungsatzung "Gabes" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Beschluss der Satzung
7 Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff Baugesetzbuch (BauGB); hier: Auftragsvergabe
8 Dorferneuerung Oberlauterbach - Kanalbauarbeiten in der Mainburger Straße und Weinmoosstraße; hier: Kostenfeststellung und Beschluss zur Anerkennung der Kosten
9 Neubau der Brücke Bratzmühle; hier: Kostenfeststellung und Beschluss zur Anerkennung der Kosten
10 Energetische Sanierungsberatung für die gemeindlichen Wohnhäuser Ludwig-Thoma-Str. 2 1/2 und Schleifmühlstraße 12 1/2 im Rahmen des Klimaschutznetzwerkes; hier: Auftragsvergabe
11 Wasserversorgung des Marktes Wolnzach; hier: Einführung von elektronischen Funkwasserzählern
12 Schwimm- und Erlebnisbad Wolnzach; hier: Situationsbericht und Beschluss zum weiteren Vorgehen
13 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; hier: Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2022
14 Bundestagswahl am 26.09.2021; hier: Regelung für das Plakatieren
15 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf "Mehr Sicherheit für Rad und Fuß - Verkehrsüberwachung verstärken"
16 Bekanntgaben
17 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 06.05.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Vereidigung von Herrn Mathias Braun als Mitglied des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Mathias Braun, der die Nachfolge der im Mai zurückgetretenen Marktgemeinderätin Astrid Elender antritt, leistet den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO.

Ohne Beschluss.

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4. Sozialkaufhaus; hier: Bericht des AWO-Kreisvorsitzenden Volker Hoppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Hoppe, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Pfaffenhofen, stellt dem Marktgemeinderat die Planungen für die Errichtung eines AWO-Marktes Hallertau im Gebäude des ehemaligen Getränkemarktes Brunner in der Elsenheimerstraße in Wolnzach vor.
Das Konzept ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.
Der Marktgemeinderat sieht das Konzept des AWO-Kreisverbandes sehr positiv.
Über eine 1/3-Beteiligung an einem möglichen Defizit im Rahmen einer Anschubfinanzierung muss noch gesondert entschieden werden, sobald hierzu nähere Details vorliegen.

Ohne Beschluss.

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5. Feuerwehren des Marktes Wolnzach; hier: Bericht über die Feuerwehrrundfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

3. Bürgermeister und Feuerwehrreferent Werner Hammerschmid berichtet dem Gremium von der kürzlich stattgefundenen Feuerwehrrundfahrt. Dabei wurden sämtliche Ortsteilwehren aufgesucht und man hat sich über den aktuellen Ausrüstungsstand sowie über die Alarmbereitschaft der jeweiligen Wehr informiert.

Der im März 2020 verabschiedete Feuerwehrbedarfsplan wird schrittweise umgesetzt, so dass mittlerweile die Feuerwehren aus Geroldshausen, Eschelbach, Gosseltshausen, Niederlauterbach und Oberlauterbach über entsprechende Feuerwehrfahrzeuge verfügen.

Derzeit wird auch das im Feuerwehrbedarfsplan formulierte Konzept der Ausrückegemeinschaft von mehreren Ortsteilwehren weiterverfolgt mit dem Ziel, die Tagesalarmbereitschaft im gesamten Gemeindebereich sicherzustellen.

Ohne Beschluss.

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6. Erlass der Klarstellungsatzung "Gabes" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Beschluss der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

1.        Planungsgrundlage

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung am 00.00.2021 eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die Klarstellungssatzung wird unter dem Titel „Gabes“ geführt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1056 Teilfläche, 165/25, 1124, 1124/3, 1047, 1046/2 und 1045 Teilfläche, jeweils der Gemarkung Wolnzach, und wird im folgenden Auszug des Lageplans wie folgt rot umrandet dargestellt:


Der gesamte Lageplan im Maßstab 1:5000 ist dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt.

2.        Planerisches Konzept und Begründung

Die Klarstellungssatzung dient der eindeutigen Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich und damit gleichzeitig der Feststellung, welche Grundstücke grundsätzlich bebaut werden können und welche nur einer privilegierten Nutzung (nach § 35 BauGB) zugänglich sind. Alle im Geltungsbereich der Satzung aufgenommenen Grundstücke lassen sich dem Innenbereich zuordnen.

Die im Geltungsbereich befindlichen Teilflächen der Fl.Nr. 1056 der Gemarkung Wolnzach sind derzeit unbebaut. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/25 befinden sich derzeit Lagerhallen und Gebäude. Das Grundstück Fl.Nr. 1046/2 ist derzeit mit einem Wohngebäude und das Grundstück Fl.Nr. 1046 mit Lagerhallen bebaut. Die Grundstücke Fl.Nr. 1124, 1124/3 und 1047 sind derzeit als Teil der Betriebsflächen eines ortsansässigen Gewerbebetriebes mit entsprechenden Betriebsgebäuden bebaut; das Grundstück Fl.Nr. 1047 ist derzeit teilweise (mit einem Teilbereich einer Lagerhalle) bebaut, es liegt des Weiteren ein genehmigter Bauantrag für drei Trocknungsanlagen vor, der hiervon grob betroffene Bereich ist im folgenden Auszug des Lageplans als rotschraffierte Fläche dargestellt:


Alle vorgenannten Grundstücke grenzen im Westen direkt an eine Gleisanlage und wiederrum an Wohnbebauung an. Die Wohnbebauung zieht sich über die Straße „Gabes“ hinfort und bildet unter Einbeziehung der vorgenannten Flächen des Geltungsbereiches eine klare Linie. Des Weiteren setzt sich die Restfläche der Fl.Nr. 1056 südlich, topografisch als natürlich entstandene Mulde Richtung Autobahn A93 ab und bildet eine natürliche Grenze.
Allein schon aus der Zäsur durch die A93 und der damit verbundenen Anbauverbotszone wird ein klarer Schnitt zwischen Innenbereich und Außenbereich als gegeben erkannt.

Die östliche Grenze als natürliche Abgrenzung stellt das Fließgewässer „Wolnzach“ auf Fl.Nr. 1056/4 der Gemarkung Wolnzach sowie den dortigen Flächen, welche der Hochwasserrückhaltung dienen und als Retentionsraum genutzt werden dar.

Der nördlich an den Geltungsbereich angrenzende „Wiesensteig“ stellt eine klare räumliche Grenze mit trennender Wirkung zum angrenzenden nördlichen Bereich dar, welcher derzeit als Bolzplatz genutzt wird und im Zuge des derzeit laufenden Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 151 „Kindergarten am Wiesensteig“ überplant und einer flächensparenden Bebauung mit einem sechsgruppigen Kindergarten zugeführt werden soll.

Die unbebauten Teilflächen der vorstehend aufgeführten Grundstücke Fl.Nr. 1056 Teilfläche und 1047, jeweils der Gemarkung Wolnzach, nehmen trotz ihrer etwas abgesetzten Lage noch an dem vermittelten Bebauungszusammenhang teil und sind ohne weiteres erkennbares Hindernis der Gesamtlage zuzuordnen, mit der Folge, dass diese Teile der Grundstücke noch am Eindruck der Geschlossenheit der Bebauung teilnehmen und somit dem Innenbereich zugeordnet werden.

Auch die topographische Lage lässt die Teilflächen zusammengehörig dem Innenbereich zuordnen, da diese Grundstücke in Ihrer Gesamtheit der Höhe nach wieder ansteigen.

Die Flächen des Geltungsbereichs können deshalb aufgrund von der bereits vorhanden baulichen Prägung sowie aufgrund der topografischen natürlichen Abgrenzung klar dem Innenbereich zugeordnet werden.

Durch die Klarstellungssatzung wird eine grundlegende städtebauliche Ordnung sowie planungsrechtliche Voraussetzungen für die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB geschaffen.

Die Zulässigkeit von Vorhaben ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sowie des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Durch die in § 1a Abs. 2 BauGB eingeführte Bodenschutzklausel soll dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen werden; die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen soll reduziert werden.

Der Markt Wolnzach kommt diesem Belang insofern nach, als dass er durch die Klarstellungssatzung die Nutzung von Grundstücken und Teilbereichen bisher ungenutzter Flächen im Außenbereich ermöglicht.

3.        Umsetzung und Auswirkung der Planung

Mit der vorliegenden Feststellungssatzung wird für die Grundstücke Fl.Nr. 1056 Teilfläche, 165/25, 1124, 1124/3, 1047, 1046/2 und 1045 Teilfläche der Gemarkung Wolnzach die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgesetzt und somit der räumliche Beurteilungsrahmen für Baurecht nach § 34 BauGB klargestellt.

Zudem werden einzelne, durch die bauliche Nutzung angrenzender Bereiche geprägte Außenbereichsflächen in den im Zusammenhand bebauten Ortsteil einbezogen und damit die Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB getroffen.

       Auswirkung naturschutzfachlicher Sicht:
Der südliche angrenzende Baumbestand ist zu Möglichkeit zu erhalten. Der naturnahe Verlauf Fließgewässers und der Funktion der Lebensräume für Flora und Fauna sind durch entsprechende Schutzabstände zu erhalten.

Auswirkungen wasserwirtschaftlicher Sicht:
Ab Böschungsoberkante zur Wolnzach ist ein Streifen von 5 m freizuhalten, alternativ ein Streifen von 3 m ab Grundstücksgrenze einer möglichen Bebauung.

4.        Inkrafttreten

Der Satzungsbeschluss zu dieser Klarstellungssatzung wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 10.06.2021 gefasst und ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 00.00.2021 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff Baugesetzbuch (BauGB); hier: Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.03.2021 die Verwaltung mit der Durchführung einer Angebotseinholung für Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.

Der Markt Wolnzach befindet sich seit 2017 in einem ISEK-Prozess. In Teilen wird das ISEK bereits umgesetzt. In diesem Rahmen ergibt sich folgender Bedarf zur schrittweisen Umsetzung:

I. Bestandsaufnahme und vorbereitende Untersuchung nach § 142 BauGB für den als Untersuchungsgebiet ausgewiesenen Bereich

II. Teilabschluss der bestehenden Sanierungssatzung vom 16.01.1998

III. Definition von neuen Sanierungsgebieten auf Basis der Ergebnisse der Voruntersuchungen

Ziel ist, auf diese Weisen den gesamten Ortskern bedarfsgereicht und zukunftsfähig zu erweitern und neue Sanierungsgebiete festzusetzten.

Hierzu ist seitens des Marktes Wolnzach ein Planungsbüro auszuwählen, welches die vorbereitende Untersuchung zur Beurteilung über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen übernimmt.
Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme des Gebiets sind zudem städtebauliche Missstände i.S. von  § 136 Abs. 2 und 3 BauGB aufzuzeigen und darzulegen welche städtebaulichen Ziele mit der Sanierung erreicht werden können.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält das Büro ORTE GESTALTEN GbR, Fleischerstraße 16, 80337 München zum Preis von 64.188,80 Euro netto, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer den Zuschlag für oben aufgeführte Leistungen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Zusage von Städtebaufördermitteln (voraussichtlich 60% der förderfähigen Kosten). Erst nach Bescheids Erteilung kann eine Beauftragung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Dorferneuerung Oberlauterbach - Kanalbauarbeiten in der Mainburger Straße und Weinmoosstraße; hier: Kostenfeststellung und Beschluss zur Anerkennung der Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Kanalbauarbeiten in der Mainburger Straße und Weinmoosstraße in Oberlauterbach waren Teile des Dorferneuerungsverfahrens Oberlauterbach III. Verfahrensziele waren u.a. die Neugestaltung der Straßenräume und Regenrückhaltung mit Ertüchtigung der innerörtlichen Oberflächenentwässerung.

Die Kanalbaumaßnahme in der Mainburger Straße beinhaltete die Herstellung von Regenwasserkanälen und Hausanschlüssen einschließlich dazugehöriger Arbeiten für Rohrgräben und Straßenbau. Die Gesamtbaulänge betrug ca. 190m.

Die Kanalbaumaßnahme in der Weinmoosstraße beinhaltet die Herstellung von Regenwasserkanälen mit Erstellung von Hausanschlüssen auf einer Ausbaulänge von ca. 210m.

Die Maßnahme Mainburgerstraße wurde mit 60.476,47 Euro mehr abgerechnet als veranschlagt. Die Gesamtkosten betrugen ca. 319.000 Euro.
Die Maßnahme Weinmoosstraße wurde mit 81.212,11 Euro mehr abgerechnet als veranschlagt. Die Gesamtkosten betrugen ca. 324.000 Euro.

Die Kosten lassen sich wie folgt begründen:

Mainburgerstraße:
Es erfolgte im Bereich des Schmutz- und Regenwasserkanals eine Auftragserweiterung. Dies zog auch im Bereich der Hausanschlüsse einen Mehraufwand mit sich.
Zusätzlich ausgeführte Erdarbeiten mit Entsorgung sowie das Anpassen der Schächte mit Anschluss und Verschlussarbeiten führen zu Mehrkosten in Höhe von 60.476,47 Euro.

Weinmoosstraße:
Es erfolgte im Bereich des Schmutzwasserkanals eine Auftragserweiterung. Des Weiteren erfolgte ein Bodenaustausch mit Leerkies, Zusätzliche Anschluss- und Verschlussarbeiten, Zusätzlich ausgeführte Bettung in Beton sowie ein zusätzlicher Schacht und eine Leitungsänderung mit Hausanschluss führen zu Mehrkosten in Höhe von 81.212,11 Euro.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt oben genannter Kostenfeststellung zu. Der Vollständigkeit halber werden notwendige nachträgliche Genehmigung für Auftragsvergaben hiermit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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9. Neubau der Brücke Bratzmühle; hier: Kostenfeststellung und Beschluss zur Anerkennung der Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Brückenprüfung im Jahre 2010 hatte ergeben, dass die ca. 1890 errichtete erbaute Bratzmühlbrücke nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und die Standsicherheit auf lange Sicht nicht mehr gewährleistet war. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass eine Teilerneuerung der beschädigten Brückenelemente sowie eine Sanierung der beschädigten Stellen nicht mehr sinnvoll war.

Der Ersatzbau des Brückenbauwerkes wurde in Stahlbeton als Zweifeldträger ausgeführt. Die fertige Oberkante der erneuerten Fahrbahnkannte lag knapp 70 cm über der alten Oberkante, sodass die Fahrbahn auf beiden Seiten der Brücke auf einer Länge von ca. 20 Metern angeglichen werden musste. Das Bauwerk wurde für Schwerlastverkehr bemessen.

Für die Baumaßnahme sind ca. 42.000 Euro mehr abgerechnet worden als veranschlagt. Die Gesamtkosten betrugen ca. 411.000 Euro.

Die Kosten lassen sich u. A. wie folgt begründen:

Im Zuge der Neubauarbeiten der Bratzmühlbrücke wurde durch den Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 23.06.2015 der Nachtrag zum Ziehen von Spunddielen auf Grund nicht erwartbarer Grundwasserverhältnisse in Höhe von 21.904,57 Euro vergeben.

Weitere Nachträge wurde im Zuge der Neubauarbeiten in Höhe von insgesamt 20.977,26 Euro für verschiedene Positionen (Entsorgung von belastetem Betonabbruchmaterial, Betonüberwachung, bauzeitliche Verrohrung, zusätzliches Auffüllmaterial, Wurzelstockrodung) vergeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der oben genannten Kostenfeststellung zu. Der Vollständigkeit halber werden notwendige nachträgliche Genehmigungen für Auftragsvergaben hiermit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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10. Energetische Sanierungsberatung für die gemeindlichen Wohnhäuser Ludwig-Thoma-Str. 2 1/2 und Schleifmühlstraße 12 1/2 im Rahmen des Klimaschutznetzwerkes; hier: Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Rahmen der fachlichen Beratung des Klimaschutznetzwerkes einzelner Kommunen in Bayern wurde durch das Institut für Energietechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, Kaiser-Wilhelm-Ring 23a, 92224 Amberg, jeweils ein Angebot für die Energetische Sanierungsberatung für die gemeindlichen Wohnhäuser Ludwig-Thoma-Straße 2 ½ und Schleifmühlstraße 12 ½ abgegeben.

Umfasst sind jeweils folgende Leistungen:

  1. Erfassung des energetischen Ist-Zustandes
  2. Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes (Erfassung und Bewertung der Gebäudehülle, detaillierte Berechnung von sinnvollen Sanierungsmaßnahmen mit Prognose des künftigen Wärmebedarfes, Prüfung der Effizienzsteigerung in der technischen Gebäudeausrüstung, Prüfung des sommerlichen Wärmeschutzes)
  3. Technische Dimensionierung möglicher Energieversorgungsvarianten (Erstellung der thermischen Jahresdauerlinien auf Grundlage des Punktes 1, Dimensionierung klimafreundlicher Energieversorgungsvarianten, Wirtschaftsbetrachtung an Anlehnung an VDI 2067, CO2-Bilanz der Energieversorgungsvarianten)
  4. Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Photovoltaikanlagen (ggf. inklusive Beleuchtung Mieterstromkonzept)
  5. Prüfung von Fördermöglichkeiten
  6. Ergebnisdokumentation (Besprechung der Ergebnisse mit der Verwaltung, Dokumentation der Berechnungsergebnisse und Erstellung Energieausweis im Entwurf)

Beschluss

Der Markt Wolnzach beauftragt nach durchgeführter Angebotseinholung die Angebote Nr. 2021-A106 und Nr. 2021-A107 des IFE nach Prüfung zum Angebotspreis von jeweils 3.060.00 Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Hierbei handelt es sich um den Nettoeigenanteil, den die Kommune im Rahmen der Förderung im Klimaschutznetzwerk zu tragen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Wasserversorgung des Marktes Wolnzach; hier: Einführung von elektronischen Funkwasserzählern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Derzeit werden die Verbrauchsmengen für die Wasser-/Kanalabrechnung über herkömmliche mechanische Flügelradzähler abgerechnet.
Die Erfassung der Zählerstände nimmt mindestens 14 Tage in Anspruch und wir erhalten auf 5 verschiedenen Kommunikationswegen Zählerstände, oftmals auch von Stromzähler.
Eine taggenaue Abrechnung bei Gebührenänderungen ist mit diesem System nicht möglich.
Die Zähler müssen nach 6 Jahren getauscht werden. Elektronische Wasserzähler werden mit Ausnahmen von Stichproben erst nach Ende der Batterielaufzeit in ca. 15 Jahren getauscht.
Der Zählertausch aller Zähler innerhalb von 6 Jahre verursacht Kosten in Höhe von ca. 98.000,--€
Die Akzeptanz der Bürger, alle 6 Jahre Mitarbeiter des Wasserwerks den Zugang zum Zählertausch zu ermöglichen sinkt sehr.
Mit den elektronischen Funkwasserzählern werden die Zählerstände innerhalb von 2 Tagen erfasst.
Die Anlieferung der Funkwasserzähler erfolgt in hochwertigen Verpackungen, Hygienestandards werden somit besser eingehalten.
Neben dem wirtschaftlichen Vorteil der Funkwasserzähler, sind auch ökologische Aspekte maßgeblich. Die langlebigen Wasserzähler werden nach Funktionsende in Ihre Bestandteile zerlegt und die Materialien wieder verwendet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Umstellung auf elektronische Wasserzähler ab dem 01.01.2022 zu. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, sodass der Marktgemeinderat über die Beauftragung abstimmen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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12. Schwimm- und Erlebnisbad Wolnzach; hier: Situationsbericht und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Widmann informiert den Marktgemeinderat, das die geplante Eröffnung des Schwimm- & Erlebnisbad Wolnzach am Samstag, den 12.06.2021 erfolgen kann.
Für die Eröffnung wurde das Hygienekonzept aus dem Jahre 2020 fortgeschrieben.
Die wesentlichen Änderungen beinhalten eine größere Anzahl an Personen die zugleich in den Becken und auf der gesamten Anlage sein dürfen. Auch die Wassergymnastik und die Schwimmkurse finden wieder statt.
Der Beachvolleyballplatz und die Kleinfeldtore, sowie die Tischtennisplatte stehen den Gästen neben dem Kinderspielplatz wieder zur Verfügung.
Auf Anregung der Badegäste werden heuer wieder Saisonkarten angeboten.
Aufgrund der wesentlichen Änderungen gegenüber dem Jahr 2020 werden die in der Satzung festgelegten Gebühren erhoben.

Ohne Beschluss.

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13. Vollzug des Ladenschlussgesetzes; hier: Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gewerbeverband Wolnzach beantragt mit Schreiben vom 21.05.2021 für das Jahr 2022
eine Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen.

Beschluss

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung zum Ladenschlussgesetz erlässt der Markt Wolnzach folgende

Verordnung

§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen im Markt Wolnzach die Verkaufsstellen geöffnet werden:

  1. am Sonntag, 27.03.2022
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       anlässlich der Fastendult

  1. am Sonntag, 22.05.2022
       in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       anlässlich der Auffahrtsdult

  1. am Sonntag, 23.10.2022
       in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       anlässlich der Simon-Judä-Dult

d)        am Sonntag, 27.11.2022
       in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       anlässlich der Weihnachtsdult

§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des
§ 17 Ladenschlussgesetz, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Bundestagswahl am 26.09.2021; hier: Regelung für das Plakatieren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für die Bundestagwahl am 26.09.2021 werden im Wolnzach (Markt) drei zentrale Plakatwände aufgestellt (wie bereits bei der Kommunalwahl 2020). Für jeden Wahlvorschlagsträger ist ein Plakat im Format DIN A1 vorzusehen.
In den Ortsteilen, in denen sich ein Wahllokal befindet (Niederlauterbach, Königsfeld, Burgstall, Gosseltshausen, Gebrontshausen, Haushausen, Geroldshausen, Larsbach, Eschelbach und Oberlauterbach), dürfen die Wahlvorschlagsträger zusätzlich je einen Ständer mit einem Plakat DIN A1 aufstellen.
Die Aufstellung von Großplakaten (größer DIN A1) ist auf öffentlichem Grund verboten.
Die Plakatierung wird ab dem 26.08.2021 erlaubt.

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15. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf "Mehr Sicherheit für Rad und Fuß - Verkehrsüberwachung verstärken"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen liegt als Anlage 2 dieser Niederschrift bei.

Nachdem das Thema „Kommunale Verkehrsüberwachung“ bereits im vergangenen Jahr im Marktgemeinderat diskutiert wurde, gibt 1. Bürgermeister Machold hierzu eine aktuelle Stellungnahme der Polizeiinspektion Geisenfeld bekannt, welche die Verkehrssicherheit im Gemeindebereich Wolnzach aufgrund der Anzahl der Verkehrsunfälle, Geschwindigkeitsmessungen und geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 bewertet.
Aus unfalltechnischer Sicht gibt es demnach keinen Grund für die Installation einer kommunalen Verkehrsüberwachung.

Nach einer kontroversen Diskussion, in deren Verlauf die Mehrheit der Mitglieder des Marktgemeinderates auch noch die Ergebnisse des beauftragten Verkehrskonzeptes einfließen lassen will, wird dennoch über den ursprünglichen Antrag abgestimmt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag „Mehr Sicherheit für Rad und Fuß – Verkehrsüberwachung verstärken“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Machold, Hammerschmid, Braun, Brummer, Gmelch, Guld, Hackl, Koch, Maier St., Maier T., Neuber, Röhrich, Schapfl, Schlicht, Schmidpeter, Talke, Wallner, Westermair, Winter)

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16. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 16

Diskussionsverlauf


    • Das neue Wohnquartier an der Wolnzach nutzt die naturräumlichen Qualitäten, der westlich vorbeifließenden Wolnzach, als Ausgangspunkt für die zu entwickelnden Wohn- und Freiraumqualitäten.

    • Zur Wolnzach hin bildet sich durch die giebelständigen, gruppierten 3-geschossigen Wohngebäude eine ablesabre Abfolge kleiner Gebäudeensemble.

    • Der Naturraum entlang der Wolnzach wird erlebbar gemacht. Eine übergeordnete Wegeverbindung begleitet den Fluss.

    • Das Gebiet wird im Wesentlichen autofrei konzipiert. Der motorisierte Individualverkehr wird in zwei Quartiersgaragen, die den beiden Baubaschnitten zugeordnet sind, jeweils an den Quartierseingängen, untergebracht.

    • Das neue Quatier kannn insgesamt bis zu 174 Woheinheiten und 17 Gewerbeeinheiten eine neue Heimat bieten.

    • Auch der ISEK-Beirat möchte sich gerne mit dem Thema Wohnen an der Wolnzach und dem Thema „Wolnzach erlebbar“ machen beschäftigen.

  • Weiter gibt 1. Bürgermeister Machold bekannt, dass der Landkreis Pfaffenhofen keinen Zuschlag am Bundesförderporgramm „Kultursommer 2021“ bekommen hat

  • Die Sitzungstermine für das 2. Halbjahr (Sept. – Dezember) 2021 sind als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt.

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17. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 17
Datenstand vom 24.06.2021 09:46 Uhr