Datum: 15.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Hopfenhotel Hallertau
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.06.2021
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung; hier: Aushändigung der Dankurkunden
4 Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG); Hier: Vereidigung der Feldgeschworenen
5 Bebauungsplan Nr. 153 für das Gebiet "Preysingstraße-Süd" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss
6 "Preysingstraße-Süd"; hier: Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gründstücke Fl.Nrn. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 41-43)
7 Antragsteller/Bauherr: Neumayr Franz; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Läden und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach, Preysingstraße 41 und 43
8 Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit städtebaulichen Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle; hier: Vorstellung Zwischenergebnis zur Höhenentwicklung
9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet "Schlagenhausermühle I", 2. Änderung und Erweiterung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss
10 Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet "Schlagenhausermühle I", 3. Änderung und Erweiterung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss
11 Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Vergabe von Bauaufträgen bis zum 16.09.2021 für Straßen- und Pflasterarbeiten sowie Archäologische Arbeiten
12 Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Fachplanerleistung ELT, Elektrotrechnik
13 Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Fachplanerleistung Tragwerksplanung
14 Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Fachplanerleistung HLS, Heizung/Lüftung/Sanitär
15 Dorferneuerung Eschelbach; hier: Ausbau der Don-Bosco-Straße und Neubau der Straße im Klostergelände in Eschelbach, Los 2 - Beschlussfassung über anfallende Mehrkosten auf Grund von zusätzlichem Bodenaustausch und Auffüllmaterial
16 Breitbandausbau (Beistellungsmodell) des Marktes Wolnzach; hier: Genehmigung des Nachtragsangebotes für Tiefbauleistungen der Firma Strabag AG
17 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach
18 Wasserzweckverband Ilmtalgruppe; hier: Beschlussfassung über die Anwendung von Erschließungsverträgen zur Refinanzierung des Anschlusses von Neubaugebieten im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbandes Ilmtalgruppe
19 Bundestagswahl am 26.09.2021; hier: Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer
20 Antrag der GfW-Fraktion auf Prüfung von möglichen alternativen des Ausbaus eines Radwegs nach Rohrbach über Lohwinden bzw. Burgstall oder Königsfeld;
21 Antrag der SPD-Fraktion auf Vorstellung des Verkehrskonzeptes zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) im Rahmen eines Workshops
22 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf sofortige Veröffentlichung des Verkehrskonzeptes zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)
23 Bekanntgaben
24 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung; hier: Aushändigung der Dankurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Hermann hat insgesamt 90 Bürgern des Landkreises Pfaffenhofen für ihr langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung Dank und Anerkennung ausgesprochen.

Für den Markt Wolnzach erhalten Frau Stephanie Maier, Frau Astrid Elender, Herr Thomas Stockmaier und Herr Alois Brummer eine Dankurkunde.

Ohne Beschluss.

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4. Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG); Hier: Vereidigung der Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für den Markt Wolnzach mit seinen Ortsteilen wurden gemäß Art. 11 Abs. 3 AbmG drei zusätzliche Feldgeschworene bestellt. 

  • Herr Jakob Hainzinger, Lerchenweg 9, Wolnzach, 
  • Herr Eduard Lemle, Dekan-Hofmeier-Str. 19, Oberlauterbach 
  • Herr Paul Rasche, Grubwinner Str. 6, Larsbach

werden heute durch den ersten Bürgermeister Jens Machold, gemäß § 5 Absatz 1 der Feldgeschworenenordnung mit der Eidesformel nacheinander verpflichtet.

Ohne Beschluss.

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5. Bebauungsplan Nr. 153 für das Gebiet "Preysingstraße-Süd" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Hummel, Büro Hummel Kraus, wird zur Sitzung anwesend sein und dem Gremium den Tagesordnungspunkt erläutern. Die städtebauliche Untersuchung des Büros Hummel Kraus vom 01.07.2021 wird den Fraktionen in der Fraktionsführerbesprechung zugehen. 

Die Preysingstraße führt von Süden direkt auf den Marienplatz zu, gesäumt von zahlreichen Geschäften und Gastronomiebetrieben. Sie bildet mit dem Markt- und Marienplatz das Zentrum von Wolnzach und ist geprägt von dicht aneinander stehenden Wohn- und Geschäftshäusern. Die meisten der denkmalgeschützten Häuser Wolnzachs befinden sich in der Preysingstraße. Die Bebauung zeichnet sich durch eine Mischung aus giebel- und traufständigen Gebäuden aus. Während der Teil nördlich der Jägerstraße weitgehend geschlossene Bauweise ohne seitlichen Grenzabstand aufweist, entwickelt sich die Bebauungsstruktur südlich davon zu einer tendenziell offenen Bauweise. Straßenseitig unbebaute Bereiche befinden sich im Bereich Haus Nr. 28 (Fl.Nr. 82) und Haus Nr. 42 (Fl.Nrn. 1051 und 1052). Die typischen straßenseitigen Gebäudelängen der südlichen Preysingstraße im Altbestand liegen bei ca. 10 bis 15 m. Die Gebäude aus neuerer Zeit weisen breitere Straßenfronten auf: Haus Nr. 49 mit ca. 21 m, Haus Nr. 51 mit ca. 28 m und als Außreißer nach oben Haus Nr. 36a mit ca. 49 m. Die Geschossigkeit weist bei nahezu allen Gebäuden zwei Geschoße mit Dachgeschoß (E + I + D) auf; einziger Ausreißer nach oben ist auch hier Haus Nr. 36a mit drei Vollgeschoßen (E + II).

Zum Handlungsfeld "Ortsstruktur, Ortsbild“ hat der Marktgemeinderat am 04.04.2019 u.a. das Ziel beschlossen: „Identität stärken und historische Struktur erhalten, den Markt zeitgemäß weiterentwickeln, Atmosphäre schaffen.“ Es geht also nicht bloß darum, Vorhandenes zu konservieren. Wandel und Neues sollen stattfinden können, dies allerdings unter Berücksichtigung der historisch gewachsenen Strukturen und der baukulturellen Belange. Kurzum: „Wolnzach soll auch im Wandel Wolnzach bleiben“.

Für den Bereich der Preysingstraße existiert kein Bebauungsplan. Das Baurecht bestimmt sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach kommt es allein auf folgende Merkmale ein, die sich aus dem Baubestand der jeweils prägenden Umgebung des Baugrundstücks ergeben und in die sich ein Bauvorhaben „einfügen“ muss:

  • Art der baulichen Nutzung
  • Maß der baulichen Nutzung
  • Bauweise 
  • Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

Das Baurecht nach § 34 BauGB ist also nicht Ausdruck einer planerischen Entscheidung, sondern ein „Planersatz“, der sich am Zustand der Umgebung orientiert, allerdings beschränkt auf die vorgenannten vier Merkmale. Folglich spielen gestalterische oder baukulturelle Fragen keine Rolle. Zulässig können damit sowohl Vorhaben sein, die auf den Baustil der Umgebung Rücksicht nehmen als auch solche, die in ihrer Umgebung gestalterisch wie die „Faust aufs Auge“ wirken. Jedes neu errichtete Gebäude kann dann wiederum seinerseits Vorbild für künftige Vorhaben sein. Das Baurecht nach § 34 BauGB hat daher eine Tendenz zu allmählichen Nachverdichtung und zur schleichenden Änderung des Stadtbildes, weil auf die gewachsene Struktur und die baukulturellen Aspekte der Umgebung keine Rücksicht genommen werden muss. 

Das Ziel des Marktes, die historische Struktur zu erhalten und den Markt zeitgemäß weiterentwickeln, kann für die Preysingstraße als „Visitenkarte“ Wolnzachs daher nur über einen Bebauungsplan gesichert und umgesetzt werden. Es geht dabei nicht darum, Baurecht zu beschneiden oder Nutzungen zu verhindern. Es geht vielmehr darum, das vorhandene Baurecht unter moderaten gestalterischen Vorgaben so auf dem Baugrundstück zu organisieren, dass die künftige Entwicklung der Preysingstraße im Sinne der Ziele im ISEK-Prozess gelenkt und gefördert werden kann – und Wolnzach mit dem Neubau Wolnzach bleibt. 

Aufgrund der vielfältigen Grundstücks- und Bebauungsstrukturen müssen die Planungsziele grundstücksbezogen umgesetzt werden. Ferner empfiehlt es sich, die Überplanung wegen der leicht unterschiedlichen Strukturen in getrennte Bebauungspläne für die nördliche und die südliche Preysingstraße aufzuteilen. Handlungsbedarf besteht momentan für die südliche Preysingstraße in Anbetracht eines Antrags auf Vorbescheid für die Grundstücke Fl.Nrn. 70, 71 und 73/2 (Preysingstraße 41-43). Daher sollte zunächst für den Bereich der südlichen Preyingstraße ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Als Vorschlag für den Umgriff der Planung wird auf den im Beschlussvorschlag beigefügten Lageplan verwiesen.

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 70, 71 und 73/2 (Preysingstraße 41-43) liegt bereits eine städtebauliche Stellungnahme des Büros Hummel I Kraus mit konkreteren Planungsvorstellungen vor, deren Weiterverfolgung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens empfohlen wird. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 für das Gebiet „Preysingstraße-Süd“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 für das Gebiet „Preysingstraße Süd“ in Wolnzach umfasst die folgenden Grundstücke, jeweils der Gemarkung Wolnzach: Flurnummern 82 (Preysingstraße 28), 83 (Preysingstraße 30), 82/3 Teilfläche (Tlfl.) (Preysingstraße 32), 83/2 Tlf. (Preysingstraße 34), 80 (Preysingstraße 36, 36a, 36b), 80/3 Tlfl. (Preysingstraße 34a, 34b), 81 Tlfl. (Preysingstraße 38), 81/2 (Preysingstraße 40), 1052/2 Tlfl. (Preysingstraße 42a), 1052 (Preysingstraße 42), 1051 Tlfl., 1051/2 (Preysingstraße 46), 79/2 Tlfl. (Bürgersteig und öffentliche Verkehrsfläche), 79 Tlfl. (Ortsstraße Preysingstraße), 79/1 Tlfl. (Bürgersteig und öffentliche Verkehrsfläche), 77/18 (Preysingstraße 49 und 51), 77 Tlfl. (Ziegelstraße 1), 76, 75, 74 (Preysingstraße 47), 73 (Preysingstraße 45 ½), 72 (Preysingstraße 45), 73/2, 70 (Preysingstraße 41 und 43), 71, 68/3, 68/2 Tlfl. (Preysingstraße 39), 68 (Preysingstraße37), 67 (Preysingstraße 35), 61 Tlfl., 67/1 (Preysingstraße 33), 65 (Preysingstraße 31), 64 (Jägerstraße 2). 


Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Grundstücke Flurnummern 84 (Preysingstraße 26), 79 (nördliche Restfläche Ortsstraße Preysingstraße), 79/2 (nördliche Restfläche Bürgersteig und öffentliche Verkehrsfläche), 79/1 (nördliche Restfläche Bürgersteig und öffentliche Verkehrsfläche), 54 (Ortsstraße Jägerstraße), jeweils der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Grundstücke Flurnummern 63 (Jägerstraße 4), 61 östliche Restfläche, 69 östliche Restfläche, 68/2 östliche Restfläche (Preysingstraße 39), 59 (Jägerstraße 6), 57 (Jägerstraße 8), 76 östliche Restfläche, 77 östliche Restfläche (Ziegelstraße 1), jeweils der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Grundstücke Flurnummern 77/2 (Ortsstraße Ziegelstraße), 79/1 (südliche Restfläche Bürgersteig und öffentliche Verkehrsfläche), 79/2 (südliche Restfläche Bürgersteig und öffentliche Verkehrsfläche), 1051/8 (Preysingstaße 48), jeweils der Gemarkung Wolnzach

Westliche Grenze:
Grundstücke Flurnummern 1051/11 (Auenstraße 15), 1051/10, 1051 westliche Restfläche, 1052/2 westliche Restfläche (Preysingstraße 42a), 81 westliche Resftäche (Preysingstraße 38), 80/3 westliche Restfläche (Preysingstraße 34a und 34b), 83/2 westliche Restfläche (Preysingstraße 34), 1051/5 (Ledererweg 17), jeweils der Gemarkung Wolnzach. 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Der Lageplan ist im Maßstab 1:1000 dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 

  1. Der Bebauungsplan soll mindestens planungsrechtliche Festsetzungen erhalten 

  • zum Maß der baulichen Nutzung (grundstücksweise Festsetzung von aus der prägenden Bestandsbebauung der südlichen Preysingstraße abgeleiteter GR für den/die Hauptbaukörper; Zulässigkeit von bis zu drei Geschoßen, wobei das dritte Geschoß ein Dachgeschoß sein soll, ohne zwingend Nichtvollgeschoß sein zu müssen),
  • zur Bauweise (offene Bauweise)
  • und zur Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (grundstücksweise Festsetzung von aus der prägenden Bestandsbebauung der südlichen Preysingstraße abgeleiteten Baugrenzen zur Lage der Hauptbaukörper).

Ferner sollen gestalterische Festsetzungen u.a. zur Gestaltung des Dachs (Satteldach, Dachneigung) in den Bebauungsplan aufgenommen werden, die aus der prägenden Bestandsbebauung der Preysingstraße abzuleiten sind.

  1. Der weiteren konkreten Ausgestaltung der planerischen Zielsetzungen nach Ziffer 1) für die Grundstücke Fl.Nrn. 70, 71 und 73/2 (Preysingstraße 41-43) wird die städtebauliche Stellungnahme des Büros Hummel I Kraus vom 07.07.2021 zugrunde gelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Wallner, Zimmermann) Die Marktgemeinderäte Röhrich und Schmidpeter sowie Marktgemeinderätin Winter haben aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Marktgemeinderat Schapfl hat während diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal betreten.

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6. "Preysingstraße-Süd"; hier: Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gründstücke Fl.Nrn. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 41-43)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das eingeleitete Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 153 „Preysingstraße-Süd“ zur Lenkung der weiteren städtebaulichen und ortsgestalterischen Entwicklung der südlichen Preysingstraße sollte dort planungsrechtlich gesichert werden, wo durch konkrete Bauanträge/Anträge auf Vorbescheid eine Schaffung vollendeter Tatsachen droht, die den Planungszielen des Marktes zuwiderlaufen und die Planung erschweren, wenn nicht vereiteln könnten.

Aktuell bestehen solche Anträge für die Grundstücke Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 41-43). 

Daher sollte für den Bereich dieses Vorhabens eine Veränderungssperre erlassen werden.

Beschluss

Zur Sicherung des beschlossenen Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 153 „Preysingstraße-Süd“ wird für die Grundstücke Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 41-43) die nachfolgende Veränderungssperre als Satzung erlassen: 

Der Markt Wolnzach erlässt gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) i. V. m. §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende

Satzung nach § 14 BauGB über die Veränderungssperre
für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 41 und 43)


§ 1 Zu sichernde Planung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Preysingstraße-Süd“ gefasst. Zur Sicherung der Planung wird diese Veränderungssperre erlassen.


§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 41 und 43) und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt: 


Der Lageplan ist dieser Satzung im Maßstab 1:1000 als Anlage beigefügt. 


§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)         Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden; 
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)         Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)         Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die durch die Veränderungssperre geschützte Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.


Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Hackl, Wallner, Zimmermann) Die Marktgemeinderäte Röhrich und Schmidpeter sowie Marktgemeinderätin Winter haben aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Antragsteller/Bauherr: Neumayr Franz; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Läden und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach, Preysingstraße 41 und 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am 18.06.2021 wurde beim Markt Wolnzach ein Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau einer Wohnanlange mit Läden und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach, Preysingstraße 41 und 43, eingereicht. 

Für den Bereich der Preysingstraße existiert kein Bebauungsplan. Das Baurecht bestimmt sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Der Antrag sieht die Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit zwei gewerblichen Einheiten (im Erdgeschoss), einer Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen nach Abbruch des Bestandes vor. Es sind 13 Wohneinheiten geplant. Das Gebäude soll ein Satteldach und drei Geschosse haben, zuzüglich Dachgeschoss, das der Technik dient. Der geplante Hauptbaukörper ist 14,49 m breit und 34.49 m lang, die Firsthöhe liegt bei 14 m.

Die historischen Hauptbaukörper in der Umgebung sind deutlich kürzer (bis max. 25 m) und meist schmäler. In der Preysingstraße ist es zudem gänzlich untypisch, Balkone zur Straßenseite zu orientieren. Im Übrigen ragen die Loggien und das Dach auf gemeindlichen Grund.

Der neue Baukörper fügt sich daher im Kontext der Umgebung nicht ein.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Läden und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70, 71 und 73/2 der Gemarkung Wolnzach, Preysingstraße 41 und 43, wird nicht befürwortet.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen Bedenken. 

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner) Die Marktgemeinderäte Röhrich und Schmidpeter sowie Marktgemeinderätin Winter haben aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit städtebaulichen Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle; hier: Vorstellung Zwischenergebnis zur Höhenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Büro Kunze und Seeholzer, München wurde mit einer Machbarkeitsstudie für das bestehenden Gewerbegebiet Schlagenhausermühle beauftragt und hat erste Zwischenergebnisse in der Sitzung vorgestellt. 

Hintergrund der Studie ist, das bestehende Gebiet auf weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu untersuchen.
Ein erster Schritt ist die Festlegung der Höhenentwicklung. Hier werden verschiedene Szenarien vorgestellt. 
Die Fraktionen werden ausgehend vom Sachvortrag in der Sitzung gebeten, sich hinsichtlich der Höhenentwicklung intern zu beraten und Ihre Meinungen zu bilden. Das Büro Kunze Seeholzer wird auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Machold eine Darstellung des Ergebnisses der Machbarkeitsstudio anhand Modell fertigen lassen. Anschließend erfolgt eine erneute Behandlung des Sachverhaltes im Marktgemeinderat. 

Ohne Beschluss. 

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9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet "Schlagenhausermühle I", 2. Änderung und Erweiterung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ in Wolnzach umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 959 Teilfläche (Tlfl.), 959/2 Tlfl. und 959/3 Tlfl. jeweils der Gemarkung Wolnzach sowie die Grundstücke Fl.Nr. 346/1 Tlfl., 347/6 und 347/5 Tlfl. jeweils der Gemarkung Gosseltshausen. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Nördliche Restfläche Grundstücke Fl.Nr. 959 und 959/2 jeweils der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 960 und 964/2 jeweils der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Südwestliche Restfläche Grundstück Fl.Nr. 346/1 sowie Grundstück Fl.Nr. 346 jeweils der Gemarkung Gosseltshausen

Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 347/2 der Gemarkung Gosseltshausen

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:



Mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die städtebauliche Anpassung der bereits vom ursprünglichen Bebauungsplan umfassten Grundstücke des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle sowie die Einbeziehung der Südöstlich an den ursprünglichen Bebauungsplan angrenzenden Grundstücke zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ wird das Büro Kunze Seeholzer architektur & stadtplanung, Fleischerstraße 16, 80337 München, beauftragt. 

Mit dem Vorhabenträger ist eine entsprechende Planungskostenübernahmevereinbarung sowie ein Erschließungs- und Durchführungsvertrag abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet "Schlagenhausermühle I", 3. Änderung und Erweiterung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ in Wolnzach umfasst die Grundstücke Fl.Nr. Fl.Nr. 959 Teilfläche (Tlfl.), 959/2 Tlfl sowie 958 Teilfläche jeweils der Gemarkung Wolnzach sowie die Grundstücke Fl.Nr. 347/5 und 347/3 und 347/4 jeweils der Gemarkung Gosseltshausen. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 957/2, 957/10 sowie 956 jeweils der Gemarkung Wolnzach 

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 960 und 960/1 sowie Fl.Nr. 958 jeweils der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Südliche Restfläche der Grundstücke Fl.Nr. 959 und 959/2 jeweils der Gemarkung Wolnzach sowie Grundstück Fl.Nr. 346/1 der Gemarkung Gosseltshausen

Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 347/2 der Gemarkung Gosseltshausen, Nordwestliche Restfläche Grundstück Fl.Nr. 959/2 der Gemarkung Wolnzach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan rot umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die städtebauliche Anpassung der bereits vom ursprünglichen Bebauungsplan umfassten Grundstücke des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle sowie die Einbeziehung der Südöstlich an den ursprünglichen Bebauungsplan angrenzenden Grundstücke zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ wird das Büro Kunze Seeholzer architektur & stadtplanung, Fleischerstraße 16, 80337 München, beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Vergabe von Bauaufträgen bis zum 16.09.2021 für Straßen- und Pflasterarbeiten sowie Archäologische Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am 01.07.2021 wurden die Straßen- und Pflasterarbeiten für den Bauabschnitt II „Kirche und Umgriff“ ausgeschrieben. Die Angebotsabgabe endet mit 22.07.2021. Nach erfolgter Prüfung der Angebote durch das 83703 Gmund wird ein Vergabevorschlag erfolgen.

Mit diesem kann die endgültige Mittelbereitstellung bei der Regierung von Oberbayern, Städtebauförderung beantragt werden. Sobald der Bescheid, oder zumindest die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt, darf der Markt Wolnzach die ausführende Firma beauftragen.

Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich ab KW 38 begonnen, so dass eine schnellstmögliche Auftragsvergabe im Vorfeld erfolgen muss. Da bis dahin aufgrund der Sommerpause keine Marktgemeinderatssitzung stattfindet, ist es erforderlich, dass die Beauftragung der Firma durch den 1. Bürgermeister oder Vertreter im Amt erfolgen kann.

Der Auftragsvergabe wird dann durch den Marktgemeinderat im September nachträglich zugestimmt.

Gleich verhält es sich mit dem archäologisch begleitenden Oberbodenabtrag und Voruntersuchung im Bereich des Bauabschnitt II. Da diese Hand in Hand mit den Straßen- und Pflasterarbeiten erfolgen müssen, ist auch dieser Auftrag durch den 1. Bürgermeister oder Vertreter im Amt zu vergeben.

Auch hier wird in der Sitzung des Marktgemeinderats September eine nachträgliche Zustimmung einholt. 

Beschluss

1. Bürgermeister Machold bzw. sein Vertreter im Amt werden ermächtigt, die Aufträge zu erteilen und alle zweckdienlichen Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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12. Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Fachplanerleistung ELT, Elektrotrechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält das Ingenieurbüro VE plan GmbH, An der Rennbahn 9, 85276 Pfaffenhofen/Ilm im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Fachplanung ELT, Elektrotechnik, zum Angebotspreis von netto 62.652,97 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 17.06.2021. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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13. Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Fachplanerleistung Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält das Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Fachplanung Tragwerksplanung, zum Angebotspreis von netto 84.661,85 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 17.06.2021. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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14. Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Fachplanerleistung HLS, Heizung/Lüftung/Sanitär

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält die Ingenieurgesellschaft        Frey-Donabauer-Wich mbH Carl-Benz-Ring 8, 85080 Gaimersheim im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Fachplanung HLS, Heizung/Lüftung/Sanitär, zum Angebotspreis von netto 111.354,34 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 18.06.2021. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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15. Dorferneuerung Eschelbach; hier: Ausbau der Don-Bosco-Straße und Neubau der Straße im Klostergelände in Eschelbach, Los 2 - Beschlussfassung über anfallende Mehrkosten auf Grund von zusätzlichem Bodenaustausch und Auffüllmaterial

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für das Gewerk Los 2 der Baumaßnahme Ausbau der Don-Bosco-Straße und Neubau der Straße im Klostergelände Eschelbach wurden durch das zuständige Bauplanungs- und Ingenieurbüro Breitner Mehrkosten angemeldet. Dieser begründet sich wie folgt: 

  • Im Zuge der Baugrunduntersuchung wurde mit einem Bodenaustausch von 96 m³ kalkuliert. Auf Grund der schlechten Bodenverhältnisse durch länger stehendes Wasser vor Ort wurde jedoch insgesamt ein Bodenaustausch von ca. 180 m³ erforderlich. Die Mehrmenge beläuft sich somit auf ca. 84 m³. 
  • Zur Auffüllung des Baugeländes wurde für die Straßenbaumaßnahme mit einer Menge von 50m³ Schüttmaterial kalkuliert. Die restliche Menge sollte bereits im Zuge der Kanalbaumaßnahme aufgefüllt werden, was jedoch auf Grund der witterungstechnischen Bedingungen nicht möglich war. Es entsteht somit eine Mehrmenge von ca. 300 m³ für die Straßenbaumaßnahme; diese Massen wurden entsprechend bei der Kanalbaumaßnahme eingespart. 

Es ergeben sich nach Berechnung des Bauplanungs- und Ingenieurbüros Breitner Mehrkosten in Höhe von 11.442,42 Euro inklusive geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Da die fertigen Aufmaße noch nicht vorliegen können sich hier noch Abweichungen ergeben. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Sachlage zur Kenntnis und stimmt den voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 11.442,42 Euro inklusive geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer für den Ausbau der Don-Bosco-Straße und Neubau der Straße im Klostergelände in Eschelbach zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Schmidpeter verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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16. Breitbandausbau (Beistellungsmodell) des Marktes Wolnzach; hier: Genehmigung des Nachtragsangebotes für Tiefbauleistungen der Firma Strabag AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 16

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Gemeinderates vom 15.04.2021 wurde für den Breitbandausbau in den Ortsteilen Grubwinn, Stockberg, Wilhelm, Weingarten, Egg und Buch (Beistellungsmodell) der Auftrag für Tiefbauarbeiten an die Firma Strabag AG in Höhe von 437.358,12 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergeben.
Aufgrund der bereits bekannten, lückenhaften Mengenangabe (Spühlbohrungen statt offene Bauweise) bei der Ausschreibung, reicht die Firma Strabag AG ein Nachtragsangebot in Höhe von 205.823,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer nach.
Die Förderung beträgt lt. Bescheid der Regierung von Oberbayern 60 %.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Nachtragsangebot der Firma Strabag AG in Höhe von 205.823,00 €uro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Schmidpeter betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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17. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 17

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Ermittlung des Gebührenbedarfs für seine Wasserversorgungseinrichtung für die Jahre 2021 bis 2024 beauftragt.

Der durchschnittliche Gebührenbedarf für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 beträgt netto 1,25 €/m³ Wasser.

Nachdem die Wassergebühr mit Änderungssatzung bereits zum 01.01.2018 auf netto 
1,25 €/m³ Wasser festgelegt wurde, ist keine Gebührenanpassung erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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18. Wasserzweckverband Ilmtalgruppe; hier: Beschlussfassung über die Anwendung von Erschließungsverträgen zur Refinanzierung des Anschlusses von Neubaugebieten im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbandes Ilmtalgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 18

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In seiner Sitzung vom 22.03.2020 hat sich der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe mit dem Thema der kostendeckenden Binnenerschließung von leitungsgebundenen Einrichtungen bei Neubaugebieten befasst und hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten werden zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsgebundenen Erschließung städtebauliche Verträge hinsichtlich Kostenübernahme und Teilablöse der Beträge gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 BauGB zwischen uns und den jeweiligen Mitgliedsgemeinden / Erschließungsträgern / Grundstückseigentümern geschlossen.“

Ziel ist es, die Erschließungskosten zukünftig nicht mehr defizitär über Gebühren und Beiträge aller Abnehmer im Verbandsgebiet zu refinanzieren, sondern kostendeckend von den Grundstückseigentümern, die den Erschließungsvorteil erhalten, zu tragen sind. Die Herstellungsbeiträge werden dagegen entsprechend den Regelungen der Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/ WAS) des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe durch eine Vereinbarung abgelöst.

Zur Umsetzung der in der Verbandsversammlung beschlossenen Vorgehensweise fassen die Mitgliedsgemeinden jeweils Gemeinderatsbeschlüsse. In diesen verpflichten sie sich ihrerseits, mit dem Zweckverband als Vertragspartner die oben genannten Verträge zu schließen bzw. diesen bei Erschließungsverträgen zu beteiligen. Diese Vorgehensweise muss dann auch von allen Verbandsgemeinden beibehalten werden, damit nicht bei den Beitrags- und Gebührenbelastungen innerhalb des Verbandsgebietes Ungleichgewichte entstehen.

Beschluss

Der Markt Wolnzach verpflichtet sich, bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB mit dem Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe als Vertragspartner und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern zu schließen bzw. bei Erschließungsverträgen zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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19. Bundestagswahl am 26.09.2021; hier: Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 19

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat die Erfrischungsgelder anderer Gemeinden angefragt und einen Durchschnittswert von 50,00 € ermittelt.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung 50,00 € Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021 auszuzahlen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem o.g. Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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20. Antrag der GfW-Fraktion auf Prüfung von möglichen alternativen des Ausbaus eines Radwegs nach Rohrbach über Lohwinden bzw. Burgstall oder Königsfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 20

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der GfW-Fraktion ist als Anlage 3 beigefügt.

1. Bürgermeister Machold führt zum Antrag der GfW-Fraktion aus, dass hinsichtlich der geplanten Trasse des Radweges zwischen Königsfeld und Bruckbach seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt der Grunderwerbsplan derzeit noch nicht abschließend weitergeführt werden konnte, da hier noch Gespräche mit der DB Netz AG erforderlich sind, aus denen sich evtl. Umplanungen ergeben können. Sobald hier ein neuer Sachstand besteht wird dieser den Fraktionen mitgeteilt. 

Die Möglichkeit einer zusätzlichen Beschilderung der bestehenden Wegeverbindung nach Rohrbach über Lohwinden wird geprüft. 

Ohne Beschluss. 

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21. Antrag der SPD-Fraktion auf Vorstellung des Verkehrskonzeptes zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) im Rahmen eines Workshops

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 21

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 4 beigefügt.

Beschluss

Nach eingehender Diskussion verständigt sich das Gremium darauf, dass von der Verwaltung zeitnah ein Termin mit dem für das Verkehrskonzept zuständigen Verkehrsplaner Herrn Ulzhöfer vereinbart wird. 
Im Rahmen eines Workshops soll für die Mitglieder des Marktgemeinderates das Verkehrskonzept detailliert erörtert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Winter, Marktgemeinderätin Cigler und Marktgemeinderätin Hackl haben während diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen. (Gegenstimme: Braun, Guld, Janecek, Koch, Wallner, Westermair, Zimmermann)

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22. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf sofortige Veröffentlichung des Verkehrskonzeptes zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 22

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist als Anlage 5 beigefügt. Aufgrund des vorhergehenden Beschlusses (TOP 21) hat sich der Antrag auf sofortige Veröffentlichung des Verkehrskonzeptes erübrigt.

Ohne Beschluss.

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23. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 23

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold gibt dem Gremium folgende Termine bekannt:

►         21.07.2021        Eröffnung des Verkehrskreisels „Schlagenhausermühle“
►         22.07.2021        Sitzung des Kultur- und Volksfestausschusses
►         28.07.2021        Verleihung der Ehrenbürgerurkunde an Hans Frank

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24. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.07.2021 ö beschliessend 24

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Janecek:
Wurden seit Einführung der 30 km/h Beschränkung in der Preysingstraße im Bereich der Schule bereits Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass bereits Geschwindigkeitskontrollen durch die PI Geisenfeld durchgeführt wurden.


Anfrage 2 – Marktgemeinderat Wallner:
Erfüllen die Luftreinigungsgeräte für die Grund- und Mittelschule die Vorgaben des Bundesumweltamtes?
► 1. Bürgermeister Machold erwidert, dass die Luftreinigungsgeräte der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen entsprechen.

Datenstand vom 30.08.2021 14:28 Uhr