Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 27.04.2021
2 Antragsteller/Bauherr: Wagner Christian; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von einem Neun-Familienhaus und einem Sechs-Familienhaus mit 26 Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 18
3 Antragsteller/Bauherr: Hitschfel Inge und Gerhard; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Erweiterung der Garage, Aufstellung eines Wintergartens und Überdachung der Terrasse sowie Aufstellung eines Schuppens ohne Bodenplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 581 der Gemarkung Königsfeld, Wolnzacher Weg 11
4 Antragsteller/Bauherr: Weingartner Sebastian und Murr Julia; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1218/40 der Gemarkung Wolnzach, Gabelsbergerstraße 24
5 Antragsteller/Bauherr: Knaus Andreas; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 951/1 der Gemarkung Wolnzach, Lindenstraße 60
6 Kanalneubau in der Mühlgasse und Kanalsanierung Am Starzenbach in Wolnzach; hier: Auftragsvergabe zur Durchführung der Ausschreibung für Kanal- und Straßenbauarbeiten
7 Wasserzweckverband Paunzhausen; hier: Beschlussfassung über die Anwendung von Erschließungsverträgen zur Refinanzierung des Anschlusses von Neubaugebieten im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbandes Paunzhausen
8 Bekanntgaben
9 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bauausschusssitzung vom 27.04.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Gmelch hat sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Bauausschusssitzung vom 27.04.2021 bei der Abstimmung enthalten.

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2. Antragsteller/Bauherr: Wagner Christian; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von einem Neun-Familienhaus und einem Sechs-Familienhaus mit 26 Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von einem Neun-Familienhaus und einem Sechs-Familienhaus mit 26 Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 18, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der erforderliche Kinderspielplatz ist gemäß der geltenden Kinderspielplatzsatzung des Marktes Wolnzach auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der Kinderspielplatz ist gemäß den Bestimmungen der geltenden Kinderspielplatzsatzung herzustellen und zu unterhalten. Der Kinderspielplatz darf weder vorübergehend noch dauerhaft seiner Zweckbestimmung entzogen werden.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antragsteller/Bauherr: Hitschfel Inge und Gerhard; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Erweiterung der Garage, Aufstellung eines Wintergartens und Überdachung der Terrasse sowie Aufstellung eines Schuppens ohne Bodenplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 581 der Gemarkung Königsfeld, Wolnzacher Weg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der zur Bebauung vorgesehene Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 581 der Gemarkung Königsfeld ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.  

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Erweiterung der Garage, Aufstellung eines Wintergartens und Überdachung der Terrasse sowie Aufstellung eines Schuppens ohne Bodenplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 581 der Gemarkung Königsfeld, Wolnzacher Weg 11, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antragsteller/Bauherr: Weingartner Sebastian und Murr Julia; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1218/40 der Gemarkung Wolnzach, Gabelsbergerstraße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1218/40 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Diese werden im Bereich der geplanten Doppelgarage um ca. 5,0 m² überschritten.
  2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass für Flachdachgaragen eine maximale Firsthöhe von 2,75 Metern zulässig ist. Die Wandhöhe der geplanten Garage beträgt im Mittel 5,01 Meter, da die vorgeschriebene Firsthöhe auf Grund der bestehenden Geländesituation (Hanglage) nicht eingehalten werden kann.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1218/40 der Gemarkung Wolnzach.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Anbau eines Wohnraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1234/5 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Reindl-Straße 20, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antragsteller/Bauherr: Knaus Andreas; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 951/1 der Gemarkung Wolnzach, Lindenstraße 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Hochweg II“ in Wolnzach und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Der geplante Carport soll vor der bestehenden Garage errichtet werden und seine Vorderkante soll bündig mit der Grundstücksgrenze sein; der Carport befindet sich daher außerhalb der Baugrenzen.
  2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen nur innerhalb der Baugrenzen oder innerhalb der für Garagen vorgesehenen Flächen zulässig sind. Der geplante Carport soll vor der bestehenden Garage errichtet werden und seine Vorderkante soll bündig mit der Grundstücksgrenze sein; der Carport befindet sich daher außerhalb der für Garagen vorgesehenen Flächen.
  3. Der Bebauungsplan setzt für Garagen in Grenzbebauung eine maximale Länge von 6,50 Metern fest, da der Carport direkt an die bestehende Garage anschließt ergibt sich eine Gesamtlänge von 9,40 Metern.
  4. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen und Nebengebäude in derselben Dachform wie das Hauptgebäude auszuführen sind. Der Carport soll systembedingt mit einem Dach aus Glas errichtet werden und widerspricht daher dem Bebauungsplan.

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann nicht erteilt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden, die Abweichung städtebaulich nicht vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar ist.

Es liegt nach Prüfung durch die Verwaltung für die beantragte Befreiung bezüglich der Überschreitung der maximalen Grenzbebauung von Garagen von 6,50 Metern kein Bezugsfall in ausreichender Dimension im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor, sodass die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Am Hochweg II“ entsprechend berührt sind. Es liegt ein Bezugsfall mit einer Länge von insgesamt ca. 8,70 Metern vor, die Garage und der geplante Carport weisen jedoch eine Grenzbebauungslänge von ca. 11,40 Metern auf.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 951/1 der Gemarkung Wolnzach, Lindenstraße 60, wird nicht befürwortet.

In planungsrechtlicher Hinsicht bestehen Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Röhrich)

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6. Kanalneubau in der Mühlgasse und Kanalsanierung Am Starzenbach in Wolnzach; hier: Auftragsvergabe zur Durchführung der Ausschreibung für Kanal- und Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Gemäß Kostenberechnung der WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH betragen die Kosten für:

  • Kanalneubau Mühlgasse in offener Bauweise 461.000,00 Euro,
  • Kanalbausanierung Regenwasserkanal in geschlossener Bauweise 80.000,00 Euro,
  • Sanierung der Straße Mühlgasse 124.000,00 €.

Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer somit 665.000 Euro.

Bei einer gemeinsamen Ausschreibung und Ausführung der Maßnahme ist laut WipflerPLAN gemäß Schreiben vom 05.05.2021 mit einer Ersparnis von 7.500,00 netto zu rechnen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Ausschreibung für den Kanalneubau Mühlgasse in offener Bauweise, die Kanalbausanierung Regenwasserkanal in geschlossener Bauweise und die Sanierung der Straße Mühlgasse durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Wasserzweckverband Paunzhausen; hier: Beschlussfassung über die Anwendung von Erschließungsverträgen zur Refinanzierung des Anschlusses von Neubaugebieten im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbandes Paunzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In seiner Sitzung vom 13.07.2020 hat sich der Werkausschuss des Wasserzweckverbandes Paunzhausen mit dem Thema der kostendeckenden Binnenerschließung von leitungsgebundenen Einrichtungen bei Neubaugebieten befasst und hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten werden zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB zwischen dem Wasserzweckverband Paunzhausen und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern geschlossen bzw. von der jeweiligen Gemeinde bei Erschließungsverträgen beteiligt.“

Ziel ist, dass die Erschließungskosten zukünftig nicht mehr defizitär über Gebühren und Beiträge aller Abnehmer im Verbandsgebiet zu refinanzieren, sondern kostendeckend von den Grundstückseigentümern, die den Erschließungsvorteil erhalten, zu tragen sind. Die Herstellungsbeiträge werden dagegen entsprechend den Regelungen der Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/ WAS) des Wasserzweckverbandes Paunzhausen durch eine Vereinbarung abgelöst.

Zur Umsetzung der in der Verbandsversammlung bzw. Werkausschuss beschlossenen Vorgehensweise fassen die Mitgliedsgemeinden jeweils Gemeinderatsbeschlüsse. In diesen verpflichten sie sich ihrerseits, mit dem Zweckverband als Vertragspartner die oben genannten Verträge zu schließen bzw. diesen bei Erschließungsverträgen zu beteiligen. Diese Vorgehensweise muss dann auch von allen Verbandsgemeinden beibehalten werden, damit nicht bei den Beitrags- und Gebührenbelastungen innerhalb des Verbandsgebietes Ungleichgewichte entstehen.

Der Wasserzweckverband Paunzhausen unterstützt ihre Verbandsmitglieder natürlich bei der praktischen Umsetzung.

Durch den diesbezüglichen Beschluss wird im Gemeindebereich des Marktes Wolnzach ausschließlich der Ortsteil Gschwend berührt, da dieser an das Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes Paunzhausen angeschlossen ist.

Beschluss

Der Markt Wolnzach verpflichtet sich, bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Paunzhausen zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB mit dem Wasserzweckverband Paunzhausen als Vertragspartner und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern zu schließen bzw. bei Erschließungsverträgen zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 8
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9. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 9
Datenstand vom 24.06.2021 08:09 Uhr