Datum: 18.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Preysinghalle der Grundschule Wolnzach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauliche Entwicklungen des Marktes Wolnzach; hier: Bericht des 1. Bürgermeisters sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
2 Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs (Büro Delaossa Architekten und Büro Breuning) und Vorstellung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Büro Aufermann), jeweils 15 Minuten
3 Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
4 Aktivierung der Innenentwicklungspotenziale und Gewerbeflächenkonzept des Marktes Wolnzach; hier: Zwischenbericht durch das Büro Salm & Stegen und das Büro Hummel Kraus (15 Minuten) und Beschluss zum weiteren Vorgehen
5 Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Bericht des ISEK-Beirats zum Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach (10 Minuten)
6 Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Vorstellung der Planung (Herr Krix, Büro Immich, 15 Minuten) und Beschluss zum weiteren Vorgehen

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1. Bauliche Entwicklungen des Marktes Wolnzach; hier: Bericht des 1. Bürgermeisters sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold gibt dem Gremium einen 15-minütigen Bericht zur Baulichen Entwicklung des Marktes Wolnzach.

Derzeit werden im Markt Wolnzach unter anderem folgenden Projekte hinsichtlich der baulichen Zukunftsentwicklung des Marktes Wolnzach vorangetrieben:

  • Projekt zur E-Mobilität in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rohrbach, den Stadtwerken Pfaffenhofen a. d. Ilm und dem KUS des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm
  • Baldige Durchführung einer Sitzung des Umweltausschusses des Marktes Wolnzach zu diversen Themen in der Zuständigkeit dieses Ausschusses
  • Start der Realisierung des Bauabschnittes II „Kirche und Umgriff“ im Marktzentrum von Wolnzach
  • Neugestaltung des Marienplatzes und Museum Kulturgeschichte der Hand
  • Erstellung eines pädagogischen Raumfunktionsbuches für die langfristige Entwicklung des Schulstandortes Wolnzach
  • Neubau des Kreisverkehres an der Schlagenhausermühle ab April dieses Jahres
  • Erstellung der Sanierungssatzungen für den Marktkern und das Gebiet am ehemaligen Bahnhof
  • Neubau des Kindergartens am Wiesensteig und Erschließung des Selbigen
  • Sanierung des ehemaligen Postgebäudes
  • Verschiedene Bebauungspläne unter Anwendung des Grundsatzbeschlusses zur Baulandentwicklung sowie des Fördermodells zum Erhalt einer ausgeglichenen Bevölkerungsstruktur

1. Bürgermeister Machold führt zusammenfassend aus, dass nach überschlägiger Berechnung hier bezüglich der baulichen Entwicklung ein Investitionsvolumen von ca. 100 Millionen Euro bearbeitet wird.

Ohne Beschluss.

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2. Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs (Büro Delaossa Architekten und Büro Breuning) und Vorstellung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Büro Aufermann), jeweils 15 Minuten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Büro Delaossa Architekten und das Büro Breuning stellen dem Gremium den Städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ und das Büro Aufermann den Praxis-Check „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ jeweils im Rahmen eines 15-minütigen Vortrages vor.

Die diesbezügliche Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Ohne Beschluss.

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3. Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ in Wolnzach gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 943, 943/3, 943/4, 943/6, 943/7, 943/8, 944 Teilfläche (Tlfl.), 944/2, 944/3, 944/19, 944/20, 947 Tlfl., 948 Tlfl., 949 und 955/6 der Gemarkung Wolnzach.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl. Nr. 955/4, 955/2, 948 nördliche Restfläche und 947 nördliche Restfläche der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl. Nr. 945, 944 östliche Restfläche, 943/5 und 943/2 der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Grundstücke Fl. Nr. 939/2 (Ortsstraße Glandergasse), 944/14, 944/16, 951/2, 951/1, 951/20 (Ortsstraße Lindenstraße) und 955/9 der Gemarkung Wolnzach

Westliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 942/3 (öffentl. Grünfläche), 944/17 (Ortsstraße Obere Lindenstraße) und 955/5 der Gemarkung Wolnzach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Ausweisung des betreffenden Neubaugebietes mit verschiedenen Wohnformen entsprechend des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbes geschaffen werden.

Die beteiligen Grundstückseigentümer haben sich bereits durch einen städtebaulichen Vertrag zu Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ in Wolnzach wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.12.2019 das Büro delaossa architekten GmbH, München, beauftragt.

Der Marktgemeinderat stimmt dem vom Büro delaossa architekten GmbH, München, ausgearbeiteten städtebaulichen Entwurf mit Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“, in Wolnzach sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros GFN Umweltplanung, München, gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 18.03.2021 zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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4. Aktivierung der Innenentwicklungspotenziale und Gewerbeflächenkonzept des Marktes Wolnzach; hier: Zwischenbericht durch das Büro Salm & Stegen und das Büro Hummel Kraus (15 Minuten) und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Dr. Salm vom Büro Salm & Stegen und Frau Barbara Hummel vom Büro Hummel Kraus werden dem Gremium einen Zwischenbericht zur Aktivierung der Innentwicklungspotentiale und Gewerbeflächenkonzept des Marktes Wolnzach geben. Die entsprechende Präsentation wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt.

1. Bürgermeister Machold bittet die Fraktionen des Marktgemeinderates, intern zu beraten, wie mit im Flächennutzungsplan zwar ausgewiesenen, aber tatsächlich nicht genutzten Brachflächen in Zukunft umgegangen werden soll, da diese Flächen als ungenutzte Potentialflächen bei der Ermittlung des künftigen Flächenbedarfes der Marktgemeinde bei zukünftigen Gebietsausweisungen in negativer Weise miteinfließen.

Ohne Beschluss.

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5. Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Bericht des ISEK-Beirats zum Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach (10 Minuten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Mitglieder des ISEK-Beirates Frau Petra Elender und Frau Eva Trapp tragen dem Gremium einen Bericht des ISEK-Beirates zum Bauabschnitt II „Kirche und Umgriff“ im Markt Wolnzach vor.

1. Bürgermeister Machold bedankt sich bei den beiden Damen stellvertretend für die gute Zusammenarbeit und das Engagement des ISEK-Beirates.

Ohne Beschluss.

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6. Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Vorstellung der Planung (Herr Krix, Büro Immich, 15 Minuten) und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Planungen für den Bauabschnitt II „Kirche und Umgriff“ werden vorgestellt. Zu diesen Planungen fand bereits eine Bürgerinformation sowie mit Einladung der Anlieger am 16.11.2019 statt.
Die folgenden Planungen sind mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und im Jahresantrag für Städtebaufördermittel eingeplant.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Programm Innen vor außen eingeplant werden – eine Förderhöhe von 80 % wird in Aussicht gestellt. Der endgültige Förderhöhe bemisst sich an den anrechenbaren Kosten nach erfolgter Ausschreibung der Maßnahme.

 Die Höhe der Förderung wird nach den tatsächlichen Ausschreibungsergebnissen errechnet.

Die Kosten für den Bauabschnitt II belaufen sich nach der Kostenschätzung vom 27.01.2021 belaufen sich auf 1.026.000,00 Euro und sind im Haushalt der Marktgemeinde entsprechend eingeplant.

Der Ingenieurvertrag vom 26.02.2013 muss fortgeschrieben werden. Hierzu wird die Verwaltung von Frau Winkelman unterstützt um alle rechtlichen Vorgaben auf den aktuellen Stand zu bringen.

1. Bürgermeister Machold führt hinsichtlich des groben Zeitplanes der Baumaßnahme aus, dass im Herbst dieses Jahres mit der Baumaßnahme begonnen werden soll und eine Fertigstellung bis zum Frühjahr 2022, idealerweise bis zum 01.05. angestrebt ist, damit der Maibaum des Marktes auf dem Vorplatz aufgestellt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahme ist insgesamt jedoch abhängig von der Förderung.

Herr Krix erläutert dem Gremium, dass im Vorfeld der Baumaßnahme im Bereich vor der Kirche entsprechende archäologische und denkmalschutzrechtliche Untersuchungen in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchzuführen sind, deren konkrete Dauer vom Ergebnis der Untersuchungen selbst abhängt und nicht abgeschätzt werden kann. Um einen zeitigen Beginn der Baumaßnahme im Herbst 2021 gewährleisten zu können, sollten diese Untersuchungen daher baldmöglichst beauftragt und eingeleitet werden. Die Präsentation von Herrn Krix ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat die vorgestellten Planungen zur Kenntnis genommen und stimmt diesen sowie den geschätzten Kosten des Bauabschnittes II zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Durchführungen der Baumaßnahme einzuleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung der notwendigen archäologischen und denkmalschutzrechtlichen Untersuchungen des Bauareales einzuleiten und entsprechend notwendige Angebote einzuholen bzw. Ausschreibungen zur Realisierung des Bauabschnittes II in Abhängigkeit der Förderzusage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Datenstand vom 16.04.2021 10:59 Uhr