Datum: 15.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Preysinghalle der Grundschule Wolnzach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.03.2021
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021
3 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
4 Breitbandausbau (Beistellungsmodell) des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe Tiefbauleistungen
5 Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume mit Freianlagen
6 Kinderspielplatzsatzung des Marktes Wolnzach; hier: Satzungsbeschluss
7 Teilnahmewettbewerb für einen Realisierungswettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens am Marienplatz für die Grundstücke der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte; hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen
8 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens
9 Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschlussfassung über die Fortführung des Verfahrens in dessen ursprünglichen Geltungsbereich
10 Einbeziehungssatzung Nr. 19 „An der Schulweberstraße II“ in Larsbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die Einbeziehungssatzung
11 Einbeziehungssatzung Nr. 20 „An der Bodenfeldstraße“ in Jebertshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die Einbeziehungssatzung
12 Bebauungsplan Nr. 81 „Wiesenäcker“, 2. Änderung in Gosseltshausen gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes
13 Bebauungsplan Nr. 138 „Hirtberg“ in Geroldshausen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan
14 Bebauungsplan Nr. 141 „An der Hopfenstraße“ in Wolnzach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan
15 Bebauungsplan Nr. 143 „An der Hoholt-Pilgrim-Straße“ in Wolnzach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan
16 Wasserwerk des Marktes Wolnzach; hier: Ersatzbeschaffung eines Transporters für das Wasserwerk
17 Kindergarten Eschelbach; hier: Aufnahme eines Förderdarlehens bei der KFW-Bank für die Errichtung eines Anschlusses an das vorhandene Fernwärmenetz
18 Kinderhort Wolnzach hier: Abrechnung Kinderhort Wolnzach 2020
19 Freiwillige Feuerwehren des Marktes Wolnzach; hier: Vergabe der Lieferung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2021
20 Feuerwehrhaus Wolnzach; hier: Einbau eines Tores sowie einer Heizung im bestehenden Nebengebäude
21 Antrag der GfW Fraktion für die Errichtung einer Photovoltaik- und Solaranlage auf dem Feuerwehrgebäude und Museumsdepot in Gosseltshausen
22 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Mitgliedschaft des Marktes Wolnzach bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.
23 Bekanntgaben
24 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 04.03.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Genehmigung der Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Niederschrift zu TOP 06 des öffentlichen Teiles der Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021 wie folgt berichtigt wird:

In der Sachverhaltsdarstellung wird der Satz „Die für die Neugestaltung des Marktplatzes (Bauabschnitt I), welche 2016 ausgeführt wurde, angefallenen Baukosten belaufen sich auf 848.066,50 Euro brutto, wobei hier seitens der Städtebauförderung Zuwendungen in Höhe von 288.600,00 Euro dem Markt zugegangen sind.“ gestrichen, in der Beschlussvorlage wird ferner der Satz „Der Marktgemeinderat nimmt die abschließenden Baukosten des Bauabschnittes I zur Kenntnis und stimmt diesen zu.“ gestrichen, da in der kommenden Sitzung des Marktgemeinderates ein abschließender gesonderter Kostenfeststellungsbeschluss zum Bauabschnitt I gefasst werden soll.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Berichtigung des TOP 06 der Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2021 zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 18.03.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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3. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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4. Breitbandausbau (Beistellungsmodell) des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe Tiefbauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Daniel Müller vom Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg erläutert das Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung für den Breitbandausbau in den Ortsteilen Grubwinn, Stockberg, Wilhelm, Weingarten, Egg und Buch (Beistellungsmodell).

Beschluss

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Strabag AG, Donaustaufer Straße 176 in 93059 Regensburg den Auftrag zur Errichtung einer passiven Microrohrinfrastruktur inkl. Glasfasereinzug und Zubehör zum Angebotspreis von 437.358,12 Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.
Es wird darauf hingewiesen, dass es durch die lückenhafte Mengenangabe bei der Ausschreibung zu hoher Wahrscheinlichkeit zu Nachträgen im Laufe des Bauvorhabens kommt. Das Nachtragspotential liegt geschätzt zwischen 30% und 40%.
Die Förderung beträgt lt. Bescheid der Regierung von Oberbayern 60%.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Neubau Kindergarten Am Wiesensteig; hier: Vergabe der Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume mit Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

Nach durchgeführtem Verhandlungsverfahren erhält die ARGE HAFERKAMP KRAMER WILKENING ARCHITEKTEN, Choriner Str. 46, 10435 Berlin mit STUDIO IDEALE, Potenza (IT), vertreten durch Ralf Wilkening, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-9) für Gebäude und Innenräume mit Freianlagen zum Preis von 581.326,49 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 19.02.2021.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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6. Kinderspielplatzsatzung des Marktes Wolnzach; hier: Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

Satzung

Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI 2007, S. 588) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBI 2020, S. 663) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI 1998, S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBI 2020, S. 350), erlässt der Markt Wolnzach folgende Satzung:

§ 1
Geltungsbereich

  1. Diese Satzung gilt für Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 Abs. 3 BayBO. Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Wolnzach.

  1. Abweichende und weitergehende Festsetzungen in bestehenden oder künftigen Bebauungsplänen bleiben unberührt.

§ 2
Begriffe

  1. Kinderspielplätze im Sinne dieser Satzung sind mit Spielplatzeinrichtungen versehene Flächen für Spiele von Kindern von bis zu sechs Jahren (Kleinkindern) sowie Kindern zwischen sechs und 14 Jahren im Freien.

§ 3
Allgemeine Anforderungen

  1. Kinderspielplätze sollen in sonniger, windgeschützter Lage angelegt werden. Sie müssen gegen Anlagen, von denen Gefahren oder störende Immissionen ausgehen (z.B. Verkehrsflächen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Standplätze für Abfallbehälter) so abgeschirmt werden, dass die Kinder ungefährdet und möglichst ungestört spielen können. Sie müssen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung liegen, gut einsehbar und gefahrlos erreichbar sein.

  1. Kinderspielplätze müssen für Kleinkinder von bis zu sechs Jahren und für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren geeignet, ausgestattet und entsprechend gegliedert sein.

  1. Kinderspielplätze sind z. B. mit Sträuchern einzugrünen.
Zur Schattenspendung soll bis zu 120 m² Spielplatzfläche ein geeigneter, standortgerechter Laubbaum 2 oder 3 Wuchsklasse gepflanzt und dauerhaft unterhalten werden. Ab einer Fläche von 120 m² sind die Spielplatzflächen zu durchgründen. Zur Schattenspendung soll je 120 m² nicht überbauter Fläche ein geeigneter, standortgerechter Laubbaum 1. oder 2. Wuchsklasse gepflanzt und dauerhaft unterhalten werden.

Die Mindestgröße beträgt 20 bis 25 cm Stammumfang. Für die Schattenbäume müssen entsprechende Standortbedingungen nachgewiesen werden.

  1. Bei Pflanzung von großen Bäumen in Belagsflächen ist eine durchwurzelbare, sparten-freie Mindestfläche von 24 m² vorzusehen, bei Pflanzung von mittelgroßen und kleinen Bäumen von 12 m². Überdeckte Baumscheiben sind zulässig, wenn dies aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich ist. Bei Pflanzung von großen Bäumen (1. Wuchsklasse) auf Tiefgaragen ist pro Baum auf einer Fläche von mindestens 10 m² ein fachgerechter Bodenaufbau von mindestens 1,20 m, bei mittelgroßen Bäumen (2. Wuchsklasse) von 0,8m vorzusehen.

  1. Die Bepflanzungen auf dem Spielplatz dürfen keine Gefahr in sich bergen und keine giftigen Gehölze enthalten. Ebenfalls ist es untersagt, mit gesundheitsschädlichen Mitteln behandelte Materialien für Spielgeräte und/oder andere Ausrüstungsgegenstände, wie Sitzgelegenheiten, zu verwenden.

  1. Die Kinderspielplätze müssen bei Bezugsfertigkeit der pflichtigen Gebäude fertig gestellt und benutzbar sein.

  1. Kinderspielplätze dürfen Ihrer Zweckbestimmung weder vorübergehend noch dauerhaft entzogen werden.

§ 4
Größe des Spielplatzes

  1. Die Bruttofläche des Spielplatzes muss je 25 m² Wohnfläche mindestens 1,5 m², jedoch insgesamt mindestens 50 m² betragen. Die den Kindern tatsächlich zur Verfügung stehende nutzbare Fläche muss mindestens zwei Drittel der Bruttofläche ausmachen. Diese Fläche darf in keiner Weise eingeschränkt werden. Entsprechende Nachweise sind zeichnerisch und rechnerisch den Bauantragsunterlagen beizufügen.

  1. Spielplätze mit einer Größe von mehr als 120 m² dürfen einen Abstand von 10 Metern zu Fenstern von Aufenthalts- und Schlafräumen nicht unterschreiten; § 8 der Satzung bleibt unberührt.

§ 5
Beschaffenheit und Ausstattung des Spielplatzes

  1. Kinderspielplätze sind verkehrssicher zu gestalten und auszustatten. Die Spielflächen sind ausreichend zu entwässern. Das Mitbringen von Hunden auf Spielplätzen ist grundsätzlich verboten. Durch Schilder ist darauf hinzuweisen, dass Hunde fernzuhalten sind.

  1. Die Gestaltung soll den vielfältigen Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und zu eigener Aktivität anregen.

  1. Der Spielplatz ist mit einer abgegrenzten Sandspielflache von mindestens 1 m² je Wohnung, jedoch einer Mindestgröße von 10 m², auszustatten. Der Sand ist auf durchlässigem Untergrund in einer Höhe von mindestens 0,40 m aufzufüllen. Zu verwenden ist schadstofffreier Sand in der Körnung 0/2 mm mit bindigen Bestandteilen.

  1. Kinderspielplätze sind außerdem mit mindestens einem Spielgerät auf weichem Untergrund (z. B. Fallschutzkies/-sand oder Holzhackschnitzel) auszustatten. Ab sechs Wohneinheiten sind mindestens zwei Spielgeräte aufzustellen, für jeweils zehn weitere Wohneinheiten mindestens ein zusätzliches Gerät. Als Spielgeräte kommen insbesondere Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte und Klettereinrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks und Hangelgeräte in Betracht. Die erforderliche Anzahl der Spielgeräte kann auch durch sogenannte Spielanlagen (kombinierte Spielgeräte) erbracht werden.

  1. Der Spielplatz ist mit mindestens drei ortsfesten Sitzgelegenheiten für Erwachsene auszustatten. Bei Spielplätzen für mehr als sechs Wohneinheiten ist für je drei weitere Wohneinheiten eine zusätzliche Sitzgelegenheit zu schaffen. Es sind Abfallbehälter in ausreichender Anzahl aufzustellen.

  1. Weitergehende Anforderungen hinsichtlich Beschaffenheit und Ausstattung, wie z.B. die DIN 18034, bleiben unberührt.

§ 6
Spielplatzablösevertrag

  1. Die Entscheidung über den Abschluss eines Ablösevertrages steht im Ermessen der Gemeinde. Der Bauherr hat keinen Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrags; dies gilt auch dann, wenn der Spielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe des Baugrundstücks tatsächlich nicht hergestellt werden kann.

Der Ablösebetrag wird nach der folgenden Formel berechnet:

A = (V + KH + KU) x F

Dabei bedeuten:

  • A: Ablösebetrag in Euro (Abrundung auf volle 5 Euro);
  • V: Bodenrichtwert des Baugrundstückes je qm in Euro (nach aktueller Bodenrichtwertliste);
  • KH: Herstellungskosten der Spielplatzfläche in qm in Euro, diese sind mit 215 Euro anzusetzen;
  • KU: Unterhaltskosten der Spielplatzfläche je qm in Euro, hochgerechnet auf die Dauer von 20 Jahren, diese sind mit 250 Euro anzusetzen;
  • F: erforderliche Spielplatzfläche in qm

Die Einzelheiten über die Ablösung sind im Ablösevertrag zu regeln.

Der Ablösevertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. Ist die Erteilung einer Baugenehmigung nicht erforderlich, so ist der Vertrag spätestens einen Monat vor Baubeginn abzuschließen.

§ 7
Unterhaltung

  1. Die Einrichtungen und die Ausstattungen des Kinderspielplatzes sind so instand zu halten, dass sie jederzeit gefahrlos ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können. Bei Verschmutzungen sind sie zu reinigen.

  1. Spielsand ist, sobald der Grad der Verschmutzung es erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich, zu erneuern. Fallschutzsand ist alle vier Jahre gründlich zu reinigen und gegebenenfalls aufzufüllen, bei Bedarf auch öfter. Spielsandflächen sollten außerhalb der Spielzeiten abgedeckt werden. Verschmutzungen durch Laub, Pflanzen- und Essensreste oder Ausscheidungen von Tieren sind schnellstmöglich zu entfernen.

  1. Der Gesamtzustand des Spielplatzes ist in regelmäßigen Abstanden zu kontrollieren. Spielgeräte sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Spielgeräte, die die Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr erfüllen, sind sofort unzugänglich zu machen und umgehend instand zu setzen bzw. auszutauschen.

  1. Jegliche privaten Haftungsansprüche bleiben von diesen Regelungen unberührt.

§ 8
Abweichungen

  1. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben kann die Gemeinde, im Übrigen die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde von den Regelungen dieser Satzung Abweichungen nach Art. 63 BayBO zulassen.

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

  1. Gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. die nach dieser Satzung erforderlichen Kinderspielplätze zu dem nach § 3 Abs. 6 dieser Satzung bestimmten Zeitpunkt nicht fertiggestellt oder benutzbar gemacht hat;

  1. die nach dieser Satzung bzw. der genehmigten Freiflächenplanung erforderlichen Kinderspielplätze entgegen § 3 Abs. 5 dieser Satzung vorübergehend oder dauerhaft der bestimmungsgemäßen Nutzung entzieht;

  1. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3 dieser Satzung Hunde auf Spielplätze mitbringt;

  1. entgegen § 7 Abs. 1 dieser Satzung die Einrichtung und Ausstattung des Kinderspielplatzes nicht so instand hält, dass sie jederzeit gefahrlos ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können;

  1. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 3 dieser Satzung Spielgeräte, die die Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr erfüllen, nicht umgehend instand setzt bzw. austauscht.

§ 10
Übergangsregelung

  1. Diese Satzung findet keine Anwendung

  1. auf Bauanträge und Bauvoranfragen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung bereits von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden sind;

  1. auf Vorhaben, zu denen der Markt Wolnzach vor Inkrafttreten schriftlich erklärt hat, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll;

  1. auf Bauanträge und Bauvoranfragen, zu denen vor Inkrafttreten bereits seitens des Marktes Wolnzach das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden ist;

  1. auf Bauanträge und Bauvoranfragen für Vorhaben, die den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes entsprechen und die vor Inkrafttreten dieser Satzung bereits an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet worden sind.

§ 11 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Guld, Hackl, Koch, Röhrich, Schäch, Schlicht, Siegmund, Wallner, Westermair)

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7. Teilnahmewettbewerb für einen Realisierungswettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens am Marienplatz für die Grundstücke der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte; hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 255 sowie Fl.Nr. 265/2 der Gemarkung Wolnzach, die Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte plant auf Ihren Grundstücken die Errichtung neuer Gebäude.

Für den Markt Wolnzach besteht die Möglichkeit an dieser Stelle einen Bereich der Gebäude als neue Heimat des Museum „Kulturgeschichte der Hand“ zu schaffen. Hier ist man bereits mit dem Museumsverein im Gespräch. Des Weiteren wurde mit der Stelle Förderung für nichtstaatliche Museen Kontakt aufgenommen um die notwendigen Vorarbeiten zur Sicherung einer Förderung für das Museum zu eruieren.

Der Marktgemeinderat hat in einer Sondersitzung am 18.03.2021 weitere Maßnahmen im Zentrum Wolnzachs in Auftrag gegeben (Bauabschnitt II – Umgriff Kirche und Teile der Preysingstraße). Der Marienplatz soll im Zuge weiterer Umbaumaßnahmen neugestaltet werden, z.B. barrierefreie Gehbahnen oder die Verbesserung der Aufenthaltsqualität (Stichwort Reduzierung des fließenden und ruhenden Verkehrs). Es würden sich daher in bestimmten Bereichen Synergieeffekte ergeben wie u.a. gemeinsame Nutzung einer Tiefgarage.

Da sich das Grundstück in einer prominenten Innerortslage befindet und sichergestellt sein muss das an dieser Stelle eine zeitgemäße und zukunftsweisende Architektur umgesetzt wird soll ein Teilnahmewettbewerb für einen Realisierungswettbewerb im Rahmen eines VgV- Verfahren erfolgen.

Diese Vorgehensweise wird von der Regierung von Oberbayern unterstützt, da auch hier die Wichtigkeit des Platzes sowie einer qualitätsvollen Architektur als zwingend vorausgesetzt werden um auch in weiteren innerörtlichen städtebaulichen Maßnahmen weiterhin Fördergelder zu erhalten.

Die Kosten an dem Wettbewerb müssen zu 50% vom Grundstückseigentümer getragen werden. Die anderen 50% trägt der Markt Wolnzach, wobei hiervon 60% als Förderung im Rahmen der Städtebauförderung in Aussicht gestellt werden. Die derzeitige Kostenschätzung für die Wettbewerbsbetreuung mit Preisgeldern beläuft sich auf ca. 110.000 Euro.

Beschluss

Der Markgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Beauftragung eines geeigneten Fachbüros zur Wettbewerbs- bzw. VgV Betreuung.

Weiterhin soll eine Machbarkeitsstudie/Rahmenkonzept zur Umsiedlung sowie Neuausrichtung des Museums „Kulturgeschichte der Hand“ weiterverfolgt werden.

Mit der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte soll ein städtebaulicher Vertrag zur anteiligen Kostenübernahme geschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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8. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 12.04.2018 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“ im Parallelverfahren beschlossen.

Dem Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 148 mit Begründung und Umweltbericht der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 18.02.2020 zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2020 bis 29.01.2021 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.11.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es ging im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner, München, in Vertretung der Eigentümer eines anliegenden Grundstückes ein, der sich in den Grundzügen 17 weitere Anliegerhaushalte mit 35 Unterschriften angeschlossen haben. Die gegenständliche Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner wurde dem Bauausschuss im Vorfeld seiner Sitzung am 23.02.2021 über das RIS in datenschutzkonformer Form zur Verfügung gestellt und von Frau Schneider dem Gremium in der Sitzung zusammenfassend vorgetragen.

Nach Diskussion der Sachlage hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass die Angelegenheit von den Fraktionen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten werden soll und anschließend über die weitere Vorgehensweise durch den Marktgemeinderat entschieden werden.

Zur Prüfung der vorgebrachten immissionsschutzrechtlichen Bedenken ist nach Prüfung die Erstellung eines Lärmgutachtens bzw. einer schalltechnischen Untersuchung notwendig.

Diskussionsverlauf

Während des Tagesordnungspunktes erklärt eine Vielzahl der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderates, im Vorfeld der Sitzung am Sitzungstag per E-Mail ein Schreiben von Bürgern aus Königsfeld erhalten zu haben, in welcher der Standort und die Nutzung der geplanten Reithalle nochmals hinterfragt wird. Da dieses Schreiben nicht allen anwesenden Mitgliedern des Marktgemeinderates bekannt bzw. zugegangen ist und des Weiteren die Verwaltung keine Kenntnis von diesem Schreiben hat besteht kein einheitlicher Kenntnisstand im Gremium und konnte das Schreiben von der Verwaltung nicht rechtlich geprüft werden. 1. Bürgermeister Machold schlägt daher vor, die Behandlung des Sachverhaltes auf eine kommende Sitzung des Bauausschusses zu verweisen und die Angelegenheit insoweit zurückzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt wie von 1. Bürgermeister Machold vorgeschlagen, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes auf Grund des nicht einheitlichen Kenntnisstandes im Gremium auf eine kommende Sitzung des Bauausschusses zur weiteren Behandlung zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Neuber)

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9. Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschlussfassung über die Fortführung des Verfahrens in dessen ursprünglichen Geltungsbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Grundstück Fl.Nr. 468/1 der Gemarkung Wolnzach war im ursprünglichen Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ enthalten, wurde jedoch im Zuge der Bestellung des Erschließungsträgers mit Beschluss des Bauausschusses vom 23.02.2021 aus dem Geltungsbereich entfernt, da der Grundstückseigentümer zur Unterzeichnung des notwendigen städtebaulichen Vertrages zur Selbstnutzung des Grundstückes nicht bereit war.

Das Grundstück Fl.Nr. 468/1 der Gemarkung Wolnzach wird jedoch nunmehr an die Mutter des Grundeigentümers rückübertragen, welche Interesse an einem Verbleib des Grundstückes im Geltungsbereich hat und den entsprechenden städtebaulichen Zielbindungsvertrag zur Selbstnutzung des Grundstückes bereits unterzeichnet hat. Eine Teilnahme des betreffenden Grundstückes am Bebauungsplanverfahren ist aus städtebaulicher Sicht positiver zu bewerten als ein Entfall, zudem werden durch die Teilnahme des Grundstückes die Erschließungskosten auf einen weiteren Eigentümer aufgeteilt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) unter Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 468/1 der Gemarkung Wolnzach (d. h. mit dem ursprünglichen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses) fortgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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10. Einbeziehungssatzung Nr. 19 „An der Schulweberstraße II“ in Larsbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die Einbeziehungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das betreffende Grundstück wurde mittlerweile durch die Marktgemeinde käuflich erworben, sodass der mit der Einbeziehungssatzung verbundene ursprüngliche Planungszweck entfallen ist und das Verfahren eingestellt werden kann.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens der Einbeziehungssatzung Nr. 19 „An der Schulweberstraße II“ in Larsbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Einbeziehungssatzung Nr. 20 „An der Bodenfeldstraße“ in Jebertshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die Einbeziehungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das für die Satzung gegenständliche Bauvorhaben konnte zwischenzeitlich mit einer durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm erteilten Einzelgenehmigung realisiert werden. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens der Einbeziehungssatzung Nr. 20 „An der Bodenfeldstraße“ in Jebertshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Bebauungsplan Nr. 81 „Wiesenäcker“, 2. Änderung in Gosseltshausen gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es wurden die Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 (frühz. Beteiligung) sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (öffentl. Auslegung) und zusätzlich eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB durchgeführt; das Verfahren konnte aufgrund massivster Nachbareinwendungen nicht rechtssicher zu Ende geführt werden. Es wurde jedoch durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm eine entsprechende Einzelgenehmigung (Bauvorbescheid) für das für die Änderung des Bebauungsplanes gegenständliche Bauvorhaben erteilt. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 81 „Wiesenäcker“, 2. Änderung in Gosseltshausen gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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13. Bebauungsplan Nr. 138 „Hirtberg“ in Geroldshausen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es wurden die Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 (frühz. Beteiligung) sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (öffentl. Auslegung) durchgeführt. Im Zuge der Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung hat sich der beteiligte Grundstückseigentümer geweigert, die durch Ihn zu tragenden Erschließungskosten zu übernehmen. Das Verfahren hat daher keinerlei Realisierungschancen und kann eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 138 „Hirtberg“ in Geroldshausen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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14. Bebauungsplan Nr. 141 „An der Hopfenstraße“ in Wolnzach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren wurde gefasst. Nachdem mit dem beteiligten Grundeigentümer keine Einigung hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Baulandentwicklung des Marktes möglich war, kann das Verfahren nicht fortgeführt werden und kann eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 141 „An der Hopfenstraße“ in Wolnzach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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15. Bebauungsplan Nr. 143 „An der Hoholt-Pilgrim-Straße“ in Wolnzach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das für den Bebauungsplan maßgebliche Grundstück bzw. Bauvorhaben kann nunmehr im Zuge einer durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm erteilten Einzelgenehmigung realisiert werden, das Verfahren kann daher eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 143 „An der Hoholt-Pilgrim-Straße“ in Wolnzach gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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16. Wasserwerk des Marktes Wolnzach; hier: Ersatzbeschaffung eines Transporters für das Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 16

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für das Wasserwerk soll ein Fahrzeug angeschafft werden, welches den aktuellen Anforderungen entspricht. Hierbei steht im Vordergrund, dass eine gewisse Lagerhaltung sowie Montage- und Reparaturarbeiten vor Ort im Fahrzeug bei jeder Witterung durchgeführt werden können.

Der bisher eingesetzte VW Transporter (Tiefladerpritsche mit Plane) wird künftig als Fahrzeug für den gemeindlichen Bauhof eingesetzt werden.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält das Autohaus Löffelmann, Wolnzach den Auftrag zur Lieferung eines Nissan NV400 zum Angebotspreis von 24.369,75 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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17. Kindergarten Eschelbach; hier: Aufnahme eines Förderdarlehens bei der KFW-Bank für die Errichtung eines Anschlusses an das vorhandene Fernwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 17

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Aufgrund der Erweiterung des Fernwärmenetzes in Eschelbach besteht nunmehr die Möglichkeit, auch den gemeindlichen Kindergarten an das private Fernwärmenetz anzuschließen.
Hierzu nimmt der Markt Wolnzach ein Förderdarlehen in Höhe von 54.000 € bei der KFW-Bank auf.
Nachdem das Projekt zuwendungsfähig ist, beträgt der Tilgungszuschuss 10.800 € (= 20% der Darlehenshöhe).

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der geplanten Investition zu. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderdarlehen bei der KFW-Bank in Höhe von 54.000 € aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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18. Kinderhort Wolnzach hier: Abrechnung Kinderhort Wolnzach 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 18

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen stellt mit Schreiben vom 16.03.2021 den Antrag auf Genehmigung des Haushaltsabschlusses 2020 für den Betrieb des Kinderhortes Wolnzach.
Für das Jahr 2020 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 47.284,57 € (Defizit lt. Haushaltsansatz 43.000 €).
Das Defizit ergibt sich aus der geringeren Belegung in dem Schuljahr 2020 / 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Haushaltsabschluss 2020 für den Caritas Kinderhort in Wolnzach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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19. Freiwillige Feuerwehren des Marktes Wolnzach; hier: Vergabe der Lieferung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 19

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat die Lieferung von Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Wolnzach für das Jahr 2021 ausgeschrieben.

Beschluss

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8 in 82152 Planegg den Auftrag für die Lieferung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände zum Angebotspreis in Höhe von 10.091,74 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter..

Die Firma HF Sicherheitskleidung, Neumühlstraße 12-14 in 85088 Vohburg erhält den Auftrag für die Lieferung von Schutzkleidung zum Angebotspreis in Höhe von 3.810,80 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Die Firma Dandorfer-Nespor GmbH, Im Frauental 8 in 92224 Amberg, erhält den Auftrag für die Beschaffung von 20 Feuerwehrhelmen zum Angebotspreis von 3.478,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Die Firma Andreas Thrainer, Rosenheimer Straße 72-74 in 83714 Miesbach, erhält den Auftrag für die Beschaffung von 1 Wärmebildkamera zum Angebotspreis von 3.750,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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20. Feuerwehrhaus Wolnzach; hier: Einbau eines Tores sowie einer Heizung im bestehenden Nebengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 20

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Freiwillige Feuerwehr Wolnzach plant derzeit die Beschaffung eines Manschaftstransportwagens, um den Transport der aktiven Feuerwehrleute aus dem Gemeindebereich noch besser sicherstellen zu können.

Das Fahrzeug soll in einer Garage des bestehenden Nebengebäudes untergebracht werden, allerdings muss hierzu noch eine Heizung sowie ein Garagentor nachgerüstet werden.
Hierzu hat die Feuerwehr Angebote eingeholt.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die Firma Plus Energie Haustechnik GmbH, Hopfenstraße 45 in 85283 Wolnzach den Auftrag für die Lieferung und Montage eines Warmluftheizer zum Angebotspreis von 2.443,67 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Die Firma Josef Schwarz & Sohn, Walther-Schwarz-Straße 1-3 in 84048 Mainburg erhält den Auftrag zur Lieferung Montage einer Hörmann Multifunktionstüre und Industriesectionaltor zum Angebotspreis von 13.988,48 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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21. Antrag der GfW Fraktion für die Errichtung einer Photovoltaik- und Solaranlage auf dem Feuerwehrgebäude und Museumsdepot in Gosseltshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 21

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der GfW Fraktion ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass die Errichtung einer Photovoltaik- und Solaranlage auf dem Feuerwehrgebäude und Museumsdepot in Gosseltshausen derzeit geprüft wird. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt wird dies bekannt gegeben.

Ohne Beschluss

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22. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Mitgliedschaft des Marktes Wolnzach bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 22

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird als Anlage 2 Niederschrift beigefügt.

Nach eingehender Diskussion verständigt man sich, dass vor dem evtl. Beitritt des Marktes Wolnzach bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. das Ergebnis der Verkehrsplanung abgewartet wird.

Ohne Beschluss

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23. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 23

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass die kommende Bauausschusssitzung am 18.05.2021 zeitlich auf eine Sitzungsdauer von 60 Minuten begrenzt sein wird, da direkt im Anschluss um 17:00 Uhr eine Sitzung des Umweltausschusses stattfinden wird. Die Marktgemeinderäte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

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24. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 24

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Westermair:
Das offizielle RAMADAMA wurde wegen Corona abgesagt, gibt es ein kleines RAMADAMA?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass in der Zeit vom 26.04. bis 07.05.2021 ein kleines RAMADAMA stattfinden wird. Die Helfer können sich in dem o.g. Zeitraum Müllsäcke sowie Handschuhe im Hauptamt abholen.

Anfrage 2 – Marktgemeinderat Westermair:
Kann ein Termin für die Öffnung des Schwimm- und Erlebnisbades genannt werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann.

Anfrage 3 – Marktgemeinderat Westermair:
Wurde der Vertrag mit der Firma Josef Höckmeier GbR zur Lieferung der Fernwärme für den Kindergarten Eschelbach bereits abgeschlossen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass nach dem heutigen Beschluss der Vertrag abgeschlossen wird.

Anfrage 4 – Marktgemeinderätin Janecek:
Wird das Verkehrsgutachten veröffentlicht sobald es der Verwaltung vorliegt?
► 1. Bürgermeister Machold sichert dies zu.

Anfrage 5 – Marktgemeinderätin Janecek:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Radweges von Wolnzach nach Niederlauterbach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass derzeit noch keine Mitteilung seitens des Landratsamtes vorliegt, ob hier ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann, sollte dies möglich sein, ergeht ein entsprechender Hinweis an die Grundeigentümer. 2. Bürgermeister Schäch ergänzt, dass es sich lediglich um zwei bis drei Grundeigentümer handelt, die derzeit noch nicht bereit sind, die notwendigen Flächen abzutreten. 1. Bürgermeister Machold dankt allen Grundeigentümern, insbesondere den Landwirten, die sich bereits zum Gemeinwohl bereit erklärt haben, entsprechende Fläche abzutreten.  

Anfrage 6 – Marktgemeinderat Siegmund:
Am Wochenende sind die Abfalleimer am Marienplatz oftmals voll.
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass hierzu bereits Gespräche mit den Betreibern der Eisdielen stattgefunden haben. Diese werden an den Wochenenden eigene, zusätzliche Mülleimer aufstellen.

Anfrage 7 – Marktgemeinderat Wallner:
Wann findet die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt?
► 1. Bürgermeister Machold gibt auf Nachfrage beim Ausschuss-Vorsitzenden Hammerschmid bekannt, dass diese voraussichtlich im Mai stattfinden wird.

Anfrage 8 – Marktgemeinderätin Winter:
Es gibt immer mehr Beschwerden über nächtlichen Lärm von Jugendlichen im Bürgergarten?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies bereits beim Markt Wolnzach sowie bei der Polizei Geisenfeld bekannt ist. Die Polizei Geisenfeld hat in diesem Bereich verstärkte Kontrollen zugesagt.

Datenstand vom 29.04.2021 14:24 Uhr