Datum: 14.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Hopfenhotel Hallertau
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.09.2021
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.09.2021
3 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Preysingstraße - Süd" in Wolnzach; hier: Erneute Beschlussfassung über a) Konkretisierung der Planungsziele für die Grundstücke Fl.Nrn.1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach b) Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn.1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach
5 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2020
6 Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2021
7 Wasserversorgung des Marktes Wolnzach; hier: Vergabe von elektronischen Funkwasserzählern
8 Breitbandausbau des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Markt Wolnzach
9 Antrag der Fraktionen von GfW, Grünen und SPD auf Errichtung von Urnenstelen auf dem gemeindlichen Friedhof, Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel im entsprechenden Haushaltsjahr und Errichtung eines Friedwaldes bzw. Naturfriedhof auf dem Gemeindegebiet
10 Antrag Bündnis 90/Die Grünen "Ein Bus für alle - unseren Rufbus auf Linie bringen"
11 Bekanntgaben
12 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 16.09.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 21.09.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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3. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 "Preysingstraße - Süd" in Wolnzach; hier: Erneute Beschlussfassung über a) Konkretisierung der Planungsziele für die Grundstücke Fl.Nrn.1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach b) Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn.1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf Grund einer Präzisierung des der Veränderungssperre beigefügten Lageplanes im Hinblick auf die Darstellung des Geltungsbereiches im Lageplan erfolgt eine erneute Beschlussfassung des gegenständlichen Tagesordnungspunktes. 

Beschluss

A) Konkretisierung der Planungsziele für die Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 153 für das Gebiet „Preysingstraße-Süd“ in Wolnzach mit mindestens folgenden planungsrechtlichen Festsetzungen gefasst:

„Der Bebauungsplan soll mindestens planungsrechtliche Festsetzungen erhalten 

  • zum Maß der baulichen Nutzung (grundstücksweise Festsetzung von aus der prägenden Bestandsbebauung der südlichen Preysingstraße abgeleiteter GR für den/die Hauptbaukörper; Zulässigkeit von bis zu drei Geschoßen, wobei das dritte Geschoß ein Dachgeschoß sein soll, ohne zwingend Nichtvollgeschoß sein zu müssen),
  • zur Bauweise (offene Bauweise)
  • und zur Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (grundstücksweise Festsetzung von aus der prägenden Bestandsbebauung der südlichen Preysingstraße abgeleiteten Baugrenzen zur Lage der Hauptbaukörper).

Ferner sollen gestalterische Festsetzungen u.a. zur Gestaltung des Dachs (Satteldach, Dachneigung) in den Bebauungsplan aufgenommen werden, die aus der prägenden Bestandsbebauung der Preysingstraße abzuleiten sind.“

Diese allgemeinen Planungsziele wurden in der Sitzung vom 15.07.2021 für die Grundstücke Preysingstraße 41-43 grundstücksbezogen konkretisiert. 

Für die im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses befindlichen Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 42, 42a und 44) steht eine Präzisierung der allgemeinen Planungsziele noch aus. Daher werden die Planungsziele im Aufstellungsverfahren für diesen Bereich um folgende Punkte ergänzt:

  • Die Bebauung ist zu gliedern. Ausgehend von der Städtebaulichen Stellungnahme des Büros Hummel/Kraus vom 08.09.2021 sollen zwei Bauräume mit je einer Länge von ca. 17 m und einer Breite von ca. 11 m vorgesehen werden
  • Die Gebäude müssen traufständig zur Preysingstraße stehen
  • Zulässig sind bis zu drei Geschoße, wobei das dritte Geschoß ein Dachgeschoß sein soll, ohne zwingend Nichtvollgeschoß sein zu müssen
  • Zulässig sind nur Satteldächer

Der weiteren konkreten Ausgestaltung der planerischen Zielsetzungen für die Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 42, 42a und 44) wird die Städtebauliche Stellungnahme des Büros Hummel/Kraus vom 08.09.2021 zugrunde gelegt. 


B) Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 42, 42a und 44)

Zum Schutz vorstehender Planung erlässt der Markt Wolnzach für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 42, 42a und 44) nachfolgende Veränderungssperre:



Der Markt Wolnzach erlässt gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) i. V. m. §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grund des entsprechenden Beschlusses des Marktgemeinderates vom 16.09.2021 folgende

Satzung nach § 14 BauGB über die Veränderungssperre
für die Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach
(Preysingstraße 42, 42a und 44)


§ 1 Zu sichernde Planung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Preysingstraße-Süd“ gefasst. In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 16.09.2021 wurden die Planungsziele für o.g. Grundstücke weiter konkretisiert. Ferner wurde die Städtebauliche Stellungnahme vom Büro Hummel/Kraus mit Entwurfsskizzen vom 08.09.2021 der weiteren Planung zugrunde gelegt.

Zur Sicherung der Planungsziele wird diese Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1052, 1051 Tlfl. sowie 1052/2 Tlfl. der Gemarkung Wolnzach (Preysingstraße 42, 42a und 44. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre betrifft die schraffierten Flächen der Grundstücke und ist im nachfolgenden Lageplan entsprechend schraffiert dargestellt:


Der Lageplan ist dieser Satzung im Maßstab 1:1000 als Anlage beigefügt. 


§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)         Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden; 
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)         Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)         Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die durch die Veränderungssperre geschützte Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.


Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: 2. Bürgermeister Schäch, Hackl, Siegmund, Schlicht, Wallner) Marktgemeinderat Röhrich hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Rechnungsergebnis des Marktes Wolnzach stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:


Jahresrechnungsergebnis 2020








Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr (+)
24.040.904,18 € 
11.518.351,76 € 
35.559.255,94 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
30.808,83 € 
0,00 € 
30.808,83 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen (=)
24.010.095,35 € 
11.518.351,76 € 
35.528.447,11 € 
Ausgaben



1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr (+)
24.010.095,35 € 
11.518.351,76 €
35.528.447,11 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben (=)
24.010.095,35 € 
11.518.351,76 €
35.528.447,11 €
Unterschied



Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 - Zeile 1.10)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 



Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt:                2.389.049,41 € Haushaltsansatz 2020:                                                                      0,00 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Jahresüberschuss 2020):                4.628.811,97 €


Der Rechenschaftsbericht mit dem Ergebnis der einzelnen Haushaltsstellen wird zur Einsichtnahme in der Kämmerei niedergelegt.

Der Marktgemeinderat nimmt gemäß Artikel 102 Absatz 2 der Gemeindeordnung vom Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2020 Kenntnis und verweist die Jahresrechnung
zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Wolnzach.

Ohne Beschluss.

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6. Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Kämmerer Rieder gibt dem Marktgemeinderat einen Zwischenbericht zur Entwicklung des Haushaltsjahres 2021. Die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenposten sind in einer Aufstellung, die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, dargestellt.

Ohne Beschluss.

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7. Wasserversorgung des Marktes Wolnzach; hier: Vergabe von elektronischen Funkwasserzählern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 die Einführung von elektronischen Funkwasserzählern ab dem 01.01.2022 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen

Beschluss

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die die Firma Diehl Metering GmbH, Industriestraße 13 in 91522 Ansbach im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Lieferung von elektronischen Wasserzählern, zum Angebotspreis von netto 196.344,00 € (netto) / 233.649,36 € (brutto), laut Angebot vom 26.08.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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8. Breitbandausbau des Marktes Wolnzach; hier: Auftragsvergabe Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Markt Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros I-KT aus Regensburg ein Markterkundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung von weißen Flecken und Gewerbe-/Industriegebieten durchgeführt.

Im Markterkundungsverfahren wurde kein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu den ausgeschriebenen Adressen gemeldet.

Im Rahmen des deshalb durchgeführten Auswahlverfahrens im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Bundesförderprogramms sind insgesamt für  
  • Los 1 (weiße Flecken): 5 Angebote
  • Los 2 (Gewerbegebiet Schlagenhauser Mühle): 5 Angebote
  • Gesamtangebot (Los 1 und 2 kombiniert): 5 Angebote
eingegangen.

Die Angebote wurden vom Planungsbüro nach den definierten Wertungskriterien und Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen geprüft und bewertet. Aus der Bewertung gehen als wirtschaftlichste Angebote hervor:
  • Los 1 (weiße Flecken): LEONET AG (vormals: amplus AG)
  • Los 2 (Gewerbegebiet Schlagenhauser Mühle): Telekom Deutschland GmbH

Das Ergebnis ist schriftlich in der Angebotsbewertung und Punktebewertung zusammengefasst.

Beschluss

Nach eingehender Diskussion sowie kurzer Vorstellung des Projekts durch Herrn Hochhuber von der IK-T GmbH aus Regensburg stimmt der Gemeinderat der im Sachverhalt genannten Vorgehensweise zu. Detailfragen zum Breitbandausbau sowie der Auftragsvergabe werden im nichtöffentlichen Teil beantwortet bzw. abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Antrag der Fraktionen von GfW, Grünen und SPD auf Errichtung von Urnenstelen auf dem gemeindlichen Friedhof, Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel im entsprechenden Haushaltsjahr und Errichtung eines Friedwaldes bzw. Naturfriedhof auf dem Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Fraktionen haben sich im Vorfeld der Sitzung darauf verständigt, die Themen Urnenstelen und Friedwald getrennt voneinander zu betrachten und in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates jeweils entsprechende Fachleute einzuladen, damit der Marktgemeinderat hierzu umfassend und unabhängig informiert wird.

Im Anschluss an die Fachvorträge kann das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Antrag Bündnis 90/Die Grünen "Ein Bus für alle - unseren Rufbus auf Linie bringen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.

Nach kontroverser Diskussion wird der Antrag zurückgenommen, da der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 04.03.2021 der Vergabe von Leistungen im Rufbusverkehr Wolnzach-Rohrbach-Wolnzach bis 31.08.2022 einstimmig zugestimmt hat und der Markt Wolnzach somit vertraglich gebunden ist.

Nach Ablauf des 31.08.2022 soll das landkreisweite Mobilitätskonzept greifen, das flächendeckende Lösungen für den ÖPNV im Landkreis Pfaffenhofen vorsieht. Sobald hierzu belastbare Informationen vorliegen, wird der Marktgemeinderat entsprechend informiert werden. 

Ohne Beschluss.

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 11
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12. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschliessend 12

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Hackl:
Ist die Aufstellung eines „Kunstautomaten“ geplant?
► 1. Bürgermeister Machold verneint dies, da es zwar eine entsprechende Anfrage gibt, es sich aber um keinen örtlichen Künstler handelt. 

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Steils :
Gibt es schon einen neuen Termin für den Workshop Verkehrsgutachten?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass noch kein Ersatztermin feststeht.

Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Steils:
Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich des Grunderwerbs für den Bau des Radwegs nach Niederlauterbach?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass der notwendige Grunderwerb nach wie vor noch nicht vollzogen werden konnte

Anfrage 4 – Marktgemeinderat Schlicht:
Wird im Rahmen der Haushaltsberatung 2022 eine Klausurtagung stattfinden?
► 1. Bürgermeister Machold macht dies vom Infektionsgeschehen abhängig

Anfrage 5 – Marktgemeinderat Schlicht:
Gibt es schon einen Termin, ab wann Gemeinderatssitzungen wieder im Sitzungssaal abgehalten werde können?
► 1. Bürgermeister Machold sichert zu, dass die Gemeinderatssitzungen, sobald es die Corona-Regeln zulassen, wieder im Sitzungssaal stattfinden.

Anfrage 6 – Marktgemeinderat Hammerschmid:
Kann in der Preysingstraße aufgrund der 30 km/h Beschränkung ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden?
► 1. Bürgermeister Machold sichert dies zeitnah zu.

Anfrage 7 – Marktgemeinderat Westermair:
Kann das Fangnetz am Bolzplatz in Eschelbach repariert werden?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass dies in Absprache mit Ortssprecher Seidl erfolgt.

Datenstand vom 15.11.2021 13:22 Uhr