Datum: 11.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Hopfenhotel Hallertau
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.10.2021
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Energiekonzept für den Markt Wolnzach; hier: Bericht vom Institut für Energietechnik Amberg sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen
4 Photovoltaikanlage für die Kläranlage Wolnzach; hier: Beauftragung zur Angebotseinholung sowie Mittelbereitstellung für das Jahr 2022
5 Einleitungsbeschluss gemäß § 140 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung
6 Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
7 Freiwillige Feuerwehr Wolnzach; hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens
8 Finanzverwaltung; hier: Vergabe der steuerlichen Beratung bei der Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b Umsatzsteuergesetz
9 Errichtung einer E-Bike Garage / -Verleihstation am Deutschen Hopfenmuseum; hier: Vergabe
10 Feldwegeausbau in Niederlauterbach, Fl.Nr. 409 der Gemarkung Niederlauterbach; hier: Auftragsvergabe für Asphaltierungsarbeiten
11 Derzeit noch geplante öffentliche Versammlungen / Veranstaltungen; hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens
12 Antrag der GfW-Fraktion und SPD-Fraktion auf zeitnahe Verlegung des grünen Marktes vom Mittwoch auf den Vorplatz des Hopfenmuseums
13 Bekanntgaben
14 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 14.10.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Energiekonzept für den Markt Wolnzach; hier: Bericht vom Institut für Energietechnik Amberg sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Dipl.-Ing. Stefan Schedl vom Institut für Energietechnik in Amberg stellt dem Gremium die bisherigen Ergebnisse des Energiekonzepts vor.

Diese Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt und auf die Homepage des Marktes Wolnzach gestellt.

Die Fraktionen werden gebeten sich bzgl. der Priorisierung der Maßnahmen im Hinblick auf den Haushalt 2022 zu beraten und Rückmeldung an die Verwaltung zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Photovoltaikanlage für die Kläranlage Wolnzach; hier: Beauftragung zur Angebotseinholung sowie Mittelbereitstellung für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach plant auf der Kläranlage Wolnzach das Betriebsgebäude und das Rechengebäude mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten.

Die geplante Photovoltaikanlage soll netzwerkparallel betrieben werden mit der Möglichkeit zur Stromeigennutzung. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt eine Angebotseinholung durchzuführen. Für das Projekt sind im Haushaltsjahr 2022 Mittel bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Einleitungsbeschluss gemäß § 140 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Sanierungsgebiet im Marktkern des Marktes Wolnzach und die entsprechende Sanierungssatzung sind gemäß § 235 Baugesetzbuch (BauGB) bis Ende 2021 aufzuheben. 

Da die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen gemäß der Voruntersuchung zur Sanierungssatzung aus dem Jahre 1987 jedoch teilweise noch laufen (u.a. Bauabschnitt II Sanierung Marktplatz) sollte der Marktkern des Marktes Wolnzach weiterhin Sanierungsgebiet sein. 

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Sanierungssatzung um zwei Jahre zu verlängern, um die Maßnahmen abzuschließen oder lückenlos in eine neue Sanierungssatzung zu überführen.  

Diese beiden Jahre werden genutzt, um eine neue Sanierungssatzung aufzulegen. Diese kann noch ausstehende Maßnahmen beinhalten, auch kann sich der Umgriff des Sanierungsgebiets ändern.

Der Marktgemeinderat hat bereits mit Beschluss vom 10.06.2021 ein geeignetes Fachbüro mit den vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beauftragt. Das Untersuchungsgebiet wurde wie dargestellt festgelegt:


Beschluss

Das Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Die laufenden Maßnahmen sind abzuschließen bzw. in eine neue Sanierungssatzung zu überführen. Das Sanierungsgebiet ist entsprechend anzupassen.

Ein entsprechendes Verfahren gemäß § 141 BauGB mit der diesbezüglichen vorbereitenden Untersuchung wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 10.06.2021 bereits begonnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ im beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Umgriff des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 77/2, 79/1, 674/6, 674/5, 50/4 Teilfläche (Ortsstraße Gebehardstraße), 84/1 Teilfläche und 77 Teilfläche, jeweils der Gemarkung Gebrontshausen. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 79/2 und nördl. Restlfäche Fl.Nr. 77, nördliche Restfläche Fl.Nr. 84/1, Fl.Nr. 77/3, Fl.Nr. 79/4 und Fl.Nr. 77/4 jeweils der Gemarkung Gebrontshausen 

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 15/3 und Fl.Nr. 15 sowie östliche Restfläche Fl.Nr. 50/4 (Ortsstraße Gebehardstraße) der Gemarkung Gebrontshausen

Südliche Grenze:
Südliche Restfläche Grundstück Fl.Nr. 50/4 Gemarkung Gebrontshausen (Ortsstraße Gebehardstraße) 

Westliche Grenze:
Westliche Restfläche Grundstücke Fl.Nr. 50/4 (Ortsstraße Gebehardstraße) und westliche Restfläche 84/1 der Gemarkung Gebrontshausen

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der gestrichelten Linien:


Mit der Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine weitere Bebauung bzw. Nachverdichtung im Rahmen des Einfügungsgebotes nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für die vorgenannten Grundstücke im Geltungsbereich Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt. 

Die Grundstückseigentümer haben sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen mit Begründung in der Fassung vom 11.11.2021. 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Freiwillige Feuerwehr Wolnzach; hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.04.2021 die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für den Transport der aktiven Feuerwehrleute aus dem Gemeindebereich beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.

Beschluss

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Martin Schäfer GmbH, Fahrzeugbau, Robert Bosch-Straße 4 in 75038 Oberdingen-Flehingen im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag als wirtschaftlichster Bieter für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagen, zum Angebotspreis von netto 70.036,00 € (netto) / 83.343,55 € (brutto), laut Angebot vom 08.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Finanzverwaltung; hier: Vergabe der steuerlichen Beratung bei der Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b Umsatzsteuergesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Durch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (Neueinführung des § 2b Umsatzsteuergesetz) besteht in allen Kommunen dringender Handlungsbedarf. Aus diesem Grund beauftragt der Markt Wolnzach den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur Analyse und steuerlichen Beratung.

Das Angebot des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für die Analyse und steuerliche Beratung für die Neueinführung des § 2b UStG beträgt 13.000 € netto / 15.470 € brutto.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Angebot zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Errichtung einer E-Bike Garage / -Verleihstation am Deutschen Hopfenmuseum; hier: Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2021 die Errichtung einer E-Bike Garage / Verleihstation am Deutschen Hopfenmuseum beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung über das Deutsche Vergabeportal erhält die Firma Use, Markus Egerer, Am Wasserschloß 10 in 85283 Wolnzach im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Errichtung einer E-Bike Garage / Verleihstation am Deutschen Hopfenmuseum, zum Angebotspreis von 64.032,64 € (netto) / 76.198,84 € (brutto), laut Angebot vom 02.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Wallner, Zimmermann und Braun)

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10. Feldwegeausbau in Niederlauterbach, Fl.Nr. 409 der Gemarkung Niederlauterbach; hier: Auftragsvergabe für Asphaltierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der öffentliche Feldweg (Nr. 5) auf der Fl.Nr. 409 der Gemarkung Niederlauterbach soll wegen andauernder Probleme mit Erosion durch Regenwasser geteert werden. Hierbei handelt es sich um den Weg zum Gelände der Bogenschützen.
Die Jagdgenossenschaft Niederlauterbach hat hierzu 3 Angebote für die Asphaltierung eingeholt.
Als günstigster ging das Unternehmen Schelle hervor mit ca. 19.124,50€.
Zur Reduzierung der Kosten werden sämtliche Vorbereitungsarbeiten von der Jagdgenossenschaft selbst übernommen. Die Kosten für den Markt Wolnzach belaufen sich auf ca. 9.944,62.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Ausbau des Feldweges (Nr. 5) auf der Fl.Nr. 409 der Gemarkung Niederlauterbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Derzeit noch geplante öffentliche Versammlungen / Veranstaltungen; hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Folgende Veranstaltungen sind derzeit von November 2021 bis Januar 2022 noch geplant:
  • 28.11.2021                Weihnachtsdult mit Verkaufsoffenen Sonntag
  • 27. – 28.11 2021        Adventsausstellung im Rathauskeller
  • 10. – 12.12.2021        Christkindlmarkt
  • 16.12.2021                Jahresschlusssitzung mit anschließender Weihnachtsfeier
  • 19.12.2021                Lesung Heilige Nacht in der Pfarrkirche
  • 02.01.2022                Konzert in der Pfarrkirche mit Martin Ott
  • Dorfversammlung Königsfeld
  • Bürgerversammlung
  • Dorfgespräch Geroldshausen
  • Versammlung zum Kinderspielplatzkonzept
  • Versammlung zum Dirtpark

Beschluss

Nach eingehender Diskussion verständigt sich der Marktgemeinderat darauf, dass alle oben genannten Veranstaltungen, bis auf die Weihnachtsdult mit verkaufsoffenen Sonntag, aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Antrag der GfW-Fraktion und SPD-Fraktion auf zeitnahe Verlegung des grünen Marktes vom Mittwoch auf den Vorplatz des Hopfenmuseums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dieser Antrag wird auf die nächste Sitzung des Marktgemeinderates verschoben.

Ohne Beschluss.

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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Zuge der Bauarbeiten des BA II im Bereich Kirche mit Umgriff wurde aufgrund der langen Lieferzeiten der Leuchtstehlen der Auftrag an die Bayernwerk Netz GmbH zum Angebotspreis von 34.914,87 Euro als Eilvergabe von Bürgermeister Machold vergeben.
Die nachträgliche Genehmigung hierzu wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erfolgen.


1.Bürgermeister Machold teilt mit, dass aufgrund der derzeitigen Situation bei den archäologischen Grabungen im Bereich der Kirche, im Zuge der Bauarbeiten BA II mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist.
Die dort aufgefunden Gräber müssen freigelegt werden. Da die Funde im Bereichen liegen, in denen noch nicht die Bautiefe erreicht ist, muss flächig händisch auf die erforderliche Tiefe abgetieft werden. Es ist mit einem Mehraufwand von mind. 100.000 Euro zu rechnen. Archäologische Grabungen sind im Rahmen der Städtebauförderung nicht förderfähige Kosten. Jedoch kann nach Rücksprache mit der Städtebauförderung mitgeteilt werden, dass nach Vorlage des Verwendungsnachweises bei höheren förderfähigen Baukosten je nachdem welche Mittel zur Verfügung stehen, ergänzend mit 60% oder 80% gefördert wird. Dies führt dann wiederrum zu einer finanziellen Entlastung.

Die Grabungsarbeiten müssen zügig beauftragt werden um bestmöglich vor Wintereinbruch die Arbeiten zu erledigen, so dass davon auszugehen ist, dass der Auftrag vergeben werden muss, bevor ein gemeindliches Gremium zusammentritt. Die Genehmigung zur Auftragsvergabe muss daher voraussichtlich nachträglich in einer Sitzung erfolgen.

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14. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 14

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Janecek :
Liegen der Verwaltung bereits alle Einverständniserklärungen zum Livestream vor?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass alle Einverständniserklärungen zum Livestream vorliegen.

Datenstand vom 02.12.2021 14:46 Uhr