Datum: 26.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 21.09.2021
2 "Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur Bauleitplanung
3 Antragsteller/Bauherr: ARS Altmann AG; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des mit Bescheid genehmigten Bauvorhabens zum Neubau einer Autowerkstätte mit Ausstellung, Läden und zwei Wohneinheiten zum Einbau einer Lackier-Vorbereitung, Lackier und Trocknungsanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 995/2, 995 und 998 der Gemarkung Gebrontshausen, Hochstatt 1
4 Antragsteller/Bauherr: Just Robert; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Unterstands für Schlepper und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/2 der Gemarkung Wolnzach, Demengereut
5 Antragsteller/Bauherr: Hofer Michael; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1050/3 der Gemarkung Wolnzach, Mühlgasse 5
6 Antragsteller/Bauherr: Hartung Anton; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordaches beim bestehenden Hauptgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 14
7 Antragsteller/Bauherr: Eibel Christina und Richard; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Einfamilien-Wohnung in das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 218/2 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 9
8 Antragsteller/Bauherr: Döhner Bernhard und Stephanie; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1497 der Gemarkung Geroldshausen, Abeltshausen 1
9 Antragsteller/Bauherr: Dietenhofer Josef; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/28 der Gemarkung Wolnzach, Nelkenweg 12
10 Antragsteller/Bauherr: Reim Jürgen; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Überdachung mit Balkon an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall, Bahnstraße 10
11 Bekanntgaben
12 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bauausschusssitzung vom 21.09.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. "Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der von der Marktgemeinde mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.01.2021 eingeleitete und anschließend ausgelobte Städtebauliche Realisierungswettbewerb „Wohnen an der Wolnzach“ wurde mit der abschließenden Sitzung des Preisgerichtes am 08.06.2021 in der Preysinghalle abgeschlossen. 

In seiner Sitzung vom 08.06.2021 hat das Preisgericht mit einstimmigem Beschluss der Marktgemeinde als Auslober des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes empfohlen, den Verfasser des vom Preisgericht mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfes mit den weiteren Planungsleistungen entsprechend der Auslobung zu beauftragen. Mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde der Entwurf der MORPHO-LOGIC GmbH, München, in Zusammenarbeit mit fischer heumann landschaftsarchitekten, München. 

Beschluss

Nach dem durch den Markt Wolnzach durchgeführten Städtebaulichen Realisierungswettbewerb „Wohnen an der Wolnzach“ erhält gemäß des einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Preisgerichtes vom 08.06.2021 das Büro MORPHO-LOGIC GmbH, Schleißheimer Straße 25, 80333 München, in Zusammenarbeit mit fischer heumann landschaftsarchitekten, Rotwandstraße 24, 85139 München, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung des städtebaulichen Entwurfes für das Gebiet des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes „Wohnen an der Wolnzach“ nach Prüfung zum Angebotspreis von 76.541,75 Euro inkl. Mehrwertsteuer laut Angebot vom 04.08.2021, als wirtschaftlichster Bieter. Hiervon ist das Preisgeld des 1. Preises des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes in Höhe von 11.000,00 Euro in Abzug zu bringen. 

Im Angebot sind folgende Positionen: 

  • Grundlagenermittlung 
  • Vorentwurf (baulich-räumliches Konzept in zwei Alternativen mit Darstellung und Ausrichtung der Baukörper, ihrer Höhenentwicklung und Dachgestaltung, wichtige städtebauliche Raumkanten, Freiraum und Umweltaspekte mit Darstellung der Zonierung von öffentlichen und privaten Flächen für umweltbezogene Aspekte, Nutzungskonzept mit Darstellung der verschiedenen Nutzungen nach ihrer Art und Aufzeigen von spezifischen Nutzungen und Standorten, Typologien und Parzellierungen, Erschließungskonzept mit Darstellung der öffentlichen und privaten Erschließung, Parkierung, Integration von Flächen für Mobilitätsangebote, Vorschläge zur Realisierung in Bauabschnitten, Erläuterungen mit Beschreibung der Vorentwürfe, Ermitteln der städtebaulichen Kenndaten, Abstimmung mit Bewerten der unterschiedlichen Lösungen und Mitwirken bei der Auswahl, Abstimmen des Vorentwurfes mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung fachlich beteiligten, maximal zwei Termine)
  • Entwurf (Durcharbeiten und Komplettieren der ausgewählten Konzeption zum Entwurf, Integration von vertiefenden Fachbeiträgen, Maßnahmenübersicht mit Darstellen der aus der ausgewählten Alternative sich ergebenden Einzelmaßnahmen, Abstimmen des Entwurfes mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung fachlich beteiligten, maximal zwei Termine)
  • Modell 1:500
  • Perspektivische Animationen
  • Nebenkosten

Im Anschluss an die Erstellung des Städtebaulichen Entwurfes erfolgt mit gesonderten Beschluss bzw. im Zuge der Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den entsprechenden Bebauungsplan die Beauftragung des Büros MORPHO-LOGIC GmbH, Schleißheimer Straße 25, 80333 München, in Zusammenarbeit mit fischer heumann landschaftsarchitekten, Rotwandstraße 24, 85139 München für die Erstellung der Bauleitplanung für das Gebiet des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Wohnen an der Wolnzach“. 

Hierbei wird für das Büro MORPHO-LOGIC GmbH voraussichtlich ein Gesamthonorar in Höhe von 42.577,05 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer für die Planungsleistungen sowie für das Büro fischer heumann landschaftsarchitekten für den Grünordnungsplan/die Freianlagen ein Gesamthonorar in Höhe von 9.366,01 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu beauftragen sein. 

Die Kosten für die Erstellung des Städtebaulichen Entwurfes sowie die Bauleitplanung und alle damit verbundenen Aufwendungen sind durch die beteiligen Grundstückseigentümer zu tragen, welche sich mittels städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten entsprechend verpflichtet haben. 

.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Röhrich hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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3. Antragsteller/Bauherr: ARS Altmann AG; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des mit Bescheid genehmigten Bauvorhabens zum Neubau einer Autowerkstätte mit Ausstellung, Läden und zwei Wohneinheiten zum Einbau einer Lackier-Vorbereitung, Lackier und Trocknungsanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 995/2, 995 und 998 der Gemarkung Gebrontshausen, Hochstatt 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 995/2; 995; 998 der Gemarkung Gebrontshausen, Hochstatt 1, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 für das Gebiet „Hochstatt“ und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Antragsteller/Bauherr. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des mit Bescheid genehmigten Bauvorhabens zum Neubau einer Autowerkstätte mit Ausstellung, Läden und 2 Wohneinheiten vom 22.05.1996, Nr. BV IV 19960253 zum Einbau einer Lackier-Vorbereitung, Lackier- und Trocknungsanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 995/2; 995; 998 der Gemarkung Gebrontshausen, Hochstatt 1, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen, insbesondere die Untere Immissionsschutzbehörde. Die entsprechenden Stellungnahmen sind dem Markt Wolnzach vorzulegen. 
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Der Entwässerungsplan ist von der Baugenehmigungsbehörde zu überprüfen und ggf. sind Festsetzungen zu treffen. Alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Entwässerung sind vom Bauherrn finanziell zu tragen. Es darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden; es dürfen keinerlei Stoffe aus dem Lackierbetrieb in das Kanalnetz der Marktgemeinde eingeleitet werden. 
Sollte das Bauvorhaben ein neues Wasserrecht für diesen Bereich auslösen sind die Kosten für die Planungen sowie die Maßnahmen incl. Kompensationsmaßnahmen vom Bauherrn zu tragen.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antragsteller/Bauherr: Just Robert; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Unterstands für Schlepper und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/2 der Gemarkung Wolnzach, Demengereut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 680/2 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Unterstands für Schlepper und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/2 der Gemarkung Wolnzach, Demengereut, wird befürwortet. 

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen sowie die Voraussetzung einer Privilegierung zu prüfen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antragsteller/Bauherr: Hofer Michael; hier: Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1050/3 der Gemarkung Wolnzach, Mühlgasse 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauwerber beantragt die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1050/3 der Gemarkung Wolnzach, Mühlgasse 5. 

Laut der vorbereitenden Untersuchung zur Sanierungssatzung aus dem Jahre 1987 stellt die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1050/3 eine wichtige Raumkante dar. 

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1050/3 der Gemarkung Wolnzach, Mühlgasse 5. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antragsteller/Bauherr: Hartung Anton; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordaches beim bestehenden Hauptgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der gegenständliche Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordaches beim bestehenden Hauptgebäude e auf dem Grundstück Fl.Nr. 245, Herrnstraße 14, wurde durch den Bauausschuss in seiner Sitzung vom 29.06.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen entsprechend erteilt. 

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Gemäß § 3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung sind zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich Zu- und Abfahrten als offener Stauraum mit einer Länge von mindestens 6,00 Metern vorhanden sein. Der geplante Carport soll mit einem Abstand von 25 Zentimetern zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Die offene Seite zur Straße weist eine Breite von 7,00 Metern auf. 
Durch die Errichtung des Carports bestehen die gleichen Sichtverhältnisse wie bei Errichtung eines Stellplatzes. Ein zügiges Ein- und Ausparken ist auf Grund der Breite der öffentlichen Verkehrsfläche gewährleistet. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Marktgemeinde mit Schreiben vom 11.10.2021 gebeten, entsprechend über das gemeindliche Einvernehmen für die mit Schreiben vom 30.09.2021 durch den Bauherrn beantragte o. g. Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach zu entscheiden. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordachens beim bestehenden Hauptgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 245, Herrnstraße 14, wird befürwortet.

Der beantragten Abweichung von § 3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde bezüglich des Stauraumes von 6,00 Metern wird auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche zugestimmt. Weitere Abweichungen von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung werden nicht erteilt. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antragsteller/Bauherr: Eibel Christina und Richard; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Einfamilien-Wohnung in das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 218/2 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Gemäß § 2 Abs. 3 Buchstabe a der Stellplatzsatzung sind für die geplante Einfamilien-Wohnung drei Stellplätze erforderlich. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau des Bestandes im Innenbereich des Marktes Wolnzach. Ein bestehendes Garagen- /Lagergebäude soll zur Wohnnutzung umgebaut werden. Das Gebäude wird nur von einer Familie bewohnt. Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse ist nur das Erdgeschoss zur Nutzung mit drei Stellplätzen möglich. Der gemäß § 3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung erforderliche Mindest-Stauraum/Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche kann auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht hergestellt werden. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Einfamilien-Wohnung in das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 218/2 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 9, wird befürwortet.

Der beantragten Abweichung von § 3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde bezüglich des Mindest-Stauraums/Abstands zur öffentlichen Verkehrsfläche wird auf Grund der örtlichen Verhältnisse zugestimmt, da es sich um einen besonders begründeten Ausnahmefall im Rahmen der Wiedernutzbarmachung eines Bestandsgebäudes im Innerortsbereich handelt. Weitere Abweichungen von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung werden nicht erteilt. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden. 

Vor Bauausführung ist ein mit der Tiefbauverwaltung des Marktes Wolnzach abgestimmter Entwässerungsplan einzureichen. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antragsteller/Bauherr: Döhner Bernhard und Stephanie; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1497 der Gemarkung Geroldshausen, Abeltshausen 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1497 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1497 der Gemarkung Geroldshausen Abeltshausen 1, wird befürwortet. 

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen sowie die Voraussetzung einer Privilegierung zu prüfen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antragsteller/Bauherr: Dietenhofer Josef; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/28 der Gemarkung Wolnzach, Nelkenweg 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 426/28 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet „Wolnzach Nord-Ost I“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgendem Punkt gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Der Bebauungsplan setzt für den Gebäudetyp Satteldächer mit einer Dachneigung von max. 27 Grad fest. Der Wintergarten als Wohnraumerweiterung soll mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 12 Grad errichtet werden, um die Belichtung der Obergeschossräume mit den bestehenden Fenstertüren zu erhalten. 
  2. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Abstandsflächen gemäß Art 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück selbst liegen müssen. Die Abstandsfläche liegt auf Grund der Bestandslage zur Gänze auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.426/26 der Gemarkung Wolnzach. 

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. 

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 426/28 der Gemarkung Wolnzach.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich. 

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/28 der Gemarkung Wolnzach, Nelkenweg 12, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antragsteller/Bauherr: Reim Jürgen; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Überdachung mit Balkon an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall, Bahnstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 63 für das Gebiet „Koppleiten“ in Burgstall und widerspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/ Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Flächen für Garagen fest. Der geplante Unterstellplatz soll außerhalb der Umgrenzungslinie für Garagenflächen errichtet werden; bereits die Bestandsgarage befindet sich außerhalb der dafür vorgesehenen Umgrenzungslinie. 
  2. Der Bebauungsplan setzt als Dachform ein gleichgeneigtes, symmetrisches Satteldach fest. Die Überdachung soll als Flachdach ausgeführt werden, welches als Balkon im Anschluss an den bestehenden Speicher- /Lagerraum oberhalb der Garage genutzt werden kann. 
  3. Der Bebauungsplan setzt für Garagen eine maximale Gebäudelänge von 6,50 Metern fest. Die Gebäudelänge des Unterstellplatzes soll 6,975 Meter betragen, um Gartengeräte, Fahrräder und Stückholz unterbringen zu können. 

Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. 

Beschluss

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten können erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden.
Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Überdachung mit Balkon an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall, Bahnstraße 10, wird befürwortet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprünglich genehmigte Nutzung der Speicherräumlichkeiten im Dachgeschoss, welche in den für diesen Antrag gegenständlichen aktuellen Eingabeplänen als Lager dargestellt ist, nicht verändert werden darf. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltbeschluss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 11
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12. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 12

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – 3. Bürgermeister Hammerschmid:
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baugebietes Glandergassleiten?
► Frau Schneider berichtet, dass seitens der beteiligten Grundstückseigentümer drei Vertreter aus deren Mitten benannt wurden, mit welchen im Juli ein Gesprächstermin zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise stattfand. Für die Baulandumlegung durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm, welche im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens für die Glandergassleiten parallel mit diesem durchgeführt werden muss, ist die Aktualisierung des vorliegenden Wertgutachtens durch den beauftragten Sachverständigen erforderlich, welche ca. sechs Monate in Anspruch nehmen wird. 

Zeitgleich wird derzeit die Energienutzung des Baugebietes geprüft, hierzu wird, wie 1. Bürgermeister Machold erklärt, im laufe der kommenden Woche eine Gesprächstermin mit Herrn Professor Brautsch stattfinden. Auch die Erschließungsplanung für das Baugebiet muss zeitgleich mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgen und wird derzeit weiter vorangetrieben. 

Hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens werden derzeit im Rahmen der Vorbereitung der Abwägung der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahmen auf Grund der Stellungnahmen der Fachbehörden verschiedene zugrundliegende Gutachten ergänzt und überarbeitet. 

Anfrage 2 – 2. Bürgermeister Schäch: 
Wann wird das Verkehrskonzept von Herrn Ulzhöfer im Rahmen des Workshops festgestellt, gibt es hier bereits einen Termin?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass Herr Ulzhöfer das Verkehrskonzept und das Konzept zur Vorstellung für den Workshop gemäß entsprechender Terminsetzung durch die Verwaltung bis Ende nächster Woche vorzulegen hat. Der Workshop soll noch in diesem Jahr stattfinden, Terminierung und Räumlichkeit werden derzeit koordiniert und dem Marktgemeinderat mitgeteilt. 

Anfrage 3 – Marktgemeinderat Guld: 
Wie ist der Stand bezüglich der Ausgrabungen vor der Pfarrkirche im Zuge der Bauarbeiten für Bauabschnitt II der Sanierung des Marktplatzes?
► 1. Bürgermeister Machold berichtet, dass hierzu am morgigen 27.10. vor Ort ein Besprechungstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der beauftragten Firma PROARCH stattfindet, es wurden bereits einige Funde im Hinblick auf den alten Friedhof vor der Pfarrkirche St. Laurentius gemacht. Im Nachgang an diesen Termin werden der aktuelle Stand sowie die weiteren Schritte und deren Umfang über die Lokalpresse bekanntgegeben. Mit der beauftragten Firma besteht bisher eine sehr gute Zusammenarbeit. 

Datenstand vom 23.12.2021 14:42 Uhr