Datum: 30.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 26.10.2021
2 Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
3 Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Nachträgliche Genehmigung der Mehrkosten für die archäologischen Arbeiten sowie der Beauftragung des entsprechenden Angebotes
4 Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB und erneute Billigung des Bebauungsplanes
5 Bebauungsplan Nr. 153 "Preysingstraße-Süd" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes (Leistungsphase 1 bis 3)
6 Bebauungsplan Nr. 72 "Schlagenhausermühle I"; hier: Vorstellung der Städtebaulichen Untersuchung bezüglich der Höhenentwicklung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
7 Antragsteller/Bauherr: Meier Martin; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 1127/2 und 1127/4 der Gemarkung Wolnzach, Ludwig-Thoma-Straße 12
8 Antragsteller/Bauherr: Stiegler Romy und Obradovic Filip; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1250/10 der Gemarkung Wolnzach, Glasmühlstraße 7
9 Antragsteller/Bauherr: Herrmann Dr. Veronika und Michael; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 944 der Gemarkung Eschelbach, Emmeramstraße 23
10 Antragsteller/Bauherr: Robin Daniela und Martin; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 650 der Gemarkung Eschelbach, Dorfstraße
11 Bekanntgaben
12 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 26.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bauausschusssitzung vom 26.10.2021 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Hackl und Marktgemeinderätin Steils haben sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Bauausschusssitzung vom 26.10.2021 bei der Abstimmung enthalten.

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2. Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Zuge der Ausführung des Bauabschnittes II der Sanierung des Marktkerns Wolnzach soll auch die Straßen- und Platzbeleuchtung erneuert werden. 

Es liegt diesbezüglich ein Angebot der Firma Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm für die Erstellung von fünf Beleuchtungsstelen mit entsprechender Verkabelung zum Preis von 34.914,87 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer vor. Da die Verkabelungsarbeiten im Vorfeld der sich an die derzeit laufenden archäologischen Arbeiten anschließenden Verfüllung des Bauraumes erfolgen müssen, wurde das vorgenannte Angebot von 1. Bürgermeister Machold wegen Eilbedürftigkeit bereits beauftragt. 

Der Marktgemeinderat wurde in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.11.2021 unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben durch 1. Bürgermeister Machold über diese Vorgehensweise bereits informiert. 

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm für die Straßen- und Platzbeleuchtung des Bauabschnittes II im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, zum Angebotspreis von 34.914,87 Euro inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 08.11.2021 nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Nachträgliche Genehmigung der Mehrkosten für die archäologischen Arbeiten sowie der Beauftragung des entsprechenden Angebotes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Rahmen der derzeitigen Bauausführung hat sich nunmehr herausgestellt, dass die vom Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLFD) getroffene Annahme, dass Gräber in geringer Anzahl und erst in größerer Tiefe aufgefunden werden, nicht zutrifft. Unmittelbar nach Entfernen des Straßenbelags wurden eine Vielzahl von Gräbern entdeckt; dies ist auf den dort befindlichen Alten Friedhof zurückzuführen, in welchem bis ca. 1790 noch häufiger, danach im frühen 19. Jahrhundert noch sporadisch Bestattungen stattgefunden haben. 

Aufgrund der derzeitigen Situation ergibt sich nunmehr ein erhöhter Mehraufwand, der für den Auftraggeber unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände – insbesondere aufgrund der unmittelbar erfolgten Durchführung des 1.BA - nicht vorhersehbar war. 

Unter Bezugnahme auf § 47 Abs. 1 UVgO i. V. m § 132 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ist ein grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren erforderlich. Ausweislich § 8 UVgO kann der Auftraggeber dann Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn Ziff. 9, Zit.: „die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind“.
Ausweislich § 12 Abs. 3 UVgO kann Zit.: „Im Falle einer Verhandlungsvergabe nach § 8 Absatz 4 Nummer 9 bis 14 darf auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden.“

Da – wie oben dargestellt – sowohl seitens der Markt Wolnzach es sich um unerwartete Umstände handelt, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, als auch die Gründe der dringlichen Vergabe nicht dem Auftraggeber zuzurechnen sind sowie ein unmittelbarer Handlungsbedarf erforderlich ist. Dies insbesondere, da aufgrund der spätherbstlichen Wetterlage jederzeit unmittelbar mit Bodenfrost zu rechnen ist, was bei einer vorgeschalteten Ausschreibungsphase zur Verhinderung der unmittelbar erforderlichen Exhumierung führen würde. 

Von der beauftragten Firma PROARCH Prospektion und Archäologie GmbH, Am Nordbahnhof 23, 85049 Ingolstadt, wurden daher dem Markt Wolnzach entsprechende Mehrkosten angezeigt und ein ergänztes Angebot vom 12.11.2021 vorgelegt. 
Damit mit den Arbeiten fortgefahren werden konnte wurde das vorgenannte Angebot betreffend die Mehrkosten von 1. Bürgermeister Machold wegen Eilbedürftigkeit entsprechend beauftragt. 

Der Marktgemeinderat wurde in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.11.2021 unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben durch 1. Bürgermeister Machold über diese Vorgehensweise bereits informiert. 

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt den Mehrkosten sowie der diesbezüglichen Auftragsvergabe an die Firma PROARCH Prospektion und Archäologie GmbH, Am Nordbahnhof 23, 85049 Ingolstadt, für die archäologischen Arbeiten im Zuge des Bauabschnittes II im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, zum Angebotspreis von 99.110,95 Euro inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (abzüglich 3 % Skonto im Zuge der Schlussrechnung bei Bezahlung binnen 14 Tagen), laut Angebot vom 12.11.2021 nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB und erneute Billigung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16.09.2019 bis 01.10.2019 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach zwei Schreiben mit Stellungnahmen oder Einwänden vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 18.10.2019 bis 28.11.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.10.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 06.09.2021 bis 02.10.2021 die erneute verkürzte öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der von Dipl.-Ing. Hans Koch, Wolnzach, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.11.2021 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ mit Begründung in der Fassung vom 30.11.2021 wird erneut gebilligt. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach kann nunmehr in seiner kommenden Sitzung am 09.12.2021 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 144 „Am Kiefernweg“ fassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 153 "Preysingstraße-Süd" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes (Leistungsphase 1 bis 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält das Büro eap Architekten Stadtplaner PartGmbB, Kreittmayrstraße 15, 80335 München, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Preysingstraße-Süd“, für die Leistungsphasen 1 – 3 (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen, Entwurf für die öffentliche Auslegung, Plan für Beschluss durch den Marktgemeinderat) zum Angebotspreis von netto 27.172,00 € (inklusive Nebenkosten) zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 16.09.2021. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 72 "Schlagenhausermühle I"; hier: Vorstellung der Städtebaulichen Untersuchung bezüglich der Höhenentwicklung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.07.2021 wurde dem Gremium ein Zwischenergebnis zur Höhenentwicklung im Gebiet Schlagenhausermühle I vorgestellt. Anschließend sollte ein Modell in Auftrag gegeben werden um die verschiedenen Höhenszenarien besser darzustellen.

Leider war kein Modellbauer zu finden welcher in Absehbarer Zeit ein Modell fertigen konnte, so dass weiter auf der Basis eines 3D Modells weitergearbeitet wurde.

Dem Gremium wird zur Sitzungsvorbereitung eine vertiefende Untersuchung der Höhenentwicklung zur Verfügung gestellt.

Es ist zu entscheiden welche Höhenmaße für die weitere Planung festgelegt werden:

Das beauftragte Büro stellt folgendes Fazit:

„Nicht zuletzt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und einem entsprechenden sparsamen und resourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden ist aus unserer Sicht eine Nachverdichtung des bereits bestehenden Gewerbegebiets Schlagenhausermühle I sehr empfehlenswert 
und anzustreben. 

Das Maß der baulichen Dichte, insbesondere an dieser exponierten Stelle am Ortseingang, sollte sich an der umliegenden Bebauung orientieren, die zukünftigen Gewerbebauten sich städtebaulich verträglich in das Ortsbild einfügen. Eine Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit auf insgesamt IV Vollgeschosse (Studie II) stellt sich aufgrund der umliegenden und ortstypischen Bebauung sowie der eher kleinteiligen Parzellierung der Grundstücke als kaum verträglich dar. Die Bebauung wirkt zu dicht und massiv, dass 
Gewerbegebiet wäre aus unserer Sicht kein adäquater städtebaulicher Auftakt am Ortseingang. 

Eine maßvolle Erhöhung der derzeit im Bebauungsplan festgesetzten Zweigeschossigkeit auf drei Vollgeschosse mit einem regional- und ortsüblichen Satteldach (Studie I) erachten wir als gute, verträgliche und für das Gebiet stimmige Lösung. Über die Festsetzung von maximaler Wandhöhe und Dachneigung können bei dieser Variante zudem zusätzliche Nutzächen im Dachgeschoss generiert werden, so dass eine 
ähnliche Flächenbilanz wie mit einem zusätzlichen, zurückgesetzten Dachgeschoss (Studie III) möglich wäre. 

Für die zukünftige Entwicklung und Nachverdichtung des Gewerbegebiets Schlagenhausermühle I empfehlen wir die Weiterverfolgung der Studie I mit einer Erhöhung der Geschossigkeit auf III Vollgeschosse mit Satteldach. 

Gegenüberstellung:

Studie 1 – III+D (Satteldach)
Positiv.
+ Aufnahme der regional typischen Dachform (Satteldach)
+ Einheitliches Erscheinungsbild des Gewerbegebiets 
+ Integration von PV-Anlagen in Dachächen möglich
+ ruhige Baukörper


Negativ:
 - Nutzungseinschränkung aufgrund der Dachschrägen
- Belichtung DG weitestgehend nur über Dachächenfenster o. Dacheinschnitte


Studie 3 – III+Staffelgeschoss
Positiv:
+ gute Belichtungsmöglichkeit des Dachgeschosses 
+ Flexible Nutzungsmöglichkeiten im Dachgeschoss 
+ Dachbegrünung möglich


Negativ:
- Realisierung setzt Flachdachlösung voraus
- wenig einheitliches Erscheinungsbild des Gewerbegebiets

Beschluss

Nach ausführlicher Diskussion entscheidet sich das Gremium dahingehend, dass die aus der vorgelegten Untersuchung hervorgehende Studie 3 (III Vollgeschosse und Staffelgeschoss) für die weitere Höhenentwicklung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle I maßgeblich sein soll. 

Dies ist als einheitliche Festsetzung im Zuge des künftigen Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“, 1. Änderung (Umgriff nur das bereits bestehende Gewerbegebiet Schlagenhausermühle I) entsprechend zu berücksichtigen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Erscheinungsbild des bisherigen Gewerbegebietes Schlagenhausermühle I bezüglich der Höhenentwicklung der Gebäude zu schaffen. 

Die Festlegung dieser Festsetzung führt jedoch nicht dazu, dass jedes Gebäude im bestehenden Gewerbegebiet Schlagenhausermühle I sich zwingend dieser Höhenentwicklung und Dachform anzupassen hat. Es ist daher davon auszugehen, dass tatsächlich eine Durchmischung von bestehenden Gebäuden mit bestehenden Dachformen und weniger Vollgeschossen sowie neurealisierten bzw. aufgestockten Gebäuden mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss eintreten wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antragsteller/Bauherr: Meier Martin; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 1127/2 und 1127/4 der Gemarkung Wolnzach, Ludwig-Thoma-Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 1127/2 und 1127/4 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „Pfaffenhofener Weg“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgendem Punkt gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Der Bebauungsplan setzt für den Gebäudetyp eine Dachneigung von 27 Grad fest. Der Koch-Ess-Bereich des bestehenden Einfamilienwohnhauses soll mit einem Anbau vergrößert werden, welcher mit einem Flachdach ausgebildet werden soll. Hierdurch kann die Massivität des Gebäudes reduziert werden und eine harmonischere Einfügung in die bestehende Bebauung der Umgebung erzählt werden. 
  2. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Der Koch-Ess-Bereich des bestehenden Einfamilienwohnhauses soll mit einem Anbau vergrößert werden. Um diese Bebauung zu ermöglichen, wird die Überschreitung der Baugrenze ersucht. 

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. 

Die Befreiungen beziehen sich nur auf die Grundstücke Fl.Nr. 1127/2 und 1127/4 der Gemarkung Wolnzach.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich. 

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 1127/2 und 1127/4 der Gemarkung Wolnzach, Ludwig-Thoma-Straße 12, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Antragsteller/Bauherr: Stiegler Romy und Obradovic Filip; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1250/10 der Gemarkung Wolnzach, Glasmühlstraße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehenen Grundstück Fl.Nr. 1250/10 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgendem Punkt gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Der Bebauungsplan setzt für die Baukörper eine Dachneigung von 22 bis 35 Grad fest. Der geplante Anbau zur Erweiterung im Erdgeschoss ist mit einer Dachneigung von 12 Grad vorgesehen; dies ist auf Grund der vorhandenen baulichen Situation notwendig, um durch den Anbau die Belichtung, Belüftung und Besonnung der Aufenthaltsräume im Obergeschoss nicht zu beeinträchtigen. 
  2. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,6 fest. Das gegenständliche Bauvorhaben der Erweiterung weist eine GRZ I von 0,325 bzw. unter Einbeziehung von Garagen, Stellplätzen und Zufahrten eine GRZ II von 0,532 auf. Die GRZ I wird daher um 0,025 und die GRZ II um 0,082 überschritten. Die zulässige GFZ wird nicht überschritten. 
 

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. 

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1250/10 der Gemarkung Wolnzach.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich. 

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1250/10 der Gemarkung Wolnzach, Glasmühlstraße 7, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Antragsteller/Bauherr: Herrmann Dr. Veronika und Michael; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 944 der Gemarkung Eschelbach, Emmeramstraße 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der gegenständliche Antrag auf Baugenehmigung wurde mit dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständiger Baugenehmigungsbehörde vorab abgestimmt und ist aus Sicht des Landratsamtes genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 944 der Gemarkung Eschelbach, Emmeramstraße 23, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antragsteller/Bauherr: Robin Daniela und Martin; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 650 der Gemarkung Eschelbach, Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der gegenständliche Antrag auf Baugenehmigung wurde mit dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Herrn Landrat Gürtner, als zuständiger Baugenehmigungsbehörde vorab abgestimmt und ist aus Sicht des Landratsamtes genehmigungsfähig. 

Beschluss

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 8 „An der Dorfstraße“ in Eschelbach. 

Der notwendigen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 650 der Gemarkung Eschelbach wird befürwortet.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 11

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass der Markt Wolnzach als eine von vier bayerischen Kommunen durch die Bayerische Staatsregierung mit dem Gütesiegel „Flächenbewusste Kommune“ ausgezeichnet worden ist. 1. Bürgermeister Machold verliest ein entsprechendes Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, welches von Staatsminister Thorsten Glauber, Staatsministerin Kerstin Schreyer und Staatssekretär Roland Weigert unterzeichnet ist. 
Mit dieser Auszeichnung werden das seitens der Marktgemeinde betriebene aktive Flächenmanagement sowie die bestehenden innovativen Ansätze des Marktes bezüglich der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch die Staatsregierung besonders gewürdigt. 

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12. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 12

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – 3. Bürgermeister Hammerschmid:
Für die Bautechnik des Marktes Wolnzach wurde kürzlich eine Stellenausschreibung durchgeführt. Sind Bewerbungen eingegangen und die Stelle bereits besetzt? 
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass mehrere Bewerbungen eingegangen sind, welche derzeit ausgewertet werden, und dass des Weiteren ein Vorstellungsgespräch mit einem Bewerber stattgefunden hat. 

Datenstand vom 23.12.2021 14:46 Uhr