Datum: 02.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 26.04.2022
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.05.2022
3 Vereidigung von Herrn Dr. Johann Geißlinger als Mitglied des Marktgemeinderates
4 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
5 Freiwillige Feuerwehr Larsbach; hier: Neuwahl des Kommandanten und Stellvertreter
6 Energiekonzept für den Markt Wolnzach zur Erweiterung und Effizienzsteigerung des Biomasseheizkraftwerkes; hier: Auftragsvergabe
7 Konzept für ein Sturzflut-Risikomanagement des Marktes Wolnzach
8 Einbeziehungssatzung Nr. 23 "An der Hochstraße" in Niederlauterbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss
9 Dorferneuerung Eschelbach; hier: Neubau eines Dorfplatzes- Auftragsvergabe für Beton- und Metallbau
10 Dorferneuerung Eschelbach; hier: Neubau eines Dorfplatzes - Auftragsvergabe für Spielgeräte
11 Finanzverwaltung; hier: Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
12 Finanzverwaltung; hier: Entlastung für die Jahresrechnung 2020
13 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Erlass einer Änderungssatzung mit Bevorratungsbeschluss für die Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) des Marktes Wolnzach
14 Kinderhort Wolnzach hier: Antrag des Caritas Zentrum Pfaffenhofen auf Abrechnung des Kinderhortes Wolnzach 2021
15 Kinderhort Wolnzach; hier: Antrag des Caritas Zentrum Pfaffenhofen auf Genehmigung des Haushaltsplanes 2022
16 Öffentlicher Personennahverkehr hier: Vergabe von Leistungen im Rufbusverkehr Wolnzach-Rohrbach-Wolnzach
17 Livestream zur Übertragung der Marktgemeinderatssitzungen; hier: Auftragsvergabe
18 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FW, GfW und SPD zum Vollzug des Bayerischen Straße- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Straßenumbenennung "Wolnzacher Straße"
19 Antrag der CSU Fraktion zur Weiterverfolgung/Umsetzung des Dirtparks
20 Bekanntgaben
21 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 26.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Sondersitzung der Marktgemeinderatssitzung vom 26.04.2022 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 2

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 05.05.2022 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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3. Vereidigung von Herrn Dr. Johann Geißlinger als Mitglied des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Dr. Johann Geißlinger tritt die Nachfolge von Frau Birgit Janecek an, die aus dem Gemeindebereich Wolnzach verzogen ist. 

Der Eid wird gemäß Art. 31 Abs. 4 GO durch Herrn Dr. Johann Geißlinger geleistet.

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4. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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5. Freiwillige Feuerwehr Larsbach; hier: Neuwahl des Kommandanten und Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Larsbach am 25.04.2022 wurde für die Dauer von sechs Jahren Herr Christian Riedl, Fasanenweg 3, 85283 Wolnzach als 1. Kommandant neu gewählt. Als sein Stellvertreter wurde Herr Markus Rasche, Schulweberstraße 1, 85283 Wolnzach als 2. Kommandant gewählt.
Die Wahl wird gem. Art. 8 Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes bestätigt.

Ohne Beschluss.

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6. Energiekonzept für den Markt Wolnzach zur Erweiterung und Effizienzsteigerung des Biomasseheizkraftwerkes; hier: Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Markt Wolnzach ist ein Biomasseheizkraftwerk mit kommunaler Beteiligung in Betrieb. Das angeschlossene Wärmenetz versorgt verschiedene Betriebe und Liegenschaften in Wolnzach; zu den Abnehmern zählen auch kommunale Liegenschaften. 

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Energiewende, vor allem der Wärmewende, hat sich der Markt Wolnzach zum Ziel gesetzt, die Wärmeerschließung des Ortes weiter voranzutreiben und die Effizienz des Kraftwerkes zu steigern. Dezentrale fossile Feuerungsstätten in kommunalen Liegenschaften, Industriebetrieben und Wohnhäusern sollen im Bestand klimafreundlich mit heimischen Energieträgern ersetzt werden. Zudem soll das Energiekonzept eine Grundlage für die Zukunftsfähigkeit des Kraftwerks über den EEG Vergütungszeitraum hinaus liefern. 

Im Zuge des Energiekonzepts soll eine Optimierung der bestehenden Nahwärmeversorgung sowie ein Ausbau des Wärmenetzes untersucht werden. Vor diesem Hintergrund wird ein digitales Netzmodell erstellt. 

Dazu soll die energetische Situation des Untersuchungsgebietes analysiert und eine zielgerichtete und belastbare Entscheidungsgrundlage mit konkreten Handlungsoptionen erarbeitet werden. 

Das Energiekonzept beinhaltet die nachfolgenden, sachlogischen Schritte: 

  • Aufnahme der Nahwärmeversorgung im Ist-Zustand (Wärmenetz und Energieerzeugung)
  • Prüfung von Wärmenetzerweiterungen
  • Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand
  • Technische Dimensionierung von Netzerweiterungen
  • Ausarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten bei der Energieerzeugung
  • Technische Dimensionierung von neuen/alternativen Energieversorgungsvarianten in der Wärmeverbundlösung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Vollkostenrechnung) mit Sensitivtätsanalyse und Investitionskostenprognose
  • Überprüfung von aktuellen Fördermöglichkeiten
  • Künftige Primärenergie- und CO2-Bilanz
  • Umfassende Einbindung aller relevanten Akteure

Die angewandten digitalen Methoden entsprechen dem neusten Stand der Technik und wurden im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprojekte entwickelt. Nur durch diese Detailschärfe lassen sich technische Maßnahmen präzise ableiten und bilden somit die Grundlage der umfassenden Vollkostenrechnung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. 

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält das Institut für Energietechnik IfE Gmbh an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, Kaiser-Wilhelm-Ring 23a, 92224 Amberg, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung eines Energiekonzepts für den Markt Wolnzach zur Erweiterung und Effizienzsteigerung des Biomasseheizkraftwerks zum Angebotspreis von brutto 56.548,80 € inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot Nr. 2022-A091 vom 08.03.2022 als wirtschaftlichster Bieter. 

Der Fördersatz liegt aktuell bei 50 Prozent, sodass bei einer Förderzusage auf den Markt Wolnzach ein bei diesem verbleibender Kostenanteil von 28.274,40 Euro zukommt. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Förderzusage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Röhrich, Geißlinger, Hackl, Steils, Schäch und Wallner)

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7. Konzept für ein Sturzflut-Risikomanagement des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat daher das Förderprogramm zur Erstellung von Konzepten zum Sturzflut-Risikomanagement verlängert.

Das Konzept soll individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahme für die Kommune sowie für die Betroffenen vor Ort aufzeigen.  Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet.

Die förderfähigen Kosten liegen bei 200.000 €, sodass bei einer Fördersumme von 175.000 € der Marktgemeinde ein Kostenanteil von 25.000 € verbleibt. 

Folgende Punkte müssen im Rahmen des Konzepts beachtet werden:




Als erstes wird eine Bestandsanalyse durch die Verwaltung erfolgen. Diese wird mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt abgestimmt und dient als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel. Das Konzept wird nach Ausschreibung ein geeignetes Planungsbüro erstellen. 

Beschluss

Der Markt Wolnzach möchte den Förderantrag für ein kommunales Sturzflut-Risikomanagement stellen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte hierfür in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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8. Einbeziehungssatzung Nr. 23 "An der Hochstraße" in Niederlauterbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 23 für das Gebiet „An der Hochstraße“ in Niederlauterbach gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 23 für das Gebiet „An der Hochstraße “ in Niederlauterbach umfasst eine Teilfläche von ca. 1.100 m² des Grundstückes Fl.Nr. 119 der Gemarkung Niederlauterbach. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 438/13, 4318/12, 438/11 und 438/10 jeweils der Gemarkung Niederlauterbach

Östliche Grenze:
Östliche Restfläche Fl.Nr. 438/10, 434/10, 434/11 (Ortsstraße Hochstraße) und 434/12 jeweils der Gemarkung Niederlauterbach

Südliche Grenze:
Südliche Restfläche Grundstück Fl.Nr. 119 der Gemarkung Niederlauterbach

Westliche Grenze:
Westliche Restfläche Grundstück Fl.Nr. 119 der Gemarkung Niederlauterbach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der dicken gestrichelten Linien:


Mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 23 soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Bebauung der gegenständlichen Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 119 mit einem Doppelhaus sowie die Sicherung einer bestehenden Abwasserleitung an der Grenze zum Grundstück Fl.Nr. 434/10 der Gemarkung Niederlauterbach geschaffen werden geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung Nr. 23 wird das Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.

Der Grundstückseigentümer hat sich auf Grund des Grundsatzbeschlusses des Marktes Wolnzach zur Baulandentwicklung jeweils im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur sowie zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Dorferneuerung Eschelbach; hier: Neubau eines Dorfplatzes- Auftragsvergabe für Beton- und Metallbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft für die Erstellung der Mehrfunktionshütte und der Spielgeräte auf dem neuen Dorfplatz ist nach Mitteilung des Amtes für Ländliche Entwicklung gemäß der entsprechenden Kostenvereinbarung, welcher der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 zugestimmt hat, auf maximal 49.000 Euro gedeckelt. Im Zuge der Vereinbarung wurde nach Kostenschätzung für die Mehrfunktionshütte und Spielgeräte von Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro ausgegangen. Die Kosten belaufen sich jedoch insgesamt auf nunmehr 144.705,35 Euro, sodass bei einer Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft von 49.000 Euro durch den Markt Wolnzach nunmehr 95.705,35 Euro an Kosten anstatt der ursprünglich prognostizierten ca. 51.000 Euro zu tragen sind. 

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung durch Uwe Schmidt, Büro für Orts- und Landschaftsplanung, Am Sandhügel 4, 94526 Metten, erhält die Firma Majuntke GmbH & Co. KG, Ebrantshauser Straße 4, 84048 Mainburg, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Beton- und Metallbauarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 113.799,85 € brutto inklusive geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 09.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Dorferneuerung Eschelbach; hier: Neubau eines Dorfplatzes - Auftragsvergabe für Spielgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft für die Erstellung der Mehrfunktionshütte und der Spielgeräte auf dem neuen Dorfplatz ist nach Mitteilung des Amtes für Ländliche Entwicklung gemäß der entsprechenden Kostenvereinbarung, welcher der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 zugestimmt hat, auf maximal 49.000 Euro gedeckelt. Im Zuge der Vereinbarung wurde nach Kostenschätzung für die Mehrfunktionshütte und Spielgeräte von Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro ausgegangen. Die Kosten belaufen sich jedoch insgesamt auf nunmehr 144.705,35 Euro, sodass bei einer Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft von 49.000 Euro durch den Markt Wolnzach nunmehr 95.705,35 Euro an Kosten anstatt der ursprünglich prognostizierten ca. 51.000 Euro zu tragen sind. 

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung durch Uwe Schmidt, Büro für Orts- und Landschaftsplanung, Am Sandhügel 4, 94526 Metten, erhält die Firma Helmut Fuchs, Garten- und Landschaftsbau, Hauptstr. 9, 85283 Wolnzach, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Lieferung und Aufstellen von Spielgeräten nach Prüfung zum Angebotspreis von 30.905,50 € brutto inklusive geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 08.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Finanzverwaltung; hier: Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Jahresrechnungsergebnis 2020








Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr (+)
24.040.904,18 € 
11.518.351,76 € 
35.559.255,94 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
30.808,83 € 
0,00 € 
30.808,83 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen (=)
24.010.095,35 € 
11.518.351,76 € 
35.528.447,11 € 
Ausgaben



1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr (+)
24.010.095,35 € 
11.518.351,76 €
35.528.447,11 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben (=)
24.010.095,35 € 
11.518.351,76 €
35.528.447,11 €
Unterschied



Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 - Zeile 1.10)
0,00 € 
0,00 € 
0,00 € 

Beschluss

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen der Jahresrechnung 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO diese mit Solleinnahmen i.H.v 35.528.447,11 Euro und Sollausgaben i.H.v. 35.528.447,11 Euro fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner) Marktgemeinderat Neuber betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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12. Finanzverwaltung; hier: Entlastung für die Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat kann in der gleichen Sitzung die Jahresrechnung feststellen und über die Entlastung beschließen. Die jeweiligen Beschlüsse müssen aber formal getrennt sein, denn bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der 1. Bürgermeister bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Aufgrund Art. 102 Abs. 3 GO wird für die örtlich geprüfte Jahresrechnung 2020 die Entlastung durch den Marktgemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Machold hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. (Gegenstimme: Wallner)

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13. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Erlass einer Änderungssatzung mit Bevorratungsbeschluss für die Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markgemeinderat des Marktes Wolnzach wird im IV. Quartal 2022 (spätestens bis 31.12.2022) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen bzw. ändern. Mit der Änderung für die Einrichtung werden neue Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt. Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.

Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann wegen der Notwendigkeit, die noch ausstehenden Arbeiten abzuschließen, erst im Kalenderjahr 2022 erfolgen. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Wolnzach wird also erst im Kalenderjahr 2022 beschlossen und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2022 angepasst.
Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den künftigen Gebührenbemessungszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2025 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Beschluss

Satzung zur 2. Änderung der zur Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung


§ 1 Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Schmutzwassergebühr, §10a Niederschlagswassergebühr und zu § 13 Vorauszahlung

Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2022 wird eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,18 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,12 €/m² zugrunde gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird jeweils bis zum 31.12.2022 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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14. Kinderhort Wolnzach hier: Antrag des Caritas Zentrum Pfaffenhofen auf Abrechnung des Kinderhortes Wolnzach 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen stellt den Antrag auf Genehmigung des Haushaltsabschlusses 2021 für den Betrieb des Kinderhortes Wolnzach.
Für das Jahr 2021 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 58.129,10 € (Defizit lt. Haushaltsansatz 50.000 €).
Das Defizit ergibt sich aus der geringeren Belegung aufgrund der Corona-Pandemie in dem Schuljahr 2021 / 2022.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Haushaltsabschluss 2021 für den Caritas Kinderhort in Wolnzach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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15. Kinderhort Wolnzach; hier: Antrag des Caritas Zentrum Pfaffenhofen auf Genehmigung des Haushaltsplanes 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen stellt den Antrag auf Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 für den Betrieb des Kinderhortes Wolnzach mit einer Belegung von maximal 80 Kindern (derzeitige Belegung: 70 Kinder aus dem Gemeindebereich Wolnzach).

Den prognostizierten Gesamteinnahmen in Höhe von 364.800 € stehen prognostizierte Gesamtausgaben in Höhe von 416.335 € gegenüber.

Das für das Haushaltsjahr 2022 prognostizierte Gesamtdefizit beträgt demnach 51.535.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt einer Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 für den Schülerhort Wolnzach mit einem Defizit in Höhe von 51.535 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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16. Öffentlicher Personennahverkehr hier: Vergabe von Leistungen im Rufbusverkehr Wolnzach-Rohrbach-Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 16

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dem Marktgemeinderat wurde in der Sitzung am 07.04.2022 ein aktueller Zwischenbericht für das Mobilitätskonzept im Landkreis Pfaffenhofen vorgestellt. Der Start hierzu ist für den Beginn des Schuljahres 2023 vorgesehen.
Aufgrund des vorgenannten Zeitplans wurde der Landkreis Pfaffenhofen beauftragt, die bestehende Rufbuslinie Wolnzach-Rohrbach-Rohrbach nochmals für ein weiteres Jahr bis zum Schuljahresbeginn 2023 auszuschreiben.

Beschluss

Nach der durchgeführten Ausschreibung erhält die Firma Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co.KG, Industriestraße 14 in 84048 Mainburg, den Auftrag für die Leistungen im Rufbusverkehr Wolnzach-Rohrbach-Wolnzach zum Preis von 3,94 € (netto) bzw. 4,68 € (brutto) pro Fahrtkilometer und einem Bereitstellungspreis von 4.595,00 € (netto) bzw. 5.468,05 € (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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17. Livestream zur Übertragung der Marktgemeinderatssitzungen; hier: Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 17

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält die Firma SLS event technology, Fabrikstraße 3, 84048 Mainburg im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung eines Livestream zur Übertragung der Sitzungen des Marktgemeinderates inklusive Technik zum Angebotspreis von 1.118,37 € (netto) bzw. 1.330,86 € (brutto) pro Sitzung, laut Angebot vom 27.05.2022 als wirtschaftlichster Bieter. Der Livestream wird mit der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2022 
eingeführt und zunächst bis Ende 2022 befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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18. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FW, GfW und SPD zum Vollzug des Bayerischen Straße- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Straßenumbenennung "Wolnzacher Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 18

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag sowie der Anhang zum Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

Beschluss 1

Nach eingehender Diskussion und nach Abwägung aller vorgebrachten Argumente sieht die Verwaltung nach wie vor die Anzahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz als maßgebliches Entscheidungskriterium für die Straßenumbenennung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die „Wolnzacher Straße“ im Ortsteil Niederlauterbach umzubenennen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Braun hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. (Gegenstimme: Schäch, Hammerschmid, Cigler, Guld, Hackl, Geisslinger, Koch Rährich, Steils, Wallner, Westermair und Zimmermann)

Beschluss 2

Nachdem der Vorschlag der Verwaltung abgelehnt wurde, beschließt der Marktgemeinderat, die „Wolnzacher Straße“ im Ortsteil Gosseltshausen umzubenennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Braun hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. (Gegenstimme: Machold, Brummer, Gmelch, Maier St., Maier T., Neuber, Schmidpeter, Talke, Winter und Siegmund)

Dokumente
Download Anhang zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen FW, GfW und SPD zum Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Wolnzacher Straße.pdf
Download Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FW, GfW und SPD zum Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Straßenumbenennung Wolnzacher Straße.pdf

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19. Antrag der CSU Fraktion zur Weiterverfolgung/Umsetzung des Dirtparks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 19

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag ist als Anlage 2 beigefügt.

Nachdem am 24.06.2022 um 14.00 Uhr ohnehin ein Kinderworkshop zur Fortführung bzw. Umsetzung des Dirtparks stattfindet, hat sich der somit Antrag erledigt. 

Ohne Beschluss. 

Dokumente
Download Antrag der CSU-Fraktion zur Weiterverfolgung bzw. Umsetzung des Dirtparks.pdf

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20. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 20

Diskussionsverlauf

Die Sitzungstermine für das 2. Halbjahr (Sept. - Dezember) 2022 sind als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt.

Dokumente
Download ÖT - TOP 20 - Sitzungsplan 2022 - September bis Dezember.pdf

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21. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschliessend 21

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Winter: 
Als Kulturreferentin bedanke ich mich für die Unterstützung der Marktgemeinde für die kürzlich stattgefundenen Kulturveranstaltungen des Vereins Neugrund, die Kunstausstellung im Rathauskeller sowie das Hallertauer Folk-Festival in der Siegelhalle. 
► 1. Bürgermeister Machold nimmt dies zur Kenntnis. 

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Winter: 
Gibt es schon einen Termin für die Kultur- und Volksfestausschusssitzung?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass die Sitzung des Kultur- und Volksfestausschusses voraussichtlich am 07.07.2022 stattfinden wird.

Anfrage 3 – Marktgemeinderat Röhrich: 
Wird vor der Wolnzacher Pfarrkirche wieder eine Behindertenparkplatz ausgewiesen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Platzgestaltung im Bereich vor der Pfarrkirche keine Stellplätze mehr vorsieht. Ob und in wie weit ein behindertengerechter Stellplatz an alternativer Stelle zentrumsnah geschaffen werden kann muss geprüft werden. 

Anfrage 4 – Marktgemeinderätin Hackl: 
Wann findet der Kinderworkshop zum Dirtpark statt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dieser für den 24.06.2022 um 14 Uhr geplant ist. 

Anfrage 5 – Marktgemeinderätin Hackl: 
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Auswertung von möglichen PV-Anlagen auf den gemeindlichen Gebäuden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der aktuelle Sachstand per Mail mitgeteilt wird. 

Anfrage 6 – Marktgemeinderätin Hackl: 
Ist der Beitritt zum Netzwerk Fahrradfreundliche Kommune bereits erfolgt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der Beitrittsantrag gestellt wurde. 

Anfrage 7 – Marktgemeinderätin Hackl: 
Kann im Vorfeld des Baurechtsworkshops für die Mitglieder des Marktgemeinderates eine Art grundsätzliche Erläuterungsveranstaltung durch das Bauamt für die Gemeinderäte durchgeführt werden? 
► 1. Bürgermeister Machold und Frau Schneider erklären, dass dies selbstverständlich möglich ist, sofern ein Termin hierfür gefunden werden kann. 

Anfrage 8 – Marktgemeinderat Brummer: 
Wann wird der in Erarbeitung befindliche Kriterienkatalog für Freiflächenanlagen dem Gremium vorgestellt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies in einer der kommenden Sitzungen des Marktgemeinderates erfolgen wird, sobald der Kriterienkatalog im Entwurf fertiggestellt ist. 

Anfrage 9 – Marktgemeinderätin Maier Tanja: 
Gibt es für die Klausur bereits einen Terminvorschlag?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dieser im Herbst geplant ist. Die Fraktionen können hierzu gerne Terminvorschläge unterbreiten.

Datenstand vom 06.07.2022 15:44 Uhr