Datum: 20.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2022
2 Trinkwasseraufbereitungsanlage des Wasserwerkes am Stieglberg 21a; hier: Auftragsvergabe der planerischen und bauüberwachungstechnischen Begleitung der erforderlichen Maßnahmen
3 Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Genehmigung der Nachtragsangebote zu Erschütterungsfreien Asphaltaufbruch, Mehraufwand durch Auflagen der Archäologie, Entwässerungsrinnen und Erneuerung Lichtschächte sowie Kanalsanierung
4 Antragsteller/Bauherr: Elektro Neuber GmbH; hier: Temporäre Aufstellung von 4 Bürocontainer am bestehenden Gebäude für 2 Jahre auf dem Grundstück Fl.Nr. 347 der Gemarkung Gosseltshausen, Stanglmühle 2
5 Antragsteller/Bauherr: Linner Gerhard und Jutta; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Anbau an Stallungen als Heulager und überdachte Ladefläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 953/1 der Gemarkung Wolnzach, Am Hochweg 30
6 Bekanntgaben
7 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Bauausschusssitzung vom 29.11.2022 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderätin Hackl hat sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Marktgemeinderatssitzung vom 29.11.2022 bei der Abstimmung enthalten. Marktgemeinderat Schapfl betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

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2. Trinkwasseraufbereitungsanlage des Wasserwerkes am Stieglberg 21a; hier: Auftragsvergabe der planerischen und bauüberwachungstechnischen Begleitung der erforderlichen Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In seiner Sitzung vom 22.02.2022 hat der Bauausschuss des Marktes Wolnzach die Firma shp GmbH, Markt Schwaben, mit der Überprüfung der Trinkwasseraufbereitungsanlage des Wasserwerks Wolnzach am Stieglberg 21a beauftragt. 

Für die sich aus der Untersuchung ergebenden erforderlichen Teilertüchtigungsmaßnahmen ist eine ingenieurtechnische Begleitung erforderlich; die Firma shp GmbH hat hierzu eine entsprechende Rahmenvereinbarung vom 19.07.2022 vorgelegt, welcher der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 26.07.2022 zugestimmt hat. 

Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurden durch die Firma shp nunmehr die erforderlichen Maßnahmen zur Teilertüchtigung des Wasserwerks am Stieglberg 21a ermittelt und ein Angebot zur planerischen und bauüberwachungstechnischen Begleitung der erforderlichen Maßnahmen vorgelegt. 

Herr Mitter von der Firma shp war zur Sitzung anwesend und stellte die erforderlichen Maßnahmen kurz vor. 

Beschluss

Auf Basis der Rahmenvereinbarung vom 19.07.2022 erhält die Firma shp GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die planerischen und bauüberwachungstechnischen Begleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Teilertüchtigung des Wasserwerks am Stieglberg 21a zum Angebotspreis von 23.562,00 € brutto inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, laut Angebot vom 06.12.2022 als wirtschaftlichster Bieter. 
Die nötigen Haushaltsmittel für diese Maßnahme sind im Zuge der Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Genehmigung der Nachtragsangebote zu Erschütterungsfreien Asphaltaufbruch, Mehraufwand durch Auflagen der Archäologie, Entwässerungsrinnen und Erneuerung Lichtschächte sowie Kanalsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2021 nach durchgeführter beschränkter Ausschreibung die Straßen- und Pflasterarbeiten des Bauabschnittes II „Kirche und Umgriff“ an die Firma Schelle GmbH & Co. KG, Niederscheyrer Straße 35, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm vergeben. 

Nach Durchführung der Baumaßnahme sind folgende Nachtragsangebote seitens der Firma Schelle vorgelegt worden und durch den Markt nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Dost zu beauftragen: 

  • Nachtragsangebot Nr. 1 vom 02.11.2022: Mehraufwand durch erschütterungsfreien Ausbau des vormaligen Asphalts in der Fahrbahn (Asphalt konnte zur Vermeidung von Erschütterungen im Bereich der Pfarrkirche nicht mit dem Bagger gebrochen werden, dieser musste geschnitten und die Schollen vorsichtig und erschütterungsarm mit dem Bagger getrennt werden, was den Mehraufwand verursacht hat). Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 2.975,44 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 
  • Nachtragsangebot Nr. 2 vom 02.11.2022: Mehraufwand durch Auflagen der Archäologie (Herstellung von konservatorischer Sandschicht auf Bodendenkmälern sowie Einbau von Kombigitter auf dieser Sandschicht einbauen jeweils gemäß Auflage durch Grabungsleiter). Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 40.609,11 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 
  • Nachtragsangebot Nr. 3 vom 02.11.2022: Mehraufwand durch Erneuerung der Lichtschächte der angrenzenden Gebäude am Kirchenvorplatz sowie durch Entwässerungsrinnen. Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 26.720,24 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 
  • Nachtragsangebot Nr. 4 vom 02.11.2022: Mehraufwand durch Sanierung der vorhandenen Schmutzwasserhausanschlüsse im Bereich der Baumaßnahme. Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 34.140,51 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sanierung der Schmutzwasserhausanschlüsse nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme des Bauabschnitts II steht, sondern abseits des Bauabschnitts II auf Grund des Ergebnisses der Kanalbefahrung ohnehin erforderlich gewesen ist. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Zuge der Bauarbeiten des Bauabschnitts II war aus wirtschaftlicher Sicht die sinnvollste Möglichkeit einer zeitnahen Umsetzung. 

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach nimmt die vorstehenden Nachträge der Firma Schelle GmbH & Co. KG, Niederscheyrer Straße 35, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, zur Kenntnis und stimmt diesen jeweils zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Nachtragsvereinbarungen mit der Firma Schelle GmbH & Co. KG, vorzubereiten und abzuschließen. Über den abschließenden Kostenstand der Maßnahme ist dem Gremium entsprechend zu berichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antragsteller/Bauherr: Elektro Neuber GmbH; hier: Temporäre Aufstellung von 4 Bürocontainer am bestehenden Gebäude für 2 Jahre auf dem Grundstück Fl.Nr. 347 der Gemarkung Gosseltshausen, Stanglmühle 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 347 der Gemarkung Gosseltshausen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“, 1. Änderung und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Die geplanten Container mit einer Fläche von ca. 30 m² kommen außerhalb der Baugrenze zu liegen; auf Grund des betrieblichen Ablaufes und der vorhanden Nutzung im Bestand ist kein Standort auf dem Betriebsgelände innerhalb der Baugrenze möglich und die Baugrenze wird nach Südosten um ca. 6,0 Meter überschritten. 
  2. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich, in welchem die vorrübergehende Errichtung der Container geplant ist eine private Grünfläche fest. Auf Grund des betrieblichen Ablaufes und der vorhandenen Nutzung im Bestand ist kein Standort auf dem Betriebsgelände ist kein anderer Standort für die geplanten Container möglich. 

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 347 der Gemarkung Gosseltshausen und gelten nur temporär für den Zeitraum der vorübergehenden Baugenehmigung. Die private Grünfläche ist nach Ende der Aufstellung der Container entsprechend wiederherzustellen. 

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes von Nöten sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich. 

Der Antrag auf Baugenehmigung Aufstellung von 4 Bürocontainern am bestehenden Gebäude für 2 Jahre auf dem Grundstück Fl.Nr. 347 der Gemarkung Gosseltshausen, Stanglmühle 2, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Neuber hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Antragsteller/Bauherr: Linner Gerhard und Jutta; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Anbau an Stallungen als Heulager und überdachte Ladefläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 953/1 der Gemarkung Wolnzach, Am Hochweg 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen hat. 

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegen keine Bekanntgaben vor. 

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7. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegen keine Anfragen vor. 

Datenstand vom 22.12.2022 13:28 Uhr