Datum: 10.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.10.2022
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet "Kindergarten am Wiesensteig" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
4 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet "Kindergarten am Wiesensteig" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
5 Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 99 "Am Kalvarienweg"; hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes
6 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Wolnzach (BGS-EWS)
7 Wasserversorgung Wolnzach, Niederlauterbach-Rottenegg und Oberlauterbach; hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2020
8 Katastrophenschutz; hier: Nachträgliche Zustimmung zur Beschaffung von 2 mobilen Notstromgeneratoren
9 ISEK des Marktes Wolnzach; hier: Beauftragung für die Fortführung des Verkehrskonzeptes des Marktes Wolnzach
10 Bekanntgaben
11 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 13.10.2022 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Wallner hat sich aufgrund der Nichtteilnahme an der Marktgemeinderatssitzung vom 13.10.2022 bei der Abstimmung enthalten.

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet "Kindergarten am Wiesensteig" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 das Gebiet „Kindergarten am Wiesensteig“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.02.2020 bis 18.02.2020 durchgeführt. Es wurde hierzu beim Markt Wolnzach ein Schreiben mit einer Stellungnahme oder Einwänden vorgebracht. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 28.02.2020 bis 04.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie mit Schreiben vom 20.02.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt. Es lagen hierzu drei Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 21.09.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 26.07.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt der vom Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 10.11.2022 zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Dokumente
Download Abwägung 10.11.2022 mit nachgereichten STN WWA + LRA.pdf

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4. Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet "Kindergarten am Wiesensteig" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 das Gebiet „Kindergarten am Wiesensteig“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.02.2020 bis 18.02.2020 durchgeführt. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 28.02.2020 bis 04.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie mit Schreiben vom 20.02.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 21.09.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 26.07.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplan Nr. 151 „Kindergarten am Wiesensteig“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, gefertigten Bebauungsplan Nr. 151 „Kindergarten am Wiesensteig“ mit Begründung in der Fassung 10.11.2022 als Satzung. 

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Dokumente
Download Abwägung 14.07.2022.pdf

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5. Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 99 "Am Kalvarienweg"; hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.09.2022 wurde beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ aufzuheben und den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Die Flächen sollen im Flächennutzungsplan wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Umgriff der Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ in Geroldshausen mit den Fl.Nrn. 135/3, 140/1, 109 Tfl. der Gemarkung Geroldshausen.  

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze
Landwirtschaftliches Grundstück Fl.Nr. 134, Fl.Nr. 135/2, 135 und 140 

Östliche Grenze
Grundstück Fl. Nr. 113 

Südliche Grenze
Ortsstraße „Kalvarienweg“

Westliche Grenze
Grundstücke Fl.Nr. 131,132 und 132/1


Die Grenzen der Aufhebungssatzung sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ soll der Bebauungsplan rückabgewickelt werden und die Grundstücke wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden. 
Das Verfahren für die Aufhebung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung anzupassen. 

Mit der Ausarbeitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt. 

Der Grundstückseigentümer Fl. Nr. 140/1 Gemarkung Geroldshausen hat sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Wolnzach (BGS-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat das Ing.-Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH mit einer Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Wolnzach und einer Satzungsberatung sowie einer Überarbeitung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) beauftragt

Beschluss

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Wolnzach 
 (BGS-EWS)

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Wolnzach folgende Satzung:


§ 1
Änderungen
Die Satzung vom 17.06.2011 mit Stand der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2021 wird wie folgt geändert:

  1. § 10 Abs. 1 S. 2 (Schmutzwassergebühr) wird wie folgt geändert: 
Die Gebühr beträgt 3,23 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

  1. § 10a Abs. 8 (Niederschlagswassergebühr) wird wie folgt geändert: 
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,41 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche/Jahr.

  1. § 10 Abs. 2 S. 4 wird wie folgt geändert: 
Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge, pauschal 10 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum 30.06. des jeweiligen Veranlagungsjahres mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 30 m³ pro Jahr und Einwohner.

  1. § 10 Abs. 3 S. 2 wird wie folgt geändert: 
Er ist grundsätzlich durch fest installierte geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat.

  1. § 13 Abs. 2 S. 1 wird wie folgt geändert: 
Auf die Gebührenschuld sind zum 30. April, 30. Juli und 30. Oktober jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe je einen Viertel des Jahresverbrauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.








§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt hinsichtlich der Änderungen zu § 1 Ziff. 1 (§ 10 Abs. 1 S. 2: Schmutzwassergebühr) und Ziff. 2 (§ 10a Abs. 8: Niederschlagswassergebühr) rückwirkend am 01.01.2022 in Kraft. Und hinsichtlich der Änderungen zu § 1 Ziff. 3-5 eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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7. Wasserversorgung Wolnzach, Niederlauterbach-Rottenegg und Oberlauterbach; hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Oktober 2022 die Beratung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2020 für das gemeindliche Wasserwerk durchgeführt.

Beschluss

Der Jahresabschluss für das Wasserwerk 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.326.228,96 € und einem Jahresverlust in Höhe von 76.061,29 € wird hiermit festgestellt.

Der Jahresverlust von 76.061,29 € wird mit der Gewinnrücklage verrechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

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8. Katastrophenschutz; hier: Nachträgliche Zustimmung zur Beschaffung von 2 mobilen Notstromgeneratoren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Trotz der Tatsache, dass in Deutschland ein hoher Grad an Versorgungssicherheit herrscht, sind Stromausfälle nicht auszuschließen und in Abhängigkeit von der Ursache und der daraus resultierenden Schadensbehebung auch über einen längeren Zeitraum möglich. Bei einem großflächigen und langandauernden Ausfall des öffentlichen Stromnetzes droht eine weit reichende Einschränkung der eigenen Handlungsfähigkeit, welche durch den Einsatz von Notstromgeneratoren teilweise verhindert werden kann.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung beschafft der Markt Wolnzach zwei mobile Notstromgeneratoren:
ELCOS Stromerzeuger - Dauerleistung 60 kVA (48kW):                26.867,00 € netto / 31.971,73 € brutto
ELCOS Stromerzeuger - Dauerleistung 80 kVA (64 kW):        29.537,00 € netto / 35.149,03 € brutto
von der Firma BEG Bau + Industriemaschinen Handels GmbH, Marburger Straße 1, 90427 Nürnberg zum Angebotspreis von 56.404,00 € netto / 67.120.76 € brutto
Die Lieferung der beiden Geräte erfolgt Mitte November 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. ISEK des Marktes Wolnzach; hier: Beauftragung für die Fortführung des Verkehrskonzeptes des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde vom Markt Wolnzach ein Verkehrskonzept in Auftrag gegeben und im Entwurf veröffentlicht.
Der Entwurf des Verkehrskonzeptes wurde durch das neu beauftragte Planungsbüro INOVAPLAN GmbH im Rahmen der vom Marktgemeinderat beauftragten Phase I analysiert und aufbereitet. In einem Workshop wurden unter Einfluss einer Online-Bürgerbeteiligung die verschiedenen verkehrlichen Ziele priorisiert.
In der neu zu beauftragenden Phase II werden konkrete Maßnahmen überprüft, festgelegt und priorisiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma INOVAPLAN GmbH, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, mit dem Auftrag für die Weiterführung des Verkehrskonzepts zum ISEK, nach Prüfung zum Angebotspreis von 17.600 € (netto) bzw. 20.944 € inkl. geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer (brutto), laut Angebot vom 13.10.2022, vorbehaltlich einer entsprechenden Förderzusage der Regierung von Oberbayern, Städtebauförderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold informiert das Gremium über den derzeitigen Sachstand zum Bauleitplanverfahren IGN Kühlhalle und Neubau Dorf- und Schützenheim und zwar dahingehend, dass am derzeit geplanten Standort zwar eine gesellschaftliche Nutzung mit einem Dorfheim, aber keine Nutzung mit einem Schützenheim möglich sein wird. Es hat hierzu eine Infoveranstaltung seitens der IGN stattgefunden. 

1. Bürgermeister gibt bekannt, dass über die Nachträge zum Bauabschnitt II voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Bauausschusses berichtet wird.

Ferner weist 1. Bürgermeister Machold darauf hin, dass die jeweils im Zuge der Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit vorgelegten Einwendungen bezüglich der Bebauungspläne Nr. 156 „Pflugmacher“ und Nr. 157 „Weinstraße II“ den Mitgliedern des Gremiums als Tischvorlage vorliegen.

Weiter gibt 1. Bürgermeister Machold bekannt, dass die Bürgerversammlung für Wolnzach und Ortsteile am 23.11.2022 um 19:00 Uhr im Deutschen Hopfenmuseum statt.

1. Bürgermeister Machold bittet die Fraktionen um Rückmeldung, ob im Anschluss an die Jahresschlusssitzung eine Weihnachtsfeier gewünscht wird.

Die Sitzungstermine für das 1. Halbjahr 2023 sind als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt.

Dokumente
Download Sitzungsplan 2023 Jan-Juni.pdf

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11. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschliessend 11

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – 2. Bürgermeister Schäch:
Da die Pflasterarbeiten im Bereich Klosterstraße / Preysingstraße weit fortgeschritten sind bitte ich um Überprüfung, ob dieser Bereich vorzeitig für den Verkehr freigegen werden kann?
► 1. Bürgermeister Machold sichert hierzu Rücksprache mit der Pflasterfirma zu.


Anfrage 2 – Marktgemeinderat Dr. Geißlinger:
Warum befindet sich mein Antrag zur Baumpflanzung nicht auf der Tagesordnung?
► 1. Bürgermeister Machold verweist darauf, dass er zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung und Sitzungseinladung für die heutige Marktgemeinderatssitzung im Urlaub war und dies von 2. Bürgermeister Schäch als seinem Vertreter im Amt vorgenommen wurde. 2. Bürgermeister Schäch erläutert Marktgemeinderat Dr. Geißlinger daraufhin die Umstände und verweist darauf, dass die Tatsache, dass der Antrag im Zuge dieser Sitzung nicht behandelt werden konnte, auch mit Marktgemeinderat Dr. Geißlinger abgestimmt war. 


Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Hackl:
Liegen die Gutachten bezüglich der möglichen PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden schon vor?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass für ein gemeindliches Wohnhaus das Untersuchungsergebnis vorliegt und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorgestellt werden soll. Das Screening für alle weiteren gemeindlichen Gebäude läuft, auf Grund des erheblichen Umfangs der Untersuchungen ist jedoch ein genauer Fertigstellungstermin derzeit noch nicht absehbar. 


Anfrage 4 – Marktgemeinderätin Hackl:
Liegen der Verwaltung Daten bezüglich der aktuell bestehenden Heizungsanlagen im Markt Wolnzach vor, wie viele alte Ölheizungen gibt es, welche Bürger müssen umrüsten und wie kann die Gemeinde hier unterstützen?
► 1. Bürgermeister Machold verweist darauf, dass diese Thematik im Zuge der landkreisweiten Energienutzungsplans mit betrachtet wird. 


Anfrage 5 – Marktgemeinderätin Hackl:
Gibt es bereits einen Termin für die Klausurtagung?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass diese für das Frühjahr 2023 geplant ist.


Anfrage 6 – Marktgemeinderätin Hackl:
Wird die Übertragung des Livestream auch im Jahr 2023 fortgeführt?
► 1. Bürgermeister Machold sichert eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates zu.


Anfrage 7 – Marktgemeinderätin Winter:
Liegen Buchungs- bzw. Ausleihezahlen für die E-Bike Garage vor?
► 1. Bürgermeister Machold teilt mit, dass im Zeitraum Ende Juli bis Ende September 2023 ca. 300 Buchungen erfolgt sind.

Datenstand vom 01.12.2022 14:21 Uhr