Datum: 19.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2022
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens Am Wiesensteig; hier: Vorstellung der aktuellen Kostensituation sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen
4 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 99 "Am Kalvarienweg" des Markt Wolnzach; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
5 Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Anordnung und Übertragung der Umlegung nach § 45 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugebietes "Glandergassleiten" in Wolnzach an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
6 Bebauungsplan Nr. 159 für das Gebiet "Schlagenhausermühle V" des Marktes Wolnzach; hier: Aufstellungsbeschluss
7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der neugebauten Straße „Edith-Stein-Straße“ in Wolnzach, Ortsteil Eschelbach, zur Ortsstraße
8 Bekanntgaben
9 Anfragen nach § 30 GeschO

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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 08.12.2022 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

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3. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens Am Wiesensteig; hier: Vorstellung der aktuellen Kostensituation sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dem Marktgemeinderat wird die Vorentwurfsplanung des Neubaus eines 6-Gruppigen Kindergartens am Wiesensteig sowie die aktuelle Kostenberechnung und Zeitschiene durch Herrn Kramer und Herrn Wilkening von Haferkamp Kramer Wilkening Architekten, Berlin, anhand einer Präsentation vorgestellt, welcher dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Fragen aus der Mitte des Gremiums werden neben Herrn Kramer und Herrn Wilkening durch den ebenfalls anwesenden Projektsteuerer, Herrn Raith beantwortet. 
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der anwesenden Planer zur Kenntnis und stimmt den aus der aktuellen Kostenschätzung hervorgehenden Kosten von derzeit 10.822.076,60 Euro zu.
Die ARGE HAFERKAMP KRAMER WILKENING ARCHITEKTEN, Choriner Str. 46, 10435 Berlin mit STUDIO IDEALE, Potenza (IT), vertreten durch Ralf Wilkening wird beauftragt, auf Basis der aktuellen Kostenschätzung mit den Leistungsphasen 5-7 fortzufahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geislinger, Röhrich, Schlicht, Siegmund)

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4. Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 99 "Am Kalvarienweg" des Markt Wolnzach; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.11.2022 wurde die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 99 „Am Kalvarienweg“ beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.12.2022 bis 23.12.2022 durchgeführt. Dabei hat sich ein Bürger zur Planung geäußert. Die eingegangene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB behandelt. 

Das beauftragte Planungsbüro Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen a. d. Ilm hat nun den Entwurf der Aufhebungssatzung gefertigt und wird hiermit dem Marktgemeinderat zur Billigung vorgelegt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet „Am Kalvarienweg“ in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2023. 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Anordnung und Übertragung der Umlegung nach § 45 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugebietes "Glandergassleiten" in Wolnzach an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ in Wolnzach gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.04.2021 bis 04.06.2021 durchgeführt. Es ist ein Umlegungsverfahren gemäß § 45 Satz 2 Nr. 1 BauGB nötig. Die beteiligten Grundstückseigentümer wurden hiervon gemäß § 47 Abs. 1 BauGB in Kenntnis gesetzt und entsprechend angehört.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung des Umlegungsverfahrens/die Umlegung für die Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 136 für das Gebiet „Glandergassleiten“ in Wolnzach an. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt weiter, dass die Durchführung des Umlegungsverfahrens nach § 46 Abs. 4 Satz 1 BauGB dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm übertragen wird. 

Über die Einzelheiten der Umlegung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Marktgemeinde ist eine Vereinbarung gemäß § 46 Abs. 4 Satz 2 zwischen dem Markt Wolnzach und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a. d. Ilm zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 159 für das Gebiet "Schlagenhausermühle V" des Marktes Wolnzach; hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Schlagenhausermühle V“ in Wolnzach. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 957/2 der Gemarkung Wolnzach 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Fl. Nr. 426/2 der Gemarkung Gosseltshausen 

Östliche Grenze:
Fl. Nr. 957/3 der Gemarkung Wolnzach 

Südliche Grenze:
Fl. Nr. 957/10 der Gemarkung Wolnzach 

Westliche Grenze:
Fl. Nr. 958 der Gemarkung Wolnzach sowie Fl. Nr. 388/6 der Gemarkung Gosseltshausen 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt und innerhalb der gestrichelten Linie:


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Kunze, Seeholzer Architekten GmbH, München und das Büro Terrabiota Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, Starnberg beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der neugebauten Straße „Edith-Stein-Straße“ in Wolnzach, Ortsteil Eschelbach, zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 7

Beschluss

Für die im Markt Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm neugebaute Straße auf dem Grundstück Flurnummer 72/0 der Gemarkung Eschelbach liegen die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG zur Widmung einer Straße vor. Somit ist gemäß Art. 6 BayStrWG die Widmung zur Ortsstraße vom Markt Wolnzach als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Straße erhält die Straßenbezeichnung „Edtith-Stein-Straße“.

Die Straße beginnt an der Einmündung der Ortsstraße „Emmeramstraße“ bei der nördlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 72/0 Gemarkung Eschelbach (km 0.000) und endet an der Einmündung der Ortsstraße „Don-Bosco-Straße“ bei der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 72/0 Gemarkung Eschelbach (km 0,137).

Träger der Straßenbaulast für die Gesamtlänge von 0,137 km ist der Markt Wolnzach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

 

Diskussionsverlauf

1.Bürgermeister Machold erinnert an die Bürgerwerkstatt im Rahmen der laufenden vorbereitenden Untersuchungen zur neuen Sanierungssatzung am Samstag, den 21.01.2023 im Hopfenmuseum und lädt dazu nochmals ein. 

Weiter gibt 1. Bürgermeister Machold bekannt, dass wie bereits bei der Bürgerversammlung angekündigt, am Dienstag, den 31.01.2023 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Bürgerveranstaltung für die beiden geplanten Baugebiete im Ortsteil Oberlauterbach stattfindet. 

Aufgrund der Krankheit von Herrn Krix muss der Termin mit der Regierung von Oberbayern, Frau Höllerer in Bezug auf die Baumpflanzungen am Rathausvorplatz bis auf Weiteres verschoben werden.

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9. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Anfrage 1 – Marktgemeinderat Westermair:
Wie ist der Stand zum Bauantrag des Neubaus des 6-gruppigen Kindergartens am Wiesensteig? 
► Frau Schneider erklärt, dass dieser beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht wurde und derzeit geprüft wird. 

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Maier T:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Ausschreibung des Live-Streams, welcher im 1. Quartal 2023 neu vergeben werden soll?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Ausschreibung derzeit läuft, das Ergebnis hierzu wird in der März Sitzung vorgestellt.

Datenstand vom 02.02.2023 13:41 Uhr