Datum: 09.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.02.2023
2 Freiwillige Feuerwehr Königsfeld; hier: Neuwahl der Kommandanten
3 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
4 Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach - Erschließung des Baugebiets; hier: Bestellung der Trägerschaft zur Erschießungsplanung und Ausführung
5 Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Angebotseinholung für einen Projektsteuerer
6 Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028; hier: Vorschlagsliste des Marktes Wolnzach
7 Bekanntgaben
8 Anfragen nach § 30 GeschO

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 09.02.2023 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner) Marktgemeinderat Wallner verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

zum Seitenanfang

2. Freiwillige Feuerwehr Königsfeld; hier: Neuwahl der Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Bei der Neuwahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Königsfeld am 20. Februar 2023 wurde für die Dauer von sechs Jahren Herr Florian Ebner, Schmädelstraße 38, OT Königsfeld, 85283 Wolnzach als 1. Kommandant gewählt.
Herr Georg Schmautz, Kirchenweg 8, OT Königsfeld, 85283 Wolnzach wurde als stellvertretender Kommandant gewählt.

Die Wahl wird gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bestätigt.

Ohne Beschluss.

zum Seitenanfang

3. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach - Erschließung des Baugebiets; hier: Bestellung der Trägerschaft zur Erschießungsplanung und Ausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Um im Bauleitplanverfahren mögliche Festsetzungen zur Erschließung ausreichend berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, dass bis zum nächsten Schritt, der öffentlichen Auslegung die wesentliche Planung zur Erschließung vorliegt. 

Vergaberechtlich stellt sich der Vorgang wie folgt dar:

Im Rahmen der anstehenden Projektumsetzung sind u.a. die Leistungen der Erschließungsträgerschaft zu vergeben.
Da sich der zukünftige Unternehmer nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zur Erschließung eines zur Verfügung gestellten Grundstückes verpflichtet und die Maßnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung finanziert, werden öffentliche Haushaltsmittel der Gemeinde  nicht aufgewendet. 
Auch die Verpflichtung zur Übertragung der Erschließungsanlagen auf den Markt Wolnzach führt nicht zu einem „Beschaffungsvorgang“ i.S. einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommenden Planungs- & Bauleistung gem. § 103 Abs. 3 GWB. 
Denn mit der Übertragung der Erschließung als städtebauliche Maßnahme auf einen Erschließungsträger hat allein dieser die Kostenerstattungsverträge mit den Eigentümern zu regeln und durchzuführen. Als Refinanzierung der Erschließungskosten erhält der Erschließungsunternehmer Zahlungen von den Grundstückserwerbern. 
Dabei handelt es sich allerdings ausdrücklich nicht um eine Vergütung des Marktes Wolnzach, sodass auch die Refinanzierung nicht als Entgelt im Sinne des § 103 Abs. 1 bzw. § 105 Abs. 1 GWB zu klassifizieren ist.
Da der Markt Wolnzach als öffentlicher Auftraggeber jedoch aufgrund des geltenden Haushaltsrechts eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten hat, wird festgelegt, zur Auswahl des Erschließungsträgers ein Verfahren durchzuführen welches den Haushaltsgrundsätzen von Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenzgebot entspricht. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beauftragt die Verwaltung eine Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Hackl, Schäch, Siegmund, Schlicht, Dr. Geißlinger, Sedlmeier und Röhrich) Marktgemeinderätin Cigler hat während diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal betreten. Marktgemeinderat Wallner betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 136 für das Gebiet "Glandergassleiten" in Wolnzach; hier: Angebotseinholung für einen Projektsteuerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Aufgrund der Komplexität der Erschließungsplanung/ Erschließungsausführung sowie zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit soll ein Projektsteuerer eingesetzt werden. 

Weiter soll der Projektsteuerer die Koordination sämtlicher Beteiligter übernehmen sowie eine technische Kontrollfunktion innehaben.

Hierfür ist eine Ausschreibung erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028; hier: Vorschlagsliste des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts.

Beschluss

Aufgrund der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 haben sich beim Markt Wolnzach insgesamt 23 Personen beworben. Von diesen 23 Personen werden folgende 10 Personen in einer Vorschlagsliste an das Amtsgericht Pfaffenhofen zur Auswahl übermittelt.

lfd.Nr.
Name
Vorname
1
Bauer
Albert
2
Breitner
Georg
3
Dierl
Ulrich Albert
4
Grund
Manfred Josef
5
Guld
Franz Heinrich
6
Hammerschmid
Martina
7
Hoferer
Christian
8
Raster
Karl Michael
9
Roithmayr
Sibylle
10
Wagner
Daniela

Der Marktgemeinderat stimmt der Bewerberliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 7
zum Seitenanfang

8. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2023 ö beschliessend 8

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Maier T.:
Gibt es schon einen Termin für die nächste Umweltausschusssitzung?
► 1. Bürgermeister Machold sichert zu, dass eine Sitzung des Umweltausschusses zeitnah stattfinden wird.

Anfrage 2 – Marktgemeinderat Braun:
Wie ist der aktuellen Sachstand bezüglich dem Grunderwerb für den Geh- und Radweg mit Kreisstraßen-ausbau nach Niederlauterbach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die geänderte Planung seit zwei Tagen der Verwaltung vorliegt, diese wird zeitnah dem Gremium vorgestellt.

Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Winter:
Ich möchte mich bei Frau Trouboukis über den Artikel der Städtepartnerschaft mit Poperinge in der Heimatpresse bedanken. Weiter wird das Gremium gebeten im Rahmen der Städtepartnerschaft die Stadt Poperinge im September 2023 zu besuchen.
► 1. Bürgermeister Machold nimmt dies zur Kenntnis.

Anfrage 4 – Marktgemeinderat Schlicht:
In Geroldshausen fanden im Rahmen von ISEK Dorfgespräche statt? Wann werden hierzu Ergebnisse im Gemeinderat vorgestellt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass ein privater Grundeigentümer Objekte in der Dorfmitte angeboten hat. Diese Objekte hat die Verwaltung begutachten lassen. Diese Ergebnisse werden abgewartet.

Anfrage 4 – Marktgemeinderat Westermair:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Umbenennung der Wolnzacher Straße in Gosseltshausen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies voraussichtlich in der April Sitzung des Marktgemeinderates behandelt wird.

Datenstand vom 13.04.2023 10:07 Uhr