Datum: 07.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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1 |
Beschluss
Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 01.02.2024 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)
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2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden.
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.
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3. Neubau eines 6- gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Heizungsbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Beschluss
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma Georg Bergsteiner GmbH, Manching-Oberstimm im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Heizungsbauarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 341.046,78 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Wartung laut Angebot vom 13.02.2024 als wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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4. Neubau eines 6- gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Sanitärarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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4 |
Beschluss
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma Schuler GmbH, Neuburg-Rödenhof im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Sanitärarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 277.596,12 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Wartung laut Angebot vom 15.02.2024 als wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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5. Neubau eines 6- gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Elektroinstallation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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5 |
Beschluss
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma Elektro Neuber GmbH, Wolnzach, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Elektroinstallation nach Prüfung zum Angebotspreis von 464.547,11 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Wartung laut Angebot vom 15.02.2024 als wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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6. Neubau eines 6- gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Photovoltaik-Anlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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6 |
Beschluss
Nach der durchgeführten beschränkten Ausschreibung erhält die Firma Burchard Elektrotechnik, Langenmosen, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Photovoltaik-Anlage nach Prüfung zum Angebotspreis von 52.996,48 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Wartung laut Angebot vom 19.02.2024 als wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)
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7. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Lüftungsbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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7 |
Beschluss
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma WA-MES GmbH, Schwabach im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Lüftungsbauarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 297.003,10 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Wartung laut Angebot vom 15.02.2024 als wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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8. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Fenster- und Fassadenbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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8 |
Beschluss
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält FT-Vilstal GmbH, Rieden/Vilshofen
im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Fenster- und Fassadenbauarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 460.952,45 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer laut Angebot vom 20.02.2024 als
wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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9. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Markt Wolnzach hat für den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens am Wiesensteig die Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Die Submission zu den Angeboten erfolgte am Mittwoch, 06.03.2024. Bis zum Sitzungstermin 07.03.2024 liegen noch keine geprüften Ergebnisse vor.
Da der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen hat, Abstimmungen nur noch zu tätigen, wenn Unterlagen 1 Woche vorher zugegangen sind, wird zur Rechtssicherheit des Beschlusses 1. Bürgermeister Machold (oder dessen Vertreter) ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Auftrag wird in der Aprilsitzung des Marktgemeinderat nachträglich genehmigt.
Vorläufiges Submissionsergebnis:
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma Probat Bau AG aus München-Feldkirchen, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 292.051,36 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer als wirtschaftlichster Bieter.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt o.g. Vorgehen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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10. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer";
hier: Vergabe der Estricharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Markt Wolnzach hat für den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens am Wiesensteig die Estricharbeiten ausgeschrieben. Die Submission zu den Angeboten erfolgte am Donnerstag, 29.02.2024
Da der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen hat, Abstimmungen nur noch zu tätigen, wenn Unterlagen 1 Woche vorher zugegangen sind, wird zur Rechtssicherheit des Beschlusses 1. Bürgermeister Machold (oder dessen Vertreter) ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Auftrag wird in der Aprilsitzung des Marktgemeinderat nachträglich genehmigt.
Vorläufiges Submissionsergebnis:
Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma SRT Bodensysteme GmbH aus Altendorf im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Estricharbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 121.713,96 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer als wirtschaftlichster Bieter.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt o.g. Vorgehen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Dr. Geisslinger, Hackl, Wallner)
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11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 132 für das Gebiet "Zwischen Preysingstraße und Auenstraße" in Wolnzach;
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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11 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach billigt den vom Planungsbüro eap Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München, ausgearbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 für das Gebiet „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ mit allen Anlagen, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Begründung in der Fassung vom 07.03.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und allen Anlagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Trapp)
Marktgemeinderat Röhrich hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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12. Bebauungsplan Nr. 153 für das Gebiet "Preysingstraße Süd" in Wolnzach;
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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12 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach billigt den vom Planungsbüro eap Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 für das Gebiet „Preysingstraße Süd“ mit Begründung und allen Anlagen, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 07.03.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und allen Anlagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Hackl, Siegmund, Röhrich, Wallner)
Marktgemeinderätin Winter hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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13. Gründung eines Kommunalunternehmens;
hier: Festlegung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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13 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
In der Sitzung vom 18.01.2024 wurde beschlossen, dass der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern – analog zur Marktentwicklungsgesellschaft mbH – sowie dem Wirtschaftsreferenten bestehen soll.
Die Gemeinderatsmitglieder wurden daraufhin gebeten, den Vorständen ihre Vorschläge für die Verwaltungsratsmitglieder sowie deren Stellvertreter mitzuteilen.
Da die Freien Wähler keinen Verwaltungsrat sowie Stellvertreter aus ihrer Fraktion benannt haben, soll der Verwaltungsrat nun aus dem Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern (CSU, GfW, SPD) sowie dem Wirtschaftsreferenten bestehen.
Der Beschluss vom 18.01.2024 wird aufgehoben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern sowie dem Wirtschaftsreferenten bestehen soll.
Der Beschluss vom 18.01.2024 zur Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Zimmermann, Koch, Westermair, Braun, Trapp, Wallner)
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14. Gründung eines Kommunalunternehmens;
hier: Satzungsbeschluss und weitere Beschlussfassungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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14 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2023 beschlossen, ein Kommunalunternehmen zu gründen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt eine Unternehmenssatzung gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Detig zu erarbeiten.
Der Entwurf einer Unternehmenssatzung wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern am 08.12.2023 übersandt. Die Änderungswünsche bzw. Anregungen wurden im anhängenden Entwurf im Wesentlichen berücksichtigt.
Die Kommunalaufsicht wurde am 14.11.2023 über die Absicht der Unternehmensgründung informiert. Der aktuelle Satzungsentwurf wurde, wie von Dr. Detig empfohlen, am 11.01.2024 dem Landratsamt mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Stellungnahme und Beratung übersandt. Die Gründung des Kommunalunternehmens ist nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig.
Im nächsten Schritt wird nun der Verwaltungsrat gemäß § 5 der Unternehmenssatzung besetzt und die Unternehmenssatzung beschlossen.
Beschluss
- Das Kommunalunternehmen Wolnzach wird gegründet.
- Zu Verwaltungsratsmitgliedern werden bestellt:
- Jens Machold, Verwaltungsratsvorsitzender
- Josef Schäch Stv.: Martin Schlicht
- Roman Neuber Stv.: Stefanie Maier
- Tanja Maier Stv.: Werner Hammerschmid
- Fabian Röhrich, Wirtschaftsreferent
- Das Stammkapital wird auf EUR 25.000,00 bestimmt. Die Mittel werden außer-/überplanmäßig genehmigt.
- Die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Wolnzach wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird beauftragt und ermächtigt, den Satzungsbeschluss nach Art. 96 GO der Kommunalaufsicht anzuzeigen, zweckmäßige Änderungen an der Unternehmenssatzung vorzunehmen sowie die Unternehmenssatzung ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Zimmermann, Koch, Westermair, Braun, Trapp, Wallner)
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15. Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach;
hier: Umgang mit einkommensorientierten Wohnraum (EOF)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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15 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Vermehrt treten Bauherren an den Markt Wolnzach heran, welche Vorhaben nach EOF Förderung umsetzten wollen. Im Einkommenorientierten Wohnbau wird kostengünstigerer Wohnraum angeboten; es ist üblich, dass für dieses Bauvorhaben ein reduzierter Stellplatzschlüssel gilt.
Erfahrungsgemäß wird im EOF geförderten Wohnraum pro Wohneinheit 1 Stellplatz festgelegt.
Der Marktgemeinderat sieht eine solche Regelung grundsätzlich für die Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach interessant. Die Verwaltung soll eine mögliche Änderung der Stellplatzsatzung weiter ausarbeiten und dem Marktgemeinderat dann nochmals vorlegen.
Ohne Beschluss.
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16. Schwimm- und Erlebnisbad Wolnzach;
hier: Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Schwimm- und Erlebnisbades
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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16 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Markt Wolnzach erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 1
§ 1 erhält folgende Neufassung:
1. Familien-Saisonkarten:
a) Grundkarte für den Familienvorstand 160,00 €
b) Familien, die Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen, 90,00 €
nach Vorlage eines entsprechenden Bescheides.
c) Zusatzkarte für die weiteren Familienmitglieder kostenlos
Als Familienmitglieder zählen der Ehegatte und die in einer
eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnenden Personen. Ferner
die Kinder im Sinne des Familienrechts bis zum vollendeten
18. Lebensjahr.
- Alleinerziehende 110,00 €
e) Zusatzkarte für die weiteren Familienmitglieder kostenlos
Als Familienmitglieder zählen die Kinder im Sinne des
Familienrechts bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
2. Einzel-Saisonkarten:
a) Erwachsene 95,00 €
b) Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen, 60,00 €
nach Vorlage eines entsprechenden Bescheides.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 50,00 €
Maßgebend ist der Tag der Ausstellung.
d) Schwerbehinderte, GdB mind. 50 % 50,00 €
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises
e) Bundesfreiwilligendienstleistender und Ableistende des freiwilligen sozialen Jahres, Studenten und Auszubildende 50,00 €
nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises
3. Tageskarten für einmaligen Eintritt:
a) Erwachsene 5,50 €
b) Kinder, Jugendliche , Personenkreis unter 2 c) – e) 3,50 €
c) Erwachsene ab 18.00 Uhr von Montag – Freitag (außer an Feiertagen) 3,00 €
- Kinder, Jugendliche, Personenkreis unter 2 c) – e) ab 18.00 Uhr 2,50 €
von Montag – Freitag (außer an Feiertagen)
4. 10er Blockkarte:
a) Erwachsene 42,00 €
b) Kinder, Jugendliche, Personenkreis unter 2 c) – e) 21,00 €
5. Eintritt für Schulklassen:
- Schulklassen aller Wolnzacher Schulen unter Führung einer
Lehrkraft haben freien Eintritt.
- Schulklassen auswärtiger Gemeinden und Schulverbände
unter Führung einer Lehrkraft pro Schüler 0,50 €
6. Bundeswehr:
Geschlossene Formationen unter Aufsicht eines Dienstgrades pro Mann 4,00 €
7. Sonstiges:
a) Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben freien Eintritt.
b) Die Benutzung der Duschanlagen und des Föns ist gebührenfrei.
c) Die Teilnahme an der Wassergymnastik ist kostenlos.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Schwimm- und Erlebnisbades zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner, Trap, Braun, Westermair, Koch, Zimmermann)
Marktgemeinderat Wallner verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.
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17. Grund- und Mittelschule Wolnzach;
hier: Beschaffung von Digitalen Tafelsystemen für die Grund- und Mittelschule Wolnzach
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
07.03.2024
|
ö
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beschliessend
|
17 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Mit Schreiben vom 28.02.2024 beantragen die Leitungen der Grund- und Mittelschule Wolnzach die Ausstattung der Klassenräume sowie der Fachräume und des Lehrerzimmers mit digitalen Tafelsystemen (Grundschule insgesamt 20 Tafelsysteme, Mittelschule insgesamt 14 Tafelsysteme).
Im Rahmen des DigitalPakts werden voraussichtlich nur 11 digitale Tafelsysteme gefördert (Förderhöhe 90% der Kosten), die restlichen Kosten trägt der Sachaufwandsträger vollumfänglich. Aus diesem Grund ist vorgesehen, in einem ersten Bestellschritt 18 digitale Tafelsysteme zu bestellen (Wunschliefertermin: Sommerferien 2024) und in einem weiteren Bestellschritt die restlichen 16 digitalen Tafelsysteme (Wunschliefertermin: Weihnachtsferien 2024/ 2025) zu beschaffen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Beschaffung der digitalen Tafeln für die Grund- und Mittelschule grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung mit Berücksichtigung der Teillieferungen für 2024 und 2025 vorzubereiten und durchzuführen. Das Ergebnis der Ausschreibung wird nochmals dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Wallner betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.
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18. Grund- und Mittelschule Wolnzach;
hier: Vergabe für W-LAN-Technik im Rahmen des DigitalPakt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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18 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Markt Wolnzach plant eine Ausstattung der Grund- und Mittelschulen Wolnzach mit einer sinnvollen digitalen IT- und Medienausstattung.
Hierfür wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Ziel dieser Ausschreibung ist die einheitliche und zukunftssichere WLAN-Ausstattung der Grund- und Mittelschule Wolnzach.
Die Ausschreibung ist in Abstimmung mit der Grund- und Mittelschule Wolnzach und dem Markt Wolnzach (Herr Pfab) erstellt worden und baute sich im Detail wie folgt auf:
Ausstattung der Grund- und Mittelschule Wolnzach mit aktiver Netzwerktechnik.
Die quantitative Aufteilung der Endgeräte ist wie folgt:
Ethernet-Switch 48 Ports: 2 Stück
Ethernet-Switch 24 Ports: 1 Stück
WLAN-Controller: 1 Stück (Software)
WLAN Access Points: 45 Stück (je Klassenzimmer)
Zusätzliches Kabel- und Leitungsführungsmaterial
Vollständige Konfiguration des Netzwerks inkl. Dokumentation
Alle Endgeräte werden installiert, montiert und konfiguriert.
Mit der Ausschreibung sollen die Fördermittel des laufenden Förderprogramms (DigitalPakt des Bundes) genutzt werden und die Fördermittel effizient ausgeschöpft werden.
Beschluss
Der Auftrag für die Ausschreibung für WLAN und aktive Netzwerktechnik für die Grund- und Mittelschule Wolnzach wird gemäß Angebot vom 02.02.2024 in Höhe von 14.944,50 € netto bzw. 17.783,96 € brutto an die Firma JG EDV Systemberatung Gschlößl vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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19. Bauhof des Marktes Wolnzach;
hier: Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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19 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der vorhandene Kastenwagen von Typ Opel Movano Baujahr 2006 (18 Jahre) ist aufgrund der altersbedingten Schäden (sehr starker Rostbefall an tragenden Teilen) nicht mehr zu reparieren.
Beschluss
Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält das Autohaus Heinzlmair e.K., Joseph-Fraunhofer-Straße 20 in 85276 Pfaffenhofen den Auftrag zur Lieferung eines Pritschenwagens mit 3-Seiten-Kipper zum Angebotspreis von 41.500,00 € inklusive Mehrwertsteuer als wirtschaftlichster Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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20. Freiwillige Feuerwehr Gosseltshausen;
hier: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
|
ö
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beschliessend
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20 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Feuerwehr Gosseltshausen beantragt mit Schreiben vom 18.09.2023 die Ersatzbeschaffung des vorhandenen LF 8 (Baujahr 1986) durch ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L).
Durch das Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik am Standort der FFW Gosseltshausen wird die Stützpunkt Feuerwehr Wolnzach hinsichtlich der logistischen Aufgaben unterstützt.
Der Antrag der FFW Gosseltshausen sowie die Stellungnahme der FFW Wolnzach sind als Anlagen 2 beigefügt.
Gefördert wird das Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) durch die Regierung von Oberbayern mit einem Festbetrag in Höhe von 57.200 € (Stand 01.02.2024).
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zur stellen, sowie die Ausschreibungsunterlagen für das Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) in Zusammenarbeit mit der FFW Gosseltshausen zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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21. Sondernutzung nach Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
hier: Regelung für das Plakatieren bei Wahlen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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21 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Für die anstehende Europawahl am 09.06.2024 werden in Wolnzach (Markt) drei zentrale Plakatwände aufgestellt. Für jeden Wahlvorschlagsträger kann max. für ein Plakat je Wahl im Format DIN A1 ein Platz an der Plakatwand zur Verfügung gestellt werden. Sollten mehr Plakatplätze als vorrätig benötigt werden, so ist auf Einzelplakatständer direkt am Standort der Plakatwände zu plakatieren.
In den Ortsteilen, in denen sich ein Wahllokal befindet (Niederlauterbach, Königsfeld, Burgstall, Gosseltshausen, Gebrontshausen, Haushausen, Geroldshausen, Larsbach, Eschelbach und Oberlauterbach), dürfen die Wahlvorschlagsträger je Wahl maximal zwei Plakattafeln (Rücken an Rücken oder nebeneinander) mit einem Plakat DIN A1 aufstellen.
Die Aufstellung von Großplakaten (größer DIN A1) ist auf öffentlichem Grund verboten.
Die Plakatierung wird 4 Wochen vor der jeweiligen Wahl erlaubt.
Für die Plakatierungserlaubnis ist ein Antrag bei Ordnungsamt einzureichen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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22. Europawahl am 09.06.2024;
hier: Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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22 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Verwaltung hat die Erfrischungsgelder anderer Gemeinden angefragt und einen Durchschnittswert von 50,00 € ermittelt.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung 50,00 € Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer bei der Europawahl 09.06.2024 auszuzahlen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem o.g. Vorgehen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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23. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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23 |
zum Seitenanfang
24. Anfragen nach § 30 GeschO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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24 |
Diskussionsverlauf
Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Hackl:
Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Erschließung Kindergarten „Wiesenhupfer“?
► Bauamtsleiterin Frau Schneider erklärt, dass nun ein Planungsbüro für die Freiflächengestaltungsplanung gefunden wurde und nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern beauftragt werden kann.
Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Hackl:
Besteht mit dem Planungsbüro Hummel Kraus aus München noch ein Vertrag mit dem Markt Wolnzach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass sich der Gemeinderat gegen eine weitere Auftragserteilung für die Städtebaulichen Beratungsleistungen durch das Planungsbüro Hummel Kraus entschieden hat.
Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Hackl:
Gibt es einen detaillierten Zeitplan, wann und in welcher Straße Bauarbeiten bezüglich dem Glasfaserausbau durch die Firma LEONET stattfinden
Anfrage 4 – Marktgemeinderätin Hackl:
Im Ortsteil Gosseltshausen ist ein neuer Mehr-Generationen-Spielplatz geplant. Ist es richtig, dass man den Spielplatz nur über eine Steigung erreicht, kann man das mit einem Kinderwagen bzw. Rollator bewältigen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies in der Vergangenheit sehr gut funktioniert hat. Weiter erklärt Bürgermeister Machold, dass dies in Zusammenarbeit mit dem Spielplatz-Beirat so besprochen wurde.
Anfrage 5 – Marktgemeinderätin Hackl:
Gibt es bereits einen Bereisungstermin für die Teilnahme am Wettbewerb „Fahrradfreundliche Kommune“?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass hierzu zeitnah ein Termin mit dem Kommunalunternehmen Strukturentwicklung (KUS) des Landkreises Pfaffenhofen stattfindet, da der Landkreis derzeit ein Radverkehrskonzept für den Landkreis Pfaffenhofen entwickelt und evtl. beabsichtigt, sich als „Fahrradfreundlicher Landkreis“ zu bewerben.
Anfrage 6 – Marktgemeinderätin Hackl:
Kann an der Kirche ein zusätzlicher Behindertenparkplatz eingerichtet werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass Kirchenbesucher unmittelbar vor der Kirche können und dürfen.
Anfrage 7 – Marktgemeinderat Schlicht:
Wann kommt der neue Mitarbeiter für das Hauptamt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der neue Mitarbeiter zum 01.04.2024 beim Markt Wolnzach anfängt.
Anfrage 8 – Marktgemeinderat Schlicht:
Im Friedhof Geroldshausen ist aktuell ein extremer Wildverbiss durch Rehe festzustellen. Kann man sich die Situation im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses vor Ort ansehen?
► 1. Bürgermeister Machold sichert dies zu.
Anfrage 9 – Marktgemeinderat Dr. Geißlinger:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Bäume am Rathausvorplatz?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass nach Rücksprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen derzeit die Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege noch nicht abschließend vorliegt.
Datenstand vom 27.03.2024 15:38 Uhr