Datum: 11.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Wolnzach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.03.2024
2 Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen
3 Finanzverwaltung; hier: Beratung und Beschlussfassung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2024
4 Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans mit Investitionsprogramm 2025-2027
5 Finanzverwaltung; hier: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024
6 Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer" hier: Vergabe der Estricharbeiten
7 Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer"; hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten
8 Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) des Marktes Wolnzach; hier: Änderung der Anlage 1 der Stellplatzsatzung
9 Errichtung eines Friedwaldes bzw. Naturfriedhof auf dem Gemeindegebiet; hier: Information zum weiteren Vorgehen
10 Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach 2020-2026; hier: Änderung des § 35 - Art der Bekanntmachung
11 Bekanntgaben
12 Anfragen nach § 30 GeschO

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 1

Beschluss

Die Fassung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 07.03.2024 wird gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

zum Seitenanfang

2. Gemeindliche Stellungnahme nach § 36 BauGB zu den Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Baugesuche, die im Zuge der laufenden Verwaltung seit der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurden, werden verlesen. Diese sind den Fraktionen im Vorfeld zugeleitet worden. 
Da es sich um Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) handelt ist hierüber kein Beschluss zu fassen.

zum Seitenanfang

3. Finanzverwaltung; hier: Beratung und Beschlussfassung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Kämmerer Rieder präsentiert dem Gremium die Eckdaten des Haushaltes 2024 und erläutert
hierzu die bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.03.2024 vorberatenen Haushaltsansätze.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Siegmund hat während diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal betreten. (Gegenstimme: Wallner, Geißlinger)

zum Seitenanfang

4. Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans mit Investitionsprogramm 2025-2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Kämmerer Rieder präsentiert dem Gremium den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2025-2027 und erläutert hierzu die bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.03.2024 vorberatenen Haushaltsansätze.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2025-2027 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner, Geißlinger)

zum Seitenanfang

5. Finanzverwaltung; hier: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 5

Beschluss

Haushaltssatzung

des Marktes Wolnzach

für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wolnzach folgende Haushaltssatzung:


§ 1


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im Verwaltungshaushalt

               in den Einnahmen und                                                
               Ausgaben mit                                                        28.452.500 Euro

und im Vermögenshaushalt

               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit                                                        21.230.700 Euro

ab.


§ 2


Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen 
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.000.000 Euro festgesetzt.


§ 3


Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.550.000 € festgesetzt.


§ 4


Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

       a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        300 v.H.

       b)        für die Grundstücke (B)                                                        300 v.H.

Gewerbesteuer                                                                        320 v.H.


§ 5


Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben  
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.


§ 6


entfällt.


§ 7


Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.




MARKT WOLNZACH





M a c h o l d
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner) Marktgemeinderat Schapfl verlässt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

zum Seitenanfang

6. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer" hier: Vergabe der Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat für den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens am Wiesensteig die Estricharbeiten ausgeschrieben. 

1. Bürgermeister Machold (oder dessen Vertreter) wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 07.03.2024 ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird nun nachträglich genehmigt.

Beschluss

Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma SRT Bodensysteme GmbH aus 96146 Altendorf im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Estricharbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 121.713,96 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Wallner, Geißlinger und Hackl)

zum Seitenanfang

7. Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens "Wiesenhupfer"; hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Markt Wolnzach hat für den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens am Wiesensteig die Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. 

1. Bürgermeister Machold (oder dessen Vertreter) wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 07.03.2024 ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird nun nachträglich genehmigt.

Beschluss

Nach dem durchgeführten offenen Verfahren, europaweit, erhält die Firma Probat Bau AG aus 85622 München-Feldkirchen, im Namen und für Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten nach Prüfung zum Angebotspreis von 292.051,36 Euro brutto inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer als wirtschaftlichster Bieter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimmen: Wallner, Geißlinger und Hackl) Marktgemeinderat Schapfl betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

zum Seitenanfang

8. Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) des Marktes Wolnzach; hier: Änderung der Anlage 1 der Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold gab in der Bauausschusssitzung vom 19.03.2024 bekannt, dass nach Rücksprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen die aktuelle Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach vom 09.02.2023 in Bezug auf die erforderlichen Stellplätze für Gebäude innerhalb des Marktkerngebiets klargestellt werden sollte. 
Konkret geht es um eine Ergänzung der Ziffern 6.1 und 9.1.1 in der Anlage 1 der Satzung, damit die dort angegebene Anzahl der erforderlichen Stellplätze innerhalb des Marktkerngebiets (0 Stellplätze) auch für Gebäude gilt, die sich in einer Entfernung von maximal 20 Meter dem Hauptbetrieb räumlich anschließen, sofern durch Betriebsbeschreibung ein funktionaler Zusammenhang zum Hauptbetrieb nachgewiesen wird. 

Die geänderte Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist in den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt. 

Beschluss

Aufgrund des Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) erlässt der Markt Wolnzach folgende

  1. Änderungssatzung 
zur Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 09.02.2023


§ 1
Änderung der Anlage 1

Die Anlage 1 der Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) des Marktes Wolnzach wird unter Ziffer 6.1 sowie unter Ziffer 9.1.1 folgend ergänzt: 

„Gleiches gilt für Gebäude, die sich in einer Entfernung von maximal 20 Meter dem Hauptbetrieb räumlich anschließen, sofern durch Betriebsbeschreibung ein funktionaler Zusammenhang zum Hauptbetrieb nachgewiesen wird.“


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 Richtzahlen Stellplatzsatzung_2024.pdf

zum Seitenanfang

9. Errichtung eines Friedwaldes bzw. Naturfriedhof auf dem Gemeindegebiet; hier: Information zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 beschlossen, den Betrieb eines Bestattungswaldes auf dem Gebiet des Marktes Wolnzach unter der Voraussetzung auszuschreiben, dass der künftige Betreiber u.a. auch die Erstellung der Bescheide bzw. Rechnungen und das Mahnwesen übernimmt, so dass hierfür keine zusätzliche Belastung für den Markt Wolnzach entsteht.

Nach Rückfrage beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband teilt dieser nun mit, dass eine Kommune nicht berechtigt ist, ihr Recht zur Gebührenerhebung ganz oder teilweise einem privaten Dritten zu übertragen. Bei öffentlich-rechtlichen Ausgestaltungen der Einrichtungsnutzung durch Satzung müssen die Benutzungsgebühren von der Gemeinde durch Gebührenbescheid gegenüber dem Nutzungsberechtigten festgesetzt werden. Dies gilt auch für die im Auftrag der Gemeinde erbrachten Leistungen des Unternehmens.

Im Übrigen wird auf die Bestattungsbekanntmachung (BestBek) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern verwiesen, wonach hoheitliche Maßnahmen wie Grabzuteilung oder Gebührenfestsetzung die Gemeinde selbst zu treffen hat. Eine Übertragung der Aufgaben selbst, also eine Beleihung eines Unternehmens, ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich.

Nachdem sich die Voraussetzungen des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 15.06.2023 geändert haben, wurde die Ausschreibung der Dienstleistungen gestoppt.

Nach einem Gesprächstermin bei der zuständigen Referentin des Bayerischen Gemeindetags wurde uns vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks mitgeteilt, dass die beabsichtigte Fläche nicht mehr für die Nutzung als Friedwald zur Verfügung steht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der vorgenannten Ausführungen, das Thema „Friedwald“ mit dem derzeitigen Anbieter nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach 2020-2026; hier: Änderung des § 35 - Art der Bekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Aufgrund der neuesten kommunalrechtlichen Vorgaben wird es den Kommunen nun ermöglicht, sämtliche amtlichen Bekanntmachungen (insbesondere Satzungen und Verordnungen) digital auf der Webseite des Marktes Wolnzach zu veröffentlichen.
Die Änderung erlaubt es uns, den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen Zugang zu wichtigen Informationen zu bieten und gleichzeitig Kosten zu sparen. 

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt seine Geschäftsordnung vom 24.09.2020 wie folgt zu ändern:

§ 35 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach 2020-2026 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung (Rathaus Wolnzach) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen bekanntgegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1. Bürgermeister Machold gibt bekannt, dass der Markt Wolnzach beabsichtigt, einen Mietvertrag für 1/3 der Siegelhalle mit dem Theaterbrettl Wolnzach e.V. auf eine Laufzeit von 30 Jahre abzuschließen. Der Umbau zu einem Theatersaal erfolgt ausschließlich durch das Theaterbrettl Wolnzach e.V. Baurechtlich wurde das Vorhaben mit dem Landratsamt Pfaffenhofen abgesprochen.
2/3 der Halle können weiterhin als Unterkunft für Flüchtlinge durch das Landratsamt Pfaffenhofen angemietet werden.

zum Seitenanfang

12. Anfragen nach § 30 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö beschliessend 12

Diskussionsverlauf

Anfrage 1 – Marktgemeinderätin Hackl:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Schadensersatzforderung zum Schaden an der Kläranlage Wolnzach?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der Termin für die Gerichtsverhandlung von April auf Oktober verschoben wurde.

Anfrage 2 – Marktgemeinderätin Hackl:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern, werden diese in den Energienutzungsplan aufgenommen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der Energienutzungsplan den aktuellen Stand für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen abbildet. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden PV-Anlagen, welche im Markt Wolnzach errichtet werden, abgebildet.

Anfrage 3 – Marktgemeinderätin Hackl:
Das Bauamt beim Markt Wolnzach ist dienstags aufgrund von Digitalisierungsarbeiten geschlossen, werden im Bauamt alle Akten künftig nur noch digital abgelegt?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass künftig nur noch digitale Akten vorhanden sind.

Anfrage 4 – Marktgemeinderätin Hackl:
Ist der Fahrbahnbelag vor dem Rathaus endgültig abgenommen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass die Pflasterarbeiten noch nicht endgültig abgenommen wurde. Es werden hier immer noch Nachbesserungen vorgenommen.

Anfrage 5 – Marktgemeinderätin Hackl:
Kann eine bestimmte Pressevertreterin von öffentlichen Gemeinderatssitzungen ausgeschlossen werden?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass dies mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Pfaffenhofen geklärt wird.

Anfrage 6 – Marktgemeinderat Westermair:
Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Erschließung des Kindergartens „Wiesenhupfer“.
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass ein Planungsbüro für die Freiflächengestaltungsplanung beauftragt wurde und die Planung in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden kann.   

Anfrage 7 – Marktgemeinderat Schlicht:
Die Ortsstraße „Wiesenstraße“ im OT Geroldshausen ist in einem sehr schlechten Zustand. Gibt es bereits einen Zeitplan, wann diese Ortsstraße saniert wird?
► 1. Bürgermeister Machold sichert zu, dass diese durch unseren Bautechniker begutachtet wird. Vorhandene Schlaglöcher werden vom Bauhof beseitigt.

Anfrage 8 – Marktgemeinderat Schlicht:
Das Schwimm- und Erlebnisbad in Wolnzach öffnet voraussichtlich am 27.04.2024.
► 1. Bürgermeister Machold nimmt dies zur Kenntnis.

Anfrage 9 – Marktgemeinderat Dr. Geißlinger:
Das Postamt wurde entmietet. Wie geht es weiter?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass eine mögliche Förderung sehr hohe Voraussetzungen hat. Vor Kurzem fand dazu ein Termin mit der Regierung von Oberbayern statt. Es werden derzeit Lösungsansätze diskutiert.  

Anfrage 10 – Marktgemeinderat Zimmermann:
Die Regensburger Domspatzen würden gerne in Wolnzach auftreten. Mit wem muss man Kontakt aufnehmen?
► 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass der Kontakt hierzu im Rathaus mit allen Beteiligten hergestellt wird.

Datenstand vom 25.04.2024 14:53 Uhr