Ausbau Obere und Untere Ringstraße; Antrag auf Planungsänderung im Bereich Obere Ringstraße, westlicher Ast von Brückenstraße bis Anwesen Obere Ringstraße 20; Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz erläutert dem Gremium, dass die Grundstückseigentümer um Abänderung der bestehenden Beschlüsse zur Ausbauweise bitten.  Mit Schreiben vom 06.12.2014 wenden sich die Anlieger der Oberen Ringstraße aus dem westlichen Ast, nördlicher Teil bis Brückenstraße an den Gemeinderat um erneute Prüfung folgender Anliegen:
-Wegfall der geplanten Pflasterung des Gehweges.
-Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße westlicher Ast nördlicher und südlicher Teil, sowie nördliche und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit.
Gegenstand der heutigen Beratung ist der Punkt 1 der Eingabe, Wegfall der Pflasterung. Punkt 2 des Antrages „Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete… kann heute nicht beraten und erörtert werden, da umfassende Informationen bzw. Recherchen zu diesem Rechtsfeld erforderlich sind, die in der Kürze nicht beizubringen waren. Dieser Punkt wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
Der Vorsitzende bittet hierfür um Verständnis !!!!

Zu Punkt 1 wird aufgeführt, dass der überfahrbare und somit auch nur optisch vorhandene Gehweg eher zu einer erhöhten Gefährdung als zu einer Verbesserung für die Fußgänger führt. Zudem wird die Problematik bei Durchführung des Winterdienstes angeführt bzw. Glätteproblematik von Pflasterflächen im Winterdienst angesprochen. Argumentiert wird, dass in den Jahren 1960 aufgrund der geringen Straßenbreite auf den Gehsteigbau verzichtet wurde.
Der jetzige gewählte Ausbau stelle eine Verschlechterung der Situation dar!!!!

Zum vorliegenden Antrag wird eine Kostenbetrachtung durchgeführt.
Die Regelbreite der Straße ist ca. 5,25 m, davon sind 50 cm Pendelrinne als Rinnenpflaster wegen des fehlenden Längs -und geringen Quergefälles unabdingbar. Als Gehsteigbreite sind ca. 1,15-1,25m vorgesehen. Die Gehsteigfläche beläuft sich somit auf ca. 300 m²!
Nach den vorliegenden Einheitspreisen der Fa. Zehe, müssten demnach in Pflasterbauweise 14.622,72 € und bei Asphaltierung 14.908,32 € aufgewendet werden. Die Pflastervariante ist somit 285,60 € günstiger.
Hierzu müssen jedoch noch folgende Argumente und Eckpunkte bedacht werden, die nicht außer Acht bleiben können:
Die Fa. Zehe geht von Baubetrieb ab 12.01.2015 aus.
Ev. Schadenersatzleistung durch bereits beauftragte Subunternehmerleistung an Subfirma. Rückgabeprozedere der bereits bestellten Pflastersteine durch Fa. Lithon plus mit Dispokosten durch Lieferant.
Gegebenenfalls anteilige Kürzung der staatlichen Zuschüsse.
Das Ingenieurbüro Jung verlangt für Planungsänderungen in diesem Bereich ca. 600,00 bis 1.000,00 Euro.
Die Argumentation bezüglich des zu erwartenden bzw. problematischen Winterdienstes ist eher als geringfügig einzustufen, da sich im Maintal grundsätzlich eher milde Winter einstellen. Auch ist wegen des ebenen Geländes nicht von schwierigen topographischen Verhältnissen auszugehen.
Aus verkehrstechnischer Sicht wird angeregt, den Gehsteig, obwohl höhengleich, farbig anders zu gestalten als die Fahrbahn. Eine weitere Schwarzdecke im Gehsteig würde vom Autofahrer als Fahrbahn angesehen bzw. dieser Raum würde in die Fahrbahn miteinbezogen. Durch die farbliche Unterscheidung wird der Gehwegbereich hervorgehoben. Ältere Mitbürger die mit Rollatoren unterwegs sind, wäre die optische farbliche Abgrenzung eine Hilfestellung als Weghinweisung und Wegeführung.

Beschluss

Nach Beratung und Diskussion hält der Gemeinderat aus den vorgenannten Gründen an der bestehenden Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2015 12:22 Uhr