Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Erstellung eines weiteren Hausanschlusses für Kanal und Wasserleitung, Fl.-Nr. 5922; Antrag von Herrn Dürr, Untere Ringstraße 6; Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück von Herrn Dürr liegt zweimal an die Untere Ringstraße an. Im vordern Bereich befindet sich das Wohnhaus, welches bereits mit Anschlussleitungen im Zuge der Neukonzeption
versorgt wurde. Im bebauten Bereich befinden sich die  sogenannten Erstanschlüsse für Kanal und Wasserleitung, für die im öffentlichen Grund die Gemeinde Himmelstadt die anfallenden Kosten für Tiefbau- und Montagearbeiten gemäß gültiger Satzung übernehmen muss. Es handelt sich dabei um ein Grundstück mit der Flurnummer 5922.
Herr Dürr hat zwischenzeitlich schon mehrmals im Rathaus vorgesprochen und sich bei den Sachbearbeitern informiert, wie er einen zweiten Kanal und Wasseranschluss, und zu welchen Konditionen er diesen für den unbebauten Grundstücksteil bekommen könne.

Nach gültiger Satzung wird jeder Bauplatz nur einmal, erstmalig mit Kanal und Wasserleitung angeschlossen. Sollten weitere Anschlüsse benötigt oder gewünscht werden sind diese vom Antragsteller kostenmäßig zu übernehmen. Die geschätzten Kosten belaufen sich nach Schätzung des IB Jung auf ca. 2.800,00 bis 3.000,00 Euro brutto. Dies wurde Herrn Dürr bereits mehrmals mitgeteilt. Daraufhin hat Herr Dürr, den Bürgermeister als auch die Verantwortlichen der Fa. Zehe mitgeteilt, dass  er nicht bereit ist, hierfür weitere Kosten zu übernehmen. Er sieht daher von weiteren Hausanschlüssen für sein Grundstück ab. 
Nunmehr startete Herr Dürr eine weitere mündliche Anfrage, ob Erschließung mit Kanal und Wasser nicht doch möglich sei, Gas, Strom und Telekom würden ihm kostenlose Anschlüsse in sein Grundstück verlegen!!
Ein Kriterium für  weitere Anschlüsse seitens der Gemeinde ist eine Grundstücksteilung durch das Vermessungsamt, durch Schaffung eines eigenständigen Grundstückes würde ein erneuter Rechtsanspruch auf erstmalige Erschließung entstehen. Der Antragsteller möchte die Grundstücksteilung jedoch erst in ein paar Jahren erwirken, sodass die Kosten für etwaige Erschließungen im Grundstücksbereich nicht an Herrn Dürr weiterzuverrechnen sind, sondern von der Gemeinde Himmelstadt vorfinanziert werden müssten.

Beschluss

Obgleich die nachträgliche Herstellung für die Hausanschlüsse aufgrund des Baufeldes und der schwierigen Untergrundverhältnisse  schwierig ist, werden keine weiteren Anschlüsse ohne die geltenden Voraussetzungen zu Lasten der Gemeinde Himmelstadt verlegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.03.2015 12:22 Uhr