Auler Anita u. Weisenberger Helmut, BA 2014006 Buchenweg 2, Fl.Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus, Bauvoranfrage; Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt haben, ob das geplante Vorhaben auf dem Grundstück möglich ist. Die Bauherren möchten ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 28 ° errichten. Das Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück eine maximale Bebauung mit Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss fest. Für die Dachform sind Satteldächer und Krüppelwalmdächer vorgesehen, die Dachneigung ist mit 38 – 45 ° festgesetzt. Durch die geplante Bebauung wird ferner die maximal vorgesehene Wandhöhe (5,60 m) um mindestens 1,0 m überschritten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Durch die Unterschreitung der Mindestdachneigung um 10°, die abweichende Dachform und ein weiteres Vollgeschoss (Obergeschoss) sind die Grundzüge der Planung berührt. Bezugsfälle sind in dem Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II bislang nicht vorhanden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt. Den erforderlichen Befreiungen bezüglich eines weiteren Vollgeschosses, einer Unterschreitung der Dachneigung um 10°, der abweichenden Dachform und der Überschreitung der maximalen Wandhöhe um 1,0 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 28.03.2015 12:22 Uhr