Straßenausbaubeiträge Obere Ringstraße: Festlegung der Anzahl der Raten und Zahlungstermine für die Vorauszahlung für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße - westlicher Ast, südlicher Teil" und "Obere Ringstraße - nördliche Querstraße"; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße – westlicher Ast, südlicher Teil“ sowie „Obere Ringstraße – nördliche Querstraße“ sind noch Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag zu erheben. Die Arbeiten dort sind bereits fortgeschritten. Wie bereits in der Anliegerversammlung am 27.02.2014 bekanntgegeben und in den anderen Abrechnungsgebieten der Maßnahme auch durchgeführt, werden für die Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag vier Raten á 25 % des Vorauszahlungsbetrages mit folgenden Zahlungsterminen vorgeschlagen: 15.05.2015, 15.10.2015, 15.03.2016, 15.08.2016.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße – westlicher Ast, südlicher Teil“ sowie „Obere Ringstraße – nördliche Querstraße“ wie folgt Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag zu erheben:
25 % zum 15.05.2015
25 % zum 15.10.2015
25 % zum 15.03.2016
25 % zum 15.08.2016
Die endgültige Abrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt nach Eintritt der Beitragspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:18 Uhr