Auler Anita u. Weisenberger Helmut; BA 2015004 Buchenweg 2, Fl.Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde bereits als Bauvoranfrage in einer früheren Gemeinderatssitzung behandelt. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Für das zusätzliche Vollgeschoss, die Dachform, die um 16° geringere Dachneigung und einer Überschreitung der Traufhöhe um 1,26 m wurde eine Befreiung bereits in Aussicht gestellt. Die Bauantragsunterlagen sind entsprechend, bis auf eine abweichende Traufhöhe dargestellt. Die nunmehr vorgesehene Traufhöhe talseitig überschreitet die vorgesehene maximale Traufhöhe um 1,90 m.
Des Weiteren ist die Garage mit einem Flachdach vorgesehen. Im Bebauungsplan sind auch für Nebengebäude ein Satteldach festgesetzt. Entsprechende Bezugsfälle sind im Bebauungsplangebiet vorhanden. Die Firstrichtung des Wohngebäudes entspricht nicht der festgesetzten Hauptfirstrichtung für Wohngebäude. Die Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 1,9 m, die abweichende Dachform der Garage und die nicht eingehaltene Hauptfirstrichtung sind städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt. Hierzu kann einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden. Zu den weiteren Befreiungstatbeständen ist eine Entscheidung bereits getroffen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 08.04.2016 14:18 Uhr