Einleitung des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E); Beteiligung der Gemeinden nach § 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.10.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zustimmend zur Kenntnis genommen. Folgende Festlegungen werden durch die Teilfortschreibung geändert:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“             und „Strukturkarte“,
- 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“)
- 2.2.4 Vorrangprinzip,
- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung
- 6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur.
Gem. § 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz sind die Gemeinden, Märkte, Städte sowie die Regionalen Planungsverbände bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms zu beteiligen. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den geänderten Festlegungen einschließlich des Umweltberichts Stellung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen per E-Mail oder auf postalischem Weg bis zum 15.11.2016 zu nehmen. Die Gemeinden wurden vom Regionalen Planungsverband Würzburg gebeten, Ihre Stellungnahme dort bis zu 25.10.2016 vorzulegen, damit der Regionale Planungsverband bei seiner Stellungnahme die Stellungnahmen der Verbandsmitglieder berücksichtigen kann.

Zu den einzelnen Änderungspunkten:

Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems:

Es erfolgt eine Fortschreibung hinsichtlich der Festlegung der Mittel- und Oberzentren. Dabei finden Aufstufungen von Grund- zu Mittelzentren oder Mittel- zu Oberzentren statt. Als neue Kategorie wird „Metropolen“ eingeführt (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/‘Schwabach und Augsburg).

In Unterfranken sind als Oberzentren festgelegt: Aschaffenburg, Bad Kissingen/Bad Neustadt a. d. S., Schweinfurt, Würzburg. Mittelzentren sind Alzenau, Bad Brückenau, Bad Königshofen i. Grabfeld, Ebern, Gemünden a. M., Gerolzhofen, Goldbach/Hösbach, Hammelburg, Haßfurt, Karlstadt, Kitzingen, Lohr a. M. Marktheidenfeld, Mellrichstadt, Miltenberg, Mömbris, Obernburg a. M/Elsenfeld/Erlenbach a. M. /Klingenberg a. M/Wörth, Ochsenfurt, Volkach.

Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf:

Mit Kabinettsbeschluss vom 05.08.2016 wurde der Raum mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt. Ganz Unterfranken mit Ausnahme der Stadt Würzburg ist als Raum mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt. Im Landkreis Main-Spessart sind die Gemeinden Mittelsinn und Neuendorf als besonders strukturschwache Gemeinden ausgewiesen.

Anbindegebot (bisher: Vermeidung von Zersiedelung):

Als Ziel des LEP ist formuliert, dass neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind. Zu den bisherigen Ausnahmen kommen noch folgende hinzu:

- wenn ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder einem Gleisanschluss geplant ist,

- wenn ein interkommunales Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen geplant ist,

- wenn eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage oder dem Tourismus dienende Einrichtung errichtet werden soll, die auf Grund ihrer spezifischen Standortanforderungen oder auf Grund  von schädlichen Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete nicht angebunden werden kann.

Bei der Ausweisung von nicht angebundenen Gewerbe- und Industriegebieten sollen auch kleinflächigen, handwerklich geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.  

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der grenznahen Gebiete kann in diesen Gebieten die Möglichkeit der Zielabweichung bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete unter Berücksichtigung der Praxis in den Nachbarländern besonders berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt unter Berücksichtigung der jeweiligen Strukturdaten in besonders strukturschwachen Gemeinden.

Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes:

Für die geplanten Höchstspannungsfreileitungen sind folgende Grundsätze vorgesehen:
Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen (z. B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind die ersten vier Änderungspunkte für Himmelstadt nicht einschlägig.
Nach den bisher bekanntgegebenen Planunterlagen ist das Gemeindegebiet von Himmelstadt durch die geplanten Höchstspannungsstromleitungen (SuedLink) nicht tangiert. Als Höchstspannungsleitungen werden Stromleitungen mit mehr als 150 kV bezeichnet. Im Gemeindegebiet sind jedoch 20 kV-Leitungen und 110 kV-Leitungen vorhanden. Insbesondere besteht eine 110 kV-Leitung im Bereich der möglichen weiteren Baugebietsausweisung Mausberg IV/V. Es sollte gefordert werden, dass bei einem Ersatzneubau der 110 kV-Leitung in diesem Bereich eine unterirdische Verlegung erfolgt bzw. das künftige Baugebiet umgangen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beantragt, dass auch bei einem Ersatzneubau von oberirdischen Stromleitungen ab 20 kV innerhalb oder in der Nähe von Siedlungsgebieten eine unterirdische Verlegung erfolgt. Dabei sind im Flächennutzungsplan vorgesehene Ausweisungen von Siedlungsgebieten insoweit zu berücksichtigen, dass wie bei Höchstspannungsleitungen ausreichende Abstände zur künftigen beabsichtigen Bebauung eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 18:17 Uhr