Qualitätssichernde Bauüberwachung durch den Landkreis an Kreisstraßen; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Bereich der kommunalen Infrastruktur führt die Tätigkeit an Ver- und Entsorgungsleitungen häufig zu Eingriffen in bestehende Straßenkörper. Hierdurch entstehen Schwachstellen im Asphaltoberbau, die das Qualitätsniveau der betroffenen Straßen auf Dauer meist erheblich senken. Das Auftreten von Schäden nach dem Verschließen von Aufgrabungen kommt gerade in Ortsdurchfahrten sehr häufig vor.
Die Ursache hierfür liegt bei den meist unsachgemäßen Aufgrabungen und Verfüllungen der bauausführenden Firma.

Das Landratsamt Main-Spessart will dieser Entwicklung entgegenwirken.

Durch schonende, fachgerechte Aufgrabung ist es möglich, die Bausubstanz besser zu erhalten, und kostenintensive Vollausbaumaßnahmen zu vermeiden.

In diesem Sinne geht der Landkreis Main-Spessart nun in die Offensive und fordert bei jeder Aufgrabung konsequent die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und Ausführungsqualitäten. Hierzu gehört auch eine wesentlich strengere Überwachung und Dokumentation der Aufgrabungsmaßnahme. Weiterhin werden die verantwortlichen Bauherren stärker in die Pflicht genommen, die geltenden technischen Richtlinien für ihre Aufgrabungen auch strikt einzuhalten.

Die Kreisstraßenverwaltung fordert bei den künftigen Abnahmen von notwendigen Baumaßnahmen (Leitungsarbeiten, Aufgrabungen, etc.) an Kreisstraßen vom Bauherrn (Kommune) folgende Unterlagen:

- Ausgefülltes und unterschriebenes Prüfprotokoll
- Verkehrsrechtliche Anordnung als Kopie
- Einmessskizze der Leitungen
- Dokumentation des Nachschnittes
- Bei neu verlegten Leitungen sind die Planungsdaten im DXF-Format zu übergeben.
- Dokumentation des eingebauten Frostschutzmaterials
- Dokumentation des Mischgutes

Mit der Abnahme geht die Baulast der Aufgrabung an den Landkreis über.

Alternativ kann von den Kommunen die qualitätssichernde Bauüberwachung an den Landkreis delegiert werden.
Dies wird künftig bei der Beantragung der Sondernutzung für jede einzelne Maßnahme abgefragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei künftigen Baumaßnahmen an Kreisstraßen, die qualitätssichernde Bauüberwachung an den Landkreis zu delegieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.06.2021 17:45 Uhr