Bebauungsplan „PV Sandgrube Himmelstadt an der B27“: Austellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.03.2025 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Himmelstadt plant gemeinsam mit einem Investor die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Ziel und Zwecke:

Mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage werden mehrere Ziele verfolgt: 
− Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen 
− Reduzierung des CO2-Ausstoßes zum Schutz des Klimas 
− Schonung fossiler und begrenzter Energiequellen wie Erdöl und Erdgas
− Sicherung der dezentralen Energieversorgung 
− Regionale Wertschöpfung.

Aufgrund der Reduzierung der Energiegewinnung durch fossile Brennstoffe sind gemäß den Vorgaben der Bundesregierung die Defizite in der Gewinnung durch erneuerbare Energien zu decken. 

Um diese Aussagen des Regionalplans umsetzen zu können, soll in Himmelstadt mit dem Bebauungsplan „PV Sandgrube Himmelstadt an der B27“ ein Gebiet ausgewiesen werden, in dem eine Photovoltaikanlage errichtet werden darf.


Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke 7550, 7551, 7552, 7560, 7561, 7562, 7584, 7584/2, 7590, 7598, 7600, 7602, 7603, 7605, 7606, 7608 und 7644 der Gemarkung Himmelstadt.

Zusätzlich werden auf externen Flächen, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Diese befinden sich aktuell jedoch noch in Abstimmung.

   
Lageplan ohne Maßstab

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „PV Sandgrube Himmelstadt an der B27“ ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden Vorentwurf mit Stand vom 27.02.2025 (Maßstab 1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „PV Sandgrube Himmelstadt an der B27“ in Himmelstadt gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplans „PV Sandgrube Himmelstadt an der B27“ in der Fassung vom 27.02.2025 und billigt diesen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „PV Sandgrube Himmelstadt an der B27“ durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2025 11:22 Uhr