Projekt WIM; Antrag des Musikverein Himmeltadt e. V. auf Kostenbeteiligung für das Jahr 2017; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Musikverein finanziert im Rahmen von „wim – wir musizieren“ eine musikpädagogische Fachkraft, die in der 1. und 2. Klasse, ergänzend zum regulären Unterricht, tätig ist.
Seit dem Jahr 2013 werden im Haushalt jährlich 1.000,00 € an Fördermitteln für das Projekt bereit gestellt.
Im Zeitraum von Oktober 2014 – Dezember 2016 beteiligte sich die Gemeinde Himmelstadt bereits zum zweiten Mal mit einem Betrag von 1.382,50 €, das entspricht 50 % der Abrechnungskosten in Höhe von 2.765,00 €.
Mit Schreiben vom 29.12.2017 stellt der Musikverein Himmelstadt einen weiteren Antrag auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum Januar - Dezember 2017.
Die Abrechnung beträgt 1.190,00 €.
Mit dem Musikverein wurde im Dezember 2017 abgeklärt, den Antrag auf Kostenübernahme zukünftig jährlich zu stellen. So kann es dem gemeindlichen Haushalt besser zugeordnet werden.
Es soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass der Musikverein jährlich auf Antrag einen Zuschuss zu dem Projekt in Höhe von 50 % der Abrechnungskosten, aber maximal 1.000,00 € pro Jahr erhält.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, dem Musikverein Himmelstadt e. V. jährlich auf Antrag einen Zuschuss zum Projekt „wim – wir musizieren“ in Höhe von 50 % der Abrechnungskosten, jedoch maximal 1.000,00 € pro Jahr zu gewähren.

Für das Jahr 2017 erhält der Musikverein somit einen Zuschussbetrag von 595,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:23 Uhr