Aktuelles aus der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen; Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Herrn Wolfgang Pfister sowie den Leiter des Bauamtes Herrn Wolfgang Brand und übergibt ihnen das Wort.

Herr Pfister erläutert unter Bezugnahme auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt den bisherigen Werdegang in Sachen BayernWLAN. Bisher wurde noch kein Förderantrag gestellt, da sich neue technische Felder ergeben haben (Beispiel Angebot EVK).

Das Gremium merkt an, dass es davon ausgegangen ist, dass die Vorgabe vom 04.02.2016 zwischenzeitlich in der Verwaltung umgesetzt wurde und bittet zukünftig um zeitnahe Rückmeldung, wenn dies nicht der Fall ist oder Gründe vorliegen, Sachverhalte nicht weiterzuverfolgen.
Der Gemeinderat bekräftigt, dass ein Angebot für das BayernWLAN einzuholen ist und ein entsprechender Antrag gestellt werden soll. Hierzu wird die Geschäftsstelle gebeten, entsprechende Angebote einzuholen.

Herr Pfister erinnert daran, dass er letztmalig in der Sitzung vom 02.03.2017 im Gemeinderat Himmelstadt gesprochen hatte. Der Wunsch des Gremiums damals war es, dass Sitzungsniederschriften zeitnaher im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Dies wurde umgesetzt. Durchschnittlich erscheinen die Niederschriften im Mitteilungsblatt ca. 4 bis 5 Wochen nach der Sitzung.
Ebenso wurden Verbesserung am Ratsinformationssystem (RIS) gewünscht. Auch dies wurde von der Verwaltung umgesetzt, wie die häufigere Nutzung des RIS auch durch die Bevölkerung zeigt.
Herr Pfister erläutert den aktuellen Verwaltungsgliederungsplan als Organigramm sowie personelle Veränderungen seit März 2017

Ab 01.09.2018 wird Herr Endres die Abteilungsleitung der Abteilung III (Ordnungsamt/Bürgerbüro) übernehmen. Der bisherige Leiter Leonhard Kießling geht in den Ruhestand.

Für Himmelstadt hat sich der zuständige Sachbearbeiter in der technischen Bauverwaltung geändert. Zuständig ist Herr Carsten Krieger.

Der Überstundenstand in der Verwaltung ist immer noch hoch. Aktuell gibt es jedoch keine Langzeiterkrankten mehr, so dass davon auszugehen ist, dass der Überstundenstand nun abgeschmolzen werden kann.

Der Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wurde in der Sitzung vom 19.02.2018 beschlossen. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Verwaltungsumlage um 3,9 % steigt. Dies ist hauptsächlich den gestiegenen Personalkosten geschuldet.

Themen, die die Verwaltung in diesem Jahr beschäftigen werden, sind die Landtags- und Bezirkstagswahl im Herbst sowie der Aufbau eines Geographischen Informationssystems (GIS), das derzeit vom Bauamt und der IT-Abteilung aufgebaut wird. Die Umsetzung soll noch im ersten Halbjahr 2018 erfolgen.

Ebenso ist geplant, ein Leerstandskataster im Rahmen der ILE zu entwickeln. Für Himmelstadt wird Herr Julian Popp diese Aufgabe übernehmen und dann in Zusammenarbeit mit ILE-Managerin Frau Kempf umsetzen.

Herr Pfister sieht Verbesserungspotential in der schnelleren Umsetzung von Beschlüssen.

Herr Brand erläutert im Anschluss die Aufgaben der Bauverwaltung. Die Bauverwaltung beschäftigt in diesem Jahr für Himmelstadt folgendes:
  • Beitragswesen
  • Bauleitplanung
  • Förderrichtlinien Innenentwicklung

Im Bereich des Beitragswesens hat sich für Straßenausbaubeiträge eine neue Sachlage ergeben, die berücksichtigt werden muss.

Die Bauleitplanung ist insbesondere für den Bereich Mausberg IV und V ein großes Thema. Herr Brand erläutert, dass eine Bauleitplanung dann sinnvoll ist, wenn die Gemeinde im Eigentum der Grundstücke ist. Das Ingenieurbüro Köhl prüft derzeit die Bebaubarkeit der Fläche. Aktuell fehlt ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, um die bereits geleisteten Vorarbeiten weiter voranzutreiben.
Ein weiteres ausstehendes Bauleitplanungsverfahren bezieht sich auf die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Sonderbebauungsplan Recyclinganlage. Das Verfahren ist seit 2010 am Landratsamt anhängig und geht von da aus nur schleppend weiter. Herr Brand empfiehlt dem Gremium, hier zu überlegen, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um das Landratsamt zu bewegen, den Sachverhalt voranzubringen.

Auch für das Gewerbegebiet an der B27 sollte wegen einer Bauvoranfrage der Bebauungsplan geändert werden. Da der Bauwerber sich jedoch zurückgezogen hat, liegt nun diese Bebauungsplanänderung nicht mehr an oberster Priorität. Herr Brand empfiehlt dem Gemeinderat zu überlegen, ob der diesbezüglich gefasste Beschluss noch umgesetzt werden sollte.
Auch zur Änderung des Bebauungsplanes Am Hirtengarten liegt seit 2016 ein Beschluss des Gemeinderates vor, der bisher noch nicht umgesetzt werden konnte. Ein vereinfachtes Verfahren, wie angestrebt, ist aufgrund der Rückmeldung durch das Landratsamt nicht möglich. Es ist ein komplettes förmliches Verfahren nötig. Die Kosten dafür wären in voller Höhe vom Antragsteller zu tragen.
Dem Gremium ist bekannt, dass der Antragsteller der Bauvoranfrage am Hirtengarten, die die Änderung des Bebauungsplanes notwendig macht, vom Landratsamt mit Schreiben vom 22.02.2018 angeschrieben wurde. Es handelt sich dabei um eine Stellungnahme mit Ablehnungsankündigung.
Der Gemeinderat hatte die Bauvoranfrage jedoch befürwortet. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung gebeten, auf das Schreiben des Landratsamtes zu reagieren.
Das Gremium kritisiert, dass seitens der Verwaltung seit Beschlussfassung 2016 keine Rückmeldung dazu erfolgt ist, dass die Umsetzung des Beschlusses zeitlich nicht möglich ist.
Herr Brand erläutert, dass seit seiner Amtsübernahme im vergangenen Jahr alle offenen Bauleitverfahren in der Verwaltungsgemeinschaft in eine Prioritätenliste zusammengefasst wurden. Aktuell sind 39 Verfahren offen. Die Liste ist in der Bürgermeisterrunde besprochen worden und mit Fristen terminiert.
Der Gemeinderat bittet um größere Transparenz der Prioritäten aktuell anstehender Aufgaben auch der anderen Mitgliedsgemeinden, um besser einschätzen zu können, in welchem Zeitrahmen Beschlüsse umsetzbar sind.

Vorgeschlagen wird, bis zur Abarbeitung der Liste in der Bauabteilung zusätzliches Personal einzustellen.
Herr Pfister erläutert, dass in der technischen Bauabteilung bereits geplant ist, eine zusätzliche Kraft einzustellen. Dies könne auch für den Bereich der Bauleitplanungen überlegt werden.
Die zusätzlichen Kräfte sollen innerhalb des zweiten Halbjahres 2018 eingestellt werden.

Herr Brand sagt zu, 2 Bauleitplanverfahren der Gemeinde pro Jahr voranzutreiben. Für 2018 wären dies die Verfahren Hirtengarten und Recyclinganlage.
Der Gemeinderat bittet um Zusendung der Prioritätenliste für offene Bauleitplanung sowie der Prioritätenliste der technischen Bauabteilung bis zur übernächsten Sitzung des Gemeinderates (03.05.2018).

Weitere anstehende Aufgabenbereiche sind eine eventuelle Altortsanierungssatzung. Mehrere Möglichkeiten sind hierbei in die Überlegungen einzubeziehen. Die betrifft insbesondere eine Gestaltungssatzung, die Altortsanierungssatzung und ein kommunales Förderprogramm. Für die zeitintensiven Vorarbeiten zu Gestaltungssatzung und Altortsatzung wird ein Planer benötigt.
3 Angebote müssten eingeholt werden.

Ein Konzept für ein kommunales Förderprogramm wurde bereits entworfen. Die Mittel dafür müssten im Haushalt 2018der Gemeinde eingestellt werden.
Beide Verfahren können parallel laufen.

Das Gremium diskutiert zudem darüber, dass Veranstaltungsgenehmigungen und verkehrsrechtliche Anordnungen oft recht spät bei den Veranstaltern eingingen, so dass Auflagen nicht mehr rechtzeitig erfüllt werden können. Aufgrund einer neuen Sachbearbeiterin in der Bauverwaltung werden diese Genehmigungen nun jedoch sehr zeitnah herausgeschickt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:16 Uhr