BA 2019008; Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Stahl-Außentreppe an bestehendes Wohnhaus Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) | 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt | 06.06.2019 | ö | 5 |
Sachverhalt
Die Bauherren möchten an der Ostseite des bestehenden Wohnhauses Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2 der Gemarkung Himmelstadt eine Stahl-Außentreppe anbringen. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Wegen der Lage des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet des Mains wurde von den Bauherren bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Main-Spessart beantragt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Stahl-Außentreppe an das bestehende Wohnhaus Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 09:53 Uhr