BA 2020014; Hauptstraße 91; Fl.-Nr. 168, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Geräteschuppens isolierte Befreiung von den Abstandsflächen; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Hauptstraße 91 der Gemarkung Himmelstadt eine Gartenhütte an der Grundstücksgrenze zu Fl.-Nr. 170/1 errichten. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Durch die bereits vorhandene Grenzbebauung ist die Obergrenze der gesetzlich zulässigen Länge von Grenzgebäuden bereits erreicht. Um das Gartenhäuschen an der Grenze errichten zu können, bedarf es einer isolierten Abweichung von den Abstandsflächen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Der isolierten Abweichung von den Abstandsflächen zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Hauptstraße 91 der Gemarkung Himmelstadt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 11:18 Uhr