BA 2021016;
Hirtengartenweg 12, Fl. Nr. 1305, Gemarkung Himmelstadt
Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- u. Maschinenhalle und zum Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Hirtengartenweg 12, Fl. Nr. 1305 der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Geräte- und Maschinenhalle und zwei Einfamilienwohnhäuser errichten und legt hierzu eine Bauvoranfrage vor. Der Bauherr führt einen Betrieb für Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie Wein- u. Ackerbau im Nebenerwerb und ist zurzeit alleiniger Betriebsführer. Vor Baubeginn soll mit einer weiteren Person zur künftigen gemeinsamen Betriebsführung eine GbR gegründet werden. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten in einem Dorfgebiet. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat festgestellt, dass zur Erhaltung des Gebietscharakters im Baugebiet Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten weitere Wohnhausbebauung nur in Verbindung mit Landwirtschaft, Tierhaltung oder Gewerbe zugelassen werden kann. Das geplante Bauvorhaben sieht Wohn- und landwirtschaftliche Nutzung vor. Für das Vorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die festgesetzte Baugrenze wird in Richtung Westen zur Staatsstraße und in Richtung Norden deutlich überschritten. Die geplante landwirtschaftliche Halle liegt komplett außerhalb der Baugrenze. Die landwirtschaftliche Halle und auch evtl. die Wohnhäuser sollen abweichend vom Bebauungsplan (zulässig sind nur Satteldächer mit 35 – 43 Grad Dachneigung) ein Pultdach erhalten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Bezugsfälle mit Baugrenzenüberschreitung sind im Baugebiet bereits vorhanden, Bezugsfälle mit abweichender Dachgestaltung sind im Baugebiet bisher für Nebengebäude vorhanden. Die Zufahrt ist über den Hirtengartenweg gesichert. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind über die öffentlichen Leitungen im Hirtengartenweg gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle und den Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Hirtengartenweg 12, Fl. Nr. 1305 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 11:37 Uhr